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ID0122101200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Juli 1952 9785 221. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Juli 1952. Geschäftliche Mitteilungen . 9786B, 9801C, 9841C Glückwünsche zum 60. Geburtstag der Abg. Dr. Köhler, Ludwig und Rath und zum 64. Geburtstag des Abg. Schill . . . 9786C Aufnahme des Abg. Wittmann als Gast in die Fraktion der CDU/CSU 9786C Mandatsniederlegung des Abg. Vesper (KPD) 9786C Vorlage der Rechnungen über den Haushalt des Rechnungshofs im Vereinigten Wirtschaftsgebiet für das Rechnungsjahr 1948 bzw. 1949 9786D Ausschußüberweisung 9786D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr 9786D Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung 9786D Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide-und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) 9786D Gesetz betr. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik (Österreich über Gastarbeitnehmer vom 23. November 1951 . . . 9787A Gesetz 'über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 9787A Gesetz betr. das Protokoll vom 16. Februar 1952 über Zollvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik- Deutschland und der Türkei 9787A Gesetz über das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) . . . 9787A Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 9787A Kleine Anfrage Nr. 274 der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung der diplomatischen Vertretungen über das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nrn. 3447, 3519 der Drucksachen) . . . . 9787A Kleine Anfrage Nr. 273 der Fraktion der SPD betr. Jugendarbeitsschutzgesetz (Nrn. 3446, 3553 der Drucksachen) . . . 9787A Kleine Anfrage Nr. 275 der Fraktion der SPD betr. Bauaufträge der Besatzungsbehörden (Nrn. 3448, 3554 der Drucksachen) 9787B Kleine Anfrage Nr. 280 der Fraktion der CDU/CSU betr. Anwendung der Soforthilfe — DVO — (Nrn. 3469, 3555 der Drucksachen) 9787B Kleine Anfrage Nr. 271 der Fraktionen der FDP, DP/DPB, FU betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nrn. 3378, 3556 der Drucksachen) 9787B Kleine Anfrage Nr. 278 der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für durch Schließung der Zonengrenze im Kreis Eschwege arbeitslos gewordene Eisenbahner (Nrn. 3467, 3557 der Drucksachen) 9787B Kleine Anfrage Nr. 279 der Fraktion der SPD betr. Unterbindung der Werbung für die Fremdenlegion (Nrn. 3468, 3558 der Drucksachen) 9787B Kleine Anfrage Nr. 269 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Absichten der belgischen Besatzungsbehörden auf Beschlagnahme von Gelände im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln für Zwecke von Kasernenbauten (Nrn. 3348, 3401, 3564 der Drucksachen) 9787C Zur Tagesordnung, betr. Absetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlutngsausschusses zu den Gesetzentwürfen über den Lastenausgleich (Nr. 3548 der Drucksachen), zur Einfügung eines Art. 120 a in das Grundgesetz (Nr. 3550 der Drucksachen), über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nr. 3549 der Drucksachen) und zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Nr. 3560 der Drucksachen) . . . 9787C Dr. Mende (FDP) 9787C Beratung vertagt 9787D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3547, 3168, 3245, 3355 der Drucksachen) . . . 9787D Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 9787D Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 9788C Beschlußfassung (namentliche Abstimmung) 9788D, 9842 Erste Beratung der Entwürfe 1. eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten mit den Zusatzverträgen, 2. eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 26. Mai 1952 über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3500 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung der Entwürfe 1. eines Gesetzes betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und betr. den Vertrag vom 27. Mai 1952 zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, 2. eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 27. Mai 1952 über die Rechtsstellung der Europäischen Verteidigungsstreitkräfte und über das Zoll- und Steuerwesen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (Nr. 3501 der Drucksachen, Umdruck Nr. 599), sowie in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen (Nr. 3495 der Drucksachen) 9788D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 9789B Unterbrechung der Sitzung . 