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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 231. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952 10557 231. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10559A, 10573A Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Temmen, zum 67. Geburtstag des Abg. Walter, zum 65. Geburtstag des Abg. Dr. Dr. h. c. Niklas, zum 71. Geburtstag des Abg. Sander 10559A Glückwünsche zum Geburtstag des Präsidenten Dr. Ehlers: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) zur Geschäftsordnung 10559B Glückwünsche zum 58. Geburtstag des Abg. Richter (Frankfurt) 10559C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) 10559C Begrüßung des Abg. Henßler nach Genesung 10559C Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Aufsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Landtagswahlen im Saargebiet (Nr. 3621 der Drucksachen) und des Antrags der Fraktion der SPD betr. undemokratische Verhältnisse an der Saar (Nr. 3627 der Drucksachen) auf die Tagesordnung: Niebergall (KPD) 10559C Fisch (KPD) 10560A Beschlußfassung 10560A, B Nächste Fragestunde, — Frist zur Einreichung der Fragen 10560B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 10560B Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 10560B Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken 10560B Kleine Anfrage Nr. 281 der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrssteuer für Personenbeförderung (Nrn. 3470, 3647 der Drucksachen) 10560C Kleine Anfrage Nr. 282 der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Besoldungsgesetzes (Nrn. 3471, 3643 der Druck sachen) 10560C Bericht des Stellvertreters des Bundeskanzlers über die Maßnahmen der Regierung betr. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen (Nr. 3704 der Druck sachen) 10560C Bericht des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über den Stand der Beratungen der Vereinten Nationen über die Grundsätze für eine Musterkonvention bzw. ein Gesetz für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber unehelichen Kindern der Besatzungsangehörigen (Nr. 3711 der Drucksachen) 10560C Zurückziehung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Wilhelmshaven an der Gökerstraße (Nrn. 2477, 3712 der Druck sachen) 10560C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 10. Juli 1952 wegen Viermächteverhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Nr 3673 der Drucksachen) 10560D Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 10560D Beschlußfassung 10561B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Subventionen für phosphorhaltige Düngemittel (Nrn. 3609, 3415 der Drucksachen) 10561C Dr. Horlacher (CSU) . . . 10561C, 10564C Hoffmann (Lindlar) (FU), Berichterstatter 10562C Kriedemann (SPD) 10563A Niebergall (KPD) 10563C Lampl (FU) 10563C Dannemann (FDP) 10563D Tobaben (DP) 10564B Abstimmungen 10565A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nrn. 2516, 3594 der Druck- sachen, Umdruck Nr. 645); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 654, 665) . . . 10565B Dr. Brill (SPD) 10565C Dr. Kleindinst (CSU) 10566B Gundelach (KPD) 10566D Abstimmungen 10567A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Freigabe deutscher Liegenschaften durch ausländische Streitkräfte (Nr. 3675 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen vor unnötigen Inanspruchnahmen (Nr. 3686 der Drucksachen) 10567B Gibbert (CDU), Antragsteller . . . 10567C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10568A, 10578 Dr. Brönner (CDU) 10569B Höcker (SPD) 10570A Ritzel (SPD) 10571D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . 10572B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10572C Eichner (FU) 105'73A Niebergall (KPD) 10573B Beschlußfassung 10573C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 3620 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Nr. 3623 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr 3624 der Drucksachen) 10573C Dr. Gülich (SPD), Anfragender und Antragsteller: zur Sache . . . . 10573D, 10584C, 10601 zur Geschäftsordnung 10587C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10578B, 10600 Morgenthaler (CDU) 10582C Dr. Kneipp (FDP) 10583D Dr. Wellhausen (FDP) 10587C Ausschußüberweisungen 10587D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Senkung der Kaffee- und Teesteuer (Nrn. 3692, 3239 der Drucksachen) 10588A Günther (CDU) : als Berichterstatter 10588B als Abgeordneter . . . 10589C, 10597D Frau Lockmann (SPD) 10590C Peters (SPD) 10591D Dr. Bertram (Soest) (FU) . 10592B, 10597B Ewers (DP) 10593A Dr. Wellhausen (FDP) 10593C Niebes (KPD) 10594A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 10594B Beschlußfassung 10598B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Bromme, Ewers, Dr. Hoffmann (Lübeck), Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) u. Gen. betr. Übernahme der Priwallfähren auf den Bund (Nrn 3697, 3637 der Drucksachen) . . . 10598B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 10598C Bromme (SPD) 10599B Beschlußfassung 10599C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 der Drucksachen) 10599C Ausschußüberweisung 10599C Nächste Sitzung 10599C Anlage 1: Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10600 Anlage 2: Schreiben des Abg. Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer vom 13. September 1952 betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 10601 Anlage 3: Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der 230. Sitzung . . . 10604 Die Sitzung wird urn 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Ergänzendes Zahlenmaterial zur Rede des Bundesministers der Finanzen Schäffer zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gehälter und Löhne Dienstbezüge der Beamten des Monopolamts und der Angestellten des Monopolamts und der Verwertungsstelle 2 517 642,48 DM Soziale Abgaben Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 110 540,64 DM Beiträge zum Versorgungsstock 31 794,25 DM Beiträge zum Versicherungsverein 111 268,86 DM Beiträge zur Zusatzversicherung 41 692,70 DM Ausbildung und Unterricht 625,44 DM Verpflegungsgeld 2 748,20 DM Unterstützung 4 256,20 DM Sonstige soziale Kosten 2 052,98 DM Einstellung der Versorgungsbezüge (Monopolamt) 1. Oktober 1950 bis 30. September 1951 (Entnommen aus der Position „Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde") 75 000,- DM 379 979,27 DM 1 Allgemeine Verwaltungskosten Miete- und Pachtkosten 71 261,31 DM Porti, Telegramme, Fernsprechkosten 125 558,97 DM Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigungen 407 756,54 DM Bürokosten, Werbekosten, Zeitschriften, Bücher usw. 196 218,54 DM Kosten an die EDG Münster 86 050,55 DM Kosten für PKW 22 370,79 DM Büro-Heizung usw. 37 316,58 DM 946 533,28 DM Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde Einstellung der Verwaltungskosten 1. April 1951 bis 30. September 1951 1 500 000,- DM Sonstige Aufwendungen Einmalige Beihilfen 17 658,85 DM Essen-Zuschüsse 9 241,50 DM 26 900,35 DM Außerordentliche Aufwendungen Instandsetzung der Büroräume Junghofstraße 1495,67 DM Jahresvergütung 566 577,28 DM Sonstiger außerordentlicher Aufwand 16 155,04 DM 584 227,99 DM 5 955 283,37 DM Einstellung der Verwaltungskosten für die Zeit vom 1. Oktober 1950 bis 31. März 1951, aus Rückstellung 1949/50 entnommen (zur richtigen Darstellung der Jahresentschädigung von 3 Millionen DM). 