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ID0123106900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
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    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wurde in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Finanzen eingehend beraten. Material und Unterlagen hat uns der Bundesfinanzminister weitgehend zur Verfügung gestellt, so daß sich der Ausschuß am Schluß seiner eingehenden Beratungen ein Bild über die Sachlage machen konnte.
    Den Antragstellern schwebten in erster Linie soziale Momente vor, da die Kaffeesteuer wie keine andere im Vergleich zu 1938 eine besonders große Steigerung erfahren hatte. Des weiteren wurde betont, daß Kaffee kein Luxusgetränk, sondern in Wirklichkeit ein Volksgetränk sei. Andere Abgeordnete, insbesondere solche, die in den Grenzgebieten beheimatet sind, trugen moralische Bedenken vor, die in erster Linie das Schmuggelunwesen betrafen, das vor allen Dingen an der belgisch-holländischen Grenze hervortritt. Besonders wurde auch die Demoralisierung der Jugend hervorgehoben. Von den Abgeordneten wurden noch weitgehende fiskalische Bedenken und Gründe geltend gemacht und über die Höhe der möglichen Ausfälle gesprochen.
    Der Bundesfinanzminister nahm in der ersten Sitzung zu der Vorlage Stellung und erklärte, daß die Haushaltslage grundsätzlich nur dann eine Steuersenkung gestatte, wenn sie nach menschlichem Ermessen keinen Steuerausfall nach sich ziehe. Er stellte in den Vordergrund, daß vor einer Steuersenkung die Schmuggelbekämpfung erfolgreich durchgeführt werden müsse, und gab an, daß ein großer Teil des illegalen Kaffees durch Besatzungsschmuggel und Besatzungseinfuhr in das
    Bundesgebiet gekommen sei und daß seine Bemühungen in den Verhandlungen mit den Alliierten dahin gingen, mit den Alliierten vernünftige Rationen an Zigaretten, an Kaffee usw. auszuhandeln. Nach Überzeugung des Vertreters des Finanzministeriums kann erst eine Steuersenkung auf 3 Mark zu einem Kleinverkaufspreis führen, der annähernd dem Schwarzmarktpreis entspricht und daher eine wirksame Bekämpfung des Besatzungsschmuggels ermöglicht. Die Steuersenkung bringe jedoch einen Steuerausfall von rund 227 Millionen D-Mark mit sich, der nur durch eine Umsatzsteigerung ausgeglichen werden könne. Eine solche Absatzsteigerung sei jedoch nicht zu erreichen. Bei der vom Bundesfinanzminister für möglich gehaltenen Konsumerhöhung bleibe immerhin ein Ausfall von 193 Millionen DM übrig, der für den Haushalt nicht tragbar sei.
    In der Diskussion wurde die Frage ventiliert, ob nicht durch eine andere Besteuerung oder einen anderen Erhebungsmodus der Steuern eine wesentliche Verbilligung des Kaffees erreicht werden könne, ohne daß der Bundeshaushalt in Mitleidenschaft gezogen werde. Des weiteren wurde erwogen, den Kaffee im Kleinverkauf nur in Paketen und mit Banderolen versehen zu verkaufen.
    Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums berichtete über die Beziehungen zu Brasilien, wobei zum Ausdruck kam, daß Brasilien der Bundesrepublik erhebliche Summen an Devisen schulde und nicht in der Lage sei, diese zu bezahlen. Er gab an, daß die Handelsbeziehungen zu Brasilien durch eine Kaffeesteuersenkung eine günstige Entwicklung nehmen würden.
    Der Vertreter des Bundesfinanzministers ließ sich in der Hauptsache von fiskalischen Argumenten leiten. Bei den möglichen Ausfällen und Umsatzsteigerungen könne nur von Vermutungen ausgegangen werden. Es könne nicht exakt geschätzt werden, in welchem Ausmaß eine Preissenkung den Kaffeeabsatz günstig beeinflussen werde. Das Bundesfinanzministerium war aber der Auffassung, daß vor allem im Hinblick auf den Schmuggel nur eine Steuersenkung auf 3 DM in Frage kommen könnte, was aus haushaltsrechnerischen Gründen nicht möglich sei. Von Mitgliedern des Ausschusses wurde zunächst eine Senkung auf 5 DM erwogen, was einen Endpreis von etwa 25 DM pro Kilo im Kleinverkauf bedeuten würde. Der derzeitige Schmuggelpreis wird mit rund 22 DM pro Kilo angegeben. Bei den Mitgliedern des Ausschusses bestand weitgehend die Auffassung, daß eine solche Preissenkung den Großschmuggel wesentlich beeinträchtigen würde. Dies wurde allerdings von den Vertretern des Finanzministeriums und einigen Mitgliedern des Ausschusses bestritten. Der Vorschlag, die Kaffeesteuer in der Endstufe in Form eines Umsatzsteuerzuschlages zu erheben, wurde zunächst für nicht durchführbar gehalten.
