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ID0121807300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952 9569 218. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . 9570A, B, 9607C Zur Tagesordnung 9570A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Nr. 3346 der Drucksachen) 9570B Walter (DP), Anfragender 9570B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9572B Fisch (KPD) 9573A Ewers (DP) 9574B Stierle (SPD) 9575B Dr. von Merkatz (DP) . . . 9577D, 9582B Dr. Wuermeling (CDU) 9579C Heiland (SPD) 9580B, 9582A von Thadden (Fraktionslos) . . . 9582D Goetzendorff (Fraktionslos) 9583C Dr. Hammer (FDP) 9584A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Hebung des Fischkonsums (Nr. 3324 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 572) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Förderung der deutschen Fischerei (Nr. 3347 der Drucksachen) 9584D Brookmann (CDU), Anfragender . . 9585A, 9597C Dr. Mühlenfeld (DP), Anfragender . 9586C, 9598C Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9588D Frau Dr. Gröwel (CDU) 9591D Loritz (Fraktionslos) 9593A Glüsing (CDU) 9593D Dannemann (FDP) 9594C Mertins (SPD) 9595D, 9598D Gundelach (KPD) 9596D Abstimmungen 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung der Gartenbauwirtschaft (Nr. 3384 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung' für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr 3342 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung eines Flurbereinigungsgesetzes (Nr. 3385 der Drucksachen) . . 9599C Ausschußüberweisung 9599C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen) 9599C Ausschußüberweisung 9599D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen) . . . 9599D Ausschußüberweisung 9599D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Aufhebung von Sperrmaßnahmen und Freigabe der von der Besatzungsmacht auf den friesischen Inseln beschlagnahmten Hotels usw. (Nrn. 3397, 2969 der Drucksachen) 9599D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 9600A Beschlußfassung 9600B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Niederdeutschen Optik G.m.b.H. in Eckernförde (Nrn. 3399, 3227 der Drucksachen) 9600B Beschlußfassung 9600B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu sichern (Nr. 3371 der Drucksachen) 9570A, 9600C Dr. Greve (SPD), Anfragender: zur Geschäftsordnung 9600C zur Sache 96001D, 9605A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . . . 9602D Dr. Laforet (CSU) 9606B Dr. Schneider (FDP) 9606D Nächste Sitzung 9607C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Strauß.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Besprechung, die am 7. Januar bei mir stattfand, waren sich alle Beteiligten einschließlich des Bundesjustizministeriums darüber einig, daß alles verwaltungsmäßig Mögliche geschehen sollte, um die sehr schwierige Geschäfts-


(Staatssekretär Dr. Strauß)

tage des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu erleichtern. Ich darf Ihnen in Beantwortung der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion der zeitlichen Reihenfolge nach mitteilen, was wir in der Zwischenzeit unternommen haben.
Am Tage nach unserer Besprechung hat mein Haushaltssachbearbeiter sich mit den Haushaltssachbearbeitern des Bundesfinanzministeriums in Verbindung gesetzt, um mit dem Bundesfinanzministerium die Einplanung der erforderlichen Mittel zu besprechen. In der gemeinsamen Besprechung mit den Herren Abgeordneten waren wir dahin übereingekommen, daß dem Ersten Senat Hilfsarbeiter — nicht Hilfsrichter, das ist nicht möglich — zur Verfügung gestellt werden sollten dergestalt, daß jedem Richter ein solcher Hilfsarbeiter beigegeben werden sollte.

(Abg. Dr. Greve: Nicht nur dem Ersten Senat, Herr Staatssekretär!)

— Nur für den Ersten Senat!

(Abg. Dr. Greve: Das war Ihre Auffassung! Unsere war: jedem Richter!)