1 500 000,- DM 7 455 283,37 DM Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Schreiben des Abgeordneten Dr. Gülich an den Bundesminister der Finanzen Schäffer betreffend Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Deutscher Bundestag Abgeordneter Prof. Dr. W. Gülich Kiel, 13. September 1952 Herrn Bundesfinanzminister Fritz Schäffer Bonn Rheindorfer Straße 118 Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, Mit Drucksache Nr. 3620 hat die SPD-Fraktion an Sie eine große Anfrage betr. Umsatz und Verwaltungskosten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gerichtet. Der Wortlaut der Anfrage enthält nicht die Berechnungen, die den von mir in der 203. Sitzung des Bundestages genannten Zahlen zugrunde liegen. Die Kenntnis dieses umfangreichen Zahlenmaterials ist jedoch für die sachliche Beantwortung der Anfrage erforderlich. Ich darf Ihnen daher folgende ergänzende Ausführungen zuleiten. Meine Berechnungen stützen sich auf folgende amtliche Unterlagen: 1. die Vierteljahresausweisungen über den Branntweinabsatz im Betriebsjahr 1950/51 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 29. 3. 51, Nr. 107 vom 7. 6. 51, Nr. 157 vom 16. 8. 51, Nr. 31 vom 14. 2. 52), 2. die Bekanntmachungen über die Verkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen über 280 1 Weingeist, den Branntweinaufschlag, den Monopolausgleich und die Essigsäuresteuer (Bundesanzeiger Nr. 111 vom 14. 6. 50, Nr. 59 vom 28. 3. 51, Nr. 94 vom 19. 5. 51, Nr. 184 vom 22. 9. 51), 3. die Anordnung über den Branntweinausfuhrpreis (Bundesanzeiger Nr. 214 vom 4. 11. 50), 4. die Bekanntmachungen über die Kleinverkaufspreise für unverarbeiteten Branntwein jeder Art in Mengen bis zu 280 1 Weingeist (Bundesanzeiger Nr. 115 vom 20. 6. 50, Nr. 24 vom 3. 2. 51, Nr. 96 vom 23. 5. 51). Aus den Unterlagen zu 1 bis 3 ergibt sich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen der Bundesmonopolverwaltung im Geschäftsjahr 1950/51 von 152 145 645,00 DM, die wie folgt errechnet sind: 1. zum regelm. 1. Halbj 222 203 hl!W zu DM 240 je hl/W = DM 53 328 720,- Verkaufspreis 2. Halbj. 154 655 hl/W zu DM 270 je hl/W = DM 41 756 850,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 17 078 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 927 940,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 14 072 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 236 560,- 4. zum Essigbranntweinpreis 72 700 hl/W zu DM 150 je hl/W = DM 10 905 000,- 5. zum allg. ermäß. Ver- kaufspreis 1. Halbj. 195 513 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 15 641 040,- 2. Halbj. 227 872 hl/W zu DM 85 je hl/W = DM 19 369 120,- 6. zum Treibstoffbranntweinpreis 1. Halbj. 35 525 hl/W zu DM 70 je hl/W = DM 2 486 750,- 2. Halbj. 601 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 55 280,- DM 150 707 260,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 428 hl/W davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- Techn. Sprit 11 428 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 260,- 8. Lieferungen nach Westberlin 4 833 hl/W geschätzt zum durchschnittlichen Über- nahmepreis von DM 125,- je hl/W - DM 604 125,- Gesamtsumme DM 152 145 645,- Mangels genauerer Angaben der Bundesmonopolverwaltung sind bei einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme möglich, die möglichen Differenzen ergeben sich im einzelnen aus folgendem: Zu Pos. 1 und 5: Die Verkaufspreise wurden mit Wirkung vom 26. 4. 51 erhöht. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnung die erhöhten Preise ab 1. 4. 51 zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 4: Der Absatz zum Essigbranntweinpreis ist mit dem Verkaufspreis für gereinigten Branntwein von 150 DM/hl W berechnet worden, da Zahlen über die Absatzmenge zu gereinigtem und ungereinigtem Essigbranntweinpreis fehlten. (Verkaufspreis für ungereinigten Branntwein 145,00 DM/hl W.). Zu Pos. 6: Der Verkaufspreis wurde mit Wirkung vom 21. 