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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952 10667 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10669A, 10670A Anteilnahme des Deutschen Bundestags an dem Eisenbahnunglück bei London . . . 10669A Eintritt des Abg. Eberhard in den Bundestag 10669B Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Gengler 10669B Kleine Anfrage Nr. 291 der Fraktion der DP betr. früheres Luftwaffenlazarett Westerland (Nr. 3681 der Drucksachen) 10669B Schreiben des Stellvertreters des Bundeskanzlers betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nr. 3741 der Drucksachen) 10669B Änderungen der Tagesordnung . . 10669C, 10699A Zweite Beratung des von den Abg. Gibbert, Schmitt (Mainz), Junglas, Kemper, Dr. Weber (Koblenz), Jacobs, Dr. Preusker, Dr. Atzenroth, Dr. Mühlenfeld, Freiherr von Aretin u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer auf Schaumwein (Schaumweinsteuergesetz) (Nr. 3593 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3727 der Drucksachen): Absetzung von der Tagesordnung . . . . 10669C Beratung des Zweiten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3698, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) 10669D Kuhlemann (DP) (zur Tagesordnung) 10669D Absetzung von der Tagesordnung . . . 10670A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 [neu] der Drucksachen 10670A Beschlußfassung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3733 der Drucksachen) 10669C, 10670B, 10680A Ausschußüberweisung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3729 der Drucksachen) 10670D Horn (CDU), Berichterstatter . . . . 10670D Beschlußfassung 10671D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3707 der Drucksachen) 10671D Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 10672A Beschlußfassung 10672C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte für in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit (Nr. 3674 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Entschädigungsgesetz für Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangener (Nr. 3693 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche (Nr. 3694 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Zweiten Ergänzungsgesetzes zum Heimkehrergesetz (Nr. 3703 der Drucksachen) . . 10672C Pohle (SPD), Antragsteller 10672D Frau Hütter (FDP), Antragstellerin 10674B, 10676A, 10683B Höfler (CDU), Antragsteller . . . 10676C Maerkl (FU) 10677C Frau Dr. Probst (CSU) 10678A Tobaben (DP) 10679C Merten (SPD) 10680B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 10682C Ausschußüberweisungen 10683C Beschlußfassung zum Antrag Drucksache Nr. 3694 10683C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen) . 10683D Ausschußüberweisung 10683D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Nr. 3505 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3716 der Drucksachen) 10683D Walter (DP), Berichterstatter 10683D, 10684C Dr. Solleder (CSU) . 10684A Abstimmungen 10684B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Nr. 3506 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3717 der Drucksachen) 10685A Sander (SPD), Berichterstatter . . 10685A Beschlußfassung 10685C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 2964 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3607, der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 673, 674, 675) . 10685C Struve (CDU): als Berichterstatter 10685D als Abgeordneter 10696A Kriedemann (SPD) 10687B, 10689B, 10690D, 10692D, 10693B, 10694D, 10695C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 10688D, 10691C, 10692B, 10693A Dr. Horlacher (CSU) . . . 10690A, 10694A Dannemann (FDP) . . . . . 10691A, 10696C Dr. Bertram (Soest) (FU) 10691C Niebergall (KPD) 10692C, 10695B Revenstorff (FDP) 10694C Eichner (FU) 10695A Abstimmungen 10691B, D, 10692B, D, 10693A, D, 10695B, 10696D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3736 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Preise für Zuckerrüben und Zucker (Nr. 3744 der Drucksachen) 10669C, 10697A Ausschußüberweisungen 1069'7A, B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nrn. 3709, 2988, 2991, 2992, 2989 der Drucksachen) . . . 10697B Happe (SPD), Berichterstatter . . 10697B Niebergall (KPD) 10698B Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10698D Beschlußfassung 10699A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2889 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 3715 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 672) 10699A Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 10699B Gundelach (KPD) 10700A, B Abstimmungen 10700A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürrekatastrophe im südlichen Teil des Bundesgebiets (Nr 3701 der Drucksachen) 10700C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 10700D Höhne (SPD) 10702A Schill (CDU) 10702D Hohl (CDU) 10704A Ritzel (SPD) . 10705A Wartner (FU) 10705C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 10706A Frühwald (FDP) 10706B Niebergall (KPD) 10707A Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Antrag.; der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nr. 3718 der Drucksachen) 10669C, 10707B Ausschußüberweisung 10707B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Nr. 3708 der Drucksachen) 10707B Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 21. Juli 1952 (Nr. 3705 der Drucksachen) . . . . 10707C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 10707C Beschlußfassung 10708A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Löfflad gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juni 1952 (Nr. 3706 der Drucksachen) . . . . 10708A Dr. Meitinger (FU), Berichterstatter 10708A Beschlußfassung 10708D Nächste Sitzung 10708D Die Sitzung wird um 13 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    erstens: von keiner Stelle der Bundesregierung wurden in dieser Angelegenheit Verhandlungen geführt; zweitens: über den möglichen Umfang der Entschädigungsansprüche liegen bisher keine Unterlagen vor.
