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ID0123303900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952 10667 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10669A, 10670A Anteilnahme des Deutschen Bundestags an dem Eisenbahnunglück bei London . . . 10669A Eintritt des Abg. Eberhard in den Bundestag 10669B Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Gengler 10669B Kleine Anfrage Nr. 291 der Fraktion der DP betr. früheres Luftwaffenlazarett Westerland (Nr. 3681 der Drucksachen) 10669B Schreiben des Stellvertreters des Bundeskanzlers betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nr. 3741 der Drucksachen) 10669B Änderungen der Tagesordnung . . 10669C, 10699A Zweite Beratung des von den Abg. Gibbert, Schmitt (Mainz), Junglas, Kemper, Dr. Weber (Koblenz), Jacobs, Dr. Preusker, Dr. Atzenroth, Dr. Mühlenfeld, Freiherr von Aretin u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer auf Schaumwein (Schaumweinsteuergesetz) (Nr. 3593 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3727 der Drucksachen): Absetzung von der Tagesordnung . . . . 10669C Beratung des Zweiten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3698, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) 10669D Kuhlemann (DP) (zur Tagesordnung) 10669D Absetzung von der Tagesordnung . . . 10670A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 [neu] der Drucksachen 10670A Beschlußfassung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3733 der Drucksachen) 10669C, 10670B, 10680A Ausschußüberweisung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3729 der Drucksachen) 10670D Horn (CDU), Berichterstatter . . . . 10670D Beschlußfassung 10671D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3707 der Drucksachen) 10671D Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 10672A Beschlußfassung 10672C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte für in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit (Nr. 3674 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Entschädigungsgesetz für Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangener (Nr. 3693 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche (Nr. 3694 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Zweiten Ergänzungsgesetzes zum Heimkehrergesetz (Nr. 3703 der Drucksachen) . . 10672C Pohle (SPD), Antragsteller 10672D Frau Hütter (FDP), Antragstellerin 10674B, 10676A, 10683B Höfler (CDU), Antragsteller . . . 10676C Maerkl (FU) 10677C Frau Dr. Probst (CSU) 10678A Tobaben (DP) 10679C Merten (SPD) 10680B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 10682C Ausschußüberweisungen 10683C Beschlußfassung zum Antrag Drucksache Nr. 3694 10683C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen) . 10683D Ausschußüberweisung 10683D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Nr. 3505 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3716 der Drucksachen) 10683D Walter (DP), Berichterstatter 10683D, 10684C Dr. Solleder (CSU) . 10684A Abstimmungen 10684B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Nr. 3506 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3717 der Drucksachen) 10685A Sander (SPD), Berichterstatter . . 10685A Beschlußfassung 10685C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 2964 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3607, der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 673, 674, 675) . 10685C Struve (CDU): als Berichterstatter 10685D als Abgeordneter 10696A Kriedemann (SPD) 10687B, 10689B, 10690D, 10692D, 10693B, 10694D, 10695C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 10688D, 10691C, 10692B, 10693A Dr. Horlacher (CSU) . . . 10690A, 10694A Dannemann (FDP) . . . . . 10691A, 10696C Dr. Bertram (Soest) (FU) 10691C Niebergall (KPD) 10692C, 10695B Revenstorff (FDP) 10694C Eichner (FU) 10695A Abstimmungen 10691B, D, 10692B, D, 10693A, D, 10695B, 10696D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3736 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Preise für Zuckerrüben und Zucker (Nr. 3744 der Drucksachen) 10669C, 10697A Ausschußüberweisungen 1069'7A, B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nrn. 3709, 2988, 2991, 2992, 2989 der Drucksachen) . . . 10697B Happe (SPD), Berichterstatter . . 10697B Niebergall (KPD) 10698B Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10698D Beschlußfassung 10699A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2889 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 3715 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 672) 10699A Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 10699B Gundelach (KPD) 10700A, B Abstimmungen 10700A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürrekatastrophe im südlichen Teil des Bundesgebiets (Nr 3701 der Drucksachen) 10700C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 10700D Höhne (SPD) 10702A Schill (CDU) 10702D Hohl (CDU) 10704A Ritzel (SPD) . 10705A Wartner (FU) 10705C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 10706A Frühwald (FDP) 10706B Niebergall (KPD) 10707A Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Antrag.; der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nr. 3718 der Drucksachen) 10669C, 10707B Ausschußüberweisung 10707B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Nr. 3708 der Drucksachen) 10707B Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 21. Juli 1952 (Nr. 3705 der Drucksachen) . . . . 10707C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 10707C Beschlußfassung 10708A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Löfflad gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juni 1952 (Nr. 3706 der Drucksachen) . . . . 10708A Dr. Meitinger (FU), Berichterstatter 10708A Beschlußfassung 10708D Nächste Sitzung 10708D Die Sitzung wird um 13 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in einer Reihe von Sitzungen sehr eingehend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten befaßt.