3. 51 auf 80,00 DM/hl W erhöht und mit Wirkung vom 6. 9. 51 auf 65,00 DM/hl W gesenkt. Weil nur Vierteljahresausweisungen für den Branntweinabsatz vorlagen, mußten für die Berechnungen für das erste Halbjahr 70,00 DM/hl W, für das zweite Halbjahr 80,00 DM/hl W zugrunde gelegt werden. Zu Pos. 7: Da Angaben über die Ausfuhrmenge zum Preise für Primasprit und zum Preis für technischen Sprit fehlten, mußte eine Schätzung vorgenommen werden. Zu Pos. 8: Da Angaben über den Verkaufspreis für Lieferungen an die Monopolverwaltung WestBerlin fehlten, wurde eine Schätzung zum durchschnittlichen Übernahmepreis von 125,00 DM/hl W vorgenommen. Auch aus dem nach dem 2. 4. 52 veröffentlichten Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263 S. 7 u. 10 (verteilt am 21. 4. 52), ist lediglich ein Gesamtbetrag aus Branntweinverkäufen im Geschäftsjahr 1950/51 von 150 830 295,00 DM zu entnehmen, wobei auch hier bei den einzelnen Positionen geringe Abweichungen von der jeweiligen Gesamtsumme entsprechend den oben angeführten Anmerkungen möglich sind. Die Gesamtsumme errechnet sich wie folgt: 1. zum regelm. Verkaufspreis 375 907 hl/W zu DM 255 je hl/W = DM 95 856 285,- 2. zum ermäß. Verkaufspreis 20 908 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 4 808 840,- 3. zum besond. ermäß. Verkaufspreis 15 772 hl/W zu DM 230 je hl/W = DM 3 627 560,- 4. zum EssigBranntweinpreis 72 918 hl/W zu DM 147,50 je hl/W = DM 10 755 405,- 5. zum allg. ermäß. Verkaufspreis 389 038 hl/W zu DM 82,50 je hl/W = DM 32 095 635,- 6. zum Treibstoffbrannntweinpreis 29 971 hl/W zu DM 75 je hl/W = DM 2 247 825,- 7. zum Ausfuhrpreis 15 436 hl/W Davon geschätzt Primasprit 4 000 hl/W zu DM 80 je hl/W = DM 320 000,- techn. Sprit 11 436 hl/W zu DM 45 je hl/W = DM 514 620,- 8. Lieferungen 4 833 hl/W geschätzt zum nach Westberlin durchschnittlichen Übernahmepreis der Monopolverwaltung von DM 125,— je hl/W = DM 604125,- Zus.: DM 150 830 295,— Aus den genannten amtlichen vor und nach dem 2. 4. 52 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen angegebene Umsatzzahl von DM 138 226 058,46 nicht zu errechnen. Der Betrag der reinen Verwaltungskosten von 34,5 Mio DM ist von mir in der 203. Sitzung des Bundestages zitiert worden als Angabe des Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung in der Sitzung des Gewerbeausschusses vom 12. 12. 51. In dieser Sitzung wurden, wie aus dem Protokoll her- vorgeht, die Übernahme- und Verkaufspreise für das Geschäftsjahr 1951/52 erörtert, und für dieses Jahr hat, nach meinen Informationen, der Präsident die Monopolunkosten — ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen — mit 34,5 Mio DM beziffert. Da ich ausdrücklich von Verwaltungskosten ohne Rückstellungen, Gewinn und Abschreibungen gesprochen habe, konnten darunter nur die gesamten Verwaltungskosten, also das, was der Präsident der Bundesmonopolverwaltung mit Monopolunkosten bezeichnet hat, verstanden werden. Ich habe die Monopolunkosten nicht ausdrücklich auf das Geschäftsjahr 1950/51 bezogen, sondern unterstellt, daß die Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1950/51 von den Monopolunkosten für das Geschäftsjahr 1951/52 nicht wesentlich abweichen können. Auch habe ich die Verwaltungsunkosten nicht mit 22,1 % des Umsatzes beziffert, wie in der „Richtigstellung" angegeben wird, sondern mit „über 21 %". Es wird in den Finanzpolitischen Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen nicht bestritten, daß der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für den Voranschlag 1951/52 die Monopolunkosten mit 34,5 Mio DM angegeben hat. Die nach dem 2. 4. 