    Da es sich um ein schwieriges völkerrechtliches und finanzpolitisches Problem handelt, haben wir die Bundesregierung nicht gedrängt, d e n Schritt zu tun, den wir von ihr erwartet haben. Nachdem aber seit unserer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres ein halbes Jahr verstrichen ist, ohne daß eine weitere Verlautbarung über die Absichten der Regierung auf diesem Gebiet erfolgt ist, sehen sich meine politischen Freunde genötigt, das Schweigen im Regierungswald mit diesem Antrag zu brechen.
    Wir alle in diesem Haus sind mit dem Anliegen der Heimkehrer vertraut gemacht worden. So schwierig auch das Problem ist, so haben die Heimkehrer doch ein Anrecht darauf, eine Antwort von uns zu erhalten. Auch der Ausschuß für Geld und Kredit, der zu einem Antrag betreffend Gebührnisansprüche ehemaliger deutscher Kriegsgefangenen in Norwegen Stellung zu nehmen hatte, und zwar für einen Kreis von Personen, die als Minenräumer eingesetzt waren, kam in seinem Mündlichen Bericht, der in der 154. Sitzung des Deutschen Bundestages erstattet wurde, zu dem Ergebnis, daß der Gegenstand des Antrags nur im Rahmen eines umfassenden Gesetzes über die Entschädigung von Kriegsgefangenen für Leistungen in der Kriegsgefangenschaft geregelt werden kann. Es schweben auch eine Reihe von Forderungen im Raume, die uns täglich durch Briefe nahegebracht werden und zu denen nach Prüfung der Rechtslage, die sich aus dem Genfer Abkommen ergibt, vom Gesetzgeber endgültig einmal ja oder nein gesagt werden muß. Man erledigt eine Forderung nicht damit, daß man sie einfach totschweigt. Wir haben die Berechtigung einer Forderung zu untersuchen und haben zu prüfen, inwieweit wir es verantworten können, sie einer Realisierung zuzuführen.
    Ich bekenne mich auch bei diesem Antrag meiner Fraktion erneut zu den Worten, die ich in der 122. Sitzung des Bundestags zu einer Interpellation der SPD-Fraktion betreffend die Spätheimkehrer gesprochen habe:
    Meine politischen Freunde wollen nun wahrhaftig auch mit dieser Interpellation keinen propagandistischen Wind machen; denn es steht auch für uns fest, daß in der zwölfjährigen Kostprobe des tausendjährigen Reiches sowie in den Nachkriegsmaßnahmen einzelner Siegernationen so viel körperliches, seelisches und materielles Unrecht angehäuft worden ist, wie von unserer Generation bei allen Anstrengungen allein nicht mehr gutgemacht werden kann.
    Meine Damen und Herren, bei jeder neuen Forderung, die an uns herantritt, darf von uns nicht außer acht gelassen werden, daß die Forderung nach Anpassung der Renten unserer schwerbeschädigten Kameraden und ihrer Hinterbliebenen an das veränderte Preisgefüge ihren berechtigten Hintergrund hat. Ein amputiertes Bein bleibt ein ganzes Leben lang amputiert, und die Dunkelheit, die um den Kriegsblinden bis zu seinem Tode liegt, kann durch keinen Wiedergutmachungsstrahl erhellt werden.
