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ID0120908200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 9121 209. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952 Geschäftliche Mitteilungen . . . . 9122A, 9160D, 9161B, 9185C Vorlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und einer Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs zu den Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (Nr 3341 der Drucksachen) 9122A Ausschußüberweisung 9122B Zur Tagesordnung betr. Aufsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9122B Dr. Pünder (CDU) 9122B Widerspruch gegen Aufsetzung 9122C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nrn. 1800, zu 1800, 3300, zu 3300 der Drucksachen, Umdruck Nr. 490; Änderungsanträge Umdrucke Nr. 492 bis 496, 498 bis 512) . . . 9122C Zweiter Teil, §§ 124 bis 226: Seuffert (SPD): als Berichterstatter . . . 9122D, 9125A als Abgeordneter 9126A Lücke (CDU) 9123C Dr. Atzenroth (FDP) 9124A, D Goetzendorff (Fraktionslos) 9124C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9125B, 9126C Kunze (CDU) 9126B Abstimmungen . . . 9123A, +D, 9124B, C, 9125A, 9126D, 9127A §§ 227 bis 250: Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 9126D als Abgeordneter 9130A Dr. Trischler (FDP) 9127A Dr. Horlacher (CSU) 9128C Dr. Koch (SPD) 9128D Dr. von Golitschek (FDP) 9129D Kunze (CDU) 9130B Seuffert (SPD) 9130D, 9133D Neuburger (CDU) 9132D Dr. Bertram (FU) 9134B Kriedemann (SPD) 9134D Abstimmungen 9127A, 9128C, 9135D namentliche Abstimmung 9135C Dritter Teil, §§ 251 bis 265: Dr. von Golitschek (FDP): als Abgeordneter 9136A, B Kunze (CDU) 9136A, 9138A Müller (Frankfurt) (KPD) 9136D, 9137D, 9138B Kriedemann (SPD) 9137B Abstimmungen 9136C, 9137C, 9138C §§ 266 bis 284: Dr. Reismann (FU) . 913&D, 9139D, 9161C, 9163A, 9165C, 9170D, 9175A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 9139A, 9147B, 9158D, 9176C Schütz' (CSU): als Berichterstatter 9139B als Abgeordneter . . . . 9167C, 9173C Kunze (CDU) 9140B, 9160B, 9162B, 9165B Seuffert (SPD) . . . 9140D, 9167A, 9169B, 9170D, 9174A, 9177A Ewers (DP) 9141A Ohlig (SPD) 9141C, 9155B, 9169C Müller (Frankfurt) (KPD) . 9144C, 9155C, 9166C, 9168A, D, 9170C Dr. Kather (CDU) 9148C, 9156C Loritz (Fraktionslos) . . 9150A, 9165A Farke (DP): zur Sache 9151C zur Geschäftsordnung 9161A Kriedemann (SPD): zur Sache 9152D, 9157D, 9159C, 9161C, 9164B, 9168D zur Geschäftsordnung 9160B Dr. Friedensburg (CDU) 9157A Dr. Preusker (FDP) • 9157B Dr. Bucerius (CDU) . . . . 9163C, 9164B Goetzendorff (Fraktionslos) . 9164C, 9173B, 9176A Dr. von Golitschek (FDP) . . . . 9169A, C Kuntscher (CDU) 9170A Dr. Atzenroth (FDP) 9171C Kinat (SPD) 9171D, 9175C Frau Krahnstöver (SPD) 9176B Abstimmungen . . 9160C, 9161A, 9165D, 9177B namentliche Abstimmungen . . 9160D, 9161B §§ 285 bis 314: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU): als Berichterstatterin 9178B als Abgeordnete 9180C, 9181D Dr. Zawadil (FDP) 9179B Goetzendorff (Fraktionslos) 9180A Renner (KPD) . . . . 9180B, 9180C, 9182A Seuffert (SPD) 9181D Frau Krahnstöver (SPD) 9183D Dr. Trischler (FDP) 9184D Kunze (CDU), Berichterstatter . . 9184D Abstimmungen 9184A Weiterberatung vertagt 9185C Nächste Sitzung 9185C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Änderungsanträge zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 9186 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 9186 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse 9186 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 239 Abs. 1 Nr. 1 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 15) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 269 (Umdruck Nr. 492 Ziffer 16) 3. über § 269 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse (Nr. 3300 der Drucksachen) Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — - — Albers . Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Nein enthalten Blank (Dortmund) — — — Bodensteiner Nein Nein Ja Frau Brauksiepe entschuldigt entschuldigt entschuldigt Dr. von Brentano Nein Nein Ja Brese Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Ja Brookmann Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein — Frau Dietz Nein Nein enthalten Dr. Dresbach Nein Nein Ja Eckstein Nein Nein Ja Dr. Edert Nein enthalten enthalten Dr. Ehlers Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Ja Dr. Erhard — — — Etzel (Duisburg) krank krank krank Etzenbach entschuldigt entschuldigt entschuldigt Even Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein . Ja Dr. Fink Nein Nein Ja Dr. Frey krank krank krank Fuchs Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg Nein enthalten enthalten Fürst Fugger von Glött . Nein Nein Ja Funk Nein Nein Ja Gengler Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Nein Ja Gibbert Nein Nein enthalten Giencke Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer . Nein Nein Ja Glüsing Nein Nein Ja Gockeln — - — Dr. Götz enthalten enthalten enthalten Frau Dr. Gröwel Nein Nein Ja Günther entschuldigt Nein Ja Hagge Nein Nein entschuldigt Frau Heiler Nein Nein Ja Heix Nein Nein Ja Dr. Henle Nein Nein Ja Hilbert Nein entschuldigt entschuldigt Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hohl Nein Nein Ja Dr. Holzapfel — — — Hoogen Nein Nein Ja Hoppe Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Dr. Horlacher . Nein Nein enthalten Horn Nein entschuldigt entschuldigt Huth Nein Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Nein Ja Junglas Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Ja Kaiser - - — Karpf Nein Nein Ja Dr. Kather Ja Nein Ja Kemmer Nein Nein Ja Kemper Nein Nein enthalten Kern krank krank krank Kiesinger Nein Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Ja Dr. Kopf Nein Nein Ja Kühling Nein Nein Ja Kuntscher enthalten enthalten enthalten Kunze Nein Nein Ja Dr. Laforet Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - — Leibfried — Ja Lenz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Leonhard Nein Nein Ja Lücke Nein Nein Ja Majonica Nein Nein Ja Massoth . Nein Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Nein Ja Mehs Nein Nein Ja Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Ja Mühlenberg Nein enthalten Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Nein Ja Müller-Hermann enthalten Nein Ja Naegel Nein Nein Ja Neber Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Ja Nickl Nein Nein enthalten Frau Niggemeyer Nein Nein Ja Dr. Niklas Nein — — Dr. Oesterle Nein Nein Ja Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Nein Nein Ja Pfender Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Nein Ja Dr. Povel Nein Nein Ja Frau Dr. Probst Nein - Ja Dr. Pünder Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Ja Rahn Nein Nein Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt entschuldigt entschuldigt Frau Rösch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rümmele Nein Nein Ja Sabel . Nein Nein Ja Schäffer — — - Scharnberg Nein Nein Ja Dr. Schatz Nein Nein Ja Schill Nein Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Nein Ja Schmitz Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schüttler Nein Ja Nein Schütz Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Schuler Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr Nein Nein Ja Dr. Semler Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Ja Dr. Solleder Nein Nein enthalten Spies Nein Nein Ja Graf von Spreti Nein enthalten enthalten Stauch beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Steinbiß Nein Nein Ja Storch . — — — Strauß Nein Nein Ja Struve Nein Nein J a _ Stücklen Nein Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Nein Ja Wackerzapp beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wahl Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) Nein Nein — Dr. WeiB Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Nein Frau Ansorge Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Nein Arnholz Ja entschuldigt entschuldigt Dr. Baade Ja Ja Nein Dr. Bärsch Ja Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Ja Nein Bazille krank krank krank Behrisch Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Nein Bielig Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Nein Dr. BleiB Ja Ja Nein Böhm Ja Ja Nein Dr. Brill Ja Ja Nein Bromme Ja Ja Nein Brünen beurlaubt beurlaubt beurlaubt Cramer Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Nein Diel Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Nein Eichler Ja Ja Nein Ekstrand Ja Ja Nein Erler Ja Ja Nein Faller Ja Ja Nein Franke entschuldigt entschuldigt entschuldigt Freidhof Ja Ja Nein Freitag beurlaubt beurlaubt beurlaubt Geritzmann Ja Ja Nein Gleisner . Ja Ja Nein Görlinger Ja Ja Nein Graf Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Nein Dr. Gülich krank krank krank Happe Ja Ja Nein Name 1. 2. 