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ID0121807200

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    Deutscher Bundestag — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952 9569 218. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juni 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . 9570A, B, 9607C Zur Tagesordnung 9570A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Nr. 3346 der Drucksachen) 9570B Walter (DP), Anfragender 9570B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9572B Fisch (KPD) 9573A Ewers (DP) 9574B Stierle (SPD) 9575B Dr. von Merkatz (DP) . . . 9577D, 9582B Dr. Wuermeling (CDU) 9579C Heiland (SPD) 9580B, 9582A von Thadden (Fraktionslos) . . . 9582D Goetzendorff (Fraktionslos) 9583C Dr. Hammer (FDP) 9584A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Hebung des Fischkonsums (Nr. 3324 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 572) in Verbindung mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der DP u. Gen. betr. Förderung der deutschen Fischerei (Nr. 3347 der Drucksachen) 9584D Brookmann (CDU), Anfragender . . 9585A, 9597C Dr. Mühlenfeld (DP), Anfragender . 9586C, 9598C Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9588D Frau Dr. Gröwel (CDU) 9591D Loritz (Fraktionslos) 9593A Glüsing (CDU) 9593D Dannemann (FDP) 9594C Mertins (SPD) 9595D, 9598D Gundelach (KPD) 9596D Abstimmungen 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung der Gartenbauwirtschaft (Nr. 3384 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung' für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr 3342 der Drucksachen) 9599B Ausschußüberweisung 9599B Erste Beratung eines Flurbereinigungsgesetzes (Nr. 3385 der Drucksachen) . . 9599C Ausschußüberweisung 9599C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen) 9599C Ausschußüberweisung 9599D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 3407 der Drucksachen) . . . 9599D Ausschußüberweisung 9599D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Aufhebung von Sperrmaßnahmen und Freigabe der von der Besatzungsmacht auf den friesischen Inseln beschlagnahmten Hotels usw. (Nrn. 3397, 2969 der Drucksachen) 9599D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 9600A Beschlußfassung 9600B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Niederdeutschen Optik G.m.b.H. in Eckernförde (Nrn. 3399, 3227 der Drucksachen) 9600B Beschlußfassung 9600B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu sichern (Nr. 3371 der Drucksachen) 9570A, 9600C Dr. Greve (SPD), Anfragender: zur Geschäftsordnung 9600C zur Sache 96001D, 9605A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . . . 9602D Dr. Laforet (CSU) 9606B Dr. Schneider (FDP) 9606D Nächste Sitzung 9607C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich muß zum Tatsächlichen doch die Feststellung machen, daß darüber Vereinbarungen getroffen sind.
    Im übrigen hat der Herr Staatssekretär Dr. Strauß das Wort, der gerade kommt.

    (Abg. Dr. Greve: Dann will ich begründen!)

    — Also Sie wollen erst die Anfrage begründen?

    (Abg. Dr. Greve: Jawohl!)

    — Das Wort zur Begründung der Anfrage hat der Abgeordnete Dr Greve.
    Dr. Greve (SPD), Anfragender: Meine Damen und Herren! Gegen Ende des Jahres 1951 legte der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts einen Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung beim Bundesverfassungsgericht vor. Er sah sich zu dieser Vorlage genötigt durch die Geschäftslage, wie sie sich beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts herausgestellt hatte. Die Vorlage des Herrn Präsidenten des Bundesverfassungs-


    (Dr. Greve)