    Weiter meinte der Ausschuß, daß durch eine solche Preissenkung auch die im Handel mit Brasilien bestehenden Probleme in etwa gelöst werden könnten, da bei einem Kleinverkaufspreis von 22 DM eine Preisdifferenz von 3 DM — um so viel ist der Brasilkaffee billiger als die übrigen Kaffeesorten — die Käufer durchaus veranlassen könne, den billigeren Kaffee zu kaufen.
    Einen weiten Raum nahm die Erörterung der
    moralischen und sozialen Gesichtspunkte ein. Von
    einigen Abgeordneten wurden neben den fiska-


    (Günther)

    lischen besonders die moralischen Momente in den Vordergrund gestellt, die sich vor allem beim Schmuggel bemerkbar machen. Es wurde hervorgehoben, daß in erster Linie die Jugend in den Grenzorten demoralisiert werde. In diesem Sinne hat sich auch der Grenzausschuß mit der Frage der Kaffeesteuersenkung befaßt und ist zu der Auffassung gekommen, daß eine Senkung des Kaffeezolls besonders aus diesen moralischen Gründen unbedingt notwendig sei.
    Um den verständlichen Forderungen des Bundesfinanzministers entgegenzukommen, wurde eine Steuersenkung von 5 DM in Erwägung gezogen und beantragt. Vom Bundesfinanzministerium wurde angenommen, daß die Kaffeesteuer einschließlich Zoll und Umsatzausgleichsteuer dann 503 Millionen DM ausmache, was einen Ausfall von 50 Millionen DM in der Schätzung für das Etatjahr bedeuten würde. Es waren 552 Millionen DM im Etat eingesetzt. Ein Teil der Ausschußmitglieder glaubte, daß die angegebenen Verluste sich noch verringern würden.
    Im Verlauf der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß das deutsche Preisniveau auf die Dauer dem europäischen angeglichen werden müsse. Zu diesem Hinweis kam man insbesondere durch Vergleiche mit den anderen europäischen Ländern in bezug auf die Kaffeesteuer; im Ausland sieht es in dieser Beziehung folgendermaßen aus: England hat keine Abgaben, Frankreich auf 100 Kilo Rohkaffee 19,50 DM, Italien — relativ hoch — 411,60 DM, die Schweiz 50 DM, die Benelux-Zollunion keine Abgaben, Dänemark 52 DM, Norwegen 36 DM und Schweden 64 DM. Der durchschnittliche Kleinverkaufspreis für Kaffee in Deutschland hat sich in den letzten vierzig Jahren wie folgt verändert: 1913 2,40 M je Kilo, 1930 6,83 RM je Kilo, 1938 5,14 RM je Kilo und 1951 36 DM je Kilo. Die heutigen Kleinverkaufspreise für Kaffee in den anderen europäischen Ländern sind: in Frankreich 7,•7 DM, in Belgien 7,57 DM, in den Niederlanden 4,86 DM. in der Schweiz 7,70 DM, in Italien 10,03 DM. In Deutschland dagegen beträgt der Kleinverkaufspreis, wie Sie wissen, 34 bis 38 DM.
    In diesem Fragenkomplex spielt auch die Teesteuer eine Rolle. Bei der Teesteuer liegt es an und für sich ähnlich wie bei der Kaffeesteuer. Sie ist aber für den Fiskus nicht so interessant, weil sie eben kleinere Beträge ausmacht. Im Ausschuß war man der Auffassung, daß die Erhöhung der Teesteuer gegebenenfalls durch erhöhten Umsatz und Eindämmung des Schmuggels ausgeglichen wird. Auch über Einzelhandelsspannen wurde im Ausschuß gesprochen; aber es wurde im Augenblick nicht für durchführbar gehalten, diese Angelegenheit zu behandeln, und die Erledigung wurde auf eine spätere Zeit vertagt.
    Am Schluß der Beratung stand die Frage zur Erörterung, ob die Kaffeesteuer auf 5 DM oder 3 DM gesenkt werden soll. Der Antrag, die Besteuerung erst beim Einzelhandel vorzunehmen und die Kaffeesteuer auf 3 DM zu senken, wurde gegen eine Stimme abgelehnt. Schon im Hinblick auf den vom Bundesfinanzminister geschätzten effektiven Ausfall von 193 Millionen DM wurde dem Antrag, die Steuer auf 5 DM zu senken, der Vorzug gegeben. Dieser Antrag wurde im Ausschuß mit 18 gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.