    Wir wollen auch nicht vergessen, daß im Deuschland der Nachkriegszeit zahlreiche Menschen an Selbstkannibalismus zugrunde gingen, wo sich die ausgemergelten Körper in sich selbst verzehrten, die Tuberkulose alle Dämme zu brechen schien und auch die in der Heimat Verbliebenen oder bereits Zurückgekehrten hungernd und frierend die letzte Substanz des gevierteilten Vaterlandes zu erhalten trachteten. Die Arbeiter, die in dieser Zeit mit einer Rübenscheibe als Frühstücksbrot in der Tasche zur Arbeit gingen, haben in diesen Hungerjahren eine Leistung vollbracht, die mit dazu beigetragen hat, daß vielfach eine Stätte zur Heimkehr überhaupt noch erhalten blieb bzw. neu geschaffen werden konnte.
    Wir haben aber auch eine Verpflichtung, die Verspäteten-Situation der Heimkehrer durch gesetzliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Das Heimkehrergesetz war ein Gesetz der ersten Hilfe. Ein Entschädigungsgesetz, das auch nicht in allen Fällen hundertprozentig wirksam werden kann, wird, gut ausgewogen, den ersehnten und leider so viefach nicht geförderten Start zur Existenz, zur eigenen Wohnung bringen können.


    (Pohle)

    Wir sind ohne Illusionen an die Schaffung des Heimkehrergesetzes gegangen. Wir werden ohne Illusionen an der Gestaltung eines Entschädigungsgesetzes mitarbeiten. Auch der Heimkehrerverband hat sich bei seinem Entwurf, der die Entschädigungsforderung umreißt, in Grenzen gehalten, in denen eine ernsthafte Diskussion durchaus im Bereich des Möglichen liegt.
    Der zweite Absatz im Antrag der SPD-Fraktion ist für die Bundesregierung ein Hinweis, wie er im Vorspruch zum Entwurf des Heimkehrerverbandes vorhanden ist. Die Kriegsgefangenen wollen das deutsche Volk in die Lage setzen, den Anspruch aus ihrer geleisteten Arbeit in voller Höhe gegen die Gewahrsamsländer geltend zu machen. Auch hier sind wir ohne Illusion. Dieser Hinweis ist aber doch ein Argument in den Händen der Bundesregierung, Erleichterungen von ihr zugedachten Zahlungsverpflichtungen zu fordern und den Versuch der Durchsetzung zu unternehmen.
    Meine Damen und Herren, wir betrachten das Anliegen der Heimkehrer als ein Anliegen des deutschen Volkes. Wir sind bereit, in gemeinsamer Arbeit in diesem Hause die Maße und das Ziel für diesen Gesetzentwurf finden zu helfen. Stimmen Sie unserem Antrage zu, damit die Zeichnung gefertigt und der Gesetzesbau begonnen werden kann, illusionslos, aber für den Heimkehrer, der auf das Ergebnis unserer Arbeit wartet, nicht hoffnungslos.

    (Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Hütter zur Begründung des Antrages unter Punkt 6 b.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Hütter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich habe die Ehre, den Antrag meiner Fraktion auf Drucksache Nr. 3693 zu begründen, die Bundesregierung möge bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres ein Gesetz vorlegen, das die ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen für ihre in Gefangenschaft geleisteten Arbeiten entschädigt.
    Was hat uns zu diesem Antrage geführt? Als die
    Presse diesen Antrag veröffentlichte, erhielt ich
    unter anderen einen Brief, in dem es heißt:
    Im Oktober 1944 haben mich die Amerikaner an die Engländer ausgeliefert. Nach einiger Zeit wurde ich einer Arbeitskompanie zugeteilt. Die Arbeit der Kompanie bestand in der Errichtung von großen Zelten und Nissen-hallen, die für die Unterbringung von englischem Wehrmachtsgut bestimmt waren. Auf diese Arbeiten folgte dann landwirtschaftlicher Einsatz beim englischen Farmer in Bedfordshire, nördlich von London gelegen. Unsere Arbeit bestand in der Einbringung der Kartoffel- und Rübenernte. Nach dieser Tätigkeit kamen wir in ein Sand- und Steinwerk. In diesem Werk arbeiteten wir mit englischen Arbeitern zusammen. Wir mußten Bausteine herstellen. Inzwischen gingen wir unserer Stellungen und Arbeitsplätze in der Heimat verlustig. Unsere Familien verarmten; und als sich dann die Tore der Freiheit öffneten, hatten wir es sehr schwer, den Anschluß wieder zu finden. Man wies uns auf Arbeitsplätze, die wir finanziell gesehen schon im Jahre 1937 und 1938 innehatten. Das war der Dank, so sah er aus.