    gerichts gab dem Herrn Bundesjustizminister Veranlassung, sich mit den Fraktionen der Regierungskoalition, der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der damaligen Fraktion des Zentrums und der der Bayernpartei in Verbindung zu setzen und einzelne Mitglieder dieser Fraktionen zu bitten, an einer Besprechung, die vom Herrn Bundesminister der Justiz einberufen werden sollte, teilzunehmen, um die prekäre Geschäftslage beim Bundesverfassungsgericht, insbesondere beim Ersten Senat, zu besprechen. Zu diesem Zweck wandte sich der Herr Staatssekretär Dr. Strauß vom Bundesjustizministerium an eine Reihe von Abgeordneten; es waren dies die Herren Kollegen Dr. Arndt, Kiesinger, Dr. Reismann, Dr. Schneider, Professor Wahl und ich selber. Herr Staatssekretär Dr. Strauß bat uns zu einer Besprechung am 7. Januar 1952. An dieser Besprechung nahmen von seiten des Bundesverfassungsgerichts dessen Präsident und sein Stellvertreter teil. Es wurden dabei alle die Dinge besprochen, die dem Herrn Präsidenten des Bundsverfassungsgerichts Anlaß gegeben hatten, sich wegen der immer schwieriger werdenden Geschäftsverhältnisse an den Herrn Bundesminister der Justiz zu wenden.
    Das Ergebnis dieser am 7. Januar 1952 stattgefundenen Besprechung war nach eingehender Erörterung all derjenigen Dinge, die zu besprechen waren, eine Übereinstimmung der Beteiligten, d. h. mit Einschluß des Herrn Staatssekretärs Dr. Strauß vom Bundesjustizministerium, der diese Besprechung leitete, daß alle Wege beschritten werden sollten, die der Hebung der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts dienen könnten. Die Beteiligten waren sich damals darüber
    einig, daß von seiten des Bundesjustizministeriums unverzüglich entsprechende eine Anzahl von Stellen für Hilfsrichter beim Bundestag bzw. beim Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestags über den Herrn Bundesminister der Finanzen angefordert werden sollte. Es handelte sich damals um zehn Hilfsrichter, da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sein Stellvertreter bereits je eine Hilfskraft zur Verfügung hatten. Weiter sollte der Herr Bundesminister der Justiz dafür Sorge tragen, daß den Richtern die erforderliche Anzahl von Sekretärinnen — mindestens je eine für jeden Richter — für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt wird.
    In dieser Besprechung hatte sich weiterhin herausgestellt, daß die räumlichen Verhältnisse beim Bundesverfassungsgericht geradezu katastrophal waren, soweit es sich um die Unterbringung der Richter handelte. Es zeigte sich hier wiederum, wie falsch es gewesen ist, das Bundesverfassungsgericht in dieser Stadt und dazu in einem Gebäude unterzubringen, das für die Ausübung der Tätigkeit der Richter in keiner Weise ausreichend war. Die Erstellung von neuem Arbeitsraum für die Richter war notwendig; es sollte wenigstens ein Raum für jeden Richter geschaffen werden. Es war übrigens interessant, in dieser Besprechung festzustellen, daß die nichtjuristischen Hilfskräfte des Bundesverfassungsgerichts zum Teil recht gut eingerichtete eigene Zimmer hatten, während die Richter selbst zu mehreren in einem mehr oder weniger großen Raum untergebracht waren, wo sie ihre Tätigkeit ausüben sollten, oder sie mußten in den noch dürftiger möblierten Zimmern, in denen sie in Karlsruhe bisher untergekommen waren, arbeiten. Es zeigte sich also hier ganz eindeutig, daß von seiten des Bundesjustizministeriums, das in diesem Fall dafür verantwortlich zu machen ist, nicht das getan wurde, was hätte getan werden müssen, um den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeiten zu geben, vernünftig arbeiten zu können.
    Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß die Bibliotheksverhältnisse außerordentlich mangelhaft waren. Vielleicht sind sie es auch heute noch. Auch hier muß Abhilfe geschaffen werden.
    Meine verehrten Damen und Herren, man muß hier vor allem auch einmal feststellen, daß die Dinge wahrscheinlich überhaupt in ein völlig falsches Geleise gekommen sind; denn nicht nur nach unserer Auffassung, sondern auch nach der Meinung derjenigen, die das Grundgesetz gemacht haben, handelt es sich bei dem Bundesverfassungsgericht um ein eigenes Verfassungsorgan, das organisatorisch und — nach meiner Auffassung — auch haushaltsmäßig nicht beim Bundesjustizministerium unterzubringen ist. Schon bei der Ernennung der Richter des Bundesverfassungsgerichts zeigte sich, 'daß zumindest beim Bundesjustizministerium — ob auch bei der Bundesregierung, vermag ich im einzelnen nicht festzustellen — andere Auffassungen herrschen als wohl bei der Mehrzahl der Mitglieder dieses Hauses. Wir meinen, daß das Bundesverfassungsgericht auch haushaltsmäßig einen eigenen Einzelplan im Bundeshaushaltsplan haben sollte, den das Bundesverfassungsgericht — ich betone ausdrücklich: das Bundesverfassungsgericht — selber aufstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch die ihm vom Parlament zur Verfügung gestellten Mittel selbst zu verwalten und hat nach unserer Auffassung auch die ihm vom Parlament bewilligten Hilfsarbeiter — das bezieht sich natürlich nicht auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die durch das Wahlmännergremium gewählt werden — selber zu berufen, und nicht das Bundesjustizministerium, ,dem nach unserer Ansicht das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht unterstellt ist. Daher rühren zum Teil die Schwierigkeiten, die sich beim Bundesverfassungsgericht gezeigt haben.
    Ich habe eben vergessen zu erwähnen, daß sich schon bei der Ernennung der Richter herausgestellt hat, daß hier andere Auffassungen beim Bundesjustizministerium vorhanden sind. Denn nach unserer Auffassung hätten die Richter nicht bei ihrer Ernennung in der Urkunde die Gegenzeichnung des Herrn Bundesjustizministers sehen dürfen, sondern die Gegenzeichnung des Herrn Bundeskanzlers war notwendig, da es sich unseres Erachtens nicht um eine Angelegenheit handelt, die unter die Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums zu bringen ist.
    Meine Damen und Herren, im Haushaltsplan 1951 finden Sie insgesamt für das Bundesverfassungsgericht 1 367 800 DM eingestellt. Das ist für die Hüter der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Vorgänge im weitesten Sinne des Wortes in unserer Bundesrepublik nicht zuviel, wenn man bedenkt, daß für andere Dinge ganz andere Summen ausgegeben werden.
    Wenn Sie nun fragen: Was ist denn aus der Besprechung am 7. Januar 1952 im Bundesjustizministerium geworden?, so muß ich Ihnen sagen: bis zu dem Tage, an dem wir unsere Anfrage im Bundestag einreichten, nichts. Das war der 14. Mai dieses Jahres. Ich habe bisher auch nur in Erfahrung bringen können, daß das Bundesjustizministerium sich veranlaßt gesehen hat — insbesondere


