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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 211. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1952 9255 211. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9256B, 9262C Eintritt des Abg. Moosdorf in den Bundestag 9256C Begrüßung des Abg. Bazille nach seiner Genesung 9256C Austritt des Abg. Wittmann aus der Fraktion der DP/DPB 9256C Einspruch des Abg. Loritz gegen den ihm in der 210. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 520) 9256C, 9258B Beschlußfassung 9258C Ausscheiden des Abg. Dr. Schäfer aus der deutschen Delegation zur Beratenden Versammlung des Europarats und Zuwahl des Abg. Dr. Freiherrn von Rechenberg 9256D, 9262C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze 9256D Gesetz über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln 9256D Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 9257A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Angelegenheit des tschechoslowakischen Staatsangehörigen Frantisek Kroupa (Nr. 3368 der Drucksachen) 9257A Bericht des Bundeskanzlers über den Ausbau der Bundesstraßen 51 und 54 (Nr. 3357 der Drucksachen) 9257A Bericht des Bundeskanzlers über das Freiburger Flugplatzprojekt (Nr. 3358 der Drucksachen) 9257A Zwischenbericht des Bundeskanzlers über die Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nr. 3359 der Drucksachen) 9257A Ergänzende Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit zur Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Möglichkeiten der Einberufung einer europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Nrn. 2826, 2895, 3046, 3366 der Drucksachen) 9257A Kleine Anfrage Nr. 260 der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen gegen Besatzungsnotstände in Bad Oeynhausen (Nrn. 3299, 3367 der Drucksachen) . . . . 9257B Kleine Anfrage Nr. 263 der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Wertpapierbereinigung (Nrn. 3309, 3361 der Drucksachen) 9257B Zur Tagesordnung 9257B Antrag der Gruppe der KPD auf Aufsetzung eines Antrags auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses betr. Überprüfung der Vorgänge in Essen am 11. Mai 1952 auf die Tagesordnung . 9257C Renner (KPD) 9257C Unterbrechung der Sitzung . . . 9258B Widerspruch gegen Aufsetzung 9258B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe (Nr. 3333 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3345 der Drucksachen) 9258C Dr. Semler (CSU), Berichterstatter . 9258C Wehner (SPD) ' 9259C Abstimmungen 9259C, 9260A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Teuerungszulagenänderungsgesetz — TZAndG —) (Nr. 3217 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3337 der Drucksachen) 9260A Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9260B Abstimmungen 9261B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Nr. 3354 der Drucksachen) 9261C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 9261C Beschlußfassung 9262B Unterbrechung der Sitzung . . . 9262C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800, z u 1800, 3300, z u 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 515; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 516 bis 519, 521 bis 534) 9262D Zur Geschäftsordnung: Schütz (CSU) 9262D Unterbrechungen der Sitzung . . 9262D Allgemeine Beratung: Ollenhauer (SPD) 9263A Kriedemann (SPD) 9265D, 9292B Kunze (SPD) 9269A Schütz (CSU) .9271B Dr. Kather (CDU) 9273D Dr. Keller (Fraktionslos) 9275D Rische (KPD) 9277C Dr. Atzenroth (FDP) 9280A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9281A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9283A von Thadden (Fraktionslos) 9284C Dr. Reismann (FU) 9285D Loritz (Fraktionslos) 9288C Farke (DP) 9290B Dr. Ott (DP-Gast) 9291B Weiterberatung vertagt 9292C Ausschluß des Abg. Renner für 20 Sitzungstage 9292C Nächste Sitzung 9292D Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Erich Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 161. Sitzung am 12. Juli 1951 wurde — kurz vor den Ferien — das sogenannte Teuerungszulagengesetz in zweiter und dritter Beratung angenommen. In der Zwischenzeit konnte dieses Gesetz jedoch nur von den Trägern der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und den Arbeitsämtern durchgeführt werden. Nicht durchgeführt wurde es von den Rentenversicherungsträgern und den Versorgungsämtern. Die Rentenversicherungsträger machten bereits 14 Tage nach Verkündigung des Gesetzes durch ihren „Ständigen Ausschuß" die Gesetzgebung auf die Notwendigkeit aufmerksam, das Gesetz zu ändern, da es für die Rentenversicherungsträger wesensfremd sei, die Einkommensverhältnisse der Antragsteller zu prüfen und zu überwachen. Diesen Bedenken wurde jetzt im Änderungsgesetz dadurch Rechnung getragen, daß die Einkommensprüfung von den Fürsorgeämtern durchgeführt wird. Darüber hinaus konnten die erforderlichen Verwaltungsvorschriften nicht in Übereinstimmung mit den Auffassungen des Bundesrats gebracht werden.
    Durch das sogenannte Soforthilfe-Anpassungsgesetz, das von uns am 25. Oktober 1951 beschlossen wurde, trat eine Verbesserung für die Kreise ein, die seinerzeit durch das Teuerungszulagengesetz erfaßt werden sollten. Nach Annahme des Unfallrentenzulagengesetzes greift auch dieses Gesetz in die angesprochene Materie ein, da besonders § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes noch nachträgliche Erhöhungen für solche Kreise bringt, die seinerzeit in das Teuerungszulagengesetz durch die Anwendung der Ruhensbestimmungen sehr benachteiligt wurden.
    Ich will diese Materie hier nicht ansprechen, sondern nur die Regierung bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, damit zu diesem wichtigen § 7 Abs. 2 nun sehr schnell Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Die einzelnen Gesetze, insbesondere in der Sozialversicherung, sind stark miteinander verzahnt. Obwohl es sich lohnen würde, diese Dinge gemeinsam zu betrachten, möchte ich als Berichterstatter jedoch davon absehen.
    In Vorbesprechungen zu diesem Gesetz, an denen auch Vertreter des Bundesrats und der Bundesregierung teilnahmen, und nach eingehenden Ausschußberatungen glaubt der Sozialpolitische Ausschuß, nun die Grundsätze des Gesetzes so geklärt zu wissen, daß er Ihnen die Annahme empfehlen kann.
    Wichtig erscheint zunächst die Frage, welche Kreise in Zukunft von der Teuerungszulage ausgenommen werden. Es sind dies erstens die Empfänger von Familiengeld der Unfallversicherung, zweitens die Empfänger von Krankengeld der Unfallversicherung sowie Kranken- und Hausgeld der Krankenversicherung, drittens die Empfänger von Kranken- und Hausgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese drei Gruppen fallen also in Zukunft nicht mehr unter das Teuerungszulagengesetz.
    Für die Soforthilfeempfänger waren die Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 weggefallen, weil die Unterhaltshilfe durch das Soforthilfe-Anpassungsgesetz erhöht worden ist. Für die voraufgegangenen drei Monate haben mich diese Kreise die Teuerungszulage erhalten.
    Geklärt wurde auch, daß bei Bezug mehrerer Sozialleistungen die Teuerungszulage zu den in der Reihenfolge des § 1 Abs. 1 jeweils erstgenannten Sozialleistungen gewährt und beim Zusammentreffen mehrerer Sozialversicherungsrenten zu der h ö c h s t en Sozialversicherungsrente gewährt wird.
    Bei den Betrachtungen hat auch eine Rolle gespielt. ob man für die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung die Höchstgrenzen aufheben soll. Der Ausschuß glaubt aus grundsätzlichen Erwägungen diesen Anregungen nicht folgen zu können. § 3 Abs. 2.
    Weiter ist es die Pflicht des Berichterstatters, darauf hinzuweisen, daß der Sozialpolitische Ausschuß nahezu einstimmig der Auffassung war, daß die bisherige Einteilung der Wohngemeinden in Ortsklassen, die auch in diesem Gesetz in § 4 herangezogen wird, überholt ist und dringend eine Neufassung, wenn nicht gar Beseitigung, notwendig