    Meine Herren und Damen, ich habe absichtlich das Beispiel eines England-Heimkehrers angezogen. Es ist ungünstig genug; und daß der RußlandHeimkehrer noch viel ungünstiger daran war und ist, brauche ich Ihnen nicht zu sagen, noch brauche ich hervorzuheben, daß es sich bei dem zitierten Fall um einen von vielen Fällen handelt.
    Die deutschen Kriegsgefangenen haben, wie der Herr Bundespräsident einmal sagte, „stellvertretend für das ganze deutsche Volk" gehandelt, als sie in der Gefangenschaft nach Werten nicht zu ermessende Arbeitsleistungen unter schwersten körperlichen und seelischen Entbehrungen vollbringen mußten, ohne von den Gewahrsamsländern angemessen entschädigt zu werden. Die Fraktion der FDP vertritt dabei die Ansicht, daß diese Entbehrungen der Kriegsgefangenen durch keine materiellen Vorteile aufgewogen werden können. Wir sollten uns aber verpflichtet fühlen, den berechtigten Anspruch der Kriegsgefangenen auf Entschädigung durch eine lex specialis, durch ein besonderes Gesetz Rechnung zu tragen, um ihre Leistungen, wenn auch nur unvollkommen, abzugelten. Es ist nicht nur ein Politikum erster Ordnung, die entlassenen Kriegsgefangenen auf dem schnellsten Wege in das normale Wirtschaftsleben einzugliedern, wozu das Heimkehrergesetz leider nur unvollkommene Hilfe leistet, sondern auch unsere Pflicht, einen Teil unserer Schuld diesen Menschen gegenüber abzutragen.
    Der Antrag der FDP unterscheidet sich von dem der SPD insofern, als die SPD die Frage der Entschädigung im Zusammenhang mit der Reparationsfrage aufwirft. Tatsächlich forderten sowohl Frankreich als auch die UdSSR im Geheimabkommen von Jalta ausdrücklich Reparationen durch Einsatz deutscher Arbeitskräfte. Dennoch meine ich, wir sollten auf diese Verbindung verzichten und eine Entschädigung grundsätzlich und unabhängig von der Frage der Reparationsleistungen gewähren; denn, um noch einmal den Herrn Bundespräsidenten zu zitieren: wir alle stehen in ihrer Schuld, in der Schuld der deutschen Kriegsgefangenen.
    Diese formelle Trennung von der Reparationsfrage zeigt sich bereits in der Harmssenschen
    Denkschrift vom Oktober 1947, wo es heißt: Deutschland ist auf den guten Willen der Alliierten angewiesen und kann nur an deren Menschlichkeit appellieren. Eben deshalb, weil die Entlassung der Gefangenen ein Gebot der Menschlichkeit ist, lehnt es Deutschland ab, für die nicht freiwillige Arbeit seiner Söhne in der Fremde Gutschriften auf Reparationen zu fordern. Wohl aber kann der Verlust ermessen werden, der darin besteht, daß ihm seit Mitte 1945 Millionen produktiver Arbeitskräfte vorenthalten werden.
    Wir sollten daher zur gegebenen Zeit die Kriegsgefangenenarbeit als echte Reparationsleistung ausschließlich im Sinne des Verlustes deutscher produktiver Arbeitskräfte in Ansatz bringen. Es zeugt von einem guten Geist, daß man in jenen schweren Jahren die Kriegsgefangenen in den Haushalt einrangierte, bevor sie noch nach Hause gekommen waren. Wir erklären uns im übrigen einverstanden mit dem Vorschlag der SPD, die Zivilinternierten, die nach § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes als Heimkehrer gelten, in das Entschädigungsgesetz einzubeziehen.
