Rede:
ID0123801100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 14
    1. der: 2
    2. Wird: 1
    3. gleich: 1
    4. geantwortet?: 1
    5. —: 1
    6. Das: 1
    7. Wort: 1
    8. zur: 1
    9. Beantwortung: 1
    10. Großen: 1
    11. Anfrage: 1
    12. hat: 1
    13. Herr: 1
    14. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 238. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 10965 238. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. November 1952 Geschäftliche Mitteilungen 10967A, B Austritt des Abg. Dr. Zawadil aus der Fraktion der FDP und Aufnahme in die Fraktion der DP 10967A Glückwünsche zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Abg. Dr. Nölting . . . 10967B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über den Kapitalverkehr . . . 10967B Gesetz zur Aufhebung der Dividendenabgabeverordnung 10967B Gesetz über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien in Anpassung an den am 1. Oktober 1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif 10967B Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts 10967B Gesetz über die Aufteilung der Vermögensteuer zwischen Berlin (West) und dem übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes 10967B Ersten Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes 10967C Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 10967C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 10967C Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 10967C Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten 10967C Kleine Anfrage Nr. 300 der Fraktion der DP betr. Fahndung nach Kriegsverurteilten (Nrn. 3826, 3887 der Drucksachen) 10967C Kleine Anfrage Nr. 301 der Fraktion der SPD betr. Sender „Freies Europa" (Nrn. 3827, 3892 der Drucksachen) . . . 10967C Schreiben der Alliierten Hohen Kommission vom 6. November 1952 betr. Fall Kemritz (Nr. 3869 der Drucksachen) . 10967C Bericht des Bundesministers des Innern über die Schritte der Bundesregierung betr. Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte (Nr. 3886 der Drucksachen) . . 10967D Änderungen der Tagesordnung 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./ 20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren (Nr 3832 der Drucksachen) 10967D Ausschußüberweisungen 10967D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952) (Nr. 3800 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lausen u. Gen. betr. Förderungsmaßnahmen der Wasserversorgung, der Länder und Gemeinden (Nrn. 3874, 2368 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nrn. 3875, 3718 der Drucksachen) 10967D, 10968A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10968B Gengler (CDU), Berichterstatter 10970C Brese (SPD), Berichterstatter . . 10971D Weiterberatung vertagt . . . . 10970C, 10972B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. N 611 von der Nahmer u. Gen. betr. gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen) 10972B Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 10972C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10974A, 10975D Dr. Miessner (FDP), Antragsteller 10976D, 10980A Arnholz (SPD): als Antragsteller 10978C als Abgeordneter 10990B Pannenbecker (FU) 10981A Matzner (SPD) 10981D Renner (KPD) 10983C Rümmele (CDU) 10984D Farke (DP) 10987A Gaul (FDP) 10987D Dr. Kleindinst (CSU) 10989B Bausch (CDU) 10991D Abstimmung 10992B Ausschußüberweisungen 10992B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 3821 der Drucksachen) 10992C, 10996A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10996A Dr. Menzel (SPD) 10996B Ausschußüberweisungen . . 10992C, 10996A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Nr. 3824 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) Nr. 3839 der Drucksachen) 10992D Ausschußüberweisung 10992D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nrn. 3732, 3305 der Drucksachen) 10992D Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin . 10993A Dr. Schellenberg (SPD) 10993C Kohl (Stuttgart) (KPD) 10994B Frau Kalinke (DP) 10995A Storch, Bundesminister für Arbeit 10995C Beschlußfassung 10996A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Überprüfung des Sozialversicherungs - Anpassungsgesetzes (Nrn 2174, 35 der Drucksachen) 10996C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 10996C Frau Kalinke (DP) . . . . 10997A, 11000A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 10997D Horn (CDU) 10998D Dr. Hammer (FDP) 10999D Beschlußfassung 11000B Erste Beratung des von der Fraktion der DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . 11000B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 11000C als Abgeordnete 11003D Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 11001A Sabel (CDU) 11001D D. Hammer (FDP) 11002B Frau Dr. Hubert (SPD) 11002C Renner (KPD) 11003C Zweite Beratung vertagt 11004A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3825 der Drucksachen) 11004C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 11004C Ausschußüberweisungen 11004D Nächste Sitzung . ... . 11004D Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Meine Damen und Herren, nach der Vereinbarung im Ältestenrat sollen auch diese Berichte erst morgen diskutiert werden.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen);
    b) Erste. Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3847 der Drucksachen);
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Änderung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 3815 der Drucksachen);
    d) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betreffend Teuerungszulage für Beamte (Nr. 3814 der Drucksachen);
    e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Beamtenbesoldung (Nr. 3841 der Drucksachen);
    f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Miessner, Kühn, Gaul, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Genossen betreffend Gesetzliche Regelung der Besoldung der kriegsgefangenen Beamten (Nr. 3793 der Drucksachen);
    und zwar zunächst 3 a:
    Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte (Nr. 3737 der Drucksachen).
    Auch hier soll die Beratung erst morgen erfolgen.
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat der Abgeordnete Dr. Wuermeling.
    Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU über Notstandsmaßnahmen für Beamte und Behördenangestellte stammt bereits vom 8. Oktober 1952. Ich möchte zunächst meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß es erst heute möglich ist, diese Interpellation hier im Plenum zu behandeln, da das Anliegen, um das es hierbei geht, wahrlich so dringlich ist, daß wir die Beratung nun wirklich auch nicht mehr einige Tage hinausschieben können. Wir haben in der Interpellation , ausgeführt, daß die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes der Besoldung der öffentlichen Beamten und Angestellten schlechthin nicht mehr tragbar sei.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wenn ich die Begründung dafür geben darf, dann möchte ich kurz folgendes sagen.
    Die Besoldungsgrundlagen für die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes beruhen noch heute auf der Besoldungsordnung von 1927. Sie sind also jetzt gerade 25 Jahre alt — 25 Jahre, innerhalb deren sich ja wohl einiges ereignet hat. Wir haben in den letzten Monaten lediglich folgende Teuerungsanpassungsmaßnahmen getroffen: Zunächst haben wir eine 20 %ige Zulage auf das Grundgehalt bewilligt — das sind 16 % auf die Gesamtbezüge —, darüber hinaus wurden im vorigen Sommer bzw. Herbst Bezüge in Höhe eines halben Monatsgehalts zusätzlich als Teuerungszulage bewilligt — das sind, auf das ganze Jahr gerechnet, 4 % —. Den Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes werden also heute 120 % der Bezüge des Jahres 1927 gezahlt.
    Meine Damen und Herren, es ist bekannt, daß demgegenüber der vom Statistischen Bundesamt errechnete Lebenshaltungsindex — über dessen Einzelheiten man vielleicht diese oder jene abweichende Meinung haben kann; aber es kommt ja hier nicht auf 4 oder 5 Punkte an — für Oktober 1952 wiederum mit 167 berechnet wurde, so daß also eine ganz erhebliche Divergenz zwischen den Lebenshaltungskosten und den Bezügen der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes


    (Dr. Wuermeling)

    besteht, Wir müssen sogar feststellen, daß es innerhalb der deutschen Bevölkerung tatsächlich — vielleicht außer den kleinen Hausbesitzern — keine Berufsschicht gibt, die relativ so stark hinter den Teuerungsverhältnissen zurückgeblieben ist, wie es bei der Beamtenschaft und bei den öffentlich Angestellten der Fall ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wenn wir einmal nach den Seiten, nach anderen Berufsständen, blicken, dann stellen wir z. B. — und sicherlich mit großer Freude und Befriedigung und ohne jeden Neid — fest, daß die Durchschnittswochenverdienste der deutschen Industriearbeiterschaft gegenüber 1938 bereits im Mai dieses Jahres 187,5 %, die Stundenverdienste sogar schon 194,7 % erreicht hatten, wobei es sich, wie gesagt, um Durchschnittsverdienste handelt, d. h. viele liegen darunter und viele liegen darüber, aber die Löhne für die weiblichen Industriearbeiter und die Löhne für die Hilfsarbeiter sind genau so in diesen Zahlen enthalten wie die Löhne für die Spitzenkräfte der Facharbeiterschaft. Und wenn Sie die Monatswochenlohnbeträge einmal in Vergleich ziehen, so betrugen diese in der Bundesrepublik brutto im Jahre 1938 39 RM und im Jahre 1948 40 DM, während wir jetzt — die letzten Zahlen habe ich nur aus Rheinland-Pfalz — die Bruttowochenverdienste mit 79 DM im Durchschnitt der Industriearbeiterschaft ermittelt haben.
    Ich betone nochmals: Ich sage das in keiner Weise etwa in dem Sinne, daß wir diese Entwicklung nicht begrüßen; es ist im Gegenteil der ganze Stolz der Bundesregierung und der Koalitionsparteien, daß es durch unsere Wirtschaftspolitik möglich gewesen ist, diese reale Aufbesserung der Kaufkraft der Industriearbeiterschaft herbeizuführen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Sagen Sie das auch mal in einer Betriebsversammlung!)

