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ID0121606100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 9457 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 9458B, 9489 Änderung der Tagesordnung 9458C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Neubesetzung der Ausschüsse (Nr. 3318 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 514) . . . 9458D Ausschußrückverweisung 9458D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3413 der Drucksachen) 9458C, D Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin 9458D Beschlußfassung 9459A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steigerung des Trinkmilchverbrauchs (Nr. 3323 der Drucksachen) 9459B Müller-Hermann (CDU), Anfragender 9459B, 9471D Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9460D Kriedemann (SPD) . . . . . 9463A, 9470C Eichner (FU) 9464C Dannemann (FDP) 9465B Struve (CDU) 9466C Tobaben (DP) 9468B Niebergall (KPD) 9468D Dr. Vogel (CDU) 9469C Bausch (CDU) 94'70A Leonhard (CDU) 9471C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen (Landpachtgesetz) (Nrn. 3395, 1812, 3188, 3325 der Drucksachen) 9472B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 9472B Dr. Glasmeyer (FU) (Erklärung) . . 9472D Beschußfassung 9473A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nrn. 3396, 2818, 3259, 3356 der Drucksachen) . . . . 9473A Dr. Jaeger (Bayern) (CSU), Berichterstatter 9473A Beschlußfassung 9473B Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Mannschaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen (Nr. 3285 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 565) 9473C Abstimmungen 9473C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 7. September 1951 betreffend die vorläufige Regelung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern (Nr. 3283 der Drucksachen) . . 9473D Ausschußüberweisung 9473D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16. November 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon (Nr. 3291 der Drucksachen) 9474A Ausschußüberweisung 9474A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Haushaltsgesetz 1952) (Nr. 3230 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 3394 der Drucksachen) 9474A Schoettle (SPD): als Berichterstatter 9474A als Abgeordneter 9475B, 9479A Müller (Frankfurt) (KPD) 9476A Bausch (CDU) 9476D, 9479C Hoffmann (Lindlar) (FU) 947'7D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . 9478B Jaffé (DP) 9478D Abstimmungen 9475A Namentliche Schlußabstimmung 9479D, 9480D, 9482A, 9490 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3409 der Drucksachen) 9480A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9480A Abstimmungen 9481A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3289 der Drucksachen) 9481A Naegel (CDU), Berichterstatter . . 9481B Abstimmungen 9482A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundes-Jagdgesetzes (Nrn. 1813, 3240 der Drucksachen) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 491) 9482B Ruhnke (SPD) 9482B Dr. Horlacher (CSU) 9483D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 9484D Gibbert (CDU) 9486D Faßbender (FDP) 9488A Eichner (FU) 9488B Niebergall (KPD) 9488C Farke (DP) 9489B Abstimmungen 9489B Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 555) . . . 9489D Beschlußfassung 9489D Nächste Sitzung 9489D Zusammenstellung der namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9490 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 (Nrn. 3230, 3394 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer . . . . . . . . — Albers — Arndgen . . . . • • • • Ja Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) beurlaubt Bauereisen Ja Bauknecht Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) Ja Blank (Dortmund) — Bodensteiner Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano entschuldigt Brese Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Brönner Ja Brookmann . . . . . . . . . Ja Dr. Bucerius Ja Frau Dietz Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Ja Etzenbach Ja Even Ja Feldmann beurlaubt Dr. Fink Ja Dr. Frey Ja Fuchs Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Fürst Fugger von Glött . . . . entschuldigt Funk . . . . . . . . . . Ja