    Diese beiden Anträge scheinen uns aber gar nichts zu tun zu haben mit dem Antrag der CDU, der


    (Frau Hütter)

    lediglich Verbesserungen des Heimkehrergesetzes anstrebt. Denn dieser Antrag bezieht sich auf fürsorgliche Betreuung und Hilfe nach der Entlassung für die Gruppe der jetzt noch zu erwartenden Heimkehrer, während die Anträge auf Entschädigung, auf Entgelt für Leistungen vor der Heimkehr, nämlich während der Gefangenschaft, ausgehen. Da es sich also um eine besondere Materie handelt, muß sie auch in einem besonderen Gesetz behandelt werden.
    Vielleicht erinnern sich die Kollegen und Kolleginnen des Ausschusses für Kriegsopferfragen unserer ersten Debatte um eine den Kriegsgefangenen zu gewährende Entschädigung anläßlich der Beratung zum Heimkehrergesetz im Frühjahr 1950. Damals schon war en wir unter der Leitung unseres leider zu früh verstorbenen Kollegen Leddin übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, daß diese Materie in einem Sondergesetz geregelt werden müsse, weil sie nichts zu tun hat mit einem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer.
    Was nun die materielle Zuständigkeit angeht, so empfehlen wir als federführende Behörde das Bundesvertriebenenministerium, dem die Pflege der Beziehungen mit den Gefangenen obliegt, dem die Suchdienste unterstehen und das mit diesen Fragen am besten vertraut ist. Auch die Bundesregierung hatte das Vertriebenenministerium zum federführenden Ministerium für die Vorbereitung eines Regierungsentwurfs bestimmt, als zum erstenmal ein Initiativgesetzentwurf von einem der zuständigen Verbände vorgelegt worden war. Ferner war es eine Sitzung des Kriegsgefangenenbeirats beim Bundesvertriebenenministerium, bei der sich im Monat Juli dieses Jahres sämtliche anwesenden Fachverbände hinter diesen Antrag stellten, ein Entschädigungsgesetz zu schaffen.
    Hieraus wird ersichtlich, daß sich die Bundesregierung bereits mit dem Entschädigungsgesetz befaßt hat. Es haben Ressortbesprechungen stattgefunden, die schließlich zur Festlegung der Grundzüge eines Regierungsentwurfs führten. Ein fertiger Entwurf besteht jedoch noch nicht.
    Daß auch der Herr Finanzminister ein gewichtiges Wort dazu zu sagen haben wird, versteht sich von selbst.
    Zur Begründung möchte ich noch folgendes ausführen. Es handelt sich hierbei um einen Anspruch, der den deutschen Kriegsgefangenen, die zugunsten der Allgemeinheit einen Schaden erlitten haben, zu gewähren ist. Im deutschen öffentlichen Recht kennt man schon seit dem 18. Jahrhundert einen sogenannten Aufopferungsanspruch. Dieser besagt, daß einzelne Bürger oder eine Gruppe von Bürgern, die zugunsten der Allgemeinheit einen unverschuldeten Schaden erlitten und damit ein freiwilliges Vermögensopfer erbracht haben, vom Staat zu entschädigen sind. Ähnlich liegt es bei der Kriegsgefangenenarbeit. Es hätten ja alle Deutschen von den ehemaligen Feindmächten zur Zwangsarbeit herangezogen werden können. Aber es wurde nur ein Teil der Kriegsgefangenen willkürlich herausgezogen und ihnen das besondere Opfer auferlegt. In der Zwischenzeit konnten die übrigen Deutschen darangehen, für sich selbst wieder aufzubauen. Damit ist nichts gegen die Überzeugung ausgesagt, daß jeder einzelne das Risiko eines Verhängnisses selbst zu tragen hat. Diese Auffassung hat aber dort ihre Grenze, wo dem einzelnen die Entscheidung über sich selbst aus der Hand genommen wird, wie im Falle eines Krieges.