3. Abstimmung Heiland Ja Ja Nein Hennig Ja Ja Nein Henßler krank krank krank Herrmann krank krank krank Hoecker Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Ja Nein Imig Ja Ja Nein Jacobi Ja . Ja Nein Jacobs Ja Ja Nein Jahn Ja Ja Nein Kalbfell krank krank krank Kalbitzer Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Nein Keuning Ja Ja Nein Kinat Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Ja Nein Dr. Koch Ja Ja Nein Frau Korspeter Ja Ja Nein Frau Krahnstöver Ja Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Ja Nein Kriedemann Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Nein Lange Ja Ja Nein Lausen Ja Ja Nein Frau Lockmann Ja Ja Nein Ludwig Ja Ja Nein Dr. Luetkens Ja Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Ja Nein Marx Ja Ja Nein Matzner . Ja Ja Nein Meitmann Ja Ja Nein Mellies Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Nein Merten Ja entschuldigt entschuldigt Mertins Ja Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule entschuldigt Ja Nein MiBmahl Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Nein Dr. Mücke Ja Ja Nein Müller (Hessen) Ja Ja Nein Müller (Worms) Ja Ja Nein Frau Nadig Ja Ja Nein Dr. Nölting Ja Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Nein Ollenhauer Ja Ja Nein Paul (Württemberg) Ja Ja Nein Peters Ja Ja Nein Pohle Ja Ja Nein Dr. Preller Ja Ja Nein Priebe Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Nein Richter (Frankfurt) Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Nein Runge Ja Ja Nein Sander . krank krank krank Sassnick Ja Ja Nein Frau Schanzenhach . Ja Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) Ja Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Nein Dr. Schumacher krank krank krank Name 1. 2. 3. Abstimmung Segitz Ja Ja Nein Seuffert Ja Ja Nein Stech Ja Ja Nein Steinhörster Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Nein Striebeck Ja Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Nein Temmen Ja Ja Nein Tenhagen Ja Ja Nein Troppenz Ja Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wagner Ja Ja Nein Wehner Ja Ja Nein Weinhold Ja Ja Nein Welke krank krank krank Weltner Ja Ja Nein Dr. Wenzel Ja Ja Nein Wönner beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zühlke Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Nein Nein Ja Dr. Becker (Hersfeld) Nein Nein 4a Dr. Blank (Oberhausen) Nein Nein Ja Blücher — Nein Ja Dannemann Nein Nein Ja Dr. Dehler Nein Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler krank krank krank Faßbender Nein Nein Ja Freudenberg beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Nein Ja Frühwald krank krank krank Funcke Nein Nein Ja Gaul Nein Nein Ja Dr. von Golitschek Ja Nein Ja Grundmann Nein Nein Ja Dr. Hammer Nein Nein Ja Dr. Hasemann Nein Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Nein Ja Frau Hütter krank krank krank Frau Dr. Ilk Nein Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Nein Ja Kühn Nein Nein Ja Langer Nein Nein Ja Dr. Leuze Nein Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten entschuldigt entschuldigt Margulies Nein — — Mauk Nein Nein Ja Mayer (Stuttgart) entschuldigt Nein Ja Dr. Mende Nein Nein Ja Dr. Miessner entschuldigt entschuldigt entschuldigt Neumayer Nein Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Nein Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) entschuldigt Nein Ja Onnen Nein Nein Ja Dr. Pfleiderer Nein Nein Ja Dr. Preiß Nein Nein Ja Dr. Preusker Nein Nein — Rademacher Nein Nein Ja Rath Nein Nein Ja Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank krank Revenstorff Nein Nein Ja Dr. Schäfer Nein Nein Ja Dr. Schneider Nein Nein Ja Name 1. 2. 3. Abstimmung Stahl Nein Nein Ja Stegner Nein Nein Ja Dr. Trischler Nein Nein Ja Dr. Wellhausen Nein Nein Ja Wirths Nein Nein Ja Dr. Zawadil Ja Nein Ja DP-DPB Ahrens Nein Nein Ja Bahlburg Nein Nein Ja Frau Bieganowski enthalten Ja Ja Eickhoff Nein Nein Ja Ewers Nein Nein Ja Farke Nein Nein Ja Dr. Fricke Nein Nein Ja Frommhold Nein Nein Ja Hellwege — — — Jaffé Nein Nein Ja Frau Kalinke . Nein Nein Ja Kuhlemann Nein Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Nein Ja Löfflad Nein Nein enthalten Matthes Nein Nein Ja Dr. von Merkatz Nein Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Nein Ja Dr. Ott Ja Ja enthalten Reindl enthalten Ja enthalten Schmidt (Bayern) . enthalten Ja Ja Schuster Nein Ja Ja Dr. Seebohm Nein — — Tobaben Nein Nein Ja Wallner enthalten Ja Ja Walter entschuldigt Nein entschuldigt Wittenburg Nein Nein Ja Wittmann Nein Ja Ja FU Freiherr von Aretin Nein Nein Ja Frau Arnold Nein Nein Ja Dr. Bertram Nein Nein Ja Dr. Besold Nein Nein Ja Clausen enthalten Ja enthalten Dr.