    Das kann uns natürlich nicht daran hindern, nun für den Bereich der öffentlichen Bediensteten die Forderung zu stellen, daß auch hier endlich etwas Fühlbares geschieht.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Sehr richtig!)

    Wenn wir uns in diesem Zusammenhang auch einmal dem sicher heute noch weithin in großer Not befindlichen Kreise der Rentner aus der Kriegsopferversorgung und der Sozialversicherung zuwenden, so ist festzustellen, daß wir als CDU/ CSU-Fraktion kürzlich auch eine diesen Kreis betreffende große Interpellation gestellt haben, die hier bereits behandelt worden ist. Wir wissen, daß auch auf diesem Sektor zusätzliche Hilfsmaßnahmen in Kürze werden beschlossen werden können. Wir dürfen gleichzeitig feststellen, daß die Ausgaben für die Kriegsopfer von 1,9 Milliarden im Jahre 1949 auf 3,4 Milliarden im Jahre 1952 gesteigert worden sind. Während z. B. die durchschnittliche Rente der Invalidenversicherung im Jahre 1938 rund 36 RM betrug, liegt sie jetzt bei 78 D-Mark. Es kann also nicht behauptet werden, es wäre etwa gar nichts geschehen. Daß hier noch mehr geschehen muß, darüber sind wir uns völlig einig. Aber Hilfsmaßnahmen sind doch vom Bund bereits getroffen.
    Dann der dritte Blick nach der Seite: Wenn wir die Entwicklung der Gehälter in der freien Wirtschaft betrachten, so müssen wir feststellen, daß auch hier eine erhebliche Anpassung bereits erfolgt ist. Gewiß, im gewerblichen Mittelstand mag die Lage nicht überall gleichmäßig sein. In vielen Schichten ist dort aber auch eine weitgehende Anpassung erfolgt. Auch bei der Landwirtschaft können wir mit einem durchschnittlichen Preiserlös in Höhe von etwa 200 °/o des Jahres 1938 rechnen.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Wenn man diesen Vergleich so sieht, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn heute ein so großes Ausmaß von geradezu bedenklicher Verschuldung in Kreisen der öffentlichen Beamten und Angestellten festzustellen ist, und dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn uns die Geschäftsinhaber in großen und kleinen Orten erzählen: Die Leute mit der geringsten Kaufkraft, die am bescheidensten einkaufen, sind immer und immer wieder die Beamten und die Angestellten der Behörden.
    Eine Folge dieses Zustandes ist, daß die tüchtigen Kräfte aus dem öffentlichen Dienst jetzt mehr und mehr abzuwandern beginnen. Damit fängt diese Frage an, nicht mehr nur eine soziale oder wirtschaftliche Frage für die Beamtenschaft zu sein, sondern sie wird dadurch zu einem geradezu staatspolitischen Problem; denn der Staat hat mit der gesamten Bevölkerung das größte Interesse daran, daß ihm zur Erfüllung seiner wichtigen Aufgaben ein fachlich tüchtiger, leistungsfähiger Beamten- und Angestelltenstab zur Verfügung steht. Was geschehen muß, ist also nicht nur ein ausgleichender Akt der Gerechtigkeit, sondern eine staatspolitische Notwendigkeit.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Sehr gut!)

    Darf ich noch ganz kurz zwei Punkte hervorheben: unsere grundsätzliche Forderung, von der wir nicht ablassen, daß die aktiven Beamten bei allen diesen Maßnahmen mit den Pensionären der öffentlichen Hand eine Einheit bilden und daß die Pensionäre — einschließlich der unter Art. 131 fallenden Personen — deswegen genau so behandelt werden müssen wie die aktiven Beamten. Es wird der Bürokratie des Finanzministeriums nicht noch einmal gelingen, uns hier irgendwie wankend zu machen. Wir werden diesen Grundsatz nicht mehr außer acht lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD und KPD.)

    Eine zweite Forderung, die wir gerade im Hinblick auf die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der öffentlichen Bediensteten erheben müssen, ist die, unseren Familien mit einer größeren Kinderzahl in besonderem Maße zu helfen, weil die herrschende Not sich in den größeren Familien vervielfacht bemerkbar macht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren! Über diese beiden Grundsätze hinaus möchten wir im Augenblick — und wir haben das in der Interpellation auch nicht getan — keine speziellen Vorschläge bezüglich dessen, was zu geschehen hat, machen, nachdem wir gerade in den letzten Tagen alle denkbaren Wege in Verhandlungen mit dem Finanzministerium und innerhalb der Fraktionen diskutiert haben. Das Entscheidende ist folgendes: es muß unbedingt jetzt etwas Fühlbares herauskommen, und das Fühlbare muß noch im Monat Dezember herauskommen,

    (Sehr richtig! rechts)



    (Dr. Wuermeling)

    damit die Erwartungen und die Hoffnungen der
    Beamten und Angestellten nicht enttäuscht werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Unsere Forderung an die Regierung geht nun dahin, uns zu sagen, was sie vorschlägt, um nicht nur die wirtschaftliche Notlage zu beheben, sondern um einem Staatsnotstand abzuhelfen, der tatsächlich eingetreten ist.
    Meine Damen und Herren, wir sprechen in der Öffentlichkeit soviel über die Verpflichtungen zum Beispiel des Arbeitgebers in der privaten Wirtschaft gegenüber seiner eigenen Belegschaft. Die Grundsätze, die hier gelten, gelten bestimmt auch innerhalb des Treueverhältnisses zwischen dem Staat und den Beamten und den öffentlichen Angestellten, und bei allen sozialen Verpflichtungen, die wir zu erfüllen haben, gilt auch der Satz: Der unsozialste Staat ist der, der seinen eigenen engsten Mitarbeitern die gerechte Vergütung vorenthält.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird gleich geantwortet? — Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung erkennt an, daß, wie es in der Großen Anfrage auf Drucksache Nr. 3737 heißt, die Gehälter der Beamten und Behördenangestellten hinter der Entwicklung in anderen Berufsständen zurückgeblieben sind. Die Bundesregierung hält es für überflüssig, zu betonen, daß ihr das Wohl der Beamtenschaft, die Aufrechterhaltung des Berufsbeamtentums und die Fürsorge für das Berufsbeamtentum besonders am Herzen liegen.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Hört! Hört!)

    Sie darf aber darauf verweisen, daß die große Sozialgesetzgebung — Bundesversorgungsgesetz, Fürsorge für den Personenkreis des Art. 131, Anpassung der Sozialrenten aller Art an die gestiegenen Lebenshaltungskosten — die vordringlichste Aufgabe gewesen ist und daß alle diese Aufgaben zusammen nur im Rahmen des Möglichen geleistet werden können.
    Ich bitte es nicht als Bemängelung dieser echten Überzeugung zu betrachten, wenn ich betone, daß es mir nicht richtig erscheint, bei einem Vergleich einerseits von den Besoldungsgrundsätzen des Jahres 1927, andererseits aber von den Lebenshaltungskosten des Jahres 1938 auszugehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei einem Vergleich immer nur das gleiche Jahr als Vergleichsjahr genommen werden kann, also, wenn man vom Jahre 1938 für den Lebenshaltungsindex ausgeht, auch die Besoldungsverhältnisse des Jahres 1938 zugrunde gelegt werden müssen. In diesem Jahr war die Besoldung der Beamten aber um 21 % geringer als im Jahr 1927.

    (Abg. Renner: Also zurück zu Hitler! Sie können dann noch einsparen!)

    Bei Berücksichtigung dieser Tatsache liegt das gegenwärtige Bruttobesoldungsniveau unter Einbeziehung der im Laufe des Jahres 1952 gewährten Jahreszuwendung in Höhe eines halben Monatsgehalts nicht bei 120, sondern bei 150.
    Im übrigen muß grundsätzlich bemerkt werden, daß eine automatische Anpassung der Besoldung des öffentlichen Dienstes an den Lebenshaltungsindex zur gleitenden Gehalts- und Lohnskala und damit zu den Folgen einer solchen gleitenden Lohn- und Gehaltsskala führen könnte.
    Wie schon in der Begründung zu den Entwürfen eines Zweiten und eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts ausgeführt worden ist, steht auch die Bundesregierung auf dem Standpunkt, ' daß eine grundlegende Reform des geltenden Besoldungsrechts erforderlich ist. Das Ziel einer solchen Reform soll einmal die Beseitigung wirtschaftlicher Notstände und weiter die Festsetzung einer Besoldung sein, die der Leistung und der Verantwortung der Beamten in den einzelnen Laufbahngruppen mehr als bisher Rechnung trägt und damit die in den letzten Jahren aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Werbung qualifizierten Nachwuchses beseitigt. Die Vorarbeiten für das Reformwerk sind bereits seit längerer Zeit im Gang. Bis zum Abschluß dieser Arbeiten wird aber noch eine gewisse Zeit vergehen, da im Interesse einer dauerhaften und den Rechts- und Arbeitsfrieden sichernden Lösung die wirtschaftlichen Ziele sämtlicher Berufsgruppen aufeinander abgestimmt werden müssen. Ich bemerke, daß ich in dieser Überzeugung bisher mit sämtlichen Vertretern aller Organisationen völlig einig gehe.
    Die Fragen der Besoldungsreform sind aber auch nicht für sich allein zu lösen. Die Summe sämtlicher Personalausgaben in den öffentlichen Haushalten, die mit rund 10 Milliarden DM jährlich zu beziffern sind, stellt nicht nur für die öffentlichen Haushalte, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft einen gewichtigen Faktor dar. Es müssen daher gleichzeitig mit einer Reform des Besoldungsrechts notwendig andere das wirtschaftliche und soziale Leben des Volkes erfassende Reformen verbunden werden. Eine Besoldungsreform ist nach Auffassung der Bundesregierung ohne eine Finanz- und Steuerreform nicht möglich. Wenn die öffentlichen Haushalte durch eine Besoldungsreform zusätzliche Belastungen erfahren sollen, muß feststehen, welche Steuerquellen diesen öffentlichen Haushalten erschlossen bleiben , und wie diese Steuern im einzelnen gestaltet werden sollen.
    Die zukünftige Belastung des einzelnen Beamten mit öffentlichen Abgaben ist für die Gestaltung der Besoldung von wesentlicher Bedeutung. Die von Berufsverbänden und einzelnen Länderparlamenten in Erwägung gezogenen oder geforderten Überbrückungsmaßnahmen für diese Zeit stellen vielfach eine geeignete Lösung bis zur großen Besoldungsreform nicht dar. Es können nur Überbrückungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden, die den Arbeitsfrieden wahren, die Besoldungsreform nicht präjudizieren sowie haushaltsmäßig und allgemein wirtschaftlich tragbar sind.
    Derartige Überbrückungsmaßnahmen ' werden einmal durch den Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes zur Besoldungsordnung getroffen. Schon hierdurch entstehen sämtlichen öffentlichen Haushalten Belastungen im Jahresbetrage von insgesamt 450 Millionen DM, wovon auf den Bundeshaushalt allein rund 45 Millionen DM entfallen. Das Dritte Änderungsgesetz soll vor allem dem wirtschaftlich am meisten der Hilfe bedürfenden Teil der Beamtenschaft, das sind die Beamten mit Kindern und der junge Nachwuchs, Verbesserungen des Einkommens durch Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses, der Kinderzuschläge und anderes bringen.


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Darüber hinaus hat aber die Bundesregierung noch erörtert, wie sämtlichen Beamten bis zu einer großen Besoldungsreform oder anderen durchzuführenden steuerlichen Maßnahmen geholfen werden kann. Sie hat mit den Beamtenverbänden und mit den Finanzministern der Länder beraten, auf welche Weise die Hilfe einerseits wirksam für den einzelnen, andererseits tragbar für die öffentlichen Haushalte gestaltet werden könnte. Ich darf hier bemerken, daß diese Besprechungen mit den Vertretern der Länder und Gemeinden nicht ohne Schwierigkeiten gewesen sind, da selbstverständlich die Finanzlage derselben verschiedenartig ist und daher eine Lösung gefunden werden muß, die von allen getragen werden kann. Nach dem Ergebnis der Besprechungen mit den Finanzministern darf die Bundesregierung erklären, daß gemeinsam bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der Beamtenschaft ein allgemeiner Notstand der Beamtenschaft anerkannt und es daher als zulässig erachtet wurde, zur Behebung dieses Notstandes die Gewährung von steuerfreien Unterstützungen vorzusehen. Ich bemerke, daß dieser Weg vor allem deswegen gewählt wurde, weil einzelne der beteiligten Gemeinden und Verkehrsverwaltungen in ihrem Rahmen nun einmal enger begrenzt sind als andere und ein Weg gefunden werden mußte, der allen Beteiligten die Möglichkeit gab, sich an diesem Unterstützungswerk zu beteiligen.
    Demzufolge hat die Bundesregierung beschlossen, folgende Maßnahmen durchzuführen.
    Erstens. Die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes einschließlich der Versorgungsempfänger und der 131er — worüber nie Zweifel bestanden hat — sollen ab 1. Januar 1953 für die Dauer von zwölf Monaten eine steuerfreie Unterstützung in Höhe von 7 0/o des Grundgehalts einschließlich der Zulagen und besonderen Zuschläge auf Grund des Ersten Besoldungsänderungsgesetzes oder der entsprechenden Grundvergütungen erhalten.
    Zweitens. Nach den Besprechungen mit den Länderfinanzministern sollen diese Unterstützungen entweder monatlich oder auch für größere Zeiträume im voraus gezahlt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nun, diese Unterstützungen für vier Monate im voraus, möglichst noch im Dezember 1952 zur Auszahlung zu bringen. Sie wird die entsprechenden Vorlagen dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages raschestens unterbreiten.
    Drittens. Außerdem sollen im Dezember 1952 die Beamten ebenso wie auf Grund der Tarifverträge die Angestellten und Arbeiter eine Weihnachtszuwendung erhalten, die für Verheiratete 50 DM, für Ledige 30 DM und für jedes kinderzuschlagsfähige Kind 15 DM beträgt.
    Diese Maßnahmen werden folgenden finanziellen Aufwand erfordern. Die Unterstützungen belaufen sich für sämtliche Haushalte zusammen auf 538 Millionen DM jährlich. Hiervon entfallen auf den Bundeshaushalt 76,2 Millionen DM, auf die Post 66,0 Millionen DM, auf die Bundesbahn 86,8 Millionen DM, zusammen für diese drei Bundeszweige 229 Millionen DM. Der Rest entfällt auf die Länder und Gemeinden. Für die Weihnachtszuwendung ergibt sich bei sämtlichen öffentlichen Haushalten ein Aufwand von 110 Millionen DM. Zuzüglich der Aufwendungen, die das Dritte Besoldungsänderungsgesetz erfordert, nämlich 450 Millionen DM, werden die öffentlichen Haushalte danach insgesamt mit rund 1 Milliarde 100 Millionen DM jährlich belastet.
    Die Bundesregierung wird für ihren Bereich in Kürze die Zustimmung der zuständigen parlamentarischen Instanzen zu den geplanten Maßnahmen beantragen. Der Bundeshaushalt als solcher ist der geringst betroffene. Aber die Belastung der gesamten öffentlichen Hand erreicht ein solches Ausmaß, daß ich hoffe, daß die Öffentlichkeit und auch die Beamtenschaft ein Verständnis dafür haben, daß solche Maßnahmen sich nun einmal an einen bestimmten Rahmen, an den Rahmen des Möglichen, halten müssen. Mit diesen Überbrückungsmaßnahmen glaubt die Bundesregierung den Interessen der Beamtenschaft im Rahmen des Möglichen bis zum Inkrafttreten der großen Besoldungsreform oder sonstiger die wirtschaftliche Lage der Beamtenschaft fördernden Regelungen genügend Rechnung getragen zu haben. Das gesamte Besoldungsproblem kann nur dann für die Dienstherren und die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zufriedenstellend gelöst werden, wenn die Einheitlichkeit des Besoldungs- und Versorgungsrechts in Bund, Ländern und Gemeinden erhalten bleibt und keine Einzelmaßnahmen getroffen werden, die gegen zwingendes Bundesrecht und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn wir sind e i n Volk und e i n Staat, und die Beamtenschaft, die diesem Volk und diesem Staat dient, soll in diesem Volk und in diesem Staat unter den gleichen Rechts- und Wirtschaftsverhältnissen leben können.

    (Beifall in der Mitte.)