    (Dr. Greve)

    ergibt sich das aber aus einem Schreiben des Herrn Staatssekretärs Dr. Strauß —, in Abweichung von der Vereinbarung, die wir damals getroffen haben, Herr Staatssekretär, nur sechs Hilfsrichterstellen anzufordern, während wir der Auffassung waren, daß für jeden Richter ein Hilfsrichter vom Bundesjustizministerium. angefordert werden sollte. Wir haben uns damals, wie Sie wissen, ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß es wegen der Einfachheit doch noch vom Bundesjustizministerium geschehen sollte, obwohl wir der Auffassung waren, daß der Bundestag selbst dem Bundesverfassungsgericht die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen sollte, damit das Bundesverfassungsgericht selbst alles das tut, was nach seiner Auffassung notwendig ist.
    Wir sind bis heute noch nicht soweit, sagen zu können, daß das Bundesverfassungsgericht arbeitsfähig geworden ist. Bisher hat es keine Vorwegbewilligung von Mitteln durch den Haushaltsausschuß gegeben, die eben für die Arbeitsfähigkeit unseres höchsten Verfassungsschutzorgans eingesetzt werden müssen und unerläßlich sind. Aus meiner Tätigkeit im Haushaltsausschuß erinnere ich mich, daß es bei anderen Gelegenheiten anders gewesen ist. Als etwa die Zöllnerschule in Bonn eingerichtet werden sollte, ging das sehr schnell, und als der Herr Bundesminister des Innern seinen Bundesgrenzschutz aufstellen wollte, da war das Tempo, das da vorgelegt wurde, -überhaupt nicht mitzumachen. Wenn es sich um die Bewilligung von Mitteln für das höchste Verfassungsschutzorgan unserer Bundesrepublik handelt, scheint man ein solches Tempo nicht zu kennen oder sogar gar nicht zu lieben. Jedenfalls sind, wie gesagt, aus anderen Anlässen dem Haushaltsausschuß Vorlagen wegen der Vorwegbewilligung von Mitteln zugegangen, die nach unserer Auffassung viel weniger dringlich sind als die Mittel, die eingesetzt werden müssen, um die Richter des Bundesverfassungsgerichts und damit das Bundesverfassungsgericht in seiner Gesamtheit arbeitsfähig zu machen.
    Der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat auch verschiedentlich darüber Klage geführt, daß es ihm nicht möglich gewesen ist, das zu erreichen, was er schon Ende vorigen Jahres erreichen wollte. Vielleicht sind Sie so freundlich, Herr Staatssekretär, auch darauf einzugehen, wie Sie es für möglich halten, daß man diese paar tausend Mark beim Bundesfinanzministerium noch nicht hat locker machen können, wenn Sie etwa den Versuch unternommen haben sollten, während doch für die Bauten, in denen sich die Herren Kollegen Ihres Ministers mit ihren Beamten unterbringen, ganz ansehnliche Summen ausgegeben werden. Ich erinnere nur an das Bundesfinanzministerium selbst, das ja immerhin wohl so einige 2 Millionen DM kostet, und an den Erweiterungsbau des Wirtschaftsministeriums, für den so rund 1,5 Millionen bereitgestellt worden sind, an den Bundesrechnungshof in Frankfurt am Main, der die runde Summe von 1,9 Millionen kostet. Ich erinnere an die projektierten Bauten u. a. des Auswärtigen Amtes, für das so etwa 4,4 Millionen in den Haushaltsplan eingestellt worden sind. Ich erinnere weiter an die Vorhaben des Bundespost- und des Bundesverkehrsministeriums, des Vertriebenenministeriums, des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen und noch an einige andere Bauvorhaben, ,die bei nüchterner Betrachtung ein Kostenminimum von 20 Millionen, wahrscheinlich sogar einen Kostenaufwand von mehr als 25 Millionen verursachen.
    Herr Staatssekretär, vielleicht sind Sie so freundlich, uns auch einmal zu sagen, ob Ihr Herr Minister der Auffassung ist, daß es bei der Aufwendung derartiger Mittel für die Ministerien nicht auch möglich sein sollte, soviel Geld bei dem Herrn Bundesminister ,der Finanzen locker zu machen, daß wenigstens die Richter des Bundesverfassungsgerichts räumlich, sachlich und personell in die Lage gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die sie als Mitglieder eines Verfassungsorgans, das dem Schutze der verfassungsmäßigen Zustände in der Bundesrepublik dient, erfüllen müssen.
    Es ist allerdings geradezu amüsant, wenn man sich vorstellt, daß die Bundesregierung selbst offenbar gar nicht so großen Wert auf die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts legt, und zwar aus Gründen, die vielleicht in der gegenwärtigen politischen Situation zu erblicken sind. Denn der in Bonn mehr oder weniger unter Ausschluß der Öffentlichkeit erscheinende „General-Anzeiger" vom Freitag, dem 30. Mai 1952, teilt der erstaunten Öffentlichkeit mit, in Regierungskreisen, wie es da heißt, glaube man nicht, daß durch das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts Schwierigkeiten bei ,der Ratifizierung der Verträge — es handelt sich urn den Generalvertrag, Verteidigungsbeitrag usw. usw. — entstehen könnten.
    Denn
    — so heißt es wörtlich —
    dem zuständigen Senat des Gerichts liegen bisher 480 Gerichtssachen vor, von denen bisher nur 200 bearbeitet werden konnten. Bis zur Bearbeitung der SPD-Klage wird deshalb noch einige Zeit verstreichen.
    Was heißt denn das, meine Damen und Herren? Das heißt doch nichts anderes, als daß die gleiche Bundesregierung, die nichts unternimmt, um das Bundesverfassungsgericht, insbesondere den Ersten Senat dieses Gerichts, arbeitsfähig zu machen, sich im Falle der Wehrklage — man kann sagen: geradezu höhnisch — auf dessen Überbelastung beruft. Wie gesagt, dieser Bonner „General-Anzeiger" schreibt ausdrücklich, daß das aus Regierungskreisen komme.
    Meine Damen und Herren, die Sache ist wirklich ernst. Sie ist deswegen ernst, weil es sich beim Bundesverfassungsgericht um ein Organ handelt, das für die verfassungsmäßige Ordnung in der Bundesrepublik verantwortlich ist. Ich glaube auch, daß der von mir vorgetragene Sachverhalt die volle Aufmerksamkeit des Hauses verdient, das seinerseits der Bundesregierung seinen Willen eindeutig kundtun sollte. Dieses Haus sollte von der Bundesregierung verlangen, daß dem höchsten Verfassungsschutzorgan unserer Bundesrepublik die Stellung und die Mittel zuerkannt werden, deren das Bundesverfassungsgericht zur Durchführung seiner für das Leben unseres Staates höchst wichtigen Aufgaben bedarf.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Strauß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Besprechung, die am 7. Januar bei mir stattfand, waren sich alle Beteiligten einschließlich des Bundesjustizministeriums darüber einig, daß alles verwaltungsmäßig Mögliche geschehen sollte, um die sehr schwierige Geschäfts-