-Ing. Decker Nein Nein Ja Determann Nein Nein Ja Eichner Nein Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja enthalten Hoffmann (Lindlar) Nein Nein Ja Lampl Nein Nein Ja Mayerhofer Nein Nein Ja Dr. Meitinger Nein Nein Ja Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Nein Nein Ja Parzinger Nein Ja Nein Dr. Reismann Nein Nein Ja Ribbeheger krank krank krank Volkholz — — — Wartner Nein Nein Ja Frau Wessel Nein Nein Ja Willenberg Nein Nein Ja Name 1. 2. 3 Abstimmung KPD Agatz entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fisch Ja enthalten Nein Gundelach Ja enthalten Nein Harig Ja enthalten Nein Kohl (Stuttgart) Ja enthalten Nein Müller (Frankfurt) Ja enthalten Nein Niebergall Ja — Nein Paul (Düsseldorf) Ja enthalten — Reimann . Ja enthalten Nein Renner Ja enthalten Nein Rische Ja entschuldigt Nein Frau Strohbach Ja enthalten Nein Frau Thiele Ja enthalten Nein Vesper entschuldigt entschuldigt entschuldigt Fraktionslos Aumer Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Ja Dr. Dorls - — Nein Fröhlich . krank krank krank Goetzendorff Ja enthalten Nein Hedler beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Jaeger (Hannover) Nein Nein enthalten Dr. Keller Ja enthalten enthalten Loritz Ja Ja Nein Müller (Hannover) - — — von Thadden Nein Nein Ja Tichi krank krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen: 1. Abstimmung 2. Abstimmung 3. Abstimmung Abgegebene Stimmen 337 331 330 Davon: Ja 134 125 182 Nein 194 188 129 Stimmenthaltung 9 18 19 Zusammen wie oben 337 331 330 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. 3. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Nein Ja Dr. Krone Nein Nein Ja Lemmer beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Maxsein Nein — — Dr. Tillmanns Nein Nein Ja SPD Brandt Ja Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Ja Nein Löbe Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Nein Dr. Schellenberg krank krank krank Frau Schroeder (Berlin) Ja Ja Nein Schröter (Berlin) Ja Ja Nein Frau Wolff Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Nein Nein Ja Hübner Nein Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Nein Ja Dr. Reif Nein Nein Ja Dr. Will Nein Nein Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des sozialdemokratischen Änderungsantrags zu § 269 bitte ich mir zu gestatten, daß ich gleichzeitig auch Ziffer 17 des Umdrucks 492 begründe, weil die dort enthaltenen Streichungsanträge mit diesem Änderungsantrag zu § 269 aufs engste verbunden sind.
    Der § 269 in der vorliegenden Ausschußfassung ist an die Stelle der §§ 207 und 214 der Regierungsvorlage getreten. Schon im Zwischentext haben diese beiden Paragraphen eine Änderung erfahren. Dieser Zwischentext wurde von Kritikern, die außerhalb der Sozialdemokratischen Partei stehen, schon einmal als auf giftgrünem Papier gedruckt bezeichnet und als solcher abgelehnt. Die mehrmalige Änderung des § 269 läßt erkennen, daß er sicher eine der wichtigsten Bestimmungen auf der Entschädigungsseite ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Die Tatsache, daß außer von der sozialdemokratischen Fraktion und der kommunistischen Gruppe zu diesem Paragraphen keine Änderungsanträge gestellt worden sind — weder von der Rechten des Hauses noch insbesondere von den VertriebenenAbgeordneten —, muß man natürlich so deuten, daß Sie mit der jetzt vorliegenden Fassung einverstanden sind. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion möchten auch vermuten, daß man Änderungsanträge deshalb nicht gestellt hat, weil man eine Diskussion dieses Paragraphen mehr oder weniger vermeiden wollte. Aber für uns ist es wichtig, daß die Öffentlichkeit über die Bedeutung gerade dieses Paragraphen möglichst viel erfährt.
    Schon in der dritten Lesung des Ausschusses wurde über diesen Paragraphen so gut wie gar nicht mehr diskutiert. Seine Fassung wurde uns in einem Antrag der Regierungskoalition vorgelegt und wurde dann ohne Diskussion gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei beschlossen. In dieser Ausschußsitzung herrschte zum Teil die gleiche Atmosphäre wie hier in der zweiten Lesung im Plenum. Wir hatten die Empfindung, daß ein Teil der Kollegen aus der Regierungskoalition gar nicht mit ihren Herzen bei diesem gemeinsamen Antrag waren. Da man befürchtete, die bessere Einsicht würde bei dem einen oder anderen noch obsiegen, beschloß man zwar nicht den Fraktionszwang, Herr Kollege Schütz, aber man beschloß den Koalitionszwang.

