Rede von
Dr.
Ludwig
Schneider
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Kürze der Redezeit, die meine Fraktion überhaupt hat, und angesichts der Tatsache, daß Herr Kollege Dr. Hammer zu einem Spezialproblem hier als Arzt noch sprechen will, will ich mich ganz kurz fassen.
Meine Fraktion begrüßt das Gesetz um so mehr, als damit auch ein Auftrag des Grundgesetzes erfüllt wird. Die Erfahrungen der zwölfjährigen Naziherrschaft haben uns bewiesen, wohin es führt, wenn der Rechtsstaat nicht Sicherungen dafür einbaut, daß die menschliche Freiheit, die die Grundlage aller wirklichen rechtsstaatlichen Ordnung ist, nicht ohne weiteres verletzt werden kann. Ich will auf diese Einzelheiten hier nicht eingehen, sie sind Ihnen allen bekannt.
Wir sind auch sehr zufrieden, daß hier der ordentliche Richter, obwohl Art. 104 auch eine andere Auslegung zugelassen hätte, vom Bundesjustizminister angesprochen worden ist und daß man die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Amtsgericht belassen hat. Wir sind auch der Meinung, daß es gerade bei der speziellen Materie, um die es sich hier handelt, vielleicht ganz gut ist, daß man die Verfahrensordnung unter das Gesetz der .freiwilligen Gerichtsbarkeit gestellt hat. Denn damit wird ja auch, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, § 12 dieses Gesetzes entscheidend angewandt, der die Offizialmaxime in jedem Falle sicherstellt und den Richter unabhängig macht von irgendwelchen Beweisanträgen der am Verfahren Beteiligten. Ein Sicherheitsventil ist auch darin, daß der Richter von sich aus das Für und Wider dessen erwägt, was dafür spricht, ob man einem Menschen die Freiheit läßt oder ihm die Freiheit abspricht.
Über Einzelheiten, die vielleicht auftauchen, wie sie Herr Kollege Wahl angeschnitten hat, können wir uns im Rechtsausschuß unterhalten. Ich bin der Meinung, daß wir diese Einzelheiten auch zu einer entsprechenden Lösung führen werden, und ich stelle mich mit ihm auf den Standpunkt, daß der Gesetzentwurf an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen werden sollte, wobei ich von mir aus nicht noch Überweisung an einen anderen Ausschuß beantragen will. Das wird wahrscheinlich Herr Kollege Dr. Hammer tun.