Rede von
Rudolf
Eickhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei steht diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk mit einiger Skepsis gegenüber; sie ist nämlich der Meinung, daß es für das Handwerk besser wäre, von sich aus diese Altersversorgung in eigene Selbstverwaltung zu nehmen, weil sie es nicht ganz versteht, daß eine große Gruppe selbständiger Unternehmer zwangsweise in eine Pflichtversicherung gebracht wird, wogegen bei allen anderen selbständigen Berufsgruppen dieser Zwang nicht ausgeübt wird. Meine Freunde wissen allerdings auch, daß die Einkommensverhältnisse gerade im Handwerk sehr unterschiedlich sind und daß für die Altersversorgung namentlich der niedrigen Einkommensgruppen etwas getan werden muß.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir gegenüber dem alten Gesetz insofern eine bedeutende Verbesserung, als der Forderung des Handwerks nach einer Freigrenze für die Versicherungspflicht entsprochen ist. Alle besser verdienenden Handwerksmeister mit einem Einkommen, das auch die Angestellten versicherungsfrei läßt, sind also keinem Zwang mehr unterworfen.
Ob nun auch die übrigen Wünsche des Handwerks, die in dieser Vorlage noch nicht berücksichtigt sind, verwirklicht werden können, wird in den zuständigen Ausschüssen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. In der Begründung zu dem Gesetz wird gesagt, wie Herr Minister Storch eben auch ausführte, daß bei Berücksichtigung dieser Wünsche eventuell ein eigener Träger für die Handwerkerversicherung geschaffen werden müßte. Es wäre für das Handwerk zu überlegen, ob nicht für das Gesamthandwerk etwas Ähnliches geschaffen werden könnte, wie wir es z. B. bei den Bäckern mit der Pensionskasse des Bäckerhandwerks heute schon haben, die sich bekanntlich sehr segensreich ausgewirkt hat. -
Das Wertvollste an der jetzigen Vorlage sind zweifellos die Übergangsbestimmungen, die unter das bisher Gewesene bei Nichterfüllung der Beitragszahlung einen Strich ziehen. Durch das Vorgehen einiger Landesversicherungsanstalten ist eine Unruhe und Unzufriedenheit in weite Kreise des Handwerks getragen worden, die unerträglich wurde, die jetzt aber endgültig weichen wird und viele Handwerker wieder aufatmen läßt.
Ich habe vorher schon gesagt, daß diese Vorlage meine Fraktionsfreunde nicht ganz befriedigt. Wir sehen in ihr nur eine Notlösung der Nachkriegszeit, werden in den zuständigen Ausschüssen an diesem Gesetz aber intensiv mitarbeiten, ohne es als eine glückliche Lösung zu empfinden.
Ich bitte, dieses Gesetz an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Sozialpolitik zu überweisen, und hoffe, daß auch der Unterausschuß für Handwerkerfragen mit diesem Gesetz befaßt wird.