    (Staatssekretär Dr. Strauß)

    tage des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu erleichtern. Ich darf Ihnen in Beantwortung der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion der zeitlichen Reihenfolge nach mitteilen, was wir in der Zwischenzeit unternommen haben.
    Am Tage nach unserer Besprechung hat mein Haushaltssachbearbeiter sich mit den Haushaltssachbearbeitern des Bundesfinanzministeriums in Verbindung gesetzt, um mit dem Bundesfinanzministerium die Einplanung der erforderlichen Mittel zu besprechen. In der gemeinsamen Besprechung mit den Herren Abgeordneten waren wir dahin übereingekommen, daß dem Ersten Senat Hilfsarbeiter — nicht Hilfsrichter, das ist nicht möglich — zur Verfügung gestellt werden sollten dergestalt, daß jedem Richter ein solcher Hilfsarbeiter beigegeben werden sollte.

    (Abg. Dr. Greve: Nicht nur dem Ersten Senat, Herr Staatssekretär!)

    — Nur für den Ersten Senat!

    (Abg. Dr. Greve: Das war Ihre Auffassung! Unsere war: jedem Richter!)

    — Nein. Darf ich Sie darauf hinweisen, Herr Kollege Dr. Greve, daß der damals anwesende Präsident der Zweiten Senats ausdrücklich darauf verzichtet hat, Hilfsarbeiter für seinen Senat zu gewinnen und daß wir uns auf die Zahl von 11 — nicht von 10, wie Sie sagten — Hilfsarbeitern geeinigt hatten, weil nur die 12 Richter des Ersten Senats derartige Hilfsarbeiter zu benötigen glaubten und weil ein Hilfsarbeiter, nämlich der des Präsidenten, bereits vorhanden war.
    Ich bin daher so verfahren, daß ich für den Ergänzungshaushalt 1951, mit dessen baldiger Verabschiedung ich allerdings rechnen zu können glaubte, 6 Hilfsarbeiter und 6 Stenotypistinnen beantragt habe und daß ich die weiteren 5 mit dem Bundesfinanzministerium für das Haushaltsjahr 1952 vereinbart habe. In dieser Besprechung mit dem Bundesfinanzministerium am 8. Januar wurde insoweit Übereinstimmung erzielt. Wir haben die Ansätze in der Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 1951 am 10. Januar eingeplant und dem Bundesfinanzministerium zugeleitet. Das Kabinett hat am 12. Februar seine Zustimmung erklärt.
    Wir haben nun nicht etwa gewartet, bis die Sache durch den Haushaltsausschuß durchging. Es war auch nicht erforderlich, die Bewilligung sofort zu beantragen; denn zunächst einmal mußten wir uns darum bemühen, die Hilfsarbeiter zu beschaffen. Die Ausgaben für die Hilfsarbeiter hätte uns das Bundesfinanzministerium in dem Augenblick, in dem diese verfügbar waren, vorwegbewilligt. Wir haben am 23. Januar an sämtliche Landesjustizverwaltungen geschrieben und um entsprechende Vorschläge gebeten, an sämtliche rechtswissenschaftlichen Fakultäten der deutschen Universitäten am 28. Januar. Der Eingang der Vorschläge war außerordentlich schleppend. Er erfolgte zwischen Mitte Februar und Mitte April, und zwar meistens derart, daß, falls überhaupt Vorschläge gemacht wurden, die Personalakten nicht beigegeben waren und erst beigezogen werden sollten. Das Gesamtergebnis war, daß von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten keine geeigneten Vorschläge gemacht wurden, von den Landesjustizverwaltungen insgesamt 8. Nachdem wir die Personalakten beisammen hatten, haben wir zunächst 2 Hilfsarbeiter angefordert und erhalten, die der Senat vordringlich benötigte. Sie haben ihren Dienst Ende März bzw. Anfang Mai angetreten.
    Die übrigen Personalakten haben wir am 14. Mai — die Große Anfrage der Fraktion der SPD ist uns am 21. Mai zugegangen — dem Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts übersandt und ihn um Prüfung sowie um Vorschläge gebeten, die Einberufung welcher dieser Herren er wünsche. Die Vorschläge des Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sind bei uns am 3. dieses Monats, also am 3. Juni, eingegangen. Wir haben die zuständigen Landesjustizverwaltungen am 4. Juni gebeten, die Herren abzuordnen. Drei von ihnen treten in diesen Tagen an, ein weiterer nach kurzer Zeit. Sowie wir weitere fünf Herren ermittelt haben, werden wir die entsprechenden Vorwegbewilligungsanträge für das Haushaltsjahr 1952 stellen.
    Sie sind vielleicht etwas überrascht, daß die Gewinnung von Hilfsarbeitern so lange dauerte. Ich glaube mich aber zu entsinnen, Herr Kollege Greve, daß ich in unserer Besprechung vom Januar auf die sachlichen und persönlichen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht habe.

