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ID0121102700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 211. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1952 9255 211. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9256B, 9262C Eintritt des Abg. Moosdorf in den Bundestag 9256C Begrüßung des Abg. Bazille nach seiner Genesung 9256C Austritt des Abg. Wittmann aus der Fraktion der DP/DPB 9256C Einspruch des Abg. Loritz gegen den ihm in der 210. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 520) 9256C, 9258B Beschlußfassung 9258C Ausscheiden des Abg. Dr. Schäfer aus der deutschen Delegation zur Beratenden Versammlung des Europarats und Zuwahl des Abg. Dr. Freiherrn von Rechenberg 9256D, 9262C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze 9256D Gesetz über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln 9256D Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 9257A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Angelegenheit des tschechoslowakischen Staatsangehörigen Frantisek Kroupa (Nr. 3368 der Drucksachen) 9257A Bericht des Bundeskanzlers über den Ausbau der Bundesstraßen 51 und 54 (Nr. 3357 der Drucksachen) 9257A Bericht des Bundeskanzlers über das Freiburger Flugplatzprojekt (Nr. 3358 der Drucksachen) 9257A Zwischenbericht des Bundeskanzlers über die Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nr. 3359 der Drucksachen) 9257A Ergänzende Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit zur Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Möglichkeiten der Einberufung einer europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Nrn. 2826, 2895, 3046, 3366 der Drucksachen) 9257A Kleine Anfrage Nr. 260 der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen gegen Besatzungsnotstände in Bad Oeynhausen (Nrn. 3299, 3367 der Drucksachen) . . . . 9257B Kleine Anfrage Nr. 263 der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer u. Gen. betr. Wertpapierbereinigung (Nrn. 3309, 3361 der Drucksachen) 9257B Zur Tagesordnung 9257B Antrag der Gruppe der KPD auf Aufsetzung eines Antrags auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses betr. Überprüfung der Vorgänge in Essen am 11. Mai 1952 auf die Tagesordnung . 9257C Renner (KPD) 9257C Unterbrechung der Sitzung . . . 9258B Widerspruch gegen Aufsetzung 9258B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe (Nr. 3333 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 3345 der Drucksachen) 9258C Dr. Semler (CSU), Berichterstatter . 9258C Wehner (SPD) ' 9259C Abstimmungen 9259C, 9260A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Teuerungszulagenänderungsgesetz — TZAndG —) (Nr. 3217 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3337 der Drucksachen) 9260A Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9260B Abstimmungen 9261B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Nr. 3354 der Drucksachen) 9261C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 9261C Beschlußfassung 9262B Unterbrechung der Sitzung . . . 9262C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800, z u 1800, 3300, z u 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 515; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 516 bis 519, 521 bis 534) 9262D Zur Geschäftsordnung: Schütz (CSU) 9262D Unterbrechungen der Sitzung . . 9262D Allgemeine Beratung: Ollenhauer (SPD) 9263A Kriedemann (SPD) 9265D, 9292B Kunze (SPD) 9269A Schütz (CSU) .9271B Dr. Kather (CDU) 9273D Dr. Keller (Fraktionslos) 9275D Rische (KPD) 9277C Dr. Atzenroth (FDP) 9280A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9281A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9283A von Thadden (Fraktionslos) 9284C Dr. Reismann (FU) 9285D Loritz (Fraktionslos) 9288C Farke (DP) 9290B Dr. Ott (DP-Gast) 9291B Weiterberatung vertagt 9292C Ausschluß des Abg. Renner für 20 Sitzungstage 9292C Nächste Sitzung 9292D Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Johannes Semler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage ist vom Finanzausschuß, vom ERP-Ausschuß und vom Auswärtigen Ausschuß beraten worden. Es handelt sich um den Abschluß eines Kreditvertrags zwischen der Export-Import-Bank in Washington und der Bundesrepublik über einen Anleihebetrag von 16,9 Millionen Dollar. Dieser Betrag stellt einen Teil der Wirtschaftshilfe dar, den die Bundesrepublik im Marshallplan-Fiskaljahr 1951/52 erhält. Die Gesamthilfe von 106 Millionen Dollar ist aufgeteilt in einen Anteil, der der Bundesrepublik als Schenkung zugewiesen ist in Höhe von 89,1 Millionen und in den vorgenannten Restbetrag, der der Bundesrepublik als Anleihe zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Anleihe von 16,9 Millionen wird mit 2 1/2 % verzinslich sein und ist langfristig in Jahresraten tilgbar.