9801C Dr. Gerstenmaier (CDU) 9801C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 9807D Dr. Schäfer (FDP) 9819A Dr. von Merkatz (DP) 9823D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9829C, 9839A Schoettle (SPD) 9834A Weiterberatung vertagt 9841C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 597) 9841C Beschlußfassung 9841C Nächste Sitzung 9841C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nr. 3547 der Drucksachen) 9842 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 (Nr. 3547 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Höfler Ja Hohl Ja Dr. Adenauer Ja Dr. Holzapfel — Albers Ja Hoogen Ja Arndgen . . . .. . • Ja Hoppe . . . . . . . . Ja Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) Ja Dr. Horlacher Ja Bauereisen J a Horn Ja Bauknecht . . . . . .. . Ja Huth Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Dr. Jaeger (Bayern) enthalten Bausch Ja Junglas Ja Becker (Pirmasens) Ja Kahn Blank (Dortmund) Ja Kaiser Ja Bodensteiner Ja Karpf Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. Kather Ja Dr. von Brentano Ja Kemmer Ja Brese Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Kemper Ja . . . . . Dr. Brönner Ja Kern . . . . . . . . . . entschuldigt Brookmann Ja Kiesinger Ja Dr. Bucerius Ja Dr. Kleindinst Ja . . . . . . . . Frau Dietz Ja Dr. Köhler . . . . . . . . . Ja . . . . . . .. Dr. Dresbach . . . . . . . . — Dr. Kopf Ja Eckstein Ja Kühling . . . . . . . . . . Ja Dr. Edert Ja Kuntscher . . . . . . . . Ja Dr. Ehlers . . . . . . . . . Ja Kunze . . . . . . . . . . Ja Ehren Ja Dr. Laforet . . . . . . . . . Ja Dr. Erhard Ja Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . . . Ja Etzel (Duisburg) . . . . . . . Ja Leibfried Ja Etzenbach Ja Lenz Ja Even — Leonhard Ja Feldmann Ja Lücke Ja Dr. Fink Ja Majonica . . . . . . . . . Ja Dr. Frey Ja Massoth Ja Fuchs Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Mehs Ja Fürst Fugger von Glött . . . . Ja Mensing — Funk Ja Morgenthaler . . . . . . . . Ja Gengler Ja Muckermann . . . . . . . . Ja Gerns Ja Mühlenberg . . . . . . . . Ja Dr. Gerstenmaier Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) Ja Gibbert Ta Müller-Hermann Ja Giencke .Ta Naegel Ja Dr. Glasmeyer Ja Neber Ja Glüsing Ja Nellen Ja Gockeln entschuldigt Neuburger krank Dr. Götz Ja Nickl Ja Frau Dr. Gröwel — Frau Niggemeyer Ja Günther Ja Dr. Niklas — Hagge Ja Frau Heiler Ja Dr. Oesterle Ja Heix Ja Dr. Orth Ja Dr. Henle Ja Pelster Ja Hilbert . . . . . . . . . . Ja Pfender Ja Name Abstimmung Name 1 Abstimmung Dr. Pferdmenges . . . . . . . Ja Bromme Nein Dr. Povel entschuldigt Brünen Nein Frau Dr. Probst Ja Cramer Nein Dr. Pünder . . . . . . . . . Ja Dannebom Nein Raestrup Ja Diel Nein Rahn Ja Frau Döhring . . . . . . . . Nein Frau Dr. Rehling Ja Eichler Nein Frau Rösch Ja Ekstrand Nein Rümmele Ja Erler Nein Sabel . Ja Faller . . . • . . . . . . Nein Schäffer Ja Franke Nein Scharnberg . . . . . . . . . Ja Freidhof . . . . . . . . . Nein Dr. Schatz Ja Freitag Nein Schill Ja Geritzmann . . . . . . . . Nein Schmitt (Mainz) Ja Gleisner . . . . . . . . . Nein Schmitz beurlaubt Görlinger . . . . . . . . . Nein Schmücker Ja Graf Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr. Greve — Schüttler . . . . . . . . . Ja Dr. Gülich . . . . . . . . Nein Schütz entschuldigt Happe . . . . . . . . . . Nein Schuler Ja Heiland Nein Schulze-Pellengahr Ja Hennig Nein Dr. Semler Ja HenBler krank Dr. Serres Ja Herrmann Nein Siebel Ja Hoecker Nein Dr. Solleder Ja Höhne Nein Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti Ja Imig Nein Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Jacobs Nein Storch — Jahn Nein Strauß Ja Kalbfell krank Struve _ Kalbitzer Nein Stücklen Ja Frau Keilhack Nein Dr. Vogel Ja Keuning . . . . . . . . . Nein Wacker Ja Kinat Nein Wackerzapp Ja Frau Kipp-Kaule — Dr. Wahl . . . . . . .. . Ja Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . . . Ja Frau Korspeter Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver Nein Dr. Weiß Ja Dr. Kreyssig Nein Winkelheide Ja Kriedemann Nein Wittmann Ja Kurlbaum beurlaubt Dr. Wuermeling . Ja Lange Nein Lausen entschuldigt Frau Lockmann Nein SPD Ludwig Nein Dr. Laetkens Nein Frau Albertz . . . . . . . . Nein Maier (Freiburg) Nein Frau Albrecht . . . . . . . . Nein Marx . . . . . . . . . . . Nein Altmaier Nein Matzner Nein Frau Ansorge . . . . . . Nein Meitmann Nein Dr, Arndt Nein Mellies . . . . . . . . . . Nein Arnholz Nein Dr. Menzel Nein Dr. Baade Nein Merten Nein Dr. Bärsch Nein Mertins Nein Baur (Augsburg) Nein Meyer (Hagen) Nein Bazille Nein Meyer (Bremen) Nein Behrisch Nein Frau Meyer-Laule . . . . . . Nein Bergmann Nein Mißmahl . . . . . . . . . Nein Dr. Bergstraeßer . . . . . . . Nein Dr. Mommer . . . . . . . . Nein Berlin Nein Moosdorf Nein Bettgenhäuser . . . . . . . Nein Dr. Mücke Nein Bielig Nein Müller (Hessen) Nein Birkelbach . . Nein Müller (Worms) Nein Blachstein . . . . . . . . . Nein Frau Nadig . . . . . . . . Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Nölting . . . . . . . . Nein Böhm Nein Nowack (Harburg) Nein Dr. Brill Nein Odenthal Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Ohlig Nein Dr. Leuze Ja Ollenhauer Nein Dr. Luchtenberg . . . . Ja Paul (Württemberg) Nein Margulies Ja Peters Nein Mauk . . . . . . . . . . Ja Pohle Nein Mayer (Stuttgart) krank Dr. Preller entschuldigt Dr. Mende Ja Priebe Nein Dr. Miessner . . . . . , . . Ja Reitzner Nein Neumayer Ja Richter (Frankfurt) Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ritzel Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . — Ruhnke Nein Onnen krank Runge Nein Dr. Pfleiderer Ja Sander Nein Dr. Preiß Ja Sassnick Nein Dr. Preusker Ja Frau Schanzenbach Nein Rademacher entschuldigt Dr. Schmid (Tübingen) Nein Rath Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . krank Dr. Schöne Nein Revenstorff Ja Schoettle Nein Dr. Schäfer Ja Dr. Schumacher krank Dr. Schneider Ja Segitz Nein Stahl Ja Seuffert Nein Stegner Ja Stech Nein Dr. Trischler Ja Steinhörster Nein Dr. Wellhausen Ja Stierle Nein Wirths . . . . . . . . . . Ja Striebeck Nein Dr. Zawadil . . . . . . . . — Frau Strobel Nein Temmen Nein DP-DPB Tenhagen Nein Troppenz Nein Ahrens . . . . . . . . . , Ja Dr. Veit krank Bahlburg Ja Wagner — Frau Bieganowski Ja Wehner Nein Eickhoff Ja Wehr Ewers Ja Weinhold Nein Farke . . . . . . . . . . . Ja Welke . . . . . . . . . . Nein Dr. Fricke Ja Weltner Nein Frommhold Dr. Wenzel Nein Hellwege Ja Wönner Nein Jaffé Ja Zühlke . . . . . . . . . . Nein Frau Kalinke Ja Kuhlemann Ja Dr. Leuchtgens Ja FDP Löfflad Ja Matthes Ja Dr. Atzenroth . . . . . . . . Dr. von Merkatz . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . . . . Ja Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Ja Reindl Ja Blücher . . . . . . . . . Ja Schmidt (Bayern) . . . . . . . Ja Dannemann Ja Schuster Ja Dr. Dehler — Dr.Seebohm . . . . . . . . Ja Dirscherl krank Tobaben — Euler Ja Wallner Ja Fassbender Ja Walter Ja Freudenberg Ja Wittenburg . . . . . . . . — Dr. Friedrich Ja Frühwald Ja FU Funcke Ja Gaul Ja Freiherr von Aretin Nein Dr. von Golitschek Ja Frau Arnold Nein Grundmann Ja Dr. Bertram (Soest) — Dr. Hammer Ja Dr. Besold Nein Dr. Hasemann Ja Clausen Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . . Ja Dr.-Ing. Decker Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . . . . Ja Determann Nein Frau Hütter . . . . . . . . Ja Eichner Nein Frau Dr. Ilk . . . . . - . . Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Juncker Ja Hoffmann (Lindlar) Nein Dr. Kneipp . . . . . . . . . Ja Lampl Nein Kühn Ja Mayerhofer Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Meitinger . . . . . . . . Nein Renner — Fürst zu Oettingen-Wallerstein . krank Rische entschuldigt Pannenbecker Nein Frau Strohbach Nein Parzinger Nein Frau Thiele Nein Dr. Reismann Nein Ribbeheger Nein Volkholz — Fraktionslos Wartner Nein Frau Wessel . . . . . . . . Nein Aumer — Willenberg Nein Donhauser Ja Dr. Dorls . . . . . . . . . — Fröhlich enthalten KPD Goetzendorff Nein Agatz Nein Hedler Ja Fisch — Frau Jaeger (Hannover) . . . . Nein Gundelach Nein Dr. Keller — Harig Nein Langer Ja Kohl (Stuttgart) . . . . . . krank Loritz entschuldigt Müller (Frankfurt) krank Müller (Hannover) — Niebergall Nein Dr. Ott krank Paul (Düsseldorf) . . . . . . . Nein von Thadden Nein Reimann Nein Tichi — Zusammenstellung der Abstimmung: I Abstimmung Abgegebene Stimmen . • • • 349 Davon: Ja 196 Nein 151 Stimmenthaltung . . . . 2 Zusammen wie oben . . . . 349 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung I Name I Abstimmung CDU/CSU Neumann Nein Dr. Friedensburg — Dr. Schellenberg krank Dr. Krone Ja Frau Schroeder (Berlin) . . . . Nein Lemmer Ja Schröter (Berlin) Nein Frau Dr. Maxsein Ja Frau Wolff krank Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt Nein Hübner Ja Dr. Koenigswarter Nein Frau Dr. Mulert Ja Löbe Nein Dr. Reif Ja Neubauer Nein Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . . 16 Davon: Ja . . . . . • . 9 Nein . . . . . . . . 7 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen, meine Herren! Die Genehmigungsgesetze zum Deutschlandvertrag und zum Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft mit ihren Annexen sind dem Hohen Hause zugegangen. Aus den Ihnen weiter zugegangenen Abmachungen hebe ich besonders hervor den Bündnisvertrag mit Großbritannien, die Vereinbarungen mit NATO, die Sicherheitserklärungen der Vereinigten Staaten.
    Die Entscheidung, die Sie, meine Damen und Herren, zu treffen haben, ist von wahrhaft geschichtlicher Bedeutung. Ihr Ja wie Ihr Nein wird entscheidend sein für das Schicksal Deutschlands und Europas. Ich werde, um nicht die Hauptprobleme in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen oder gar zu verdunkeln, in diesem Stadium der Beratungen nicht eingehen auf die Auffassung des Bundesrates, daß sämtliche Genehmigungsgesetze Zustimmungsgesetze seien. Ich werde aus dem gleichen Grunde in diesem Stadium nicht eingehen auf die Frage, ob das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft verfassungsändernd ist oder nicht. Auf diese Frage möchte ich im gegenwärtigen Augenblick auch deshalb nicht eingehen, weil sich das Bundesverfassungsgericht, wie Sie wissen, mit ihr beschäftigt.
    Im gegenwärtigen Augenblick sind wir dem deutschen Volke und der Weltöffentlichkeit eine klare Stellungnahme zu den grundlegenden Prinzipien des Vertragswerks selbst schuldig. Das
    deutsche Volk soll selbst sehen und soll klar
    sehen, worum es im Grunde geht. Es sollen nicht
    die Wucht der Tatsachen, die gefahrvolle Lage
    Deutschlands und Europas verschleiert und unklar
    gemacht werden durch juristische Ausführungen,