    (Abg. Schütz: Nein, das stimmt nicht! Sehen Sie sich das Abstimmungsergebnis an!)

    — Die Erklärung, die hier der Herr Kollege Dr. Nöll von der Nahmer im Auftrage der Regierungskoalition abgegeben hat, läßt uns das einfach vermuten.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Zuruf rechts: Aber die Zahl der Änderungsanträge widerlegt es!)



    (Ohlig)

    — Ja, „leider" hat dieser Koalitionszwang bis jetzt nicht ganz funktioniert; er ist mehrmals durchbrochen worden. Darauf setzen wir als Sozialdemokraten in einem gewissen Umfang noch ein bißchen Hoffnung, daß nämlich auch im Fall unseres Änderungsantrags eventuell diese Koalitionsmehrheit durchbrochen wird.

    (Abg. Dr. von Golitschek: Schade, nicht bei diesem Paragraphen!)

    — Das ist sehr bezeichnend, daß Sie das von vornherein sagen, ohne die Begründung unseres Antrags abzuwarten!

    (Abg. Dr. von Golitschek: Ich habe aber Ihren Antrag gelesen!)

    Unser Antrag stellt den letzten Versuch dar, die Hauptentschädigung so zu regeln, daß auch wir von der sozialdemokratischen Fraktion dem ganzen Fragenkomplex eventuell unsere Zustimmung geben können. Sie wissen doch genau, wie wir in den letzten 15 Monaten im Ausschuß immer wieder unter Beweis gestellt haben, daß wir bemüht sind, dem Lastenausgleichsgesetz eine möglichst große Mehrheit in diesem Hause zu verschaffen, weil wir die politische Brunnenvergiftung beseitigen wollen, die ständig mit diesem Lastenausgleichsgesetz draußen getrieben werden könnte.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir haben genau so wie Sie ein sehr lebhaftes, auch politisches und für unser Volk wichtiges Interesse daran, daß die Propaganda mit dem Lastenausgleichsgesetz endlich aus der politischen Ebene verschwindet, damit sich nicht bestimmte Gruppen ständig an einer solchen Frage immer wieder neue, sehr egoistische und interessentenmäßige Aufgaben stellen können. Deshalb sind wir durchaus gewillt, hier noch den allerletzten Versuch zu machen, eine möglichst große Mehrheit zustande zu bekommen, um ein solches bedeutendes Gesetz draußen tragen zu können.
    Wir haben allerdings wenig Hoffnung — das sagte ich schon einmal —, weil bestimmte Beispiele in diesem Hause — ich erinnere an die einmütige Verabschiedung des Bundesversorgungsgesetzes und des Wohnungsbaugesetzes — leider nicht allzu stark nachgeahmt worden sind. Allerdings geben wir auch zu, daß bei diesen Gesetzen, beim Versorgungsgesetz sowohl wie beim Wohnungsbaugesetz, die Regierung selbst viel stärker mitgearbeitet hat. Schauen Sie sich doch einmal die Regierungsbank an, wie schwach sie bei einem so wichtigen Gesetz, das auf 30 Jahre hinaus für unser Volk Geltung haben soll, besetzt ist!

    (Beifall bei der SPD, ganz rechts und bei einzelnen Abgeordneten in der Mitte. — Abg. Renner: Adenauer macht den Generalvertrag fertig!)