Gengler Ja Gerns entschuldigt Dr. Gerstenmaier . . . . . entschuldigt Gibbert Ja Giencke Ja Dr. Glasmeyer . . . . . . . Ja Glüsing Ja Gockeln beurlaubt Dr. Götz Ja Frau Dr. Gröwel Ja Günther Ja Hagge Ja Frau Heiler Ja Heix Ja Dr. Henle beurlaubt Hilbert beurlaubt Höfler entschuldigt Hohl Ja Dr. Holzapfel — Hoogen Ja Hoppe Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Name Abstimmung Huth Ja Dr. Jaeger (Bayern) Ja Junglas entschuldigt Kahn Ja Kaiser — Karpf Ja Dr. Kather beurlaubt Kemmer Ja Kemper Ja Kern . . . . . . . . . . Ja Kiesinger entschuldigt Dr. Kleindinst Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kopf Ja Kühling Ja Kuntscher Ja Kunze Ja Dr. Laforet Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — Leibfried Ja Lenz Ja Leonhard Ja Lücke Ja Majonica Ja Massoth Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . Ja Mehs Ja Mensing beurlaubt Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann Ja Naegel Ja Neber Ja Nellen Ja Neuburger Ja Nickl Ja Frau Niggemeyer. . . . . . . Ja Dr. Niklas Ja Dr. Oesterle Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Pfender Ja Dr. Pferdmenges beurlaubt Dr. Povel krank Frau Dr. Probst Ja Dr. Pünder entschuldigt Raestrup Ja Rahn Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt Frau Rösch Ja Rümmele Ja Sabel . . Ja Schäffer . . . — Scharnberg Ja Dr. Schatz Ja Schul Ja Name Abstimmung Schmitt (Mainz) Ja Schmitz Ja Schmücker Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . . Ja Schüttler Ja Schütz entschuldigt Schuler Ja Schulze-Pellengahr Ja Dr. Semler . . . . . . . . . entschuldigt Dr. Serres beurlaubt Siebel Ja Dr. Solleder Ja Spies Ja Graf von Spreti . . . . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß Ja Storch . . . . . . . . . . — Strauß Ja Struve Ja Stücklen . . . . . . . . . Ja Dr. Vogel Ja Wacker Ja Wackerzapp krank Dr. Wahl Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . entschuldigt Dr. Weber (Koblenz) Ja Dr. Weiß Ja Winkelheide . . . . . . . . Ja Dr. Wuermeling . . . . . . • Ja SPD Frau Albertz . . . . . . . Nein Frau Albrecht Nein Altmaier entschuldigt Frau Ansorge . . . . . . . . Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Baur (Augsburg) Nein Bazille Nein Behrisch — Bergmann Nein Dr. Bergstraeßer beurlaubt Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Bielig Nein Birkelbach entschuldigt Blachstein Nein Dr. Bleiß . . . . . . . • • Nein Böhm Nein Dr. Brill — Bromme beurlaubt Brünen Nein Cramer beurlaubt Dannebom . . . . . . . . Nein Diel Nein Frau Döhring . Nein Eichler entschuldigt Ekstrand Nein Erler entschuldigt Faller Nein Franke — Freidhof Nein Freitag Nein Geritzmann Nein Name Abstimmung Gleisner Nein Görlinger — Graf — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Happe Nein Heiland Nein Hennig Nein Henßler krank Herrmann Nein Hoecker Nein Höhne Nein Frau Dr. Hubert Nein Imig Nein Jacobi Nein Jacobs . . . . . .. . . . Nein Jahn beurlaubt Kalbfell krank Kalbitzer entschuldigt Frau Keiihack Nein Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule Nein Dr. Koch — Frau Korspeter Nein Frau Krahnstöver entschuldigt Dr. Kreyssig beurlaubt Kriedemann Nein Kurlbaum beurlaubt Lange Nein Lausen beurlaubt Frau Lockmann Nein Ludwig Nein Dr. Luetkens entschuldigt Maier (Freiburg) Nein Marx entschuldigt Matzner Nein Meitmann . . . . . . . . . Nein Mellies . . . . . . . . . . Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Mertins Nein Meyer (Hagen) Nein Meyer (Bremen) Nein Frau Meyer-Laule Nein Mißmahl Nein Dr. Mommer entschuldigt Moosdorf Nein Dr. Mücke Nein Müller (Hessen) Nein Müller (Worms) . . . . . . Nein Frau Nadig Nein Dr. Nölting entschuldigt Nowack (Harburg) Nein Odenthal Nein Ohlig Nein Ollenhauer entschuldigt Paul (Württemberg) entschuldigt Peters - Nein Pohle Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Reitzner Nein Richter (Frankfurt) Nein Ritzel Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sander krank Name Abstimmung Sassnick Nein Frau Schanzenbach Nein Dr. Schmid (Tübingen) entschuldigt Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Dr. Schöne Nein Schoettle Nein Dr. Schumacher krank Segitz Nein Seuffert beurlaubt Stech Nein Steinhörster Nein Stierle Nein Striebeck Nein Frau