    (Abg. Dr. Greve: Das stimmt!)

    Denn ich bin ja selbst seit Jahren in der unglücklichen Lage, junge Menschen auszusuchen und zu versuchen, geeignete Kräfte für die Behörden zu gewinnen. Die Hilfsarbeiter, die mit einer Aufgabe der Unterstützung der Richter am Bundesverfassungsgericht betraut werden, bedürfen, wie ja auch wohl in unserer Besprechung anerkannt wurde, bestimmter Kenntnisse, die nicht jeder junge Jurist hat. Leider! Die Herren Juristen unter uns wissen alle, daß das Interesse für das öffentliche Recht lange nicht so vorhanden ist, wie wir das alle wünschen, und gerade aus den Antworten der rechtswissenschaftlichen Fakultäten geht hervor, daß sie an ähnlichen Erscheinungen leiden, daß auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts der junge Nachwuchs — wie früher übrigens auch — zahlenmäßig nicht sehr umfangreich ist. Ich bin auch der Auffassung, daß man möglichst nur junge Richter für diese Aufgabe verwenden soll, weil bei Herren vorgerückteren Lebensalters die Schwierigkeiten der Abordnung und auch andere Umstände dagegen sprechen. Ich bleibe weiter bemüht, die restlichen 5 Hilfsarbeiter ausfindig zu machen und so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
    In der Frage der Sekretärinnen bestehen keine Schwierigkeiten; sie sind in genügender Anzahl vorhanden.
    In der Frage der Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts teile ich völlig die Sorgen des Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und bin ebenso wie mein Herr Minister genau so unglücklich wie der Herr Präsident Professor Höpker-Aschoff, daß wir in dieser Frage nicht schneller vorwärtsgekommen sind. Das Bundesjustizministerium hat sich dieser Frage seit November vorigen Jahres angenommen, also bevor wir unsere gemeinsame Besprechung hatten. Die Dinge sind, wie ich Ihnen damals darzulegen versuchte, dadurch etwas kompliziert, daß das Land — damals Württemberg-Baden — den Ausbau zu finanzieren in Aussicht gestellt hatte und der Hauseigentümer mit dem Lande verhandelt hat. Wir haben bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei dem Lande nachgestoßen. Die Verzögerung, die eingetreten ist, ist besonders durch den Übergangszustand verursacht worden, der infolge der damals schwebenden Bildung des Südwestlandes vorhanden war. Der Finanzminister des neuen Lan-


    (Staatssekretär Dr. Strauß)

    des Baden-Württemberg hat uns nunmehr aber zugesagt, sich bei seinem Kabinett dafür einzusetzen, daß das erforderliche Darlehen — darum handelt es sich — in Höhe von 250 000 DM so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt wird. Das Bundesjustizministerium kann von sich aus Mittel bekanntlich nicht zur Verfügung stellen, und man wird es nicht unverständlich finden, daß der Herr Bundesfinanzminister sich sträubt, Mittel dann zu gewähren, wenn ein Land bereits in Aussicht gestellt hat, die gleichen Mittel zu geben.