    Der Zweck dieses Gesetzes ist aber noch mehr, als nur einen Anspruch zu befriedigen; in ihm liegt auch der Gedanke der Wiedergutmachung an einer Gruppe von Menschen, die sich bisher benachteiligt gefühlt hat, wenn sie sich mit anderen Gruppen verglich, denen man die Wiedergutmachung bereits zuerkannt hat. Es ist für die Aufrechterhaltung des innerpolitischen Friedens von Wichtigkeit, wenn Geschädigte anerkannt und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die vorhandenen Möglichkeiten sind beschränkt; das wissen nicht zuletzt die Kriegsgefangenen selbst. Die Verteilung des Vorhandenen aber kann nicht unter Außerachtlassung der Ansprüche der Kriegsgefangenen erfolgen, sie muß
    eventuell sogar einer Revision unterzogen werden, wenn die Berücksichtigung neuer Forderungen dies nötig macht.
    Es dürfte Sie interessieren, daß der Gedanke der Zahlung einer Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene im Saargebiet bereits seine Verwirklichung gefunden hat. Allerdings hat man sich dort aus unschwer zu erkennenden Gründen auf die Ausgleichszulage für Kriegsgefangene aus dem Osten beschränkt.
    Was nun die Möglichkeiten einer Regelung angeht, so liegen bereits verschiedene Vorschläge vor. Sie alle laufen in erster Linie auf die Verwendung zweckgebundener Mittel zur Ausführung konstruktiver Ziele, wie Wohnungsbau, Existenzaufbauhilfe, Arbeitsplatzbeschaffung und dergleichen mehr, hinaus. Ein anderer Vorschlag geht dahin, Schuldverschreibungen auf den Namen des Betreffenden auszugeben, die über einen längeren Zeitraum ebenfalls zweckgebunden zur Einlösung gelangen sollen. Ferner müßte einkalkuliert werden, daß ein Teil der arbeitenden Kriegsgefangenen schon eine — wenn auch geringe — Bezahlung erhalten hat, so z. B. die zum lebensgefährlichen Arbeitseinsatz befohlenen Minenräumer. Nach meiner Information war die Bezahlung sehr schlecht und in keiner Weise auch nur annähernd dem Einsatz entsprechend.
    Der Möglichkeiten der Realisierung sind viele. Ich will mich daher nicht weiter mit ihnen befassen, sondern die Überlegung darüber der gemeinsamen Arbeit von Parlament und Regierung überlassen. Fest steht, daß diese Frage eiligst geregelt werden muß. Daher die Befristung auf den 31. Oktober, den Termin, zu dem, wie aus der Presse hervorgeht, der Herr Bundeskanzler die Verträge ratifiziert haben möchte. Ich sehe dabei ein, daß die Kompliziertheit der Materie die Einhaltung des Termins nicht zuläßt. Ich muß dennoch sagen, daß die Regelung dieser Frage eine moralische Voraussetzung des Verteidigungsbeitrages gewesen wäre. Die Länderparlamente von Bayern, Niedersachsen und Bremen haben durch einstimmigen Beschluß ihrerseits die Bundesregierung bereits ersucht, ein Entschädigungsgesetz für die von den deutschen Kriegsgefangenen erbrachten Arbeitsleistungen vorzulegen. Bei der Debatte in der bremischen Bürgerschaft wurde gesagt: „Jedenfalls muß man in Bonn durchaus unter dem Eindruck stehen, daß die bremische Bürgerschaft bereit und fest entschlossen ist, das Äußerste zu tun, damit unsere Kriegsgefangenen nun auch wirklich in den Genuß ihrer Rechte kommen; es ist für uns eine Ehrenpflicht, für diese ihre Forderungen einzutreten." Und der Herr Finanzminister, meine Herren und Damen, sagte sogar schon vor zwei Jahren, als ich ihn im Vestibül dieses Hohen


    (Frau Hütter)

    Hauses in einem freundlichen Gespräch mit dem Gedanken eines Entschädigungsgesetzes vertraut machen wollte: „Für eine solche Forderung habe ich jedes Verständnis."
    Im Namen der Fraktion der FDP beantrage ich Überweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Kriegsopferfragen als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß.

    (Beifall bei der FDP.)