    Angesichts dieser Bedingung der Anleihe haben der Finanzausschuß und der ERP-Ausschuß gegen den Abschluß eines entsprechenden Anleiheabkommens keine Bedenken und empfehlen dem Hohen Hause, dem Inhalt des Abkommens zuzustimmen.
    Der Auswärtige Ausschuß hatte eine weitere Frage zu prüfen, und zwar die Frage, ob durch eine Genehmigung dieses Kreditvertrages der Notenwechsel zwischen dem amerikanischen Hohen Kommissar — in seiner Eigenschaft als Sonderbevollmächtigter für die ECA in Deutschland — und der Bundesrepublik etwa zunächst der Ratifikation bedürfte, bevor dieses Kreditabkommen geschlossen werden könnte oder ob die Bewilligung dieses Kreditabkommens für die später vorzunehmende Ratifikation dieses Notenwechsels in irgendeiner Weise präjudizierlich sein könnte.
    Hierzu ist zu bemerken, daß nach den Ausführungen der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß die Grundlage für diese Kreditbewilligung in dem Kongreßgesetz zu suchen ist, das als Mutual Security Act bekannt ist. Bei den Bedingungen für die Gewährung von Hilfe nach diesem Gesetz hat man zwei verschiedene Tatbestände zu


    (Dr. Semler)

    unterscheiden. In § 511 des Gesetzes finden sich im Abs. a die Bedingungen für militärische, wirtschaftliche oder technische Hilfe an andere Nationen. Die Gewährung dieser Hilfe ist an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft. In dem Abs. b dieses Gesetzes ist gesagt, daß technische oder wirtschaftliche Hilfe anderen Nationen unter gewissen Umständen gewährt werden darf, und zwar, wenn der Präsident feststellt, daß die Gewährung einer solchen Hilfe die Sicherheit der Vereinigten Staaten stärkt und den Weltfrieden fördert, und wenn das Empfangsland sich bereit erklärt hat, an der internationalen Verständigung zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens mitzuarbeiten und diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die wechselseitig vereinbart werden, um die Ursachen internationaler Spannungen zu beseitigen.
    Der Ausschuß hat die Frage geprüft, ob unter diesen Voraussetzungen das vorliegende Kreditabkommen in diesem Hause genehmigt werden kann, ohne daß vorher der Notenwechsel ratifiziert worden ist. Die Mehrheit des Ausschusses ist der Auffassung, daß in der Tat der Genehmigung des Kreditabkommens nichts im Wege steht, da es auf § 511 b, den ich soeben dem Hause bekanntgegeben habe, gestützt wird und vermutlich — das konnte uns die Bundesregierung nicht eindeutig sagen, aber man darf es vermuten — auch die Mittel aus Fonds stammen, die nicht etwa für militärische und ähnliche Hilfe an andere Staaten im amerikanischen Kongreß bewilligt sind. Immerhin, da diese Frage nicht ganz zweifelsfrei geklärt werden konnte, hat der Auswärtige Ausschuß einstimmig festgestellt, daß durch die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Entscheidung über die Ratifikationsbedürftigkeit des Notenwechsels zwischen dem Sondervertreter der ECA, dem amerikanischen Hohen Kommissar, vom 19. Dezember 1951 und dem Bundeskanzler vom 28. Dezember 1951 vorweggenommen werden soll.
    Der Auswärtige Ausschuß hat mich beauftragt, Ihnen diese Entschließung ausdrücklich als seine Auffassung bekanntzugeben.
    In dem Anleiheabkommen ist ferner vorgesehen, daß der Bundesjustizminister eine Erklärung über die Ordnungsmäßigkeit des für die Bewilligung notwendigen deutschen Verfahrens abgibt. Diese Bestimmung entspricht ähnlichen Bestimmungen, wie sie in internationalen Anleiheverträgen häufig zu finden sind. Immerhin legt der Auswärtige Ausschuß Wert darauf, festzustellen, daß durch das in Ziffer 5 b des dem Gesetzentwurf anliegenden Abkommens vorgesehene Gutachten des Bundesjustizministeriums keine authentische Interpretation des Grundgesetzes hinsichtlich der Ratifikationsbedürftigkeit des oben bezeichneten Notenwechsels gegeben wird.