    (Abg. Reimann: Durch Ihre Geheimverhandlungen aber!)

    die zur gegebenen Zeit ihre Bedeutung haben werden. Dem Volke selbst muß durch diese Bundestagsverhandlungen Klarheit gegeben werden über die Grundprobleme, damit es sich ein Urteil bilden kann über die Stellungnahme des Bundestages und der Bundesregierung. Sein Urteil, meine Damen und Herren, wird es zum Ausdruck bringen bei den Bundestagswahlen des kommenden Jahres. Ich sehe diesem Urteil nicht nur mit Ruhe, ich sehe ihm mit Zuversicht entgegen, weil ich weiß, daß das deutsche Volk in seiner großen Mehrheit den Weg bejaht, den wir gehen.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien. — Unruhe links.)

    Bei der Frage, ob Genehmigung der Verträge oder nicht, handelt es sich — in wenigen Worten kurz zusammengefaßt — darum, ob sich die Bundesrepublik Deutschland an den Westen anschließen soll oder nicht; ob sie sich den Schutz des atlantischen Verteidigungssystems sichern soll oder nicht; ob sie die Integration Europas einschließlich Deutschlands will oder nicht; ob sie die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit in einem freien Europa will, oder ob sie bereit ist, eine Teilung Deutschlands oder eine Wiedervereinigung Deutschlands in Unfreiheit hinzunehmen.
    Die Einzelheiten der Verträge sind natürlich nicht gleichgültig, und sie müssen studiert und geprüft werden. Aber diese Prüfung muß sich in der Hauptsache meines Erachtens darauf erstrecken, ob die Verträge eine geeignete Grundlage für die Erhaltung des Friedens und der Freiheit, die Schaffung Europas und die Wiedervereinigung Deutschlands sind und ob sie der Bundesrepublik die Basis dafür geben, als gleichberechtigter Partner an diesem Werk teilzunehmen. Diese Verträge müssen als Ganzes gesehen, als Ganzes geprüft, als Ganzes genehmigt oder verworfen werden.
    Ich sagte schon: sicher haben auch die einzelnen Bestimmungen ihre Bedeutung. Es wird Aufgabe der Ausschüsse sein, sie zu prüfen, Aufgabe der Bundesregierung, in den Ausschüssen die verlangten Aufklärungen zu geben. Bei der Prüfung der Einzelbestimmungen wird man sich meines Erachtens vor Augen halten müssen, w i e das Werk zustande gekommen ist: daß es sich in sehr vielen und naturgemäß in den verwickeltsten Fällen darum handelte, ein Kompromiß — manchmal unter Vieren, wie beim Deutschlandvertrag; manchmal unter Sechsen, wie beim Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft — zu finden. Kompromisse haben es nun einmal ihrer Natur nach an sich, daß niemand dabei hundertprozentig mit seiner Ansicht durchdringt. Aber zum Schluß der Beratungen in den Ausschüssen werden die Fragen, die Sie sich stellen werden, nicht Fragen über die Abänderung dieser oder jener Einzelbestimmung sein. Ich versichere Ihnen, meine Damen und Herren, daß auch ich bei manchen Bestimmungen eine andere Fassung lieber gesehen hätte als diejenige, auf die man schließlich im Wege des Kompromisses abgekommen ist. Aber ich kann nur nochmals betonen: die Entscheidung wird nur über die Vertragswerke


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    als Ganzes getroffen werden können. Das liegt bei internationalen Vereinbarungen von solchem Umfang und bei der Vielzahl der Vertragspartner in der Natur der Sache. Die Fragestellung bei der endgültigen Beschlußfassung wird meines Erachtens folgende sein müssen: Gestatten diese Abmachungen die Erreichung der eingangs von mir skizzierten Ziele und bringen sie die Bundesrepublik ihnen näher, oder aber, meine Damen und Herren, gibt es einen anderen, einen besseren Weg, der diese Ziele schneller und sicherer erreichen läßt? Wenn man einen solchen anderen Weg nicht sieht und wenn die Prüfung ergibt, daß man auf dem mit diesen Verträgen eingeschlagenen Wege unseren Zielen näherkommt, dann muß man den Mut haben, diese Entscheidungen zu treffen und ja zu ihnen zu sagen!