    (Abg. Dr. Greve: Das Bundesverfassungsgericht ist doch ein Bundesorgan, Herr Staatssekretär!)

    — Ja! Ebenso wie uns das Land Bayern etwa bei Bundesoberbehörden in seinem Bereich durch Zurverfügungstellung von Räumen geholfen hat und andere Länder das auch tun, ist es der Wunsch des Bundesfinanzressorts, daß in solchen Fällen die Länder, die durch Steuereinnahmen und Verkehrszunahmen Vorteile haben, bei der Unterbringung der Gerichte und Behörden mitwirken. Ich glaube nicht, daß hier das Bundesjustizministerium ein Vorwurf treffen kann.
    Die Lage bezüglich der Arbeitsräume für die Richter kenne ich persönlich, und sie beunruhigt mich sehr. Sie beunruhigt mich, nicht seit heute und gestern, sie beunruhigt mich seit vorigem September. Die von Ihnen mit Recht gerügten Zustände, daß nichtrichterliche Angehörige des Gerichts sich im Anfangsstadium — als allerdings die Arbeitslast der Richter für diese Herren noch nicht übersehbar war — einen etwas breiten Raum selber zur Verfügung gestellt haben, haben wir so schnell wie möglich abgestellt. Bei Beginn der Tätigkeit des Gerichts im Herbst 1951 standen drei normale Einzelarbeitsräume und sieben aushilfsweise benutzte Räume zur Verfügung. In den sieben aushilfsweise benutzten Räumen sitzen mehr als ein Richter, was unbefriedigend ist. Wir haben seit Anfang Mai vier weitere Einzelarbeitszimmer im Erdgeschoß durch Ausbau, der mit unseren Mitteln möglich war, erreicht. Das Endziel kann aber erst dann erreicht werden, wenn durch die Darlehnsgewährung durch das Land Baden-Württemberg der Ausbau des Erdgeschosses erfolgt ist, eine bauliche Arbeit, die wir dann mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beschleunigen würden. Aber, meine Herren, ich bitte doch — aus den Erfahrungen der ganzen vergangenen Jahre, die die meisten von uns doch gemeinsam erlebt haben —, sich daran zu erinnern, daß beim Aufbau von Gerichten und Behörden — ich selbst habe es ja genügend oft durchexerziert — stets Schwierigkeiten bestehen, die sich nur allmählich lösen.
    Das gilt auch für eine Frage, die Sie nicht erwähnt haben, die ich aber auch als unbefriedigend bezeichnen möchte. Das ist die Wohnungsfrage. Ich glaube, das Bundesjustizministerium ist sogar bekannt dafür, daß es sich der Wohnungsfürsorge nicht nur für seine Angehörigen, sondern für die Angehörigen aller Instanzen, die es dienstlich, verwaltungsmäßig zu betreuen hat, besonders annimmt; das ist wiederholt anerkannt worden. Bis Oktober werden für alle Wohnungen vorhanden sein, mit Ausnahme der Professoren, die nur Ausweichzimmer oder Ausweichwohnungen benutzen und ihre eigentliche Wohnung an ihrer Universität behalten — das sind vier Herren —, und von zwei oder drei weiteren Herren, die Eigenheime bauen. Diese Frage wird also in absehbarer Zeit geklärt sein.
    Betroffen hat mich — verargen Sie es mir nicht, wenn ich das sage; ich weiß, daß dieser Eindruck auch in Karlsruhe besteht —, daß man gegen uns und damit gegen mich als den für die Haushaltsgebarung und Haushaltsdurchführung Verantwortlichen den Vorwurf erhebt, daß wir etwa mit Absicht Belange des Bundesverfassungsgerichts und seiner Angehörigen in dienstlicher oder persönlicher Hinsicht nicht hinreichend wahrnehmen. Ich bedaure, daß gewisse Spannungen entstanden sind. Ich will nicht leugnen, daß diese Spannungen entstanden sind. Sie sind vielleicht darauf zurückzuführen, daß wir uns nicht genügend häufig aussprechen. Insofern habe ich wahrscheinlich auch selber