    Wir haben deshalb nicht mehr allzuviel Hoffnung, daß man sich hier noch ernsthaft darum bemüht, eine große Mehrheit zu finden. Herr Kollege Schütz, Sie haben in den letzten Tagen bei der Debatte oft bei Änderungsanträgen, von denen ich so ein bißchen die Empfindung hatte, Sie stünden ihnen zumindest in Ihrem untersten Herzwinkel etwas sympathisch gegenüber, die Erklärung abgegeben, Sie lehnten sie ab, weil Sie das Gesetz retten möchten. Darauf kommt man im Plenum, weil Sie befürchteten, dieses Gesetz würde keine Mehrheit bekommen! Das wissen Sie aber zunächst ebensowenig wie wir alle. Bloß Sie haben bei diesem Zwischenruf und bei Ihren Bemerkungen vergessen, hinzuzufügen, daß Sie die Mehrheit für dieses Gesetz anscheinend nur auf dieser Seite des Hauses suchen wollen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Vielleicht haben Sie sogar von allerhöchster Parteiführungsstelle den Auftrag bekommen, dieses Gesetz unter allen Umständen gegen die Sozialdemokraten anzunehmen.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Dann aber, bitte, seien Sie so offen, hier zu erklären: Wir wollen den Lastenausgleich ohne Sie machen, wir verabschieden ihn als Regierungskoalition, weil wir den Lastenausgleich nicht mit der SPD verabschieden möchten.

    (Abg. Kunze: Aber Herr Kollege, das dürfen Sie nicht sagen!)

    — Herr Kollege Kunze, ich bin zu dieser Auffassung gekommen. Gestatten Sie mir dazu Ihnen gegenüber eine ganz freundschaftlich gemeinte persönliche Bemerkung. Ich kenne Sie aus den 15 Monate langen Ausschußverhandlungen und habe Sie in diesen 15 Monaten in manchen Situationen anders argumentieren gehört, als Sie das jetzt in der zweiten Lesung getan haben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Deshalb muß ich doch zu dem Gedanken kommen, daß Sie selbst auch nicht mit ganzem Herzen das verteidigen, was Sie hier fast bei jedem Änderungsantrag tun. Da müssen Sie ja irgendwie von einer bestimmten Stelle oder durch sonst irgendwelche Beschlüsse zu dieser Haltung gezwungen worden sein. Aus diesen Erfahrungen habe ich eben die Meinung geschöpft, daß Sie dieses Gesetz ohne uns, nur mit der Mehrheit der Regierungskoalition verabschieden wollen. Aber Sie sollten das dann hier ganz offen sagen.

    (Zuruf rechts: Der merkt auch alles!)

    Der jetzigen Fassung des § 269 können wir nicht zustimmen. Der Regierungsentwurf hatte für die kommende Hauptentschädigung und für eine Feststellung in den beiden §§ 207 und 214 einen vorläufigen Grundbetrag in 15 Schadensgruppen vorgesehen. Diese Regelung war getroffen worden, um eine vereinfachte und beschleunigte Durchführung des Verfahrens durch abgerundete Beträge sicherzustellen. Die Höchstbegrenzung lag bei Schäden von 150 000 Mark.
    Auch der Unkeler Kreis, Herr Kollege Kunze, stand ursprünglich und sogar bis in die letzte Vergangenheit aus prinzipiellen Überlegungen auf diesem Boden. Man wollte durch die Bildung von Schadensgruppen die individuelle Feststellung vermeiden, um neben der Beschleunigung der Durchführung des Gesetzes gleichzeitig auch eine Verminderung der Verwaltungskosten zu erreichen. Nach der jetzigen Fassung fällt aber jede Höchstbegrenzung. Neben dem vorläufig festgesetzten Grundbetrag gibt es auch zwischen den Grundbeträgen noch sogenannte prozentuale Zuschläge. Das bedeutet doch, daß in jedem einzelnen Fall individuell festgestellt werden muß. Damit ist wiederum eine Erhöhung der Verwaltungskosten für die Durchführung dieses Gesetzes unvermeidlich geworden. Auch wird die Durchführung des Gesetzes dadurch erschwert.
    Ich glaube, die Ausschußmitglieder werden sich daran erinnern — ich möchte es aber dem Hohen Hause wenigstens mitteilen —, daß die Bedenken, die ich soeben vorgetragen habe, auch vom Bundesfinanzministerium geteilt worden sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Ohlig)

    Noch in einem Gutachten des Bundesfinanzministeriums vom 28. November 1951 heißt es in den Schlußbemerkungen:
    Wie dargelegt, empfiehlt es sich nicht nur aus
    Gründen der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch aus Gründen der Gerechtigkeit,
    möglichst weitmaschige Gruppen zu bilden.