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich nunmehr einige Ausführungen über den Zusammenhang zwischen Deutschlandvertrag und EVG-Vertrag machen. Keine Europäische Verteidigungsgemeinschaft ist möglich mit einem Staat, der unter Besatzungsstatut steht. Daher ist die Aufhebung des Besatzungsstatuts Voraussetzung des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Umgekehrt gilt aber auch: Aufhebung des Besatzungsstatuts durch die Westmächte kann diesen vernünftigerweise bei der zwischen Ost und West nun einmal bestehenden Spannung nicht zugemutet werden; es kann ihnen nicht zugemutet werden, auf Rechtspositionen, die sich für sie aus der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands ergeben haben, zu verzichten, solange die Bundesrepublik sich nicht in den Westen eingliedert. Es besteht, meine Damen und Herren, ein innerer Zusammenhang zwischen den beiden Verträgen. Es handelt sich nicht etwa um eine äußere, künstlich konstruierte Verkoppelung. Man kann sie beide nur im Zusammenhang betrachten, nicht das eine bejahen und das andere ablehnen.
    Lassen Sie mich hier einschieben, daß, wenn Deutschland und Frankreich zugestimmt haben, die Ratifizierung des Vertrags über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft durch die anderen Teilnehmerstaaten sich aber aus irgendwelchen Gründen zu lange hinausziehen sollte, zwischen den Teilnehmern des Deutschlandvertrages überlegt werden soll, welche Bestimmungen des Deutschlandvertrages schon vorzeitig in Kraft gesetzt werden sollen.
    Um nicht zuviele und damit verwirrende Einzelheiten zu bringen, unterlasse ich es, alle Abmachungen einzeln aufzuzählen; sie sind ja in Ihren Händen. Ich werde mich damit begnügen, die wichtigsten Abmachungen und Bestimmungen hervorzuheben und zu erläutern.
    Ich beginne bei meinen Darlegungen mit dem Deutschlandvertrag, weil er, wie ich eben schon ausführte, die Grundlage für die Schaffung des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ist.
    Aus der Präambel des Deutschlandvertrages ist zunächst folgendes hervorzuheben. Es wird vereinbart, daß das gemeinsame Ziel der Unterzeichnerstaaten — also Englands, Frankreichs, der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland — ist, „die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Gleichberechtigung in die europäische Gemeinschaft zu integrieren". Weiter wird in der Präambel erklärt, „daß die Wiederherstellung eines völlig freien und vereinigten Deutschlands auf friedlichem Wege und die Herbeiführung einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung ... ein grundlegendes und gemeinsames Ziel der Unterzeichnerstaaten bleibt".

    (Abg. Fisch: Papier ist ja geduldig!)

    Im Art. 1 ist die grundlegende Bestimmung enthalten, daß die Bundesrepublik volle Macht über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten hat, vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrages.

    (Zuruf von der KPD.)

    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, meine Damen und Herren, ergibt sich, daß im Zweifelsfall die Vermutung für die Souveränität der Bundesrepublik spricht.
    Die Ausnahmen, die sogenannten Vorbehaltsrechte, sind im Art. 2 enthalten. In Art. 2 ist festgelegt, daß sich die Drei Mächte im Hinblick auf die internationale Lage die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und den Schutz von deren Sicherheit, auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands in einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten.

    (Abg. Fisch: Das ist die wahre „Gleichberechtigung"!)

    Der Vorbehalt dieser Rechte, meine Damen und Herren, liegt auch in unserem Interesse.

    (Aha-Rufe links. — Zuruf von der KPD: Wer ist denn das, „wir"?!)

    Der Hauptgrund dieses Vorbehaltsrechts ist, Sowjetrußland

    (erneute Aha-Rufe links)

    nicht den Vorwand zu geben, bei seiner Politik gegenüber der Sowjetzone den Standpunkt einzunehmen, die Drei Mächte hätten sich ja selbst von allen vertraglichen Bindungen, die sie mit Sowjetrußland in bezug auf diese Fragen eingegangen seien, gelöst, daher sei auch Sowjetrußland völlig frei in der Verfügung über die Sowjetzone. Insbesondere das Vorbehaltsrecht bezüglich Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung geht davon aus, daß eine Wiedervereinigung nur im Wege der Verhandlungen — auch mit Sowjetrußland — möglich ist und daß sich daher die drei Mächte in unserem Interesse das Recht vorbehalten, in diesem Sinne — aber mit uns gemeinsam — mit Sowjetrußland zu verhandeln.
    Im Art. 3 des Deutschlandvertrags ist die Aufnahme der Bundesrepublik in die UNO vorgesehen.
    Der Art. 5 behandelt einen etwa auftretenden Notstand bezüglich der Sicherheit der im Bundesgebiet stationierten Streitkräfte.

    (Abg. Paul [Düsseldorf]: Militärdiktatur!)

    Die Drei Mächte haben in einem solchen Fall nur dann die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen und die Sicherheit ihrer Streitkräfte zu gewährleisten, wenn die Bundesrepublik und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft außerstande sind, der Lage Herr zu werden.

    (Abg. Frau Thiele: Das ist doch dehnbar! — Lachen in der Mitte und rechts.)

    Die Ziffer 6 des Art. 5 gibt der Bundesrepublik das Recht, den Rat der Nordatlantikpakt-Organisation zu ersuchen, die Lage zu überprüfen und


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    zu erwägen, ob der Notstand beendet werden soll. Wenn der Rat zu dem Ergebnis kommt, daß die Aufrechterhaltung des Notstands nicht länger gerechtfertigt ist, so haben die Drei Mächte den Normalzustand so schnell wie möglich wiederherzustellen.

    (Abg. Niebergall: Das glauben Sie! — Gegenrufe rechts: Ruhig!)

    Dieser Notstandsartikel gibt den Drei Mächten nicht das Recht, die volle Gewalt wieder an sich zu nehmen, wie sie das nach dem Besatzungsstatut getan haben. Er schafft weiter eine Instanz zur Nachprüfung der etwa getroffenen Maßnahmen mit dem Ziel, den Normalzustand wiederherzustellen.
    Der Art. 6 dient dem besonderen Schutze Berlins.
    Der Art. 7 ist von so großer Bedeutung, daß ich ihn wenigstens teilweise wörtlich vorlesen möchte: Die Bundesrepublik
    — so heißt es —
    und die Drei Mächte sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll.

    (Zuruf rechts: Theorie!)

    Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß.
    Bis zum Abschluß der friedensvertraglichen Regelung werden die Bundesrepublik und die Drei Mächte zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlich-demokratische Verfassung ähnlich wie die Bundesrepublik besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist.
    Im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands . . . werden die Drei Mächte die Rechte, welche der Bundesrepublik auf Grund dieses Vertrages und der Zusatzverträge zustehen, auf ein wiedervereinigtes Deutschland erstrecken und werden ihrerseits darin einwilligen, daß die Rechte auf Grund der Verträge über die Bildung einer integrierten europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise erstreckt werden, wenn ein wiedervereinigtes Deutschland die Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber den Drei Mächten oder einer von ihnen auf Grund der genannten Verträge übernimmt.

    (Abg. Fisch: So sieht der Ausverkauf aus, den Sie unterschrieben haben!)

    Meine Damen und Herren, ich bitte, daraus zu entnehmen, daß das wiedervereinigte Deutschland die Freiheit hat, sich entscheiden, was es tut.

    (Abg. Fisch: Amerikanisch zu werden, nach Ihrer Meinung!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Fisch,
ich bitte Sie, nicht ständig zu unterbrechen. Ich
habe nicht die Absicht, dauernde Zwischenrufe, die

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Frau Strohbach: Das stört uns auch, was der Herr Bundeskanzler sagt! — Lachen bei den Regierungsparteien. — Abg. Fisch: Wenn Sie erst einmal Divisionspfarrer wären, dann könnten Sie so verfahren! Soweit sind wir noch nicht!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich mache weiter aufmerksam auf den Art. 9, der ein Schiedsgericht einsetzt, und endlich auf den Art. 10, der eine Revision des Deutschlandvertrags vorsieht, insbesondere für den Fall der Wiedervereinigung Deutschlands oder der Bildung einer europäischen Föderation. Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung, warum in einem solchen Falle z. B. der Wiedervereinigung Deutschlands eine Revision nötig ist. Die ganzen Vorbehaltsrechte werden dann überflüssig geworden sein.

    (Zuruf von der KPD: Ja, ja, ja!)

    Was die Zusatzverträge zu dem Deutschlandvertrag angeht, so darf ich aus dem Truppenvertrag hervorheben, daß er im großen und ganzen den Verträgen nachgebildet ist, die mit den einzelnen NATO-Staaten hinsichtlich des Aufenthalts von fremden Truppen in ihrem Lande abgeschlossen sind. Es ist wohl ohne weiteres einleuchtend, daß der Aufenthalt fremder Truppen in einem Lande eine Fülle von Tatbeständen mit sich bringt, die vertraglich geregelt werden müssen.

    (Abg. Fisch: Es gibt auch andere, die nicht vertraglich sind!)

    Für die der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft angehörenden Truppen ist eine besondere Regelung in dem Truppenvertrag der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft vorgesehen. Die französischen Truppen in unserem Gebiet werden für eine kurze Übergangszeit, nämlich für die Zeit bis zum 30. Juni 1953, nach den Bestimmungen des Truppenvertrags zum Deutschlandvertrag behandelt werden. Von da an unterliegen sie den Bestimmungen des Truppenvertrags der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
    Da die ganze Materie des Truppenvertrags außerordentlich kompliziert ist und man erst Erfahrungen sammeln muß, ist für den Truppenvertrag eine Überprüfung nach zwei Jahren vorgesehen.

    (Abg. Frau Strohbach: Die sind ja schon sieben Jahre da!)

    Über den Finanzvertrag wird Herr Bundesfinanzminister Schäffer im Laufe der Debatte sprechen.

    (Abg. Niebergall: 0 weh, o weh!)

    Was den Überleitungsvertrag angeht, so muß ich auch hier zunächst auf die in den Ausschüssen stattfindenden Beratungen verweisen. Ich möchte hier nur eins hervorheben. Das Problem des Auslandsvermögens ist nicht etwa durch den Abschluß dieser Verträge aufgeworfen. Das Auslandsvermögen ist leider schon, wie nach 1918, seit geraumer Zeit beschlagnahmt und wird zur Tilgung der Auslandsschulden verwendet.

    (Abg. Niebergall: Dank Ihrer Politik ist es möglich!)

    Es ist aber gelungen, hinsichtlich des in neutralen Staaten beschlagnahmten deutschen Vermögens nunmehr Verhandlungsmöglichkeiten zu ihrer Freigabe zu schaffen.
    Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ist nach meinem Dafürhalten der


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    wichtigere der beiden Verträge, die Ihnen vorgelegt worden sind. Er ist deswegen der wichtigere,

    (Zuruf von der KPD)

    weil er ganz losgelöst von den Problemen, die die Niederlage Deutschlands und die bedingungslose Kapitulation mit sich gebracht haben, in allererster Linie dazu bestimmt ist, für 50 Jahre in Westeuropa einen Krieg unter den europäischen Völkern unmöglich zu machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft wird viel zu sehr nur unter dem Gesichtspunkt der Abwehr einer etwaigen sowjetrussischen Aggressionsabsicht angesehen. Er dient bei weitem, in erster Linie

    (Abg. Frau Thiele: Der Aggression!)

    und in der Hauptsache dem eben von mir gekennzeichneten Zweck der Befriedung Europas.

    (Abg. Fisch: Sagen Sie doch mal was über die Grenzen Europas!)

    Er ist ein Instrument des Friedens von denkbar größter Bedeutung.
    Der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft sieht den Verzicht der Teilnehmerstaaten auf ihr wichtigstes Souveränitätsrecht, nämlich die Aufstellung eigener Streitkräfte, vor. Er sieht weiter die Übertragung dieses Rechts auf eine supranationale Stelle vor.

