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ID0123105700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
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    Rede von Wendelin Morgenthaler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Frauen und Männer! Lassen Sie mich aus dem trockenen Reich der Zahlen wieder in die Wirklichkeit und in die Praxis zurückkehren. Der Herr Minister hat soeben die Punkte a) und c) des Herrn Kollegen Gülich beantwortet. Soweit wir diesen Zahlen folgen konnten, können wir, glaube ich, sagen, daß die Unklarheiten, von denen der Herr Kollege Gülich gesprochen hat, behoben worden sind. Die Versicherung des Herrn Ministers, bei Unklarheiten sich persönlich an das Ministerium werden zu können, trägt ja künftigen Mißhelligkeiten volle Rechnung.
    Daß das Branntweinmonopolgesetz ein sehr schwieriges Gesetz ist, haben wir schon nach diesen beiden Rednern selber feststellen können. Daß es, um mit den Worten eines genauen Kenners des Gesetzes zu sprechen, ein „Buch mit sieben Siegeln" ist, ich glaube, das ist uns allen miteinander jetzt eigentlich zum Bewußtsein gekommen. Herr Kollege Gülich hat gerade über dieses Monopol im vergangenen Jahr schon zweimal gesprochen. Ich habe das letzte Mal Veranlassung genommen, meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß er besonderen Wert darauf gelegt hat, zu versichern, es sei ihm nicht darum zu tun, das Monopol als solches zu Fall zu bringen. Ich freue mich darüber; aber ich muß gleichzeitig auch sagen, wenn ich den Entwurf anschaue, dann werde ich doch etwas zurückhaltender gegenüber der Versicherung, die er hier gibt. Er befaßt sich in seinem Änderungsentwurf in der Hauptsache mit den Paragraphen des Monopolgesetzes vom Jahre 1922, die in der Hitlerzeit aufgehoben worden sind, und zwar zunächst mit dem § 4, der den sogenannten Gewerbebeirat behandelt. Auch der Herr Kollege Gülich hat in seinem Entwurf wieder den Beirat eingeschaltet. Aber wenn ich den Beirat seinen Kompetenzen nach ansehe, muß ich doch sagen, daß er eigentlich nicht mehr viel zu bedeuten hat. Auch die Zusammensetzung dieses Beirats ist eine wesentlich andere, und wenn ich mir die Herren oder die Vertreter der Verbände ansehe, werde ich das Gefühl nicht los, daß das Übergewicht dieser 21 Vertreter aus jenen Kreisen stammt, die dem Monopol nicht freund, die im innersten Herzen eigentlich Monopolgegner sind. Das Übergewicht, das hier geschaffen werden soll, wird von den anderen interessierten Kreisen, von denen, die an der Herstellung von Branntwein aus naturgegebenen Produkten arbeiten, wahrscheinlich nicht angenommen werden können. Auch der Paragraph, der vorsieht, daß der Präsident der Monopolverwaltung die Möglichkeit hat bzw. nehmen muß, auf Antrag Sachverständige beizuziehen, die nicht aus der Branntweinindustrie kommen, stimmt mich etwas nachdenklich.


    (Morgenthaler)

    Das gilt ganz besonders für die neu in seinen Entwurf aufgenommene Einsetzung eines Monopolausschusses des Bundestags. Hier werden zwei Gleise aufgebaut. Das eine ist allerdings ein ziemlich nichtssagendes Nebengleis. Aber das Gleis, auf dem der Monopolausschuß des Bundestags arbeiten soll, ist, wie er offenbar selber gefühlt hat, doch eine Einrichtung, die zu schwersten Bedenken Anlaß gibt. Er hat selber davon gesprochen, daß sie keine Erschwernis bedeuten soll. Ich möchte glauben, daß man dieser Erschwernis nicht aus dem Wege gehen kann. Die Tatsache, daß der Monopolausschuß die Möglichkeit haben soll, Einsprachen mit aufschiebender Wirkung anzubringen. zeigt ganz deutlich, daß das herrschende Moment letzten Endes der Monopolausschuß sein soll. Das kann uns wahrhaftig nicht recht sein. Auf der anderen Seite wollen wir unter keinen Umständen die Politik in die Bundesmonopolverwaltung hineingetragen haben. Drittens erhebt sich auch für den Laien die Frage — und ich bitte die Herren Juristen, das einmal klären zu lassen —, ob hier Legislative und Exekutive in Personalunion miteinander arbeiten können oder ob das den bestehend en gesetzlich en Bestimmungen widerspricht.