Strobel Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz Nein Dr. Veit beurlaubt Wagner — Wehner Nein Wehr , . Nein Weinhold Nein Welke Nein Weltner Nein Dr. Wenzel Nein Wönner Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) entschuldigt Dr. Blank (Oberhausen) . . . Ja Blücher — Dannemann . . . . . . . . Ja Dr. Dehler Ja Dirscherl beurlaubt Euler krank Faßbender Ja Freudenberg . . . . . . . . beurlaubt Dr. Friedrich . . . . . . . . Ja Frühwald . . . . . . . . . — Funcke beurlaubt Gaul , . . . . . . . . . . Ja Dr. von Golitschek entschuldigt Grundmann beurlaubt Dr. Hammer . . . . . . . . — Dr. Hasemann . . . . . . . Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . Ja Frau Hütter krank Frau Dr. Ilk Ja Juncker beurlaubt Dr. Kneipp Ja Kühn Ja Langer — Dr. Leuze . . . . . . . . . Ja Dr. Luchtenberg . . . . . Ja Margulies Ja Mauk Ja Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende beurlaubt Dr. Miessner , Ja Neumayer Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Ja Onnen . . . . . . . . . . Ja Dr. Pfleiderer . . . . . . . . . entschuldigt Name Abstimmung Dr. Preiß Ja Dr. Preusker beurlaubt Rademacher beurlaubt Rath Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . entschuldigt Revenstorff Ja Dr. Schäfer Ja Dr. Schneider Ja Stahl Ja Stegner Ja Dr. Trischler Ja Dr. Wellhausen Ja Wirths — Dr. Zawadil beurlaubt DP-DPB Ahrens entschuldigt Bahlburg Ja Frau Bieganowski Ja Eickhoff — Ewers Ja Farke Ja Dr. Fricke beurlaubt Frommhold Ja Hellwege — Jaffé Ja Frau Kalinke . . . . . . . . Ja Kuhlemann . . . . . . . . beurlaubt Dr. Leuchtgens Ja Löfflad Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . . . . entschuldigt Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Ja Dr. Ott . . . . . . . . Ja Reindl Ja Schmidt (Bayern) Ja Schuster Ja Dr. Seebohm . . . . . . . . — Tobaben Ja Wallner Ja Walter Ja Wittenburg . . . . . . . . Ja FU Freiherr von Aretin . . . . Ja Frau Arnold krank Dr. Bertram (Soest) . . . . . beurlaubt Dr. Besold enthalten Clausen Nein Dr.-Ing. Decker entschuldigt Determann krank Eichner . . enthalten Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Nein Lampl enthalten Mayerhofer Ja Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein . krank Pannenbecker . . . . . . . . Nein Name Abstimmung Parzinger Ja Dr. Reismann entschuldigt Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner enthalten Frau Wessel Nein Willenberg Nein KPD Agatz beurlaubt Fisch Nein Gundelach Nein Harig Nein Kohl (Stuttgart) Nein Müller (Frankfurt) Nein Niebergall . . . . . . . . Nein Paul (Düsseldorf) Nein Reimann beurlaubt Renner _ — Name Abstimmung Rische beurlaubt Frau Strohbach . . . . . . Nein Frau Thiele beurlaubt Vesper . . . . . . . beurlaubt Fraktionslos Aumer Ja Donhauser . . . . . . . . . Ja Dr. Dorls Nein Fröhlich- krank Goetzendorff Nein Hedler enthalten Frau Jaeger (Hannover) . . . . Ja Dr. Keller enthalten Loritz beurlaubt Müller (Hannover) . . . . . . — von Thadden . . . . . . . . — Tichi krank Wittmann Ja Zusammenstellung der Abstimmung: I Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . 289 Davon: Ja 168 Nein 115 Stimmenthaltung • 6 Zusammen wie oben . . . . 289 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr.. Friedensburg beurlaubt Dr. Krone Ja Lemmer beurlaubt Frau Dr. Maxsein Ja Dr. Tillmanns entschuldigt SPD Brandt beurlaubt Dr. Koenigswarter Nein Löbe Nein Neubauer Nein Name Abstimmung Neumann beurlaubt Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . . . entschuldigt Schröter (Berlin) Nein Frau Wolff Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Mulert Ja Dr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . . . . 12 Davon Ja . . . . . .. . . . 7 Nein . . . . . . . . 5 Stimmenthaltung . . . . — Zusammen wie oben 12
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    Rede von Heinrich-Wilhelm Ruhnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift „Bundes-Jagdgesetz" bewirkt, daß in der Öffentlichkeit und vielleicht auch in diesem Hause manche vorhanden sind, die dafür kein Interesse haben. Sie glauben, es sei
    *) Vergl. das endgültige Ergebnis Seite 9493. ein Gesetz für eine feudale Klasse und es sei für Menschen geschaffen, die sich nur der Jagd widmen.