    Der Ausschuß bittet Sie, seinen Beschlüssen Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Günther.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Abgeordneter eines Grenzkreises — und vor allen Dingen des Grenzkreises, wo das Schmuggelproblem am allergrößten ist, nämlich im Bezirk Aachen — einiges zu den Ausführungen, die ich namens des Ausschusses machte, hinzusetze. In keinem Gebiet in Deutschland ist im Augenblick an der Grenze in Bezug auf Schmuggel soviel los, wie gerade in diesem Gebiet an der belgischen und an der holländischen Grenze. An der holländischen Grenze ist das Problem erst seit einigen Monaten aufgetreten, weil Holland bis vor kurzem eine Rationierung des Kaffees hatte und sich erst durch die Freigabe des Kaffees dieser Schmuggel teilweise von der belgischen Grenze auch zur holländischen Grenze verlagert hat. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in der Presse, vor allen Dingen in der Aachener Presse, irgend etwas über den Schmuggel gemeldet wird, und jeden Tag werden irgendwelche Zeitungsnotizen mit dicken Überschriften von der Bevölkerung gelesen: „17jähriger Schmuggler angeschossen", „Schmuggel von Fenster zu Fenster", „An der Grenze herrscht wirklicher Krieg", „Schüsse ohne Rücksicht auf Passanten", „Ehemaliger Grenzschutzmann stach ins Wespennest", „Wie anständige Leute behandelt werden . . .", „Grenzjäger gehen zu den Schmugglern über", „Schmuggel forderte ein Menschenleben", „ ,Manöverstimmung' in der Eifel", „Man soll den Schmuggel unrentabel machen", „Am Ende des Lateins?" „Schmuggel forderte ein Menschenleben" — 21jähriger Arbeitsloser! —, „Ein schwacher Ast am grünen Holz", „Schmuggler brach zehn Meter vor der Grenze zusammen" usw.
    Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Zeitungsnotizen einer einzigen Zeitung, und zwar einer bürgerlichen Zeitung, die nicht irgendwie in Sensationen macht, sondern so ist im Augenblick die Situation an der Aachener Grenze. Es ist meines Erachtens unmöglich, daß die Regierung bei diesem Preis, der zur Zeit durch Zoll und durch Steuern so hoch ist, stehenbleibt. Wir haben in Deutschland bekanntlich die Todesstrafe abgeschafft; es geht im Augenblick darum, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden soll. Selbst diejenigen, die Befürworter der Wiedereinführung der Todesstrafe sind, beschränken sich darauf, daß die Todesstrafe nur angewandt werden soll für ganz schwere Vergehen und da, wo man den Betreffenden sofort überführt hat. In diesem Fall hier sind unter den Opfern, die an der Grenze bei der Verfolgung des Schmuggels usw. entstehen, Jugendliche, Kinder, Erwachsene und, was noch bedauerlicher ist, in größerem Umfang Leute, die nicht am Großschmuggel beteiligt sind, sondern die dort als Grenzgänger irgendwie auf ein „Halt" nicht stehengeblieben sind, dann angeschossen wurden und unglücklich getroffen wurden.
    Des weiteren ist es in der Eifel so, daß ein außerordentlich schlechtes Verhältnis zu den Zöllnern usw. besteht. Dieses Verhältnis war noch zu keiner Zeit so schlecht wie jetzt. Vor dem ersten Weltkrieg hat dort kaum ein Mensch an Schmuggel usw. gedacht. Wenn auch geschmuggelt wurde, so war er doch uninteressant. Auch bis zum Jahre 1933 passierten kaum Zusammenstöße mit den Zöllnern. Aber nach diesem Kriege und vor allen Dingen


    (Günther)

    nach 1949 ist daraus wirklich, wie einige Überschriften soeben schon besagten, ein Kleinkrieg geworden. Das Verhältnis zu den Zöllnern ist wirklich beängstigend.
    Weder ich noch meine Freunde möchten die Schmuggler irgendwie verteidigen oder meinetwegen den Schmuggel an sich auch nur begünstigen. Was wir wollen, ist, daß wir der Ursache nachgehen; und diese Ursache ist einzig und allein die überhöhte Steuer. Ich werde von leitenden Herren der Finanzdirektion bestürmt, die sagen: „Sorgen Sie dafür, daß in Bonn die Sachen geändert werden! Wir wären für den Zoll und für unsere Beamten usw. heilfroh, wenn wir diese Schlachten an der Grenze nicht immer durchzuführen brauchten!"
