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ID0122902000

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    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Flüchtig besehen enthält dieser Gesetzentwurf über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen keine politischen Motive. In der Begründung ist sehr viel die Rede von medizinischen Sachverständigen, von seuchenpolizeilichen Vorschriften, von der Unterbringung in Heilanstalten und derartigem mehr. Wenn man aber die Sache genauer betrachtet, sieht man, daß mit dieser Vor-


    (Fisch)

    lage sehr bedeutsame politische Motive und politische Absichten verknüpft sind.

    (Rufe von der Mitte: Na, na!)

    Man muß sich nur fragen, aus welchem Grunde die bisherigen Redner so bescheiden gewesen sind, daß sie diesen bedeutsamen Komplex so sorgfältig umgangen haben. Insbesondere aber muß man sich fragen, welche Absichten dem Vorgehen der Verfasser des Entwurfs zugrunde liegen, die auf eine solche Weise scheinbar medizinische Komplexe mit rein politischen verknüpft und in einer einzigen Vorlage verbunden haben. Offenbar haben sie dies doch wohl nur darum getan, um bestimmte politische Absichten einschmuggeln, um sie legalisieren zu können, und zwar in einer auf den ersten Blick äußerlich harmlos erscheinenden Form.
    In dieser Vorlage wird tatsächlich, das System
    der willkürlichen Festnahme festgelegt, wird der
    Begriff der Schutzhaft zum ersten Mal offiziell legalisiert. Ich möchte Sie auf die Begründung des
    § 12 hinweisen. Darin heißt es ausdrücklich:
    Das Grundgesetz regelt das Recht der vorläufigen Festnahme in Art. 104 Abs. 3 nur für das Strafverfahren. Es kann sich aber auch außerhalb des Srafverfahrens die Notwendigkeit ergeben, eine Person zu ihrem Schutze oder zum Schutze der Allgemeinheit alsbald festzunehmen und in eine Anstalt zu verbringen.
    Dieser Begriff „zu ihrem Schutze oder zum Schutze der Allgemeinheit" hat doch wohl seinen Ursprung in der Praxis des nationalsozialistischen Regimes. Auf diese Weise soll er wieder eingeführt werden.
    Mit Rücksicht auf die Kürze meiner 'Redezeit möchte ich nur noch auf zwei besondere Punkte ) dieses Entwurfs hinweisen. Erstens: es gibt keine klare Abgrenzung zwischen dem Begriff des Freiheitsentzugs, für den hier bestimmte rechtliche Normen festgelegt sind, und dem Begriff der Freiheitsbeschränkung, die, wie aus der Begründung hervorgeht, offiziell der richterlichen Entscheidung entzogen bleiben soll. Dabei wird aber in der Begründung festgestellt, daß eine klare Abgrenzung zwischen diesen beiden Begriffen nicht zu ziehen sei. Man sagt, es gebe lediglich gewisse graduelle Unterschiede. Die Polizeiorgane können also jederzeit nach Willkür entscheiden, ob „Freiheitsbeschränkung" vorliegt, wobei also keine besondere richterliche Entscheidung benötigt wird, oder ob es sich um „Freiheitsentzug" handelt.
    Zweitens, meine Damen und Herren, wird hier — und das ist wohl das Wesentlichste an der ganzen Vorlage — zum erstenmal der Begriff „Lagerhaft" eingeführt. Auf Seite 7 der Begründung heißt es zu § 1 ausdrücklich im Zusammenhang mit der Umschreibung der typischen Freiheitsentziehung folgendermaßen:
    . . . die zwangsweise Unterbringung in einem Gefängnis, einem zum Vollzuge von Haft dienenden Raum (z. B. einer Haftanstalt oder Polizeiwache), einem Arbeitshaus oder einer geschlossenen Anstalt der Fürsorge . . . Dem Sinn der Vorschrift entsprechend soll damit nicht nur die Unterbringung in festen Häusern, sondern auch die Unterbringung in Lagern erfaßt werden.
    Es soll uns ja niemand kommen und sagen, es handle sich hier um „seuchenpolizeiliche Erwägungen", um Unterbringung in Baracken für gewisse Krankheiten. Davon kann keine Rede sein. Mir
    scheint viel eher, der Herr Bundesminister des Innern stellt die Perspektive auf, daß bei der Durchführung seiner Pläne

    (Abg. Dr. Greve: Lesen Sie doch den nächsten Satz auch!)

    die Zuchthäuser nicht mehr ausreichen. Mir scheint, daß hier eine Visitenkarte der sogenannten freiheitlichen demokratischen Ordnung vorgelegt wird, auf die man sich hier dauernd berufen möchte.

    (Abg. Dr. Greve: Lesen Sie den nächsten Satz doch auch einmal vor! Hören Sie doch nicht da auf zu lesen, wo es Ihnen unangenehm ist!)

    Wir fordern zu der Vorlage, die uns unterbreitet ist, eine genaue Auskunft: Was ist unter „Unterbringung in Lagern" beabsichtigt? Wir werden die Bundesregierung an diese Formulierung noch oft erinnern, und wir werden diese Vorlage, weil sie dazu geschaffen ist, im Sinne eines polizeistaatlichen Willkürregimes angewandt zu werden, ablehnen und auch ihre Behandlung in den Ausschüssen zurückweisen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie schlecht das Gewissen eines Politikers sein muß, wenn er hinter allem und jedem Politik wittert. Daß Herr Kollege Fisch den § 1 gründlich mißverstanden hat, ist klar. Gerade deshalb ist das „L a g e r" einbezogen, weil eben auch in Lagern nur auf Grund ausdrücklicher richterlicher Genehmigung einer gefangen-gesetzt werden soll. So ist die Meinung. Aber zum Gesetzeslesen gehört ein bißchen mehr als bloß politische Überzeugtheit.
    Meine Freunde und ich begrüßen die Vorlage, allerdings nicht ohne jedes Bedauern, daß nicht doch gegenüber dem allzu buntscheckigen Länderrecht wenigstens der Versuch gemacht worden ist, hier auch die materielle Seite zu regeln, nämlich die Frage: Wann kann denn überhaupt außerhalb des Strafrechts Freiheit entzogen werden? Ich meine, dazu hat die Debatte das beigetragen, daß das Bedürfnis dafür größer als vorher geworden ist. Dazu wenige Bemerkungen.
    Außer den jammervollen Erfahrungen der Nazizeit gibt es seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten die Beschwernis, daß bei der Unterbringung angeblich Geisteskranker in Heilanstalten immer wieder Dinge passieren, die, da die Öffentlichkeit sie selten— und meistens erst spät — erfährt, zu größten Erregungen Anlaß geben. Diese Tatsache ist vor allem der praktische Grund, weswegen jeder, der mit diesen Dingen befaßt ist, aus Gründen, die mit Politik gar nichts zu tun haben, der Meinung ist: hier ist eine Gesetzeslücke. Es geht nicht an, daß ein Irrenarzt oder ein Leiter einer Anstalt als Papst ganz allein über Freiheit entscheidet. Meine Herren Mediziner, bitte erkennen Sie insoweit eine Notlage an, die dieses Gesetz geradezu zwingend fordert.
    Etwas ganz anderes ist es bei dem Schutz vor Infektionskrankheiten. Ich habe in all meinem Leben noch niemals gehört, daß irgend jemand sich beschwert habe, wenn er als Typhuskranker isoliert und wenn der Zutritt seiner Angehörigen zu ihm verboten wurde. Diese Isolierung ist eine Selbstverständlichkeit für jeden Kranken, der ja sowieso geschwächt ist, und ebenso für jeden An-


    (Ewers)

    gehörigen, der gern will, daß sein kranker Angehöriger möglichst bald geheilt und insbesondere als Bazillenträger geheilt wird. Deswegen glaube ich: insoweit brauchten wir das Gesetz nicht. Und nun dazu die eigenartige Begründung der Vorlage: die Isolierung Kranker — das erfahren wir aus der Begründung, nicht aus dem Gesetzestext! — soll nur eine „Freiheitsbeschränkung" sein. — Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär, Sie haben als Freiheitsbeschränkung in der schriftlichen Begründung u. a. folgendes Beispiel gebildet: „Schulkinder, die in Behausungen leben, in denen ansteckende Erkrankungen vorgekommen sind, werden zeitweilig vom Schulbesuch ferngehalten". Vom Standpunkt der Schulkinder aus gesehen ist das das größte Geschenk der Freiheit; sie brauchen nicht in die Schule! Dann wäre j a auch dann eine Freiheitsbeschränkung gegeben, wenn für den Verkehr eine Brücke gesperrt ist, weil sie baufällig ist, und man sie auf dem Wege nach Hause nicht betreten darf. Das hat mit „Freiheitsbeschränkung" meines Erachtens gar nichts zu tun. Was Sie wollen, ist, daß bei Infektionskrankheiten eine isolierte Behandlung der Patienten, selbst wenn sie in einem Zimmer eingesperrt sind, weil wie beim Typhus Tobsuchtsanfälle möglich sind, das eben nur eine „Freiheitsbeschränkung", keine Entziehung sei.
    Wenn Sie das wollen — und das wollen wir alle —, dann bitte ich, das doch in dem Gesetz klar auszusprechen. Ich bin durchaus mit den Herren und Damen der Medizin, mit denen man ja sonst als Jurist bei Freiheitsbeschränkungen ab und zu nicht ganz gleicher Meinung ist, in diesem Fall völlig einig. Wenn wirklich die Behandlung Infektionskranker in jedem einzelnen Falle eines Richterspruchs bedarf, wenn nach der Überzeugung

    (g) des Arztes die Grenze zwischen Freiheitsbeschränkung und -entziehung überschritten sein könnte, dann kommen wir mit dem Gesetz in eine Situation hinein, die keiner will. Und das muß meines Erachtens allerdings in den Ausschüssen sehr klar behandelt werden.

    Ich möchte daher bitten, die Vorlage an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß, aber auch an den Gesundheitsausschuß zu überweisen, um besonders diese Fragen zu klären.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)