52 veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1950/51, Drucksache Nr. 3263, weist aus für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Verwaltungs- und Betriebskosten und Kosten für die Verwaltung des Monopols durch die Finanzbehörde insgesamt 28 688 303,80 DM. Die in den Finanzpolitischen Mitteilungen angegebenen '7 455 283,37 DM reine Verwaltungskosten sind aus ihr nicht zu entnehmen. Obwohl Herr Staatssekretär Hartmann in der 203. Sitzung des Bundestages mit den zuständigen Herren des Bundesfinanzministeriums und den Herren der Bundesmonopolverwaltung anwesend war, nahm er zu meinen Ausführungen keine Stellung. Wie Sie aus Vorstehendem entnehmen können, stützen sich meine Zahlenangaben auf Berechnungen auf Grund amtlicher Unterlagen, während die in den Finanzpolitischen Mitteilungen genannten Ziffern aus den amtlichen Veröffentlichungen nicht zu entnehmen sind. Ich lasse einen Durchschlag dieses Schreibens den Mitgliedern des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zugehen. Mit freundlichem Gruß Ihr sehr ergebener (gez.) Gülich Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 231. Sitzung Berichtigung zur Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung in des 230. Sitzung über den Entwurf eines Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften : Seite 10554 C ist zu lesen: in Zeile 2: Brünen: krank Seite 10555 C ist zu lesen: in Zeile 5: Dr. Mende: Ja in Zeile 6: Dr. Miessner: —
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Höcker.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit drei Jahren beschäftigen wir uns mit dem Problem, das heute nachmittag hier zur Debatte steht. Alle Bemerkungen, Wünsche und Forderungen der deutschen Bevölkerung in bezug auf die Politik der Besatzungsmächte in der Frage der Beschlagnahme von Wohnraum und sonstigem Eigentum sind bisher ergebnislos geblieben. Das einzig Positive, das wir heute nachmittag durch den Mund des Herrn Finanzministers gehört haben, ist, daß sich nunmehr die Amerikaner bereiterklärt haben, lokale Ausschüsse zu bilden, um mit den Deutschen gemeinsam eine Überprüfung dieser Angelegenheit vorzunehmen. Ich wünsche nur, daß auch die Engländer diesem Beispiel folgen möchten,

(Sehr gut! links)

ebenso die Franzosen; dann würde zweifellos sehr viel Mißstimmung aus dem Wege geräumt werden, und das Verhältnis der Deutschen zu den Besatzungsmächten würde in eine etwas mehr freundschaftliche Atmosphäre hineinkommen.
Ich glaube, auch dem Herrn Vorredner, der eben sprach, zustimmen zu können, wenn ich sage: ich habe zu den militärischen Dienststellen auf Grund der Erfahrungen, die ich seit 1945 mit den Herrschaften gemacht habe, wenig Zutrauen, daß sie bereit sind, von dem Luxusstandard, den sie in Deutschland heute haben, abzugehen.

(Hört! Hört! links.)

Meine Damen und Herren, bereits vor sieben Jahren, selbst noch nach Beendigung des Kriegszustandes, der ja offiziell im gewissen Sinne 1951 beendet sein sollte, sind die Alliierten — und ich muß sagen: unter Mißbrauch der Haager Landkriegsordnung; denn diese Haager Landkriegsordnung war auch für s i e noch maßgebend — mit ihren Familienangehörigen in deutsche Wohnungen und Privathäuser eingezogen. Obgleich sie betonte Kulturnationen sind, ließen sie sich trotz der ihnen bekannten und durch sie selbst hervorgerufenen krassen Notlage der Betroffenen in ihrem Wohnraumluxus, in dem aufreizenden Leerstehenlassen von Wohnungen und ganzen Häusern nicht stören. Wir haben gehört, daß für die Besatzungsmächte in den vergangenen Jahren für Millionenbeträge Wohnungen gebaut worden sind; aber trotz aller Proteste und trotz allen Bauens sind in den letzten Jahren seitens der Besatzungsmächte nur sehr wenige Wohnungen freigegeben worden.