— Nein. Darf ich Sie darauf hinweisen, Herr Kollege Dr. Greve, daß der damals anwesende Präsident der Zweiten Senats ausdrücklich darauf verzichtet hat, Hilfsarbeiter für seinen Senat zu gewinnen und daß wir uns auf die Zahl von 11 — nicht von 10, wie Sie sagten — Hilfsarbeitern geeinigt hatten, weil nur die 12 Richter des Ersten Senats derartige Hilfsarbeiter zu benötigen glaubten und weil ein Hilfsarbeiter, nämlich der des Präsidenten, bereits vorhanden war.
Ich bin daher so verfahren, daß ich für den Ergänzungshaushalt 1951, mit dessen baldiger Verabschiedung ich allerdings rechnen zu können glaubte, 6 Hilfsarbeiter und 6 Stenotypistinnen beantragt habe und daß ich die weiteren 5 mit dem Bundesfinanzministerium für das Haushaltsjahr 1952 vereinbart habe. In dieser Besprechung mit dem Bundesfinanzministerium am 8. Januar wurde insoweit Übereinstimmung erzielt. Wir haben die Ansätze in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 1951 am 10. Januar eingeplant und dem Bundesfinanzministerium zugeleitet. Das Kabinett hat am 12. Februar seine Zustimmung erklärt.
Wir haben nun nicht etwa gewartet, bis die Sache durch den Haushaltsausschuß durchging. Es war auch nicht erforderlich, die Bewilligung sofort zu beantragen; denn zunächst einmal mußten wir uns darum bemühen, die Hilfsarbeiter zu beschaffen. Die Ausgaben für die Hilfsarbeiter hätte uns das Bundesfinanzministerium in dem Augenblick, in dem diese verfügbar waren, vorwegbewilligt. Wir haben am 23. Januar an sämtliche Landesjustizverwaltungen geschrieben und um entsprechende Vorschläge gebeten, an sämtliche rechtswissenschaftlichen Fakultäten der deutschen Universitäten am 28. Januar. Der Eingang der Vorschläge war außerordentlich schleppend. Er erfolgte zwischen Mitte Februar und Mitte April, und zwar meistens derart, daß, falls überhaupt Vorschläge gemacht wurden, die Personalakten nicht beigegeben waren und erst beigezogen werden sollten. Das Gesamtergebnis war, daß von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten keine geeigneten Vorschläge gemacht wurden, von den Landesjustizverwaltungen insgesamt 8. Nachdem wir die Personalakten beisammen hatten, haben wir zunächst 2 Hilfsarbeiter angefordert und erhalten, die der Senat vordringlich benötigte. Sie haben ihren Dienst Ende März bzw. Anfang Mai angetreten.
Die übrigen Personalakten haben wir am 14. Mai — die Große Anfrage der Fraktion der SPD ist uns am 21. Mai zugegangen — dem Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts übersandt und ihn um Prüfung sowie um Vorschläge gebeten, die Einberufung welcher dieser Herren er wünsche. Die Vorschläge des Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sind bei uns am 3. dieses Monats, also am 3. Juni, eingegangen. Wir haben die zuständigen Landesjustizverwaltungen am 4. Juni gebeten, die Herren abzuordnen. Drei von ihnen treten in diesen Tagen an, ein weiterer nach kurzer Zeit. Sowie wir weitere fünf Herren ermittelt haben, werden wir die entsprechenden Vorwegbewilligungsanträge für das Haushaltsjahr 1952 stellen.
Sie sind vielleicht etwas überrascht, daß die Gewinnung von Hilfsarbeitern so lange dauerte. Ich glaube mich aber zu entsinnen, Herr Kollege Greve, daß ich in unserer Besprechung vom Januar auf die sachlichen und persönlichen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht habe.

(Abg. Dr. Greve: Das stimmt!)

Denn ich bin ja selbst seit Jahren in der unglücklichen Lage, junge Menschen auszusuchen und zu versuchen, geeignete Kräfte für die Behörden zu gewinnen. Die Hilfsarbeiter, die mit einer Aufgabe der Unterstützung der Richter am Bundesverfassungsgericht betraut werden, bedürfen, wie ja auch wohl in unserer Besprechung anerkannt wurde, bestimmter Kenntnisse, die nicht jeder junge Jurist hat. Leider! Die Herren Juristen unter uns wissen alle, daß das Interesse für das öffentliche Recht lange nicht so vorhanden ist, wie wir das alle wünschen, und gerade aus den Antworten der rechtswissenschaftlichen Fakultäten geht hervor, daß sie an ähnlichen Erscheinungen leiden, daß auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts der junge Nachwuchs — wie früher übrigens auch — zahlenmäßig nicht sehr umfangreich ist. Ich bin auch der Auffassung, daß man möglichst nur junge Richter für diese Aufgabe verwenden soll, weil bei Herren vorgerückteren Lebensalters die Schwierigkeiten der Abordnung und auch andere Umstände dagegen sprechen. Ich bleibe weiter bemüht, die restlichen 5 Hilfsarbeiter ausfindig zu machen und so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
In der Frage der Sekretärinnen bestehen keine Schwierigkeiten; sie sind in genügender Anzahl vorhanden.
In der Frage der Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts teile ich völlig die Sorgen des Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und bin ebenso wie mein Herr Minister genau so unglücklich wie der Herr Präsident Professor Höpker-Aschoff, daß wir in dieser Frage nicht schneller vorwärtsgekommen sind. Das Bundesjustizministerium hat sich dieser Frage seit November vorigen Jahres angenommen, also bevor wir unsere gemeinsame Besprechung hatten. Die Dinge sind, wie ich Ihnen damals darzulegen versuchte, dadurch etwas kompliziert, daß das Land — damals Württemberg-Baden — den Ausbau zu finanzieren in Aussicht gestellt hatte und der Hauseigentümer mit dem Lande verhandelt hat. Wir haben bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei dem Lande nachgestoßen. Die Verzögerung, die eingetreten ist, ist besonders durch den Übergangszustand verursacht worden, der infolge der damals schwebenden Bildung des Südwestlandes vorhanden war. Der Finanzminister des neuen Lan-


