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Metadaten
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    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Viktoria Steinbiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meinen kurzen Ausführungen schicke ich voraus, daß ich den Antrag stellen möchte, bei der Beratung dieses Gesetzes auch den


    (Frau Dr. Steinbiß)

    Gesundheitsausschuß zuzuziehen, aus folgenden Gründen. Der vorliegende Gesetzentwurf versucht in der Auslegung des Art. 104 des Grundgesetzes auf die Einweisung in ein Krankenhaus und in eine Heil- und Pflegeanstalt Einfluß zu nehmen und diese zu erschweren, sicherlich mit einigem Recht. Der Gesetzentwurf tut dies aber unter Voraussetzungen, die vom Gesundheitswesen im ganzen nicht gebilligt und anerkannt werden können. Die Ärzteschaft muß aufhorchen. Ich möchte daher den Antrag stellen, den ich eben erwähnt habe, den Gesundheitsausschuß zuzuziehen.
    In dem Gesetzentwurf wird mit dem Begriff Freiheitsentziehung gearbeitet, der der richterlichen Entscheidung unterstellt werden soll. In der Begründung wird bei der Deutung des Art. 104 zwischen Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung unterschieden, und diesen beiden Begriffen werden wesentliche Unterschiede zugerechnet. Im öffentlichen Gesundheitsdienst aber sind die Übergänge zwischen Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung durchaus fließend, und es würde hier zu großen Schwierigkeiten kommen. Ein Beispiel: Bei Krankenhauseinweisung von Infektionskranken handelt es sich ganz offensichtlich um eine Freiheitsbeschränkung, der der Patient meist willig folgt. Im Laufe der Behandlung könnte sich aber herausstellen, daß der Patient durch seine Krankheit in einen Erregungszustand gerät und nun abgeschlossen von anderen Patienten gehalten werden muß. Dieser Zustand kann einen Tag oder auch länger dauern. Auf jeden Fall wäre es eine Freiheitsentziehung. So willig der Kranke der Einweisung gefolgt ist, so sehr hat er meist das Bestreben, wenn er sich besser fühlt, nach Hause entlassen zu werden, ganz gleich, ob
    die ärztlichen Zeittermine erfüllt sind, d. h. ob sein Bakterienbefund zwei- oder dreimal negativ ausgefallen ist. Wenn der Termin nicht erfüllt ist, dann muß der Arzt den Kranken zurückhalten, um ihn nicht zu einer Gefahrenquelle für seine Umgebung werden zu lassen. Er macht sich also der Freiheitsentziehung schuldig, wenn er nicht die richterliche Entscheidung anruft. Wenn wir dem stattgäben, meine Damen und Herren, so müßten unsere großen Krankenhäuser einen besonderen Dienst einrichten, der unter Umständen die Stationierung eines Richters in einem Krankenhaus verlangt.
    Ich glaube annehmen zu dürfen, daß in keinem Lande der Welt die Behandlung kurzfristiger Infektionskrankheiten unter die richterliche Aufsicht gestellt wird. Zudem muß noch beachtet werden, daß in der Psychiatrie die Behandlungsweise stark gewechselt hat. Man gehe einmal durch Bethel oder durch ähnliche Anstalten: man wird sehen, daß man immer mehr von der Anstaltsbewahrung zur krankenhausmäßigen Heilbehandlung kommt. Diese Entwicklung zur Heilbehandlung kann durch eine Erschwerung der Anstaltseinweisung, wie die fachärztlichen Kreise betonen, erheblich gehemmt werden.
    Aus diesen zwei erwähnten Gründen - man könnte noch mehr aufzählen — möchte ich das Hohe Haus bitten, meinem Antrag zuzustimmen.
    Ich möchte aber noch eine Besonderheit dieses Gesetzes erwähnen, die darin besteht, daß die vom Gesetz erzwungene Einschaltung der richterlichen Entscheidung unter Gebührenpflicht gestellt wird. In der Masse der Fälle wird sich die richterliche Entscheidung als ein Hemmnis ausweisen und der Bevölkerung unbequem sein. Noch weniger wird
    die Bevölkerung damit einverstanden sein, daß die Gebühr höher liegt als die des Arztes, der die Facharbeit, die Untersuchung und die Beratung leitet.
    Ich bitte also das Hohe Haus nochmals, dem Antrag, dieses Gesetz auch dem Bundesgesundheitsausschuß zur Beratung mit zu überweisen, zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Kürze der Redezeit, die meine Fraktion überhaupt hat, und angesichts der Tatsache, daß Herr Kollege Dr. Hammer zu einem Spezialproblem hier als Arzt noch sprechen will, will ich mich ganz kurz fassen.
    Meine Fraktion begrüßt das Gesetz um so mehr, als damit auch ein Auftrag des Grundgesetzes erfüllt wird. Die Erfahrungen der zwölfjährigen Naziherrschaft haben uns bewiesen, wohin es führt, wenn der Rechtsstaat nicht Sicherungen dafür einbaut, daß die menschliche Freiheit, die die Grundlage aller wirklichen rechtsstaatlichen Ordnung ist, nicht ohne weiteres verletzt werden kann. Ich will auf diese Einzelheiten hier nicht eingehen, sie sind Ihnen allen bekannt.
    Wir sind auch sehr zufrieden, daß hier der ordentliche Richter, obwohl Art. 104 auch eine andere Auslegung zugelassen hätte, vom Bundesjustizminister angesprochen worden ist und daß man die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Amtsgericht belassen hat. Wir sind auch der Meinung, daß es gerade bei der speziellen Materie, um die es sich hier handelt, vielleicht ganz gut ist, daß man die Verfahrensordnung unter das Gesetz der .freiwilligen Gerichtsbarkeit gestellt hat. Denn damit wird ja auch, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, § 12 dieses Gesetzes entscheidend angewandt, der die Offizialmaxime in jedem Falle sicherstellt und den Richter unabhängig macht von irgendwelchen Beweisanträgen der am Verfahren Beteiligten. Ein Sicherheitsventil ist auch darin, daß der Richter von sich aus das Für und Wider dessen erwägt, was dafür spricht, ob man einem Menschen die Freiheit läßt oder ihm die Freiheit abspricht.
    Über Einzelheiten, die vielleicht auftauchen, wie sie Herr Kollege Wahl angeschnitten hat, können wir uns im Rechtsausschuß unterhalten. Ich bin der Meinung, daß wir diese Einzelheiten auch zu einer entsprechenden Lösung führen werden, und ich stelle mich mit ihm auf den Standpunkt, daß der Gesetzentwurf an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen werden sollte, wobei ich von mir aus nicht noch Überweisung an einen anderen Ausschuß beantragen will. Das wird wahrscheinlich Herr Kollege Dr. Hammer tun.