    (Abg. Kriedemann: Nein, es ist das letzte Vergnügen des kleinen Mannes! — Heiterkeit.)

    — Ja, auch dieser Ausdruck ist bereits in der zweiten Lesung gebraucht worden, daß es sich um ein Vergnügen handle; ich komme noch darauf zu sprechen.

    (Zuruf von der SPD: Ein Sport!)

    Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, die lebhaften Zwischenrufe beweisen schon, welches Interesse für dieses Gesetz bei einzelnen Mitgliedern dieses Hauses besteht. Aber ich glaube, die Überschrift des Gesetzes müßte ganz anders heißen. Es müßte genannt werden: „Gesetz zur Erhaltung der freilebenden Tierwelt". Auch dieses Gesetz ist ein Teilstück der Gesetzgebung für den gesamten Naturschutz. Wenn Sie die Dinge von dieser Seite aus betrachten, bekommen Sie doch ein anderes Bild, als es ursprünglich der Fall ist. Durch das Vordringen der Zivilisation wird die freilebende Tierwelt immer mehr zurückgedrängt. Auf der Welt leben jetzt zweieinhalb Milliarden Menschen, und täglich haben wir einen Geburten-überschuß von rund 68 000 Menschen. Es ist ganz eindeutig, daß sich die Zivilisation immer mehr in das Land und immer mehr in den Wald hineinfrißt und daß kaum noch Raum für freilebende Tiere vorhanden ist. Wir laufen, wenn wir diese Dinge nicht ganz klar sehen, Gefahr — und Anzeichen dafür sind schon vorhanden —, Kultursteppe zu werden und unsere Landschaft langsam veröden zu lassen. Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß schon ganze Wildarten ausgestorben sind. So geht z. B. auch der Bestand an Fasanen und Rebhühnern zurück. Das sind eben Erscheinungen der Zivilisation. Darüber besteht auch bei den Wissenschaftlern gar kein Streit.
    Für dieses Jagdgesetz haben sich berechtigterweise die Jäger und die Landwirtschaft besonders interessiert. Es soll hier keinesfalls bestritten werden, daß die Land- und Forstwirtschaft an dieser Frage ein vordringliches Interesse hat und daß dieses vordringliche Interesse auch Berücksichtigung finden muß. Aber auch die Jäger müssen dafür ein Interesse haben, die ja auf diesem Gebiet auch etwas zu leisten haben. Dem Herrn Kollegen Kriedemann möchte ich auf seinen Zwischenruf antworten, daß das Vergnügen bei der Jagd, wie es einstmals gewesen ist, vorüber ist. Hörnerklang, Pferdegetrappel und Hundegebell der, Jagdmeute haben aufgehört. Die Jägerei ist eine sehr ernste und, ich glaube, auch eine ethische Aufgabe. Man kann der Auffassung sein, daß jemand nur schießt, um Fleisch zu haben. Ich glaube, die deutsche Jägerei ist anderer Auffassung. Sie ist der Auffassung, daß sie das Gewehr nehmen muß, um das auszugleichen, was wir an der Natur versündigt haben.

    (Abg. Kriedemann: Da haben wir den Borkenkäfer!)