Bekanntlich bezweckt die Politik der Alliierten — und dieser Wunsch wird, wie wir bei jeder Gelegenheit hören, immer wieder betont —, freundschaftliche Beziehungen zu unserem Volke aufzunehmen. Auf Grund ihrer Absicht, sich von Besatzungsmächten in Schutzmächte zu verwandeln, glaubten sich die Besatzungsgeschädigten zu der bestimmten Annahme berechtigt, daß durch den Abschluß eines Generalvertrags mit Zusatzverträgen, welche das Besatzungsstatut ja aufheben sollen, endlich ein grundlegender Wandel in der Politik der Beschlagnahme eintreten würde; denn tatsächlich ist das, was in den letzten Jahren in bezug auf diese Dinge hier geschehen ist, eine brutale Mißachtung der Menschenrechte und jeglicher Rechtsgrundsätze. Zu dieser Annahme, daß jetzt eine vernünftigere Politik getrieben werden würde, waren die Besatzungsgeschädigten um so mehr berechtigt, da die Alliierten mehrmals wissen ließen, daß sie das Memorandum des Bundesfinanzministers vom 17. August 1951 ernsthaft prüfen wollten. Der Finanzminister hat eben gesagt, daß diese Prüfungen jetzt zu einem gewissen Abschluß gekommen sind, und ich bin gern bereit, ihm zu wünschen, daß er tatsächlich in dieser Beziehung zum Ziele kommen möchte. Diese Prüfung hat bei dem Aushandeln der Verträge nahezu ein Jahr gedauert, und es konnte angenommen werden, daß sie zu einem Ende im Sinne der Besatzungsgeschädigten gebracht und im Ergebnis des Vertragswerks einen bindenden Niederschlag finden würde. Wer aber einmal den Art. 38 des Truppenvertrags, der eben schon angeführt worden ist, nachliest, der wird finden, daß er keine oder nur eine geradezu andeutungsweise geringe Lösungsmöglichkeit bietet. Dieser Vertrag bringt in seinem Art. 38 einige gänzlich unverbindliche, äußerstenfalls freundliche Worte in bezug auf die zukünftige Politik der Besatzungsmächte in dieser Frage. In Art. 37 wird das Aufrechterhalten der Beschlagnahme durch die deutsche Bundesgesetzgebung der Bundesrepublik vertraglich auferlegt. Eine weitere Auslegung des Begriffs „militärische Streitkräfte, Personal und Gefolge" legt, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 36 unter dem Oberbegriff „Mitglieder der Streitkräfte", das Ausmaß des Bedarfs an Wohnraum völlig in die Hand der Alliierten. Nicht einmal der Raumanspruch des einzelnen Besatzungsangehörigen wird in diesen Verträgen irgendwie festgelegt. Ich könnte mir denken, daß das englische Kriegsministerium noch auf dem Standpunkt steht, den es 1938 gegenüber seinen Heeresangehörigen in den Kolonien vertreten hat, und daß dieser Wohnraumbedarf auch heute noch in der britischen Besatzungszone Geltung haben könnte, auch wenn der Generalvertrag mit diesen Klauseln abgeschlossen sein wird.
Daß die nun so lange schon — seit sieben Jahren — aus ihren Heimen und Häusern kurzerhand Herausgeworfenen maßlos enttäuscht sind, wird niemanden wundern. Ihre Erbitterung über soviel rücksichtslosen, kaltblütigen Egoismus und über solche Ausnutzung der reinen Machtposition als Militärmacht wird jedermann begreifen können. Das Geringste, was in die Verträge hätte aufgenommen werden müssen, wäre doch eine Bestimmung gewesen, welche vorschreibt, daß mit den Verhandlungen mit der Bundesregierung über einen konstruktiven Plan für Neubauten und Freigaben des altbeschlagnahmten Wohn- und Gewerberaumes sofort begonnen und daß zugleich eine Überprüfung des noch beschlagnahmten privaten Wohn- und Gewerberaumes in die Wege geleitet werde

(Sehr gut! bei der SPD)

mit dem Ziele, alles das sofort freizugeben, was irgendwie entbehrlich ist. Nur so könnten die Alliierten ihren Worten von dem Willen zu freundschaftlichen Beziehungen Glauben verschaffen, nur so wäre der Bundesregierung die schärfste Opposition eines nicht unbeachtlichen Volksteils erspart geblieben. Dieser Volksteil sind eben die in dieser Frage in schärfster Opposition zur Bundesregierung — auch in bezug auf den Generalvertrag, soweit sie diese Dinge betreffen — stehenden dreieinhalb Millionen Besatzungsgeschädigten, die heute noch unter diesen Dingen zu leiden haben.