    Das Milch- und Fettgesetz regelt in erster Linie den Trinkmilchmarkt. Bei Anerkennung des Marktordnungsgedankens, der dem Milch- und Fettgesetz zugrunde liegt, ist der Ernährungsausschuß zu der Auffassung gekommen, daß eine gewisse Auflockerung im Interesse der besseren Versorgung und der Förderung des Absatzes notwendig ist. Dies bezieht sich insbesondere auf die Fragen. die in den ersten Paragraphen des Milch- und Fettgesetzes geregelt sind, nämlich, ob die starre Bindung des Milcherzeugers und des Milchhändlers an die Molkerei weiterhin aufrechterhalten bleiben soll.
    Der Ernährungsausschuß ist überwiegend der Ansicht gewesen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, jedoch in § 7 eine Möglichkeit einzufügen, wonach Milcherzeuger. Molkerei oder Milchhändler alle drei Jahre eine Änderung der Liefer-
    und Annahmebeziehungen oder des Großhändlerbezirkes beantragen können. Diesem Antrag m u ß die oberste Landesbehörde entsprechen.


    (Struve)

    Sehr eingehend haben wir uns mit dem Produkt „Milch" und der Möglichkeit einer Hebung der Güte und des Absatzes befaßt. Wenn zur Zeit bei einer Milchproduktion von 15,2 Milliarden kg und einer Durchschnittsablieferung an die Molkereien von rund 10,5 Milliarden kg der Trinkmilchabsatz 25 bis 30 % ,der angegebenen Menge einschließlich Sahne, Magermilch usw. beträgt, erscheint es dringend erforderlich, den Trinkmilchabsatz im Interesse der Rentabilitätssteigerung für die Landwirtschaft und zur Hebung der Volksgesundheit auszuweiten. Nach den Erklärungen des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden in der Vorkriegszeit, 1935-1938, im Durchschnitt etwa 0,3 1 Milch je Tag und Kopf der Bevölkerung verbraucht. Dieser Pro-KopfVerbrauch ist auch jetzt wieder annähernd erreicht worden. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Dänemark und Schweden, liegt der Verbrauch bei 0,6 1, in der Schweiz bei 0,65 1. Aus diesen Zahlen ergibt sich schon die Möglichkeit für die Hebung des Trinkmilchverzehrs. Sie kann ein-mai durch Qualitätsverbesserung und zum andern durch vermehrte Werbung erzielt werden. Die Milchwirtschaft beschäftigt sich dabei besonders mit dem Gedanken, eine besonders vorzügliche Qualitätssorte einzuführen. Es ist zu hoffen, daß diese Bestrebungen baldigst in die Tat umgesetzt werden.