    — Herr Kollege, vielleicht verstehen Sie nicht soviel davon und haben sich mit diesen Dingen noch nicht befaßt. Es ist doch klar, daß das Gewehr diese Dinge ausgleichen muß und der Jäger eine gewichtige Aufgabe zu erfüllen hat und bisher auch erfüllt hat. Das sei hier an dieser Stelle vermerkt. Das Überhandnehmen der Wildschweine liegt nur daran, daß der deutsche Jäger kein Gewehr hatte. Die Wildschweinbejagung ist schon


    (Ruhnke)

    eine anstrengende Sache und kein Vergnügen, Herr Kollege Kriedemann. Die Besatzungstruppen hatten kein Interesse daran, Wildschweine zu bejagen, das war ihnen zu anstrengend. Der deutsche Jäger wird aber im Interesse der Land- und Forstwirtschaft wieder dafür sorgen, daß dieser Wildbestand entsprechend reduziert wird.

    (Abg. Kriedemann: Kein Abschußplan!)

    Lassen Sie mich nun zu dem Gesetz selber etwas sagen. Ich weiß genau, daß der Punkt, auf den ich jetzt zu sprechen komme, bei den Herren des Agrarausschusses Widerspruch finden wird. Die Bestimmungen der §§ 21 und 37 sind unmöglich, sie sind einfach nicht tragbar.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Ich weiß, daß es sehr schwierig gewesen ist, hier zu einem Kompromiß zu kommen. Es fragt sich, ob man einen solchen schlechten Kompromiß hinnehmen soll oder ob man nicht versuchen soll, hier Besseres zu schaffen. Das Reichsjagdgesetz ist soviel gelästert worden. Es ist leider mit der Reminiszenz an den Nationalsozialismus behaftet. Man sollte sich aber darüber klar sein, daß es Bestimmungen enthalten hat, die viel beser waren
    als das Bundesjagdgesetz, das uns heute vorgelegt wird.
    Der Abschußplan in der vorgeschlagenen Form des § 121 ist also meines Erachtens unmöglich. Es besteht keine jagdliche Aufsicht, keine jagdliche Instanz, die die Möglichkeit hat, diesen Abschußplan zu korrigieren. Es besteht auch keine staatliche Lenkung. Eine Vereinbarung zwischen Pächter und Verpächter mit der Möglichkeit, daß ein Jagdbeirat später eine endgültige Entscheidung fällt, ist keine Lösung. Ich will Ihnen ein praktisches Beispiel sagen: zwei Privatjagden, dazwischen eine Staatsjagd; die beiden Privatjagden gehören verschiedenen Landkreisen an. Da wird es so weit kommen, daß 'in jeder dieser Jagden verschiedene Bedingungen für den Abschußplan gelten, also daß hier geschossen und dort geschont wird. Dann entsteht ein völliges Durcheinander, weil man ja dem Wild nicht ein Schild umhängen kann, wozu es gehört.
    Der § 37 scheint mir verfassungswidrig zu sein.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Er greift in die Behördenorganisation der Länder ein und ist einseitig dahingehend aufzufassen, daß gewissen Interessen gedient werden soll. Wir hätten durchaus den Wunsch, ein wirkliches Rahmengesetz zu schaffen. Hier handelt es sich nicht um ein Rahmengesetz. Meines Erachtens ist man viel zu sehr in Einzelheiten gegangen und hat den Begriff des Rahmengesetzes verlassen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Ich hätte noch sehr viele Dinge zu erörtern, möchte mich jedoch nur auf einige Punkte beschränken. In der Jagdgenossenschaft scheint mir z. B. die Behandlung des Kleinbesitzers völlig ungerecht zu sein. Hier müßte bei den Ländern noch ein Ausweg gefunden werden, um Möglichkeiten einer gerechten Lösung im Verhältnis zu den Großlandbesitzern zu finden. Auch die Frage 'der Mehrheitsbeschlüsse in 'der Jagdgenossenschaft hinsichtlich der Verteilung der Jagdnutzung scheint mir insofern unmöglich geregelt zu sein, als hier die Minderheit nicht zuzustimmen braucht. Ich weiß nicht, welche Gründe hierzu geführt haben. Auch die Regelung der Gebühren für die Jagdscheine dürfte Ländersache sein. Es ist nicht Angelegenheit des Bundes, dies zu regeln.
    Ich möchte noch kurz erwähnen, daß man hätte Gelegenheit nehmen müssen, den § 19 Ziffer 10, der schon im Reichsjagdgesetz vorhanden gewesen ist und 'der Tierquälerei darstellt, dahingehend abzuändern, daß die Tiere in einer Weise getötet Werden, die human angebracht ist. Auch die Frage der Fanggeräte — eine sehr wichtige Frage — ist nicht zufriedenstellend gelöst worden. Sie können mit einem Tellereisen auf einer Stange oder auf einem Stab auch Vögel fangen. Dessen sollte man eingedenk sein und von seiten des Staates hier entsprechende Bestimmungen treffen.
    Wir haben in einem Lande ein vorbildliches Jagdgesetz: in Bayern.