    Über die Frage des Finanz- oder des Steuermonopols hat der Herr Finanzminister eben gesprochen. Wir werden im Ausschuß darüber noch genügend zu reden haben.
    Was den § 177 betrifft, wonach die Möglichkeit bestehen soll, daß Ausnahmen vom Monopolgesetz gemacht werden, bin ich der Auffassung, daß hier die Formulierung doch eigentlich viel zu allgemein gefaßt ist. Ich möchte glauben, sehr verehrter Herr Professor Gülich, daß bei der Abfassung gerade dieses Paragraphen der Herr Professor Gülich als Finanzminister von Schleswig-Holstein Pate gestanden hat. Ich weiß sehr wohl, er ist von gewissen interessierten Kreisen Schleswig-Holsteins um die Gewährung von Brennrechtserweiterungen in einem Ausmaß umworben worden, das mit den bestehenden Monopolgesetzbestimmungen nicht in Einklang zu bringen war. Ich verstehe durchaus, daß man diese Dinge aus der Zeit heraus beurteilen muß, und aus der Zeit heraus werden wahrscheinlich manche Dinge, die da oben passiert sind, zu verstehen und vielleicht auch zu entschuldigen sein, wenn sie auch dem Gesetz widersprochen haben. Heute sind aber die Dinge wieder in geregelte Bahnen gebracht worden. Deswegen glauben wir — und der Regierungsentwurf sieht das vor —, daß bei dieser allgemeinen Formulierung nicht haltgemacht werden darf, sondern genau festgelegt werden muß, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen vom Monopolgesetz möglich sind.
    Über den letzten Paragraphen — Zulassung von Obstverschlußbrennern, die aus dem Osten vertrieben worden sind — brauchen wir uns nicht zu unterhalten; darüber besteht wahrscheinlich keine Meinungsverschiedenheit.
    Im ganzen gesehen meint der sehr geehrte Herr Kollege Gülich, daß das Monopolgesetz ganz nach gesamtwirtschaftlichen Grundsätzen zu handhaben sei. Damit hat er einen Begriff in die Debatte geworfen, mit dem er eigentlich zeigt, daß große Schwierigkeiten zwischen den einzelnen Sparten derer, die am Monopolgesetz interessiert sind, zu überwinden sind. Es sind heute im Gegensatz zu früher eigentlich nur noch zwei Parteien, die einander gegenüberstehen. Die eine ist die Chemie, die synthetische Herstellung von Branntwein; auf der andern Seite stehen alle diejenigen Brennereibetriebe, die ihre Erzeugnisse aus naturgegebenen Produkten herstellen. Das sind die kleinen Obstbrenner, die kleinen Abfindungsbrenner; das sind die Kornbrenner, die Kartoffelbrenner, die Weinbrenner, die Melassebrenner und alle diejenigen, die agrarwirtschaftliche Produkte verarbeiten. Hier eine Möglichkeit zu finden, auf einen Nenner zu kommen, wird nicht einfach sein; aber ich glaube, bei gutem Willen müssen wir einen Weg finden. Die Herausnahme der synthetischen Herstellung von Branntwein aus dem Bundesmonopol wird sehr schwierig sein. Sie könnte nur dann möglich sein, wenn damit nicht die Brenner, die auf der anderen Seite stehen, in irgendeiner Weise gefährdet werden.