schuld. Aber Sie wissen, unter welchem Zeitdruck wir stehen. Ich möchte Ihnen, gleichzeitig für meinen Minister, die verbindliche Erklärung abgeben, daß uns niemals andere Erwägungen geleitet haben und leiten werden als die, in der Betreuung der Belange des Bundesverfassungsgerichts in verwaltungsmäßiger und dienstlicher Hinsicht das Äußerste zu tun, was wir können. Glauben Sie doch nicht, daß wir ein geringeres Interesse als die Mitglieder dieses Hauses daran haben, daß die Richter möglichst ungestört und ruhig arbeiten können. Ich kann mir ungefähr eine Vorstellung von der Arbeitsweise machen, die für einen Richter dieses Gerichts erforderlich ist. Er bedarf der Besinnung, er bedarf der Ruhe; er muß die technischen Mittel haben, die dazu notwendig sind. Was in dieser Beziehung noch nachgeholt werden kann, wird geschehen. Aber hier wie auch sonst so oft — ich bedaure, daß mein Kollege Herr Hartmann weggegangen ist, ich hätte es gern in seiner Gegenwart gesagt — ist das Bundesjustizministerium der Prügelknabe bzw. der Prellbock gegen-
    über dem Bundesfinanzministerium.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sie sollten in anderen Fragen, die Sie nicht erwähnt haben und über die ich gern bereit bin mit Ihnen noch persönlich zu sprechen, einmal unsere Akten ansehen, wie wir bei jeder Gelegenheit, mit meiner Unterschrift, uns bemüht haben, die Wünsche des Bundesverfassungsgerichts beim Finanzressort durchzusetzen.
    Auf der anderen Seite möchte ich zu bedenken geben, daß wir auch bei den Bundesverfassungsrichtern in verwaltungsmäßiger Hinsicht an Vorschriften gebunden sind. Wenn ich mich auch bemühe und zum Teil mit Erfolg bemüht habe, diese Vorschriften so weit wie nur irgend möglich auszulegen, so gibt es hier doch eine Grenze.
    Ich glaube, der Kern liegt doch etwas anders. Obwohl das nur mittelbar mit der großen Anfrage zusammenhängt, möchte ich es, zumal ich mich mit vielen Richtern von Karlsruhe über diese Dinge bei den verschiedensten Gelegenheiten ausgesprochen habe, am Rande doch einmal erwähnen. Ich kann mir vorstellen, daß es für einen Richter im Ersten Senat allmählich unerträglich wird, das Gefühl zu haben, soviel und so intensiv er auch arbeitet, er kommt durch die Aktenberge nicht durch. Der Grund hierfür — ich glaube das ganz objektiv feststellen zu können und zu sollen — liegt darin, daß die Zuständigkeiten durch Gesetz zwischen den beiden Senaten aufgeteilt worden sind und daß eine Änderung der Zuständigkeiten. die etwa dazu führen könnte — das haben wir ja damals bei unserer gemeinsamen Besprechung auch erörtert —, daß gewisse Zuständigkeiten von dem einen auf den anderen Senat verlagert werden oder daß man zu einer ganz anderen Regelung kommt, auch nur


    (Staatssekretär Dr. Strauß)

    durch Gesetz geschaffen werden könnte. Die Überlastung des Ersten Senats — in dem großen Umfang, in dem sie jetzt vorhanden ist und, ich glaube, eine geraume Zeit anhalten wird, ehe nicht gewisse grundsätzliche Fragen, etwa Fragen der Verfassungsbeschwerden, durch die Rechtsprechung vorab geklärt sind — werden wir auch nicht durch noch so fähige Hilfsarbeiter lösen können. Ich glaube, man muß vielmehr einmal den Mut haben, sich die Frage vorzulegen, ob man nicht doch an der Zuständigkeitsverteilung etwas ändern müßte, wenn man die Richter des Ersten Senats von dem beklemmenden Gefühl befreien will, daß quantitativ die Arbeit nicht zu schaffen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)