    (Zurufe: Bravo! und Aha!)

    -- Sie sehen, es ist schon oft aus Bayern etwas Gutes gekommen! Dieses Jagdgesetz ist wirklich vorbildlich. Auch Hessen hat ein gutes Jagdgesetz. Ich bin überrascht, daß nun dieses Bundesjagdgesetz, 'das weit schlechter als die erwähnten Ländergesetze ist, erlassen werden soll.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Ich kann mir nicht denken, daß dieses Bundesgesetz bei den Ländern Eingang finden kann

    (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)

    Da so viele Änderungen vorgenommen werden sollen und so viele Bedenken — auch rechtlicher Art — gegen die Bestimmungen vorhanden sind, beantrage ich die Zurückverweisung an den Agrar-ausschuß und die Überweisung an den Rechtsausschuß.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Horlacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, daß ich mich — vielleicht im Widerspruch zu manchem. Kollegen dieses Hohen Hauses — „auf der Jagd" auf das Bundesjagdgesetz befinden muß. Ich werde nicht mehr so lange sprechen!
    Das Bundesjagdgesetz ist in den Kreisen der Länder — insbesondere auch bei Besprechungen mit allen Ländervertretern — eingehend erörtert worden. Dabei hat es sich ergeben, daß bei der Mehrheit der Ländervertreter durchaus keine Geneigtheit für das Bundesjagdgesetz besteht, und zwar einmal wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, dann aber auch aus Zweckmäßigkeitserwägungen. Die Tatsache ist nicht zu bestreiten —ich könnte Ihnen aus dem Protokoll manches vorlesen —, daß insbesondere auch Hessen sehr schwere Bedenken gegen das Bundesjagdgesetz zum Ausdruck gebracht hat. Das gleiche ist sogar von Niedersachsen geschehen. Der niedersächsische Vertreter hat dabei ausgeführt: Wir sind an sich nicht gegen einen größeren Rahmen, haben aber jetzt erhebliche fachliche Bedenken und können daher wahrscheinlich nicht zustimmen.
    Ebensolche Stimmen kommen auch aus Württemberg-Baden. Eine ganze Reihe von Ländern hat sich ja selber schon Jagdgesetze gegeben. Warum können das die Länder der britischen Zone nicht? Wer hindert sie daran, sich eigene Jagdgesetze zu schaffen? Sie haben hierzu in dem Gesetzentwurf, der dem Bundestag zur Verabschiedung vorliegt, ein gutes Muster. An der Einführung solcher Gesetze hindert die Länder niemand. Die ganze süddeutsche Front — das hat mit der Auffassung von


    (Dr. Horlacher)

    Föderalismus und Zentralismus wirklich nichts zu tun — steht, soweit sie nicht dem britischen Besatzungsgebiet angehört, auf einheitlichem Boden. Von Hessen sind verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden.
    Ich darf darauf hinweisen, daß Art. 75 Ziffer 3 des Grundgesetzes ausdrücklich mit der Absicht, es beim Jagdwesen bei einem Rahmengesetz zu lassen, seinerzeit so stipuliert worden ist, weil man sich gesagt hat, daß die Verhältnisse in den einzelnen Ländern und Jagdgebieten so unterschiedlich seien, daß man sie einfach nicht auf einen Nenner bringen könne.
    Der Herr Kollege Ruhnke hat schon einiges zu technischen Dingen angeführt; ich brauche das nicht mehr zu wiederholen. Ich könnte an manches erinnern. Sie können doch die Hochgebirgsjagd nicht mit der Robbenjagd vergleichen!

    (Zuruf von der SPD: Das tun wir auch nicht!)