    (Meyer [Hagen])

    macht. Wegen der Dringlichkeit dieses Gesetzes mußte jedoch von einer anderen Regelung Abstand genommen werden.
    In § 5 Abs. 1 wird gesagt, daß die Teuerungszulage grundsätzlich mit der Sozialleistung gezahlt wird. Maßgebend 'ist stets nach § 5 Abs. 2 das Einkommen des letzten Kalendermonats, bei veränderlichem Einkommen das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalendermonate.
    Bereits in Anpassung an das zu erwartende Gesetz zur Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen wird ergänzt:
    Als Einkommen gelten alle Einkünfte; abzusetzen sind Aufwendungen für Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und privaten Versicherung oder ähnlichen Einrichtungen in angemessenem Umfange sowie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.
    In § 4 Abs. 4, der einige Bedeutung hat, heißt es weiter:
    Von der Grundrente für 'Beschädigte nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes bleiben die Hälfte, mindestens aber 10 DM je Monat, außer Ansatz.
    Nach einer längeren Aussprache bleibt es bei der ursprünglich vorgelegten Fassung des Gesetzes, die besagt:
    Die Träger der Rentenversicherung können sich bei der Prüfung, ob hinsichtlich der Einkommensverhältnisse die Voraussetzungen des § 4 erfüllt sind, der Verwaltungshilfe der Fürsorgeverbände bedienen.
    Krankengeldempfänger erhalten in zur Zeit laufenden Fällen die Teuerungszulage, solange ihnen ein Krankengeldanspruch zusteht. Im übrigen fallen Teuerungszulagen, die nach dem Änderungsgesetz nicht mehr zu gewähren sind, spätestens mit dem Ende des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats weg.
    Auch dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1951 in Kraft.
    Ich habe die Ehre, Sie im Namen des Sozialpolitischen Ausschusses zu bitten, das Gesetz in der nunmehr vorliegenden Form anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich komme zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung. Ich bitte die Damen und Herren, die den Artikeln 1, —2, — 3,— der Einleitung und der Überschrift in der Fassung der Drucksache Nr. 3337 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Diese Bestimmungen sind einstimmig angenommen worden.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Die Einzelbesprechung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt worden sind. Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Teuerungszulagenänderungsgesetz). Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Bei offenbar einer Gegenstimme — oder Enthaltung? —

(Zuruf: Enthaltung!)