    Aus diesen Gründen erschien es dem Ernährungsausschuß ohne wesentliche Änderung der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen notwendig, den Absatz der Flaschenmilch durch Einfügung eines neuen Absatzes 2 besonders herauszustellen. In dem neuen Absatz wird unter Aufrechterhaltung der hygienischen Anforderungen künftig die Abgabe von Flaschenmilch nicht mehr von der Voraussetzung des § 14 Abs. 5 Ziff. 6 des Milchgesetzes von 1930 abhängig gemacht, d. h. die hier enthaltene Vorschrift des Nachweises der Mindestmilchmenge wird fallengelassen und somit weiteren Handelskreisen Gelegenheit gegeben, Flaschenmilch in den Verkehr zu bringen. In diesem Sinne ist auch die neue Bestimmung des § 2 Abs. 3 zu verstehen, wonach Molkereien unmittelbar Groß- und Einzelverbraucher mit Flaschenmilch in ihrem Absatzgebiet beliefern dürfen.
    Einen breiten Raum in der Erörterung nahmen die §§ 11 und 20 des Milch- und Fettgesetzes ein. § 11 behandelt bekanntlich die Ausgleichsabgaben, die dazu bestimmt sind, bei der Verwertung der Milch als Trinkmilch oder als Werkmilch und bei der notwendigen Versorgung der Trinkmilchmärkte trotz unterschiedlicher Entfernung der Molkereien vom Markt eine Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für Milcherzeuger und Molkerei herbeizuführen.
    Auf Grund der Erfahrung seit Inkrafttreten des Milch- und Fettgesetzes erschien es geboten, neben dem seit langem eingeführten Ausgleichspfennig, den die obersten Landesbehörden erheben, den Bundesernährungsminister einzuschalten und einen zweiten Pfennig auf Bundesebene erheben zu lassen. Diese Regelung erschien besonders aus dem Grunde berechtigt, weil auf diese Weise ein gleichmäßiger und einheitlicher Ausgleich auf den verschiedenen Produktions- und Absatzgebieten der Länder erzielt wird.
    Dem Ernährungsausschuß hat eine Zusammenstellung, der von den Ländern erhobenen Ausgleichsabgaben und ihrer Verwendung vorgelegen.
    Diese hat gezeigt, daß in den Ländern sehr unterschiedlich verfahren wird. Wenn nunmehr durch die Erhebung des zweiten Pfennigs durch den Bund den Ländern nicht mehr im bisherigen Umfange so große Geldmengen zur Verfügung stehen, wird trotzdem den Belangen der Länder auch in Zukunft Rechnung getragen, indem bei der Verteilung des Bundesaufkommens alle berechtigten Belange der Länder in gleicher Weise berücksichtigt werden.
    In diesem Zusammenhang verdient hervorgehoben zu werden, daß sterilisierte Milch, Sahne, entrahmte Milch und Schlagsahne einheitlich mit einer Bundesabgabe von 2 Dpf. je kg belegt werden. Gerade die Herstellung von sterilisierten Erzeugnissen hat mit Recht die Bundesregierung veranlaßt, die Herstellerbetriebe in die Ausgleichsabgaben einzubeziehen.
    Neben der Ausgleichsabgabe spielt die Umlage des § 20 eine bedeutsame Rolle in der Milchwirtschaft. Hier hat der Ernährungsausschuß weitgehende Änderungen vorgenommen. Der Betrag der Umlage wurde um die Hälfte gesenkt, die Verwendung der Mittel wurde genauer festgelegt. Sie finden in § 20 Abs. 2 besondere Gesichtspunkte, die für die Gewährung von Zuschüssen oder Darlehen in Frage kommen. Vorweg steht die Förderung und Erhaltung der Güte sowie die Verbesserung der Hygiene bei der Gewinnung, Anlieferung, Be- und Verarbeitung und bei dem Absatz von Milch und Milcherzeugnissen. Ferner sollen die Milchleistungsprüfungen und die Beratung Unterstützung finden. Schließlich soll die Werbung zur Erhöhung des Verbrauchs von Milch und Milcherzeugnissen aus diesem Aufkommen finanziert werden. Es ist dabei den Wünschen des Bundesernährungsministers insofern Rechnung getragen, als ihm zur bundeseinheitlichen Durchführung von Werbungsmaßnahmen besondere Geldmittel zur Verfügung zu stellen sind. Man hat sich hierbei von dem Gedanken tragen lassen, daß neben der Werbung in den Ländern eine gewisse einheitliche Werbung im gesamten Bundesgebiet notwendig ist.