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ein großer Teil der Mitglieder dieses Hauses unter allen Umständen das Monopolgesetz erhalten will. Ich kann nicht glauben, daß es so wirklichkeitsfremd ist, wie es Herr Kollege Gülich ausgesprochen hat; denn sonst hätte es wahrscheinlich nicht so lange Zeit überdauert. Es ist eben letzten Endes auch aus sozialen Gründen heraus entstanden. Wenn man dieses Gesetz und überhaupt die Branntweingesetzgebung, die in das Jahr 1887 zurückgeht, nachprüft, versteht man, daß der Gesetzgeber gerade nach der sozialen Seite hin Rücksicht nehmen wollte. Wir müssen heute auf die 45 000 Eigenbrenner und auf die 160- oder 170 000 Stoffbesitzer, wo immer sie auch sein mögen, mit allen ihren Familienangehörigen gegenüber den wenigen Großbrennern Rücksicht nehmen, die auf der anderen Seite stehen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß man, wenn man den Gesetzentwurf anschaut, das Gefühl bekommt, daß hier versucht wird, auf gesetzgeberischem Wege, schrittweise vielleicht, das Branntweinmonopolgesetz zu unterhöhlen und auf diese Art und Weise zu Fall zu bringen.
    Ich glaube, sehr verehrter Herr Kollege Gülich, daß wir im Ausschuß über diese Dinge noch sehr eingehend werden beraten müssen. Es war für mich eine besondere Freude, im Juni dieses Jahres den Steuerausschuß in die kleinen Verhältnisse in meiner badischen Heimat hineinsehen zu lassen. Ich danke noch heute dem verehrten Herrn Vorsitzenden Dr. Wellhausen und auch den Mitgliedern, die mit heruntergekommen sind, für ihr Verständnis und dafür, daß sie diese Fahrt gemacht haben. So mancher hat hier kleine und kleinste Verhältnisse kennengelernt, die er sich vorher nicht hat vorstellen können. Vielleicht wird es notwendig sein, daß der Steuerausschuß in den kommenden Tagen vor der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs und desjenigen der Regierung noch mehr solche Erkundigungsfahrten macht, um damit in die wirklichen Verhältnisse Einblick zu bekommen.
    Wir wünschen, daß der Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanzen und Steuern federführend und dem Ausschuß für Landwirtschaft und Ernährung mit der Maßgabe überwiesen wird, daß er zugleich mit den beiden wohl in den nächsten Tagen hier eingehenden Novellen der Regierung beraten wird.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kneipp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Kneipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gülich hat mit seinen


    (Dr. Kneipp)

    letzten Worten erklärt, daß er keine Kritik am Branntweinmonopol selbst vornehmen wolle. Aber das, was er zuletzt gesagt hat, klang doch in eine entsprechende Kritik aus. Er wollte wohl sagen, daß für ihn die Frage einer Umgestaltung des Monopols im Augenblick noch nicht spruchreif sei. In dem Branntweinmonopol mußten sich doch viele verschiedenartige Wirtschaftszweige zusammenfinden, und es muß trotz der lebhaften Kritik, die in den letzten Monaten geherrscht hat, anerkannt werden, daß sie sich in diesem Monopol wirtschaftlich recht wohl gefühlt haben. Gewiß, die chemische Industrie, die Monopolbrennereien, wie sie im Gesetz mit Recht charakterisiert werden, sagen immer wieder: Wir kommen nicht auf unsere Kosten. Meine politischen Freunde sind die letzten, die dem Aufschwung der chemischen Industrie irgendwie entgegentreten wollen. Wenn die chemische Industrie, die in erster Linie den technischen Sprit herstellt, nachweist, daß für eine erweiterte Produktion von technischem Sprit Absatzmöglichkeiten gegeben sind, werden, glaube ich, alle bereit sein, diese Möglichkeiten in vollem Umfange auszuschöpfen. Erst kürzlich las ich, daß die Weinbrenner getagt haben und sich wiederum mit Freuden zu dem Monopol bekannt haben, auch wenn sie hinsichtlich des § 79 des Monopolgesetzes entsprechende Wünsche haben. Immer und immer wieder klingt in den Tagungen der verschiedensten Verbände durch: Setzt die Alkoholsteuer herunter, dann wird die Kritik an dem Monopol automatisch nachlassen. Aber das ist j a angesichts des großen Bedarfs der Bundesfinanzverwaltung ein frommer Wunsch.