— bei einer Enthaltung ist das Gesetz angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 3 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Nr. 3354 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ritzel. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Das Hohe Haus hat am 19. April 1951 der gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestags und des Bundesrats für den Vermittlungsausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes zugestimmt.
    Der § 1 dieser Geschäftsordnung lautet:
    Ständige Mitglieder
    Bundestag und Bundesrat entsenden je zwölf ihrer Mitglieder, die den ständigen Vermittlungsausschuß bilden.
    Die Wahl der Zahl zwölf beruhte auf der Erwägung, die bei der Vorberatung eine entscheidende Rolle spielte, daß jedem der zwölf deutschen Bundesländer eine Vertretung gegeben werden möge. Daraufhin kam auch eine Vertretung des Bundestags mit zwölf Mitgliedern des Hohen Hauses zustande. Auf Grund der Entwicklung, die zur Bildung des Südweststaates geführt hat, kam an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestags ein Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrats, in dem es heißt, daß der Bundesrat in seiner 84. Sitzung vom 9. Mai 1952 folgendes beschlossen hat:
    1. Entsprechend der durch die Bildung des südwestdeutschen Bundeslandes eingetretenen Verminderung der Zahl der Länder in der Bundesrepublik von zwölf auf zehn soll in § 1 der gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestags und des Bundesrats für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) die Zahl zwölf durch die Zahl zehn ersetzt werden.
    Punkt 2 ist in dem Zusammenhange nicht von entscheidender Bedeutung.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich in zwei Sitzungen mit der Angelegenheit befaßt und empfiehlt dem 'Bundestag, zu beschließen:
    1. In § 1 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses vom 19. April 1951 ist die Zahl 12 durch die Zahl 10 zu ersetzen.
    2. Der Stellenanteil der Fraktionen des Bundestags für die zehn Mitglieder des Bundestags im Vermittlungsausschuß wird nach dem Verfahren d'Hondt errechnet. Hierzu sind die Fraktionsstärken vom Tage dieses Beschlusses für die Berechnung zugrunde zu legen.
    Zu Ihrer Information darf ich sagen, daß damit entfallen würden auf die Fraktion der CDU/CSU fünf Mitglieder im Vermittlungsausschuß, auf die Fraktion der SPD vier, auf die Fraktion der FDP ein Mitglied.


    (Ritzel)

    In der Zwischenzeit ging noch ein Schreiben des Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, des Herrn Kollegen Kiesinger, hier ein, in dem es heißt:
    Wie ich erfahre, hat der Bundesrat in seiner 84. Sitzung am 9. Mai 1952 bereits den Eventualbeschluß gefaßt, einem Beschluß des Bundestags, wie er vom Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität beantragt worden ist, zuzustimmen. Beschließt daher der Bundestag antragsgemäß, so wird die Änderung der Geschäftsordnung sofort wirksam. Die dem Vermittlungsausschuß vorliegenden Anträge des Bundesrats verlangen die unverzügliche Einberufung des Vermittlungsausschusses. Voraussetzung hierfür ist die Kenntnis der von beiden Häusern entsandten Persönlichkeiten. Die Änderung der Geschäftsordnung macht eine neue Benennung zumindest einiger vom Bundestag zu entsendender Mitglieder erforderlich. Ich wäre dankbar, wenn Sie die Fraktionen des Bundestags zweckmäßigerweise unmittelbar nach Verabschiedung des eingangs bezeichneten Antrags veranlaßten, sie in den Stand zu setzen, dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses die vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses bis Donnerstag, den 15. Mai, 12 Uhr, zu benennen.
    Ich kann diesen Vorschlag nur unterstützen. Es ist bei den Vorberatungen im Geschäftsordnungsausschuß genügend klargeworden, daß es eine eilige Angelegenheit ist. Das Hohe Haus wird also gebeten — sowohl vom Bundesrat als auch vom Ausschuß für Geschäftsordnung —, der beantragten Änderung im § 1 der Satzungen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen, die Zahl 12 auf die Zahl 10 herabzusetzen. Zudem wünscht der Herr Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, daß die Personlichkeiten, die künftig als zehn Vertreter des Bundes tags in den Vermittlungsausschuß entsandt werden, bis morgen nachmittag 12 Uhr benannt werden möchten.
    Da bisher die Anwendung des d'Hondtschen Systems für den Vermittlungsausschuß zwar praktisch geübt, aber nicht durch Beschluß festgelegt worden ist, wird zusätzlich gebeten, entsprechend Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses zu beschließen.