    In § 15 des Milch- und Fettgesetzes ist die Einfuhrschleuse für Butter, Butterschmalz, Margarine und Kunstspeisefette geregelt. Im Ernährungsausschuß ist die Frage eingehend erörtert worden, ob nicht die Margarinerohstoffe in diese Einfuhrschleuse einbezogen werden sollten. Ein aus den Kreisen des Ernährungsausschusses gestellter Antrag auf Einbeziehung wurde jedoch mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Die zu § 15 im übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sollen in der Hauptsache der Einfuhr- und Vorratsstelle die Möglichkeit geben, den Übernahmepreis und den Abgabepreis von sich aus festzusetzen, nachdem der Bundesernährungsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister generelle Bestimmungen über die Preisfestsetzungen erlassen hat. Bei den Novellen zum Getreidegesetz und zum Zuckergesetz hat das Hohe Haus eine gleiche Regelung vorgenommen, so daß keine Bedenken bestehen dürften, bei der Novelle zum Milch- und Fettgesetz ebenso zu verfahren.
    Auf die übrigen Vorschriften, die eine Änderung erfahren sollen, glaube ich nicht näher eingehen zu müssen. Vielfach handelt es sich um eine Koordinierung der Bestimmungen mit den übrigen Marktordnungsgesetzen usw.; am Grundgedanken des Milch- und Fettgesetzes wird durch diese Abänderungen nicht gerüttelt.


    (Struve)

    Auf Wunsch des Bundesernährungsministeriums möchte ich noch auf einige redaktionelle Änderungen verweisen. Zu Ziff. 7: Im § 9 ist hinter dem Wort „Trinkmilch" in Klammern „§ 10" zu setzen. Zweitens, zu Ziffer 18: Hinter Ziffer 18 ist folgende neue Ziffer 18 a einzufügen:
    18 a. In § 18 Abs. 5 erhält der erste Satz folgende Fassung:
    „Rechtsverordnungen nach Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrats."
    Drittens, zu Ziffer 19: Im § 20 Abs. 1 beginnt der Nachsatz des zweiten Satzes wie folgt: „hierbei ist die Sahne (der Rahm) in die entsprechenden Einheiten ...". Viertens, zu Ziffer 21: Im § 24 Abs. 2 sind die Worte „§ 15 Abs. 5" zu ändern in „§ 15 Abs. 6". Die Ziffern 16, 17 'und 18 sind bereits durch Annahme des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen — Drucksache Nr. 3608 (neu) — entschieden und im Bundesgesetzblatt Nr. 36 vom 27. August 1952 veröffentlicht.
    Zusammenfassend darf ich als Berichterstatter des Ernährungsausschusses dem Hohen Hause die Annahme der Vorlage empfehlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten ein in die Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich rufe Art. 1 auf. Hier ist ein Änderungsantrag Umdruck Nr. 674 Ziffer 1 angekündigt. Wer begründet ihn? —
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Kriedemann.

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    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Monaten, als es auf dem Gebiet der Milchwirtschaft eine gegenüber dem gegenwärtigen Zustand ganz andere Situation gab, hat es in diesem Hause einmal eine Debatte darüber gegeben, was man zur Förderung des Milchabsatzes tun könnte. Bei dieser Gelegenheit waren von allen Seiten, insbesondere von den Kollegen, die sich nicht vorwiegend mit agrarpolitischen Fragen befassen, von meinem Standpunkt aus sehr erfreuliche und mutige Ausführungen gemacht worden. Ich möchte für die heutige Beratung wünschen, daß man sich an die damaligen Gespräche erinnert; denn hier ist jetzt die Gelegenheit, Konsequenzen zu ziehen.
    Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs hat am 23. Januar dieses Jahres stattgefunden. In jenen Monaten beschäftigten wir uns mit dem Problem der in den Kühlhäusern lagernden, in ihrer Qualität immer mehr gefährdeten und unverkäuflichen Butter. In jener Zeit fand der berühmte Butterexport nach England statt. Es ist deshalb begreiflich, daß die Beratungen des Ernährungsausschusses vorwiegend unter dem Leitgedanken gestanden haben, den Trinkmilchabsatz zu fördern. Es scheint mir wichtig zu sein, heute noch einmal darauf hinzuweisen. Denn unter den aus saisonalen Gründen veränderten Umständen mag vielleicht der eine oder andere die sehr aktuelle Bedeutung des hier zur Debatte stehenden Gesetzes nicht zu erkennen vermögen. Wir sollten aber doch wenigstens soweit vorausschauen, daß wir, nachdem wir schon mit der vergangenen Milchschwemme nicht fertig werden konnten, weil wir mit dem Gesetz zu spät waren, es diesmal so rechtzeitig und so gründlich erledigen, damit wir bei der im Frühjahr wieder auftretenden Milchschwemme ein fertiges Gesetz
    haben und mit mehr Aussicht auf Erfolg damit rechnen können, mit den Dingen fertig zu werden, ohne immer wieder in die wirklich bis zum Überdruß in jedem Jahr wiederholten Auseinandersetzungen verfallen zu müssen. Es scheint mir sehr gefährlich zu sein, gerade dieser Frage des Trinkmilchabsatzes heute keine Aufmerksamkeit zu schenken.
    Ich weiß, daß in gewissen Bezirken die Verarbeitung von Milch zu Butter im Augenblick besonders interessant ist. Wir haben bei einer früheren Gelegenheit hier von unserer Seite schon darauf hingewiesen, daß sich daraus sehr gefährliche Rückwirkungen auf den Trinkmilchabsatz ergeben müssen. Es kann doch nicht bestritten werden, daß, abgesehen von Zeiten mit einem so unnatürlichen und von allen Seiten als weit überhöht empfundenen Butterpreis, eine Lösung für all die mit der Milchwirtschaft zusammenhängenden Probleme nur in einer Steigerung des Trinkmilchabsatzes gefunden werden kann. Es ist nun einmal der einzige Weg, auf dem die breiten Schichten unserer Bevölkerung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Milchfett auf die billigste Weise bekommen können. Es ist selbstverständlich, daß man zu diesem Ziel, Steigerung des Trinkmilchabsatzes, nicht dadurch kommt, daß man Plakate an die Wände klebt und moralisch auf die Leute einredet, sondern es muß mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln alles getan werden, was in dieser Richtung nur möglich ist. Insbesondere wird es darauf ankommen, daß man mit einer guten Milch und mit einem guten Kundendienst den Verbrauchern den Milchverzehr leicht macht, indem man ihnen die Milch immer wieder sozusagen unter die Nase hält, sie immer wieder in Versuchung führt. Wer mit einer guten Milch einen Versuch gemacht hat, wird dann schließlich leicht dabei zu halten sein.
    Im Laufe der Beratungen haben wir immer wieder gefunden, daß die Ordnung in der Milchwirtschaft aus vergangenen Zeiten noch Formen hat, die allzu starr sind. Der Herr Berichterstatter hat eben schon gesagt, daß in einem gewissen Rahmen eine Auflockerung notwendig ist. Dabei hat sich die weitaus überwiegende Mehrheit im Ernährungsausschuß gegen die Verfahren gesträubt, die unter der Überschrift „Ab-Hof-Verkauf" von Leuten angepriesen worden sind, die glaubten, auf diese recht billige Weise Propaganda in der Bauernschaft machen zu können. Im Ernährungsausschuß war man in der überwiegenden Mehrheit der Überzeugung, daß sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher die Milchbelieferung liber die Molkerei als Regel angesehen werden müsse. Auf der andern Seite darf man natürlich hier auch nicht mehr tun, als unbedingt notwendig ist. Insbesondere in einer Zeit, in der man in den wirtschaftlichen Bereichen immer wieder von den Begriffen Freiheit, Wettbewerb, Leistungsvergleich usw. redet, sollte man die Zwangsmaßnahmen, die Zwangswege genau auf das Notwendige reduzieren.