    (Abg. Frau Thiele: Auf Ridgway!)

    Er wird von weittragendsten Konsequenzen für die Schaffung eines vereinten Europa sein. Durch ihn wird gleichsam automatisch eine Angleichung der Teilnehmerstaaten in außenpolitischen und in wirtschaftlichen Fragen herbeigeführt, die zumit dem Schumanplan und anderen im Stadium der Beratung befindlichen Projekten sehr bald zu einer europäischen Föderation oder Konföderation führen wird. Dieser Vertrag über den Abschluß der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft ist ein Akt, der einzig ist in der langen Geschichte Europas,

    (Sehr richtig! bei der KPD — Abg. Niebergall: Und von kurzer Dauer!)

    dieses Europas, das immer wieder von kriegerischen Wirren erschüttert wurde, dem aber jetzt, nachdem es durch die beiden letzten Kriege an den Rand des Abgrunds gebracht worden ist, ein dauernder Friede und ein neues Leben gegeben werden soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie mich aus der Präambel dieses Vertrags zwei Abschnitte im Wortlaut vorlesen:
    Sie
    — das sind die Unterzeichnerstaaten —
    werden es sich dabei angelegen sein lassen, die geistigen und sittlichen Werte zu wahren, die das gemeinsame Erbe ihrer Völker sind, und sie sind überzeugt, daß in der gemeinsamen Streitmacht, die ohne unterschiedliche Behandlung der beteiligten Staaten gebildet wird, die Vaterlandsliebe der Völker nicht an Kraft verlieren, sondern sich vielmehr festigen und in erweitertem Rahmen neue Gestalt finden wird.
    Sie tun diesen Schritt in dem Bewußtsein, hiermit einen weiteren und bedeutsamen Schritt auf dem Wege der Schaffung eines geeinten Europas zurückzulegen.
    Es gibt, meine Damen und Herren — lassen Sie mich das nochmals nachdrücklich aussprechen —, in der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft keine Diskriminierung eines Teilnehmerstaats. Im Art. 38 des Vertrags sind der Versammlung und dem Rat der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmte befristete Verpflichtungen auferlegt, Vorschläge zur Bildung eines vereinigten Europas auszuarbeiten. Alle diejenigen, meine Damen und Herren, die für den europäischen Gedanken, für die Bildung einer europäischen Gemeinschaft sind, müssen der Schaffung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft in herzlicher Freude zustimmen.

    (Lachen und Zurufe links. — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Wie ich bereits ausgeführt habe, handelt es sich für Sie um eine politische Entscheidung, die zu treffen ist. Lassen Sie mich die theoretischen Möglichkeiten klarlegen. Wir können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: erstens Bejahung der Verträge und damit Anschluß an den Westen, zweitens Ablehnung der Verträge, um damit den Anschluß an den Osten oder die Neutralisierung Deutschlands zu erreichen,

    (Zuruf von der SPD: Billiger geht's nicht!)

    und drittens: Herauszögern einer Entscheidung, um eventuell neu zu verhandeln.
    Um eine richtige Entscheidung treffen zu können, muß man zuerst versuchen, die zur Zeit bestehende Lage bei uns, in der Sowjetzone, in Europa und in der ganzen Welt klar zu sehen; denn alle Entwicklungen, die zur gegenwärtigen Lage geführt haben, und die zur Zeit bestehenden Spannungen in der Welt hängen eng miteinander zusammen. Man sieht die Probleme nicht richtig und kann daher nicht zu ihrer richtigen Beurteilung kommen, wenn man diesen Zusammenhang nicht berücksichtigt. Auch das Problem Deutschland darf man nicht als ein für sich allein stehendes betrachten; es ist ein sehr wichtiger Teilabschnitt in der großen Spannungslinie Ost-West.
    Man muß ferner untersuchen, wie es zur gegenwärtigen Situation gekommen ist, ob und welche Richtungs- und Entwicklungstendenzen zu erkennen sind, um aus ihnen auf die kommende Entwicklung zu schließen. Man muß untersuchen, ob nach Annahme des Vertragswerks eine Lage eintritt, die eine friedliche Weiterentwicklung und schließlich eine für uns annehmbare Lösung des Deutschlandproblems verspricht. Man muß sich endlich über die Folgen einer Ablehnung der Verträge klarwerden, sei es daß man damit eine Neutralisierung oder eine Option für den Osten will.
    Schließlich muß man sich gewissenhaft prüfen, ob ein Hinauszögern der Entscheidung zum Zwecke von neuen Verhandlungen möglich und mit den deutschen Interessen vereinbar ist. Dazu möchte ich eines schon jetzt sagen. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Verschiebung einer Entscheidung kommt immer einem Ausweichen gleich.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr gut!)

    Sie ist bei der allgemeinen politischen Lage in der Welt nicht möglich. Man kann nicht erwarten, daß, nachdem nunmehr zwischen den Regierungen von acht Staaten in mühsamster Arbeit eine Einigung erzielt ist, einzelne Teilnehmerstaaten die Ratifizierung auf die lange Bank schieben können. Das


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    gilt verstärkt, nachdem inzwischen der amerikanische Senat seine Zustimmung fast mit Einstimmigkeit beschlossen hat.

    (Zurufe von der KPD. — Glocke des Präsidenten.)

    Die Welt geht weiter; wir können ihren Gang nicht aufhalten.