    Das Finanzministerium hat dann den Versuch gemacht, den Schmuggel energisch zu bekämpfen. Es wurde die Aktion „Martha" angesetzt. Dadurch wurden selbstverständlich eine ganze Reihe Schmuggler gefaßt; aber diese Aktion hat lange, monatelang, stattgefunden, und auch heute ist der Schmuggel bei weitem nicht beseitigt. Man kann sogar sagen: er ist noch größer geworden. Wenigstens hört man tagtäglich von neuen Verhaftungen und von neuen Verfolgungen der Schmuggler. Bei den Schmugglern handelt es sich keineswegs nur um die Jugend der Grenzgebiete, sondern alle Kreise und alle Bezirke sind daran beteiligt. Wachtmeister, Schutzleute — von Wuppertal zuletzt — sind an der Grenze beim Zigarettenschmuggel geschnappt worden. Es sind auch Zöllner dabei. Eine ganze Reihe Zöllner sind im Laufe der letzten Jahre verhaftet worden, weil man sie dabei ertappt hatte, daß sie mit den Schmugglern zum Teil gemeinsame Sache machten. Alle diese Dinge sind Tatsachen, und es ist notwendig, daß wir diese Mißstände wirklich bekämpfen. Meine Meinung geht dahin, daß man diese Frage nicht nur fiskalisch sehen darf, sondern daß man auch die moralische Seite, die mit dieser in Verbindung steht, in Erwägung ziehen muß. Ich glaube, daß gerade diese unter Umständen noch höher als das Geld zu bewerten ist.
    Es kommt hinzu, daß die Kaffeesteuer ja nicht von uns eingeführt worden ist. Damals wurden wir in Frankfurt im Wirtschaftsrat gezwungen, diese Steuer einzuführen. Als dann 1948 das Änderungsgesetz für die Kaffeesteuer zur Beratung stand, hatten wir die Wahl, entweder Möglichkeiten in der Einkommensteuer zu schaffen oder die Kaffeesteuer zu ändern. Wir haben uns damals dafür entschieden, die Kaffeesteuer in dieser Höhe zu belassen. Verhältnisse, die damals dafür gegeben waren, sind heute nicht mehr in dem Maße gegeben, und es wäre meines Erachtens an der Zeit, diese Steuer zu ändern, schon im Hinblick darauf, daß das Aufkommen in diesem Jahr weit — fast um 100 Millionen DM — höher ist als im vergangenen Jahr. Der vor der Regierung veranschlagte Ausfall von 50 Millionen DM dürfte also schon durch das Mehraufkommen gedeckt sein. Wenn die Regierung trotzdem der Meinung ist, sie könne einen gewissen Verlust unter keinen Umständen ertragen, bleibt zu erwägen, ob es dann nicht noch richtiger ist, eine Steuer meinetwegen auf die Cola-Getränke, die ja auch koffeinhaltig sind, zu erheben und dadurch die Kaffeesteuer zu senken. Nun mag man den Einwand machen, die Cola-Getränke seien in der Hauptsache für den Sportler und für die breite Masse da. Bei Kaffee kann man entgegenhalten, daß er in jedem Haushalt getrunken wird. Bedauerlicherweise ist es so, daß sich heute mancher Haushalt, vor allen Dingen sozial schlecht gestellte Haushalte, keinen Kaffee leisten können, weil eben das Geld dafür nicht vorhanden ist. Insofern ist es eine Verlagerung in der gleichen Schichtung, die keine Bedeutung hat.
    Ich möchte bitten, daß sich das Hohe Haus dem Antrag des Ausschusses anschließt. Der Antrag auf Senkung der Steuer auf 5 Mark kam zustande aus der Erkenntnis, daß wir haushaltstechnische Schwierigkeiten haben und dem Finanzministerium keine allzu großen Opfer zumuten sollten. Deswegen hat sich der Ausschuß fast einmütig auf die Steuersenkung auf 5 Mark geeinigt. Die moralische Seite der Sache ist ein absolut wichtiger Faktor. Ich bitte Sie deshalb, im Interesse der Grenzbevölkerung diesem Antrag zuzustimmen.
    Ich brauche nur zu erwähnen, welche Kreise der Schmuggel zieht. In den nächsten Wochen werden in einem Ort an der Grenze, wahrscheinlich in Monschau, Gerichtsverhandlungen stattfinden. In einem Ort sind nicht weniger als 53 Personen, meistens Jugendliche, angeklagt. Glaubt man etwa, daß diese Jugendlichen und ihre Familienangehörigen treue Staatsbürger werden? Ich möchte diesen Personenkreis nicht in Schutz nehmen, aber die Ursache möchte ich brandmarken: Die Straffälligkeit ist nur durch die erhöhte Kaffeesteuer möglich geworden. Deswegen bitte ich, diesem Beschluß des Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU.)