Dafür, daß es auch eine außereuropäische Militärmacht gibt, die etwas anderes kann, habe ich ein Beispiel in einer kanadischen Militärformation. Die 27. kanadische Infanteriebrigade hat sich in dieser Beziehung beispielhaft gezeigt, als sie vor


(Höcker)

einigen Monaten in Deutschland einrückte. Sie ließ ihre Familien und ihren Anhang zu Hause. Sie bezog keine beschlagnahmten Wohnungen, sondern nur frühere Kasernen. Die kanadische Regierung sagte ausdrücklich, sie sei entschlossen, dadurch die Freundschaft der deutschen Bevölkerung zu gewinnen.

(Beifall in der Mitte, rechts und bei der SPD.)

Sie sagte: wenn die Völker Westeuropas dahin kommen, daß sie die Truppen ihrer Verbündeten zu hassen beginnen, wird die ganze nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft zusammenbrechen. Das ist die offen ausgesprochene Meinung der Regierung von Kanada. Ich wünschte nur, daß die amerikanische, die englische und die französische Regierung sich auch zu diesem Standpunkt bekennen würden. Dann würde zweifellos ein beachtenswerter Faktor in der Verständigung der Völker untereinander erreicht sein.
Ich könnte noch eine ganze Reihe von Ausführungen in bezug auf das Recht machen, wie es hier in dem Generalvertrag vorgesehen ist. Ich bin der Auffassung und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß in diesem Generalvertrag nicht die Möglichkeit gegeben wird, ein eindeutiges Verfahren auf diesem Gebiet zugunsten der Herbeiführung eines wichtigen Rechtsstandpunktes festzulegen. Die Vertragsbestimmungen über die Entschädigung von Belegungs- und dienstlichen Schäden sind völlig unbefriedigend, insbesondere auch die für Körperschäden. Weiterhin würde der Willkür alliierter Militärdienststellen die Entscheidung überlassen bleiben, ob und inwieweit für Verluste und Schäden, die durch Handlungen und Unterlassungen ihrer eigenen Streitkräfte verursacht worden sind, 3) Entschädigungen zu zahlen sind. Hierbei sollen nach dem Vertrag die Vorschriften des deutschen Rechtes von diesen Dienststellen berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, wer weiß, wie das Wort „berücksichtigen" ausgelegt werden kann, insbesondere wenn cs sich m solche Dinge handelt, wird zugeben, daß das eine leere Phrase ist, die in Wirklichkeit nichts bedeutet. Es müssen also nach unserer Auffassung Wege gefunden werden, diese unhaltbaren Vertragsbestimmungen abzuändern.
Gilt dies für den Vertrag und sein Inkrafttreten, so ist es schon vor dem Inkrafttreten erforderlich, daß alle einschlägigen Bestimmungen gegenüber den Alliierten im Interesse des deutschen Volkes verbessert, deutschem Rechtsempfinden angepaßt und so gefaßt werden, daß die Beseitigung der angerichteten Schäden sofort nach Freigabe in Angriff genommen werden kann und, was sehr wesentlich ist, daß wirklich ein Fortschritt in der Freigabe der beschlagnahmten Wohnungen und Häuser eintritt.
Zusammenfassend möchte ich folgendes sagen. Wenn die betreffenden Bestimmungen etwa einen Prüfstein für die Einräumung einer Gleichberechtigung abgeben sollten, welche bekanntlich nach Auffassung der Regierungsparteien durch das Vertragswerk angestrebt wird, so kann von einer solchen Gleichberechtigung und Souveränität in diesem Falle gewiß nicht gesprochen werden. In Wirklichkeit lebt das Besatzungsstatut mit anderen Worten und in anderen Formen nach wie vor fort, wie es bisher bestanden hat. Schutztruppen sind dann keine solchen, wenn sie nicht dieselben Gesetze beachten, welche sie in jedem anderen Land beachten müssen. Von Schutztruppen kann nicht gesprochen werden, wenn sie solche Vor-
rechte erzwingen, die ihnen in ihrem Heimatlande und in ihren Organisationen nicht zustehen und mit denen sie das Schutzland überfordern. Gleichberechtigung räumt den Völkern Selbstbestimmungsrecht ein. Das ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts. Dem Selbstbestimmungsrecht entspricht das deutsche Grundgesetz, das im übrigen von den Alliierten genehmigt ist. Gegen dieses Grundgesetz verstoßen aber nach meiner Auffassung die Vertragsbestimmungen, die in dem Generalvertrag und seinen Nebenverträgen stehen. Deshalb wird es Aufgabe des Bundestages und der betreffenden Ausschüsse sein, die sich mit diesem Gesetz noch in zweiter und dritter Lesung zu befassen haben, vor Inkraftsetzen des Gesetzes diese Bestimmungen zu ändern, damit sie sich dem deutschen Rechtsstandpunkt und dem Recht überhaupt nähern und damit in dieser Frage wirklich Recht wird.
Aber die Häuserbeschlagnahmung ist ja nicht das einzige. Auch Wohnungen, Fabriken und gewerbliche Räume werden davon betroffen. Vor mir liegt eine Statistik des deutschen Bäderverbandes vom 1. April 1952. Darin wird festgestellt, daß 24 Bade- und Kurorte mit insgesamt 16 949 Betten
beschlagnahmt sind, davon 15 Bäder, in denen Kureinrichtungen beansprucht werden. 3755 Betten werden durch andere als durch alliierte Stellen benutzt. Bekannt ist das Beispiel Bad Oeynhausen, das seit Jahren vollständig beschlagnahmt ist und das einen Ausfall von mehreren Millionen DM gehabt hat, ganz abgesehen von den Hunderten von Existenzèn, die wirtschaftlich an den Rand des Ruins gebracht worden sind und die Jahre gebrauchen müßten, um wieder zu einer Existenz zu kommen. Ahnliche Verhältnisse sind nach dieser Statistik in Bad Nauheim, in Tölz, Westerland, Wiesbaden, Wiessee usw. festzustellen. Auch hier trifft das zu, was ich eingangs sagte, daß eine Überbeanspruchung in einem Ausmaße stattfindet, die die deutsche Bevölkerung nicht versteht und die in keinem Verhältnis zu dem Bedarf steht, den die Alliierten tatsächlich haben dürfen.
Die Überbeanspruchung von landwirtschaftlich genutztem Gelände ist bekannt. Ich habe selbst erlebt, daß Bauernland beschlagnahmt wurde. Es wurden Sportplätze angelegt. Zwei Jahre mußte der Boden sich sacken. Ein Jahr mußte das Gras wachsen, damit man darauf Fußball spielen konnte. Drei Jahre lag das Gelände vollständig brach. Und jetzt spielen lächerliche zwanzig Mann auf einem Fußballplatz, der zur teilweisen Vernichtung einer landwirtschaftlichen Existenz geführt hat.
Meine Damen und Herren, das sind furchtbare Zustände, die geändert werden müssen. In ein vernünftiges Verhältnis zu den Alliierten kommen wir erst dann, wenn deutsches Recht tatsächlich hergestellt wird, wenn das deutsche Recht auch für die Alliierten in dieser Beziehung gilt.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Ritzel.