    Wenn das Hohe Haus dieser Auffassung des Auswärtigen Ausschusses zustimmt, die ich soeben in diesen beiden Punkten bekanntgegeben habe, empfiehlt auch der Auswärtige Ausschuß:
    Der Bundestag wolle beschließen, dem Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wir treten in die zweite Beratung des Gesetzes — Drucksache
Nr. 3333 — ein. Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Herr Abgeordneter Wehner, Sie wünschen das Wort zu nehmen? — Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 1 und 2, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; die aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift sind mit Mehrheit angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Besprechung. Herr Abgeordneter Wehner, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion vermag der Empfehlung des Herrn Ausschußberichterstatters nicht zu folgen. Das Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe steht, wie wir im Bericht gehört haben, materiell im Zusammenhang mit dem Abkommen über gegenseitige Sicherheit, zu dem der Bundestag bisher seine Zustimmung nicht gegeben hat. Durch den Notenwechsel zwischen dem amerikanischen Hohen Kommissar und dem Herrn Bundeskanzler vom 19. Dezember bzw. 28. Dezember vergangenen Jahres ist der Übergang vom Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 15. Dezember 1949, das der Bundestag ratifizierte, zu einem Abkommen über gegenseitige Sicherheit vorgenommen worden. Art und Zweckbestimmung des Gesetzes über gegenseitige Sicherheit verleihen diesem Gesetz eine weitertragende und auch materiell andere Bedeutung als die eines Bewilligungsgesetzes von der Art des Gesetzes über wirtschaftliche Zusammenarbeit, dem der Bundestag im Rahmen des Abkommens vom Dezember 1949 seine Zustimmung gegeben hat.
    Das in der Note des Herrn Bundeskanzlers vom 28. Dezember vergangenen Jahres ausgesprochene ausdrückliche Bekenntnis zur Zweckerklärung des Gesetzes über gegenseitige Sicherheit — eines amerikanischen Gesetzes -- kann nicht als eine bloße Zusatzvereinbarung zum Abkommen vom Dezember 1949 angesehen werden. Es handelt sich unserer Auffassung nach dabei um eine politische Willenserklärung der Bundesregierung, die durch die Ratifikation des Abkommens vom 15. Dezember 1949 nicht gedeckt wird. Das Bekenntnis zum Zweck des Gesetzes über gegenseitige Sicherheit umschließt ausdrücklich ein Bekenntnis zur Stärkung der Außenpolitik und Sicherheit der Vereinigten Staaten, und es steht für uns außer Zweifel, daß der Notenwechsel vom Dezember 1951 ratifikationsbedürftig ist. Es bedarf also eines Bundesgesetzes. Bevor der Bundestag über dieses Ratifikationsgesetz entschieden hat, kann nach Ansicht der sozialdemokratischen Fraktion kein Gesetz beschlossen werden, das materiell auf dem Abkommen über gegenseitige Sicherheit fußt, wie es in diesem Gesetz, das uns in Drucksache Nr. 3333 vorgelegt wurde, der Fall ist. Eine vorherige Beschlußfassung über ein Gesetz, das sich aus dem Abkommen über gegenseitige Sicherheit herleitet, könnte als eine Art von Anerkennung des erwähnten Notenwechsels angesehen werden, ohne daß die gesetzgebende Körperschaft diesen Notenwechsel ausdrücklich und in der notwendigen Form anerkannt hätte. Einem solchen Mißverständnis darf


    (Wehner)

    sich der Bundestag nach unserer Meinung um so weniger aussetzen, als bei Stellen der Bundesregierung die Auffassung vorhanden war, als ob dieser Notenwechsel keiner Ratifikation bedürfe.
    Daß auch die Mehrheit des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten Wert darauf legt, nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, als würde die Beschlußfassung über das jetzt hier vorgelegte Kreditgesetz eine Ratifikation sozusagen vorwegnehmen oder präjudizieren, zeigt ja, daß es in dieser Beziehung auch bei der Mehrheit erhebliche Bedenken gibt. Wir können uns aber mit diesen Bedenken allein nicht zufriedengeben; daher stimmt die sozialdemokratische Fraktion gegen dieses Gesetz.