    (Widerspruch bei der FDP und in der Mitte.) — Bitte, dieses Gutachten haben Sie ebenso bekommen wie wir. Der Herr Bundesfinanzminister läßt seine eigene Vorlage hier im Stich. Er flüchtet sich hinter die Ausrede, es seien hier nicht nur fiskalische, sondern in allererster Linie politische Entscheidungen zu treffen. Als wir hier gestern baten, auch die Regierung solle sprechen, haben Sie, Herr Kollege Schütz, den Zwischenruf gemacht: „Hier reden wir!" Das ist richtig. Aber sowohl Sie als auch ich und alle anderen haben ja auch schon manche lange und temperamentvolle Rede des Herrn Bundesfinanzministers in diesem Hause gehört. Wir wundern uns nur, daß dieses Temperament, diese Eigenschaften des Herrn Bundesfinanzministers bei diesem Gesetz bis jetzt überhaupt noch nicht in Erscheinung getreten sind.


    (Zurufe von der SPD: Sehr wahr! — Abg. Dr. von Golitschek: Dafür um so mehr im Ausschuß!)

    Sie haben genau so wie wir von einer Reihe kommunaler Spitzenverbände eine ganze Menge Zuschriften bekommen, die alle darauf aufmerksam machen, wie schwierig die Durchführung und Verwaltung dieses Gesetzes sein wird. Ja, sie gipfelten zum Teil alle in dem Notruf, wir sollten mit diesem Gesetz keine Lastenanhäufung, sondern einen Lastenausgleich machen.
    Sie haben vor einigen Tagen höchstwahrscheinlich alle genau so wie wir den kleinen Rundbrief eines Landrats a. D. erhalten. Wir können doch diese Einwände der Kommunalverbände nicht einfach mit einer Handbewegung abtun, weil es ja alle unsere Leute trifft, die in der Gemeinde dieses Gesetz durchzuführen haben. Sie wissen ebenso wie wir, daß die sogenannten Finanzzuweisungen der Länder bei weitem nicht ausreichen, um die Auftragsangelegenheiten zu bezahlen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Mit dem Fallenlassen der Schadensgruppen entsteht aber ein Gesetz, durch das die Verwaltungsunkosten ins Große gesteigert werden. Man spricht von einigen Hunderten von Millionen Mark an Ausgaben, die durch die Verwaltungskosten verursacht werden. Deshalb fragen wir den Herrn Bundesfinanzminister, dem es doch sonst immer beliebt, hier als Beschützer der Steuerzahler aufzutreten, ob er „aus Koalitionsgründen" bereit sein kann, Hunderte von Millionen Mark an Verwaltungskosten für ein Gesetz auszugeben, das nach seiner eigenen Erklärung im Ausschuß große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten und eine mögliche Verlangsamung der Durchführung des Gesetzes befürchten läßt.
    Herr Kollege Golitschek, Sie haben vorhin gesagt, der Finanzminister habe im Ausschuß geredet; das ist richtig.

    (Abg. Dr. von Golitschek: Mit seinem ganzen Stabe!)