    Im Augenblick ist es so, daß die Erzeuger, um es einmal ganz drastisch zu sagen, zwangsweise an eine ganz bestimmte Molkerei gebunden werden, daß ebenso die Milchabnehmer, d. h. in diesem Falle die Milchhändler an eine bestimmte Molkerei gebunden werden. Zwar sieht das Gesetz in § 7 vor, daß Anträge auf Zuweisung zu einer anderen Molkerei gestellt werden können. Es handelt sich aber dann immer um Ermessensentschei-


    (Kriedemann)

    dungen. Wenn auch von verschiedenen Landesteilen berichtet wurde, daß, soweit Wünsche überhaupt vorgebracht wurden, diese dann auch verhältnismäßig großzügig erfüllt wurden, so ist doch andererseits zu sagen, daß es eben auch Gebiete gibt, von denen das nicht berichtet werden kann. Im übrigen bleibt die Abhängigkeit von Ermessensentscheidungen für meinen Geschmack höchst bedauerlich. Daß damit ein sehr erhebliches Moment des Wettbewerbs, ein sehr erheblicher Anreiz zur Leistungssteigerung ausgeschlossen wird, kann jedenfalls nicht bezweifelt werden. Wir haben schon bei der Beratung des ersten Milchgesetzes von einem Mitglied dieses Hauses, das nun leider verstorben ist, aus seiner eigenen Erfahrung berichten hören, wie ärgerlich es ist, wenn jemand gezwungen bleibt, seine Milch an eine Molkerei zu liefern, die ihm weniger auszahlt, als er bei einer anderen Molkerei erhalten würde, die er über die gleiche Entfernung erreichen könnte.
    Wir möchten nun aus dieser Situation heraus und dabei keineswegs das zerschlagen, was es an notwendiger Ordnung auf diesem Gebiet geben muß. Allerdings möchten wir diese Ordnung auf das notwendige Maß reduzieren und hier ein Element des Wettbewerbs einschalten, auf das wir nicht verzichten zu können glauben und von dem wir außerdem meinen, daß es keineswegs das gefährdet, was auch wir mit unserem Bekenntnis gegen den Ab-Hof-Verkauf, mit unserem Bekenntnis zum Weg über die Molkereien für notwendig halten.
    Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die Bestimmung in § 1, daß die Oberste Landesbehörde den Milcherzeugern mehrere Molkereien zur Wahl stellen kann, dahin abzuändern, daß die Obersten Landesbehörden ihnen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mehrere Molkereien zur Auswahl stellen s o 11 e n. Wir können Ihnen nicht vorschlagen, hier zu sagen „müssen", weil es in sehr einsam gelegenen, in verkehrsungünstig gelegenen Gebieten hie und da nur eine Molkerei geben mag und deshalb eine Auswahlmöglichkeit nicht geboten werden kann. Wir sind aber der Meinung, daß die Formulierung „sollen" für die Verwaltung verpflichtender ist als das Wort „kann", das sehr bequem ist. Es ist nun einmal in dieser Welt so, daß Angelegenheiten, die der behördlichen Regelung unterworfen oder, ich möchte einmal sagen, ausgeliefert sind, ganz besonders schwer aufzulockern sind, wenn man nicht als Gesetzgeber da mal einen ordentlichen Schritt nach vorn tut.