(Staatssekretär Dr. Strauß)

des Baden-Württemberg hat uns nunmehr aber zugesagt, sich bei seinem Kabinett dafür einzusetzen, daß das erforderliche Darlehen — darum handelt es sich — in Höhe von 250 000 DM so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt wird. Das Bundesjustizministerium kann von sich aus Mittel bekanntlich nicht zur Verfügung stellen, und man wird es nicht unverständlich finden, daß der Herr Bundesfinanzminister sich sträubt, Mittel dann zu gewähren, wenn ein Land bereits in Aussicht gestellt hat, die gleichen Mittel zu geben.

(Abg. Dr. Greve: Das Bundesverfassungsgericht ist doch ein Bundesorgan, Herr Staatssekretär!)

— Ja! Ebenso wie uns das Land Bayern etwa bei Bundesoberbehörden in seinem Bereich durch Zurverfügungstellung von Räumen geholfen hat und andere Länder das auch tun, ist es der Wunsch des Bundesfinanzressorts, daß in solchen Fällen die Länder, die durch Steuereinnahmen und Verkehrszunahmen Vorteile haben, bei der Unterbringung der Gerichte und Behörden mitwirken. Ich glaube nicht, daß hier das Bundesjustizministerium ein Vorwurf treffen kann.
Die Lage bezüglich der Arbeitsräume für die Richter kenne ich persönlich, und sie beunruhigt mich sehr. Sie beunruhigt mich, nicht seit heute und gestern, sie beunruhigt mich seit vorigem September. Die von Ihnen mit Recht gerügten Zustände, daß nichtrichterliche Angehörige des Gerichts sich im Anfangsstadium — als allerdings die Arbeitslast der Richter für diese Herren noch nicht übersehbar war — einen etwas breiten Raum selber zur Verfügung gestellt haben, haben wir so schnell wie möglich abgestellt. Bei Beginn der Tätigkeit des Gerichts im Herbst 1951 standen drei normale Einzelarbeitsräume und sieben aushilfsweise benutzte Räume zur Verfügung. In den sieben aushilfsweise benutzten Räumen sitzen mehr als ein Richter, was unbefriedigend ist. Wir haben seit Anfang Mai vier weitere Einzelarbeitszimmer im Erdgeschoß durch Ausbau, der mit unseren Mitteln möglich war, erreicht. Das Endziel kann aber erst dann erreicht werden, wenn durch die Darlehnsgewährung durch das Land Baden-Württemberg der Ausbau des Erdgeschosses erfolgt ist, eine bauliche Arbeit, die wir dann mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beschleunigen würden. Aber, meine Herren, ich bitte doch — aus den Erfahrungen der ganzen vergangenen Jahre, die die meisten von uns doch gemeinsam erlebt haben —, sich daran zu erinnern, daß beim Aufbau von Gerichten und Behörden — ich selbst habe es ja genügend oft durchexerziert — stets Schwierigkeiten bestehen, die sich nur allmählich lösen.
Das gilt auch für eine Frage, die Sie nicht erwähnt haben, die ich aber auch als unbefriedigend bezeichnen möchte. Das ist die Wohnungsfrage. Ich glaube, das Bundesjustizministerium ist sogar bekannt dafür, daß es sich der Wohnungsfürsorge nicht nur für seine Angehörigen, sondern für die Angehörigen aller Instanzen, die es dienstlich, verwaltungsmäßig zu betreuen hat, besonders annimmt; das ist wiederholt anerkannt worden. Bis Oktober werden für alle Wohnungen vorhanden sein, mit Ausnahme der Professoren, die nur Ausweichzimmer oder Ausweichwohnungen benutzen und ihre eigentliche Wohnung an ihrer Universität behalten — das sind vier Herren —, und von zwei oder drei weiteren Herren, die Eigenheime bauen. Diese Frage wird also in absehbarer Zeit geklärt sein.
