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    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe auf Punkt 3 b der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten
    Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
    Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen).
    Wer begründet diesen Entwurf?

    (Unruhe.)

    — Ich hatte gefragt, wer den Gesetzentwurf begründet. — Das Wort zur Begründung hat der Bundesfinanzminister.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auf diesen Gesetzentwurf bereits in der vorausgegangenen Erklärung der Bundesregierung Bezug genommen. Ich darf nur das Wesentliche dieses Änderungsgesetzes darlegen.
Das Dritte Änderungsgesetz sollte in erster Linie den sozialen Unterschieden, die innerhalb der Beamtenschaft noch bestehen, abhelfen. Es war gedacht als ein Gesetz für Überbrückungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten der neuen Besoldungsreform. Es war in erster Linie infolgedessen gedacht an die kinderreiche Beamtenfamilie. Infolgedessen ist vorgesehen die Staffelung des Kinderzuschlags nach dem Lebensalter der Kinder und die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für Beamte mit drei und mehr Kindern.
Der Kinderzuschlag beträgt gegenwärtig einheitlich 20 DM monatlich. Er soll künftig von vornherein auf monatlich 25 DM, vom 6. Lebensjahr, dem Beginn der Schulzeit ab auf monatlich 30 DM und vom 16. Lebensjahr ab — also für Lehrlinge, Fachschüler oder höhere Schüler — auf monatlich 35 DM erhöht werden.
Darüber hinaus soll den Familien mit drei und mehr Kindern durch eine Erhöhung des Wohnungs-


(Bundesfinanzminister Schäffer)

geldzuschusses geholfen werden. Die Familien mit drei und vier Kindern sollen fortan den Wohnungsgeldzuschuß erhalten, der bisher Familien mit fünf und mehr Kindern gewährt wurde. Der Wohnungsgeldzuschuß für Familien mit fünf und mehr Kindern soll um 12,5 % erhöht werden.
Besonders vordringlich erscheint der Bundesregierung eine Förderung des Beamtennachwuchses und der jungen Beamten durch Verbesserung ihrer Bezüge. Diesem Zweck dienen Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungsgeldzuschusses. Die jungen Beamten sollen künftig von vornherein den Wohnungsgeldzuschuß nach der Tarifklasse erhalten, den sie nach dem geltenden Recht erst im mittleren Lebensalter erreichen können. Eine weitere Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses der jungen Beamten ergibt sich dadurch, daß der Wohnungsgeldzuschuß aller Beamten mit weniger als drei Kindern von bisher 120 auf 130, d. h. um 8 1/3 % erhöht wird. Bei den Beamten auf dem Lande und in den kleineren Städten kommt als weitere Verbesserung hinzu, daß alle Orte der Ortsklasse D in die Ortsklasse C eingereiht werden sollen. Diese Änderung der Ortsklasseneinteilung wird besonders von den Beamten der Eisenbahn, der Post, der Zollverwaltung, der Polizei und den Lehrern begrüßt werden. Nachdem die Diäten der außerplanmäßigen Beamten durch das im August 1952 in Kraft getretene Zweite Besoldungsänderungsgesetz erhöht worden sind, tritt durch die in dem vorliegenden Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes auf dem Gebiet des Wohnungsgeldzuschusses vorgesehenen Maßnahmen für die jungen Beamten eine recht beachtliche weitere Verbesserung ihrer Bezüge ein. Das Anfangseinkommen eines ledigen Junglehrers in der Ortsklasse D, das im Juli 1952 242,50 DM betrug, hat sich ab 1. August 1952 auf 284,50 DM erhöht und wird mit Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes weiter auf 306 DM steigen. Bei einem ledigen Assessor in der Ortsklasse A beträgt die Erhöhung der Dienstbezüge durch das Zweite und Dritte Änderungsgesetz monatlich 122 DM. Sein Monatseinkommen betrug im Juli noch 401 DM. Es ist ab 1. August 1952 auf 493 DM gestiegen und wird sich mit Inkrafttreten des Dritten Änderungsgesetzes auf 523 DM erhöhen.
Die schon erwähnte Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses von 120 auf 130 v. H. ist nicht nur für die jungen Beamten, sondern für alle Beamten ohne Kinder oder mit weniger als drei Kindern bedeutsam. Damit erfahren auch die Beamten, für die sich aus den einzelnen Sozialmaßnahmen keine Verbesserung ergibt, eine gewisse Erhöhung der Bezüge.
Für die älteren ledigen Beamten sieht der Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes eine weitere Verbesserung insofern vor, als sie vom 45. Lebensjahr ab wieder — wie vor 1936 — den Wohnungsgeldzuschuß eines verheirateten Beamten erhalten sollen. Diese Regelung wird in erster Linie den ledigen weiblichen Beamten zugute kommen, die durch den gegenwärtigen Frauenüberschuß zur Ehelosigkeit und zur Berufsausübung gezwungen sind. Sie dürfen erwarten, daß ihnen die Führung eines eigenen Hausstandes durch Gewährung des hierfür bestimmten Wohnungsgeldzuschusses erleichtert wird.
Einen weiteren wesentlichen Teil des Inhalts des Dritten Änderungsgesetzes stellen Rahmenbestimmungen dar, die den Ländern die Möglichkeit geben sollen, notwendige Modifikationen auf dem Gebiet der Besoldungsordnungen vorzunehmen. Obwohl alle Änderungen der Besoldungsordnungen bis zur Durchführung einer umfassenden Besoldungsreform zurückgestellt bleiben müssen, läßt sich eine Angleichung der Aufstiegsmöglichkeiten für einige auf diesem Gebiet benachteiligte Beamtengruppen nicht umgehen. Hierzu zählen die Lehrer, die Studienräte, die Amtsgerichtsräte, die Landgerichtsräte und die Staatsanwälte. Für diese Beamtengruppen, die gegenüber den vergleichbaren Beamten der übrigen Verwaltungen in den Beförderungsaussichten benachteiligt sind, soll ein Ausgleich in der Weise geschaffen werden, daß einem Sechstel zwei Jahre nach Erreichung des Endgehalts eine ruhegehaltsfähige Stellenzulage verliehen werden kann.
Für die Schulleiter sieht der Entwurf gewisse Vergünstigungen vor, die zum Teil schon früher bestanden haben und deren Wiedereinführung berechtigt erscheint, um auch diese Beamten in ihrer Besoldung und ihren Beförderungsverhältnissen den Beamten der übrigen Verwaltungen anzugleichen.
Die im Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes enthaltenen Änderungen der Besoldungsordnung für die Beamten der Deutschen Bundesbahn stellen keine Neuregelungen im eigentlichen Sinne dar. Es handelt sich hier um Anpassungen, die durch die Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse und durch die neue Organisation der Deutschen Bundesbahn durch das Bundesbahngesetz bedingt sind.
Wie in der Beantwortung der Großen Anfrage bereits zum Ausdruck gebracht, ergibt die Durenführung des Gesetzes für alle offentlichen Haushalte eine Mehrausgabe von 45u Millionen DM jahrlich. Hiervon entfallen allein auf die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für den Beamten mit weniger als drei Kindern 112 Millionen DM. Der Anteil an dem 450 Millionen DM betragenden Gesamtaufwand ist für den Bund auf 44,6, für die Post auf 50,6 und für die Bahn auf 88,5 Millionen DM zu beziffern.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Punkte 3 c) und 3 d) der Tagesordnung auf:
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen);
    d) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Miessner.