    Aber der Kollege Seuffert hat in der 116. Sitzung, als wir die Herren Minister noch einmal zu einer Aussprache gebeten hatten, den Herrn Bundesfinanzminister gefragt, wie er inzwischen zu den hinsichtlich der Hauptentschädigung gefaßten
    Ausschußbeschlüssen stehe. Da der Herr Minister selber es bis jetzt versäumt hat, seine Stellungnahme hier kundzutun, sehe ich mich genötigt, das vorz lesen, was er im Ausschuß gesagt hat. Der Minister Schäffer hat erklärt, die Stellungnahme zu der vom Ausschuß beschlossenen Streichung der Höchstgrenze bei der Hauptentschädigung sei vorwiegend eine politische und psychologische Frage.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Kabinett habe seine Auffassung durch die Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht. — Bis jetzt hat die Regierung nicht mit einem Wort dafür gekämpft. — Es habe sich seitdem mit dieser Frage nicht mehr befaßt. Er beabsichtige, seine persönliche Auffassung hierzu im Rahmen der Fraktion auszusprechen. Das gleiche gelte zur Frage der Auf- und Abrundung der Schadensbeträge, doch müsse er hierzu darauf hinweisen, daß er bei einem Verzicht auf Auf- und Abrundung große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten und eine erhebliche Verlangsamung bei der Durchführung des Gesetzes befürchte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das sind seine eigenen Erklärungen. Die Ausschußfassung nimmt darauf in keiner Weise Rücksicht.
    Wenn ich jetzt bissig sein wollte, meine Herren Kollegen von der Regierungskoalition, könnte ich ja sagen, der Herr Bundesfinanzminister hat sich in seiner Fraktion nicht durchgesetzt. Vielleicht hat man ihm auch so ein klein wenig gedroht, obwohl ich ihm nicht zutraue, daß er sich durch Drohungen einschüchtern läßt. Bis jetzt ist er aber noch nicht in Erscheinung getreten. Ich muß deshalb annehmen, daß er sich mit dem Hinweis hat einschüchtern lassen,

    (Abg. Schütz: Das ist bei uns nicht üblich!)

    die Mehrheit — die diesen Lastenausgleich ohne uns beschließen will — versage ihm eventuell die Gefolgschaft, wenn er mit anderen Steuervorlagen an sie herantrete. Deshalb hat er das bessere Teil erwählt und bis jetzt im Plenum noch nicht dazu Stellung genommen.

    (Abg. Dr. von Golitschek: Herr Kollege, die Heimatvertriebenen Ihrer Fraktion haben im Ausschuß dem doch zugestimmt!)

    Ich möchte jetzt einige grundsätzliche Bedenken gegen diese Regelung sagen. In diesen zwei Tagen ist gesagt worden, Sie kämpften bei dem Lastenausgleich um den Eigentumsbegriff.

    (Abg. Farke: Sehr richtig! — Weitere Zustimmung bei der DP und FDP.)

    - Ja, aber es wäre sehr viel richtiger, Herr Kollege Farke, wenn Sie sagten, Sie kämpften um den quotalen Vermögensbegriff. Denn, sehen Sie, wie groß ist denn der Kreis der Interessenten, die mit der jeztigen Formulierung des § 269 zufriedengestellt sind? Es handelte sich damals schon bei der Heraufsetzung der Grenze auf 500 000 DM nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums um ganze 40 000 Menschen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bei dieser Regelung hätten diese 40 000 Menschen einen Mehraufwand von 400 Millionen plus 285 Millionen DM verursacht.

    (Abg. Kriedemann: Das ist das quotale Prinzip!)

    — Das ist das ausgesprochen quotale Vermögensprinzip. Damit waren aber die Drängenden in Ihren Kreisen noch nicht zufrieden, und sie haben ja jetzt auch erreicht, daß jede Begrenzung nach
    9144 t eutscher Bundestag — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952

    (Ohlig)

    oben wegfällt. An diesem weiteren Wegfall der Begrenzung sind — ebenfalls nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums - ganze 12 000 Menschen interessiert,

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    und diese Regelung bedeutet einen Mehraufwand
    von 250 Millionen DM plus 185 Millionen Zinsen.

    (Lebhafte Zurufe rechts: Woher haben Sie das? — Wo steht denn das? — Abg. Kriedemann: Das haben Sie ja auch, wenn Sie es sehen wollen!)

    — Das ist im Ausschuß gesagt worden. Wenn ich habe richtig läuten hören, hat sogar der Kollege Kunze bei der Berichterstattung an seine Fraktion die gleichen Zahlen verwendet.

    (Abg. Kriedemann: Da hat er nur die Wahrheit gesagt! — Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe rechts: Wo stehen diese Zahlen?)

    Die Zahlen können also nicht von uns aus der Luft gegriffen sein. Die Formulierung des § 269 mit dem Wegfall jeder Höchstbegrenzung begünstigt 52 000 Menschen mit beinahe 700 Millionen DM ohne Zinszuschläge;

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Kriedemann: Das ist quotale Berechnung!)

    und das nennen Sie eine Verteidigung des Eigentumsbegriffs.
    Ich könnte noch etwas bissiger sein. Ich sehe da nämlich den Herrn Kollegen Kather sitