Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses möchte ich mich in meiner Einführung zum Nachtragshaushalt 1952 möglichst kurz fassen. Ich darf auf den Aufsatz verweisen, der im Bulletin vom 24. September 1952 — Nr. 141 — erschienen ist und in dem der wesentliche Inhalt und die entscheidenden Zahlen des Nachtrags einschließlich des Gesamtbildes des Gesamthaushalts 1952 erkennbar sind. Ich habe außerdem angeordnet, daß Ihnen Schaubilder über die Bundeseinnahmen und Bundesausgaben 1952 nebst Erläuterungen zugehen, und ich hoffe, daß dies schon geschehen ist. Ich darf zum Verständnis bemerken, daß die Schaubilder sich nur auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundes beziehen, die nicht zweckgebunden und nur durchlaufende Mittel sind, wie z. B. ERP- und STEG-Mittel, Anleihen der Export- und Importbank, Kohleabgaben für Bergarbeiterwohnungen, Beiträge aus den Soforthilfeaufkommen für Flüchtlingssiedlungen. Diese sind in Einnahmen und Ausgaben der Klarheit wegen aus den Schaubildern ausgeschieden.
Ich darf, wenn ich einen kurzen Überblick über die Gesamtlage des Haushalts gebe, wie er sich aus Wiederholungshaushalt und Nachtragshaushalt zusammensetzt, von den Zahlen der Schaubilder ausgehen. Danach stellen sich die großen Einnahmen-und Ausgabenblöcke wie folgt dar: Besatzungskosten einschließlich Verteidigungslasten 40,2 % der Gesamtausgaben, Soziallasten und Wohnungsbau einschließlich Subventionen genau dieselbe Prozentzahl, nämlich 40,2 %, Berlinhilfe 2,7 %, Schuldendienst, Internationaler Währungsfonds 7 %, sonstige Ausgaben, darunter Personalausgaben, Versorgung der Bundesbediensteten, Kraft- I wagen, Reisekosten, Geräte, Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft, Verkehrsaufgaben, 9,9 %. Diese Ausgaben sind durch folgende Einnahmen gedeckt: Steuern, Zölle und Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit 89,8 %, Anleihen mit 9,4 % und sonstige Einnahmen — Münzgewinn, Gewinnanteil an der Notenbank, Bundespost und verschiedene kleinere Einnahmen —4,8 %. Damit ist nach meiner Überzeugung in der Offentlichkeit ein klares Bild zum Verständnis des Bundeshaushalts gegeben.
Es ist in der Presse behauptet worden, daß der Bundeshaushalt infolge seiner Teilung in Wiederholungshaushalt und Nachtragshaushalt unübersichtlich sei. Ich glaube, daß das damit widerlegt ist. Die Maßnahme des Wiederholungshaushalts 1952 hat sich bewährt. Sie war haushaltstechnisch und verwaltungsmäßig nicht einfach durchzuführen. Ziel des Wiederholungshaushalts ist dabei gewesen, allen Verwaltungszweigen frühzeitig eine Grundlage für ihre Arbeit im Haushaltsjahr 1952/53 zu geben. Es war auch möglich, die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben unter Mitwirkung des Haushaltsausschusses des Bundestags, die ich dankbar anerkenne, noch vor den Parlamentsferien festzustellen. Damit ist das Hauptziel erreicht worden, nämlich die rechtzeitige Vorlage des Bundeshaushalts 1953 zu ermöglichen.
Der Bundeshaushalt 1953/54 liegt dem Kabinett bereits vor. Ich hoffe, daß er so rasch verabschiedet werden kann und dem Bundesrat so rechtzeitig zugeht, daß er noch zu dem verfassungsmäßigen Termin Anfang Januar 1954 diesem Hohen Hause vorgelegt werden kann.
— Ich denke an das Haushaltsjahr 1953/54 und bitte, diesen Lapsus zu entschuldigen. Aber ich darf, weil Sie lächeln, bemerken: ich glaube, es gibt viele in dem Hause, die es nicht für möglich gehalten haben, daß dieser Haushaltsplan 1953/54 tatsächlich zum verfassungsmäßigen Termin vorgelegt sein wird, und ich darf deshalb doch mit Befriedigung feststellen, daß mit der Vorlage dieses Haushalts 1953/54 zum verfassungsmäßigen Termin ein Abschnitt eingetreten ist. Die vergangenen Jahre sind nun einmal Jahre des Übergangs und des Aufbaues für die gesamte junge Bundesrepublik und damit auch für ihre Finanzverwaltung gewesen. Wenn es gelungen ist, trotz — Sie werden die Zahlen dann hören — der sprunghaften Änderungen des Haushalts, obgleich der Bundesfinanzminister leider Gottes nicht wie in anderen Ländern für ein Jahr, sondern bei der Gesetzgebung und den Aufgaben, die an uns herantreten, fast nur für Wochen voraus disponieren kann, — wenn es trotzdem gelungen ist, nunmehr dazu zu kommen, daß auch der verfassungsmäßige Termin für die Vorlage der Haushalte eingehalten wird, so ist das schon ein Stück Bewährung, die die Verwaltung des Bundes und die Finanzverwaltung vorgelegt hat.
Der ordentliche Haushalt hat — ich gebe Ihnen die Zahlen nur einmal wegen des Überblicks — im Rumpfwirtschaftsjahr 1949 betragen 1475 Millionen DM. Im Jahre 1950, nachdem die nach dem Grundgesetz dem Bund zustehenden Einnahmen und die nach Art. 120 des Grundgesetzes auf den Bund übergehenden Ausgaben von den Ländern
auf den Bund übergegangen waren, betrug der ordentliche Haushalt bereits 12 Milliarden 457 Millionen DM, der außerordentliche Haushalt 3813 Millionen DM. Im Jahre 1951 stieg der ordentliche Haushalt auf 17 Milliarden 364 Millionen DM. Der außerordentliche Haushalt betrug 3 Milliarden 710 Millionen DM. Im Jahre 1952 beträgt der ordentliche Haushalt — Wiederholungshaushalt und Nachtragshaushalt zusammen — 20 Milliarden 792 Millionen DM. Der außerordentliche Haushalt ist zusammengedrängt worden auf 2436 Millionen DM. Der außerordentliche Haushalt konnte eingeschränkt werden erstens, weil die durchlaufenden ERP-Mittel j a von Jahr zu Jahr geringer werden, und zweitens, weil es nicht mehr nötig war, wie im Jahre 1951, einen Teil der Besatzungskosten, der sich in Bauten umsetzte, auf den außerordentlichen Haushalt zu übernehmen, ein Experiment, das ja nur einmal gemacht werden konnte und nicht dauernd gemacht werden kann.
Nun einen Überblick über den bisherigen Ablauf des Haushaltsjahrs. Wenn ich nur die ersten sechs Monate, die erste Hälfte des Rechnungsjahres — April bis einschließlich September — nehme, dann sind die Ausgaben hinter dem Soll zurückgeblieben um 2343,3 Millionen DM. Das scheint günstig zu sein. Ich bemerke aber im voraus, daß das hauptsächlich damit zusammenhängt, daß nämlich die Minderausgaben von 2334 Millionen DM zum größten Teil auf die Etatposition Besatzungskosten entfallen, die in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres um 1844 Millionen DM hinter dem rechnerischen Soll zurückgeblieben sind. Bekanntlich haben sich die Besatzungsmächte damit abgefunden, daß die Besatzungskosten, die im Jahre 1951 noch rund 7950 Millionen betrugen, im Jahre 1952 bis zum Inkrafttreten der Verträge eine oberste Begrenzung, nämlich 600 Millionen DM im Monatsdurchschnitt, erfahren. Das würde in sechs Monaten einen Betrag von 3600 Millionen DM ausmachen. Die Anforderungen der Besatzungsmächte liegen, auf den heutig en Tag berechnet, etwa 1500 Millionen unter dem, was nach dieser Höchstgrenze hätte abgerufen werden können. Es kann aber nicht damit gerechnet werden, daß dieser Unterschiedsbetrag dem Haushalt als Ersparnis verbleibt. Es muß damit gerechnet werden, daß dieser Unterschiedsbetrag im Laufe der nächsten Monate abgerufen werden wird.