Betroffen hat mich — verargen Sie es mir nicht, wenn ich das sage; ich weiß, daß dieser Eindruck auch in Karlsruhe besteht —, daß man gegen uns und damit gegen mich als den für die Haushaltsgebarung und Haushaltsdurchführung Verantwortlichen den Vorwurf erhebt, daß wir etwa mit Absicht Belange des Bundesverfassungsgerichts und seiner Angehörigen in dienstlicher oder persönlicher Hinsicht nicht hinreichend wahrnehmen. Ich bedaure, daß gewisse Spannungen entstanden sind. Ich will nicht leugnen, daß diese Spannungen entstanden sind. Sie sind vielleicht darauf zurückzuführen, daß wir uns nicht genügend häufig aussprechen. Insofern habe ich wahrscheinlich auch selber schuld. Aber Sie wissen, unter welchem Zeitdruck wir stehen. Ich möchte Ihnen, gleichzeitig für meinen Minister, die verbindliche Erklärung abgeben, daß uns niemals andere Erwägungen geleitet haben und leiten werden als die, in der Betreuung der Belange des Bundesverfassungsgerichts in verwaltungsmäßiger und dienstlicher Hinsicht das Äußerste zu tun, was wir können. Glauben Sie doch nicht, daß wir ein geringeres Interesse als die Mitglieder dieses Hauses daran haben, daß die Richter möglichst ungestört und ruhig arbeiten können. Ich kann mir ungefähr eine Vorstellung von der Arbeitsweise machen, die für einen Richter dieses Gerichts erforderlich ist. Er bedarf der Besinnung, er bedarf der Ruhe; er muß die technischen Mittel haben, die dazu notwendig sind. Was in dieser Beziehung noch nachgeholt werden kann, wird geschehen. Aber hier wie auch sonst so oft — ich bedaure, daß mein Kollege Herr Hartmann weggegangen ist, ich hätte es gern in seiner Gegenwart gesagt — ist das Bundesjustizministerium der Prügelknabe bzw. der Prellbock gegen-
über dem Bundesfinanzministerium.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Sie sollten in anderen Fragen, die Sie nicht erwähnt haben und über die ich gern bereit bin mit Ihnen noch persönlich zu sprechen, einmal unsere Akten ansehen, wie wir bei jeder Gelegenheit, mit meiner Unterschrift, uns bemüht haben, die Wünsche des Bundesverfassungsgerichts beim Finanzressort durchzusetzen.
Auf der anderen Seite möchte ich zu bedenken geben, daß wir auch bei den Bundesverfassungsrichtern in verwaltungsmäßiger Hinsicht an Vorschriften gebunden sind. Wenn ich mich auch bemühe und zum Teil mit Erfolg bemüht habe, diese Vorschriften so weit wie nur irgend möglich auszulegen, so gibt es hier doch eine Grenze.
Ich glaube, der Kern liegt doch etwas anders. Obwohl das nur mittelbar mit der großen Anfrage zusammenhängt, möchte ich es, zumal ich mich mit vielen Richtern von Karlsruhe über diese Dinge bei den verschiedensten Gelegenheiten ausgesprochen habe, am Rande doch einmal erwähnen. Ich kann mir vorstellen, daß es für einen Richter im Ersten Senat allmählich unerträglich wird, das Gefühl zu haben, soviel und so intensiv er auch arbeitet, er kommt durch die Aktenberge nicht durch. Der Grund hierfür — ich glaube das ganz objektiv feststellen zu können und zu sollen — liegt darin, daß die Zuständigkeiten durch Gesetz zwischen den beiden Senaten aufgeteilt worden sind und daß eine Änderung der Zuständigkeiten. die etwa dazu führen könnte — das haben wir ja damals bei unserer gemeinsamen Besprechung auch erörtert —, daß gewisse Zuständigkeiten von dem einen auf den anderen Senat verlagert werden oder daß man zu einer ganz anderen Regelung kommt, auch nur


(Staatssekretär Dr. Strauß)

durch Gesetz geschaffen werden könnte. Die Überlastung des Ersten Senats — in dem großen Umfang, in dem sie jetzt vorhanden ist und, ich glaube, eine geraume Zeit anhalten wird, ehe nicht gewisse grundsätzliche Fragen, etwa Fragen der Verfassungsbeschwerden, durch die Rechtsprechung vorab geklärt sind — werden wir auch nicht durch noch so fähige Hilfsarbeiter lösen können. Ich glaube, man muß vielmehr einmal den Mut haben, sich die Frage vorzulegen, ob man nicht doch an der Zuständigkeitsverteilung etwas ändern müßte, wenn man die Richter des Ersten Senats von dem beklemmenden Gefühl befreien will, daß quantitativ die Arbeit nicht zu schaffen ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Damit ist die Anfrage beantwortet. Ich frage das Haus, ob eine Aussprache gewünscht wird.

    (Zurufe.)

    — Die Aussprache wird gewünscht. Die dafür erforderliche Stimmenzahl ist vorhanden. Ich empfehle nach den Vorschlägen des Ältestenrats eine Gesamtaussprachezeit von 60 Minuten. — Ich
    nehme die Zustimmung des Hauses an.
    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Greve.