    (Abg. Fisch: Sie bestimmt nicht, das war mal die Wahrheit!)

    Sachlich unbegründete Verzögerung ist nichts anderes als eine in eine andere Form gekleidete Ablehnung, und sie wird auch dementsprechend empfunden werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich werde nunmehr versuchen, die Entwicklung, die seit 1945 eingetreten ist und die zu der gegenwärtigen Lage geführt hat, durch Wiedergabe der markanten und entscheidenden Tatsachen zu zeichnen. Wir alle haben zwar diese Entwicklung miterlebt; aber sie ist in so stürmischem Tempo erfolgt, daß es sich empfiehlt, sie sich noch einmal vor Augen zu führen, um dann die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen.

    (Abg. Niebergall: Wie ist das mit dem Omnibus?)

    Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in der Bundesrepublik sind nicht voneinander zu trennen. Die wirtschaftliche Vernichtung Deutschlands war zuerst von den Alliierten geplant als politisches Instrument. Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde bestimmt:
    . . . bei der Organisierung der deutschen Wirtschaft das Hauptgewicht auf die Entwicklung
    der Landwirtschaft und der einheimischen für
    friedliche Zwecke arbeitenden Industrien zu
    legen.
    Als Richtschnur sollte dienen, daß der Lebensstand in Deutschland nicht höher sein dürfte als in dem Durchschnitt aller europäischen Länder ausschließlich Großbritanniens und der Sowjetunion,

    (Lachen bei den Regierungsparteien)

    aber einschließlich der südeuropäischen und osteuropäischen Länder. Deutschland sollte die Produktion aller seetüchtigen Schiffe verboten werden. Die Produktion von Metallen, Chemikalien, Maschinen und anderen Gütern, die für eine Kriegswirtschaft unmittelbar notwendig sind, sollte einer strengen Kontrolle unterworfen, die Produktionsstätten sollten zum großen Teil demontiert oder zerstört werden. Eine derartige Umänderung und Niederhaltung der deutschen Wirtschaft war und ist natürlich nur möglich durch ein vorgesehenes ausgedehntes und strenges Kontrollsystem. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Sowjetunion in dem zur Zeit laufenden Notenwechsel zwischen ihr und den Westmächten verlangt, daß das Potsdamer Abkommen zur Grundlage des Friedensvertrages mit Deutschland gemacht wird.

    (Lebhafte Zurufe von den Regierungsparteien: Hört! Hört!)

    Die Beschlüsse von Potsdam wurden zunächst in dem Industrieplan vom März 1946 im einzelnen ausgearbeitet, und dieser Industrieplan fand die Zustimmung des Viermächtekontrollrats. Nach diesem Plan sollte die Höhe der Industrieproduktion Deutschlands etwa 50 bis 55 % der Produktionshöhe von 1938 betragen. Alle darüber hinausgehenden Produktionskapazitäten sollten demontiert und entweder als Reparationsgüter ins Ausland gebracht oder an Ort und Stelle zerstört
    werden.
    Die wichtigsten Industriebeschränkungen wurden in folgenden Ziffern festgelegt: Stahlkapazität 7,5 Millionen Tonnen jährlich, chemische Grundstoffe 40 % der Kapazität von 1936,

    (Hört! Hört! rechts) Werkzeugmaschinenindustrie 11,4 % der Kapazität von 1938,


    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien — Zuruf rechts: Wahnsinn ist das!)

    Nach dem Scheitern der Moskauer Friedenskonferenz im März 1947 begannen die 3 westlichen Besatzungsmächte — jetzt für sich allein handelnd — einen neuen und etwas liberaleren Industrieplan für ihre Besatzungszonen auszuarbeiten. Dieser Plan wurde am 27. August 1947 veröffentlicht. Nach diesem Plan sollte die deutsche Industrieproduktion in den Westzonen auf 90 bis 95 % des Standes von 1936 gehoben werden. Im einzelnen wurde festgelegt: Stahlprodukt ion 10,7 Millionen Tonnen jährlich, schwere Maschinen 80% der Vorkriegserzeugung, wovon aber 35 % als Reparationen abgeführt werden sollten. Trotzdem sollten nach diesem Plan noch 918 Industriewerke demontiert werden, und zwar 338 als sogenannte Kriegsindustrien und 580 Werke als sogenannte überschüssige Betriebe. Der größte Teil der zu demontierenden Werke — nämlich 496 —
    lag in der britischen hen Zone, darunter Walzwerke, Eisenbahnzulieferungswerke, Röhrenwerke, Bergbauzulieferungswerke.
    Im Juli 1947 kam eine Wendung. Damals machte der amerikanische Außenminister General Marshall in einer Rede in Harvard den Vorschlag, daß die Völker Europas sich zu einem gegenseitigen wirtschaftlichen Hilfs- und Wiederaufbauprogramm zusammenschließen müßten. Die Vereinigten Staaten seien bereit, die hierzu nötige Wirtschaftshilfe zu leisten. Deutschland sollte in dem Programm eingeschlossen sein.
    Auf der bald darauf in Paris zusammengetretenen Konferenz der europäischen Länder versagte der damalige sowjetische Außenminister Molotow schon nach den ersten Verhandlungstagen die Mitarbeit der Sowjet-Union und verließ Paris.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Die Satellitenstaaten Polen und Tschechoslowakei wurden gezwungen, ebenfalls ihre Mitarbeit zu versagen.

    (Abg. Reimann: Wie der kleine Moritz das sieht!)

    Der Marshallplan wurde dadurch praktisch auf Westeuropa begrenzt.