    Daß Kollege Gülich — und das hat Kollege Morgenthaler schon angesprochen — bei seinem Aufbau des Beirats, so wie er ihn sich denkt, schon die Lunte an dieses Pulverfaß „Monopolverwaltung", wenn ich so sagen darf, legen will, das sieht man bei der Zusammensetzung des Beirats nach dem Vorschlag des Kollegen Gülich. Er läßt neun Vertreter der Branntweinerzeuger in den Beirat hineinkommen. In dem Beirat waren früher die Monopolbrennereien nicht vertreten. Sie gehörten auch nicht in den Beirat hinein, denn sie waren ja Vertragsbrenner, ihre Interessen waren in dem Vertrag hinreichend geregelt. Die Bundesmonopolverwaltung schloß mit ihnen jährlich oder für eine längere Produktionszeit berechnet ab. Nun sollen diese Gruppen auch in den Beirat hineinkommen. Wenn man ihnen einen Horchposten konzediert hätte, wäre das in Ordnung gewesen. Dann wären sie entsprechend zur Geltung gekommen. Aber hier sollen sie gleich drei Sitze von neun aus der Erzeugerseite haben. Das läuft doch in eine Ungerechtigkeit aus. Denn die Holzverzuckerungsbetriebe sollen einen Sitz bekommen. Wir haben ganze zwei Holzverzuckerungsbetriebe, und zwar den Holzverzuckerungsbetrieb in Tornesch in Schleswig-Holstein und den Holzverzuckerungsbetrieb in Holzminden. Hier hat doch vielleicht, Herr Kollege Gülich, das Lokalkolorit ein bißchen mitgesprochen. Also diese beiden Holzverzuckerungsbetriebe würden praktisch einen Beisitzer in den Beirat bekommen. Die große Zahl der Obstbrenner — die Anzahl derselben hat Herr Kollege Morgenthaler vorhin angedeutet — wird auch einen Sitz bekommen, und die große Anzahl der landwirtschaftlichen Brennereien, die doch außerordentlich bedeutend sind, hat ebenfalls nur ein Mitglied in dem Ausschuß. Das kann ich nicht als gerecht ansehen. Auch die Laugenbrenner — es werden zwanzig oder dreißig, vielleicht ein oder zwei mehr, sein— haben einen
    Sitz, ebenso die Synthesealkoholhersteller, deren Betriebe an Zahl noch geringer sind als die der Laugenbrenner. Das paßt doch nicht in den Rahmen des Ganzen hinein. Es muß eine Aufgabe der Beratungen des Finanz- und Steuerausschusses sein, hier nach dem Rechten zu sehen. Nun sind die Stoffbesitzer genannt worden. Ja, wenn man alle hinneinnehmen will, müßte doch praktisch auch die große Zahl von über 100 000 Stoffbesitzern im Ausschuß vertreten sein.
    Ich darf mich auf diese wenigen Darlegungen beschränken. Es ist bedauerlich, daß die Regierungsvorlage, die zur Zeit im Bundesrat liegt, nicht zusammen mit der Vorlage der SPD beraten werden konnte, so daß hier ein Auseinanderreißen und ein nochmaliges Aufsatteln — sozusagen — in Kürze notwendig ist. Meine politischen Freunde werden zu Nutz und Frommen des Gesamten gern an der vernünftigen Ausgestaltung und Weitergestaltung des Branntweinmonopols mitwirken.