    Um nun einmal die Lieferbeziehungen weniger nach dem Ermessen der Verwaltungsstellen und mehr nach den Wünschen derjenigen, die hier miteinander wirtschaften sollen, also der Erzeuger, Molkereien und auf der anderen Seite der Milchabnehmer zu gestalten und um auch den Milchabnehmern die Möglichkeit zu geben, sich die Molkerei auszusuchen, die sie in die Lage versetzt, ihre Kunden am besten zu bedienen, möchten wir, daß entsprechend unserem Vorschlag auf Umdruck Nr. 674 nach Ablauf von jeweils zwei Jahren ein Antrag auf Zuweisung an eine andere Molkerei — wieder aus einem Vorschlag der Verwaltung — gestellt werden kann, dem dann entsprochen werden muß. Wir haben uns hier alle notwendige Beschränkung auferlegt. Wir haben nicht die völlige Freiheit verlangt. Es gibt Länder in Europa, da kann der Bauer von heute auf morgen, höchstens gebunden durch einen privaten Vertrag, die Molkerei wechseln, wenn er glaubt, bei einer anderen Molkerei besser zum Zuge kommen zu können.
    Wir haben das hier nicht vorgeschlagen, sondern haben es für richtig gehalten, daß sowohl der Erzeuger wie der Abnehmer wählen kann zwischen mehreren Molkereien, die auf Grund der örtlichen Zweckmäßigkeiten die Verwaltung ihm als Vorschlag zusammenstellt und anbietet.
    Ich darf in diesem Zusammenhang schon auf den
    § 7 eingehen; denn das ist hier vielleicht richtig und
    steht vor allem damit in logischem Zusammen-
    hang. In der Drucksache Nr. 3607 heißt es unter c): Einem Milcherzeuger ... ist alle 3 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gestattet, eine Änderung der Liefer- und Annahmebeziehungen . . . zu beantragen. Die Oberste Landesbehörde hat dem Antrag zu entsprechen.
    Das ist so radikal, daß vielleicht der eine oder andere glaubt, das sei die beste Lösung. Es ist aber — ich sage das ganz offen — so radikal, daß ich davon überzeugt bin, daß man es niemals wird zur Ausführung kommen lassen, vielleicht es nicht einmal zur Ausführung wird kommen lassen können. Denn das würde tatsächlich drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle Bande frommer Scheu zerreißen, dann würde wirklich das eintreten, was man unseren bescheidenen Vorschlägen immer entgegengehalten hat: das Chaos; denn dann könnte wirklich jeder von sich aus auf völlig unsinnige Lieferbeziehungen eingehen, und das wollen wir ganz bestimmt nicht.
    Bei allem gebührenden Respekt vor dem Herrn Antragsteller zu diesem Buchstaben c) habe ich den Eindruck, daß man hier einer momentanen Aufwallung gefolgt ist, eine sehr radikale Formulierung gefunden hat und sich heute vielleicht schon damit tröstet, daß das bestimmt nicht geht und man noch drei Jahre Zeit hat, das wieder zu ändern. Wenn man es aber dann ändern wird, wird man es zweifellos wieder in dem Sinne der starren Bindung ändern, die außerordentlich bequem ist sowohl für die Verwaltung wie auch für diejenigen Molkereien, die einen echten Wettbewerb scheuen, die sich ihm gern entziehen und die ihm auch nicht ausgesetzt sind, weil nach den heute geltenden Vorschriften zur Not die Polizei sowohl den Lieferanten wie die Abnehmer an die Molkerei heranführt, von der beide wegmöchten.
    Es reicht mir deshalb auch nicht aus, was zu dem gleichen Punkt auf dem Umdruck Nr. 673 vorgeschlagen wird. Vielleicht ist es aber richtig, wenn ich darauf bei der Abstimmung über den § 7 im einzelnen zurückkomme. Ich möchte mich deshalb auf das beschränken, was ich hier zu begründen habe. Es bezieht sich gleichermaßen auf den § 1 und sichert da die Rechte des Erzeugers, wie auf den § 2, wo es die Rechte des Milchabnehmers auf freie oder relativ freie Wahl der Molkerei sichert.
    Ich bitte Sie, unseren Anträgen zuzustimmen, weil damit ein Maß an Freiheit gewährleistet wird, von dem niemand sagen kann, daß es schnurstracks ins Chaos führe.

    (Beifall bei der SPD.)