    — Sie können das unter keinen Umständen tun. Sie können auch die Mittelgebirgsjagd nicht mit der Hochgebirgsjagd vergleichen.
    Ich habe einmal mit jemandem gesprochen, der sich da oben bewegt hat — es herrschen dort andere Naturverhältnisse als hier bei uns —, der hat doch da gesagt: Sie haben einen wunderbaren Gamsbart auf Ihrem Hut. — Der war in ganz Norddeutschland auf der Jagd. Ich habe ihn gefragt: Wo wächst denn überhaupt der Gamsbart? Am Barte wächst der Gamsbart, hat er gesagt. Ich habe darauf geantwortet: Sie wollen Jäger sein; der Gamsbart wächst am Rücken der Garns!

    (Heiterkeit.)

    Sie sehen also, daß man hier schon genaue Kenntnisse der einzelnen Landesteile braucht, wenn man in den verschiedenen Landesteilen auf die Jagd gehen will.

    (Erneute Heiterkeit.)

    — Das ist nicht so einfach.
    Außerdem sind die klimatischen und sonstigen Naturverhältnisse — die Witterungsverhältnisse — durchaus verschieden. Hinzu kommen die Verschiedenheiten des Abschußplans. Sie können einen Abschußplan im Hochgebirge nicht so aufstellen wie einen Abschußplan im Flachlande.

    (Heiterkeit.)

    Das muß jedem einleuchten. Wenn im Norden auf dem Gebiete der Jägerei eine solche Vernunft Platz griffe wie im Süden, dann wären wir sehr glücklich miteinander. Jeder soll das tun, was er für zweckmäßig erachtet.
    Außerdem sind ja in Art. 72 des Grundgesetzes noch einige Grundsätze aufgeführt, die auch nicht außer acht gelassen werden können, nämlich Grundsätze darüber, unter welchen Gesichtspunkten man überhaupt hier zu einem Rahmengesetz kommen soll. Darin heißt es:

    (2) Der Bund hat in diesem Bereiche das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, weil

    1. eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung einzelner Länder nicht wirksam geregelt werden kann . . .
    In den meisten Ländern ist es schon wirksam geregelt. Dafür sind Beispiele vorhanden.
    ... oder
    2. die Regelung einer Angelegenheit durch ein Landesgesetz die Interessen anderer Länder
    oder der Gesamtheit beeinträchtigen könnte ...
    Das trifft hier auch nicht zu.
    ... oder
    3. die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit, insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus sie erfordert.
    Das trifft hier auch nicht zu, sondern die Lebensverhältnisse des Wildes erfordern eine eigene Behandlung in den einzelnen Ländern. So ist die Lage!
    Das Bundesjagdgesetz ist kein Rahmengesetz mehr, sondern ein vollständiges Gesetz. Herr Kollege Ruhnke hat schon darauf hingewiesen, daß in dem Katalog alles aufgeführt ist. Das soll man doch den einzelnen Ländern überlassen. Lassen Sie doch die Verhältnisse so regeln, wie es der Bundesrat gesagt hat. Die Ländervertreter haben hier folgendes zum Ausdruck gebracht:
    Angesichts der verfassungsmäßigen und rechtlichen Bedenken sowie der sachlichen und technischen Mängel, die der Entwurf des Bundesjagdgesetzes in seiner jetzigen Fassung aufweist, erscheint es wünschenswert, daß der Entwurf vor seiner Verabschiedung durch das Plenum des Bundestags zur Beratung an den Rechtsausschuß und gegebenenfalls zur nochmaligen Beratung an den Ernährungsausschuß des Bundestags verwiesen wird.
    Sie werden kaum eine Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz in der jetzigen Form finden.

    (Zuruf von der CDU: Abwarten!)

    Der Vermittlungsausschuß wird sowieso angerufen werden. Das können wir uns vielleicht aber ersparen, wenn wir den letzten Versuch machen, aus diesem Gesetzentwurf ein wirkliches Rahmengesetz zu machen.
    Deswegen beantrage ich, den Gesetzentwurf zur nochmaligen Beratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und gleichzeitig auch an den Rechtsausschuß des Bundestags zurückzuverweisen. Ich bitte Sie dringend, aus Gründen der Sachlichkeit und wegen der Notwendigkeit der regionalen Regelung durch die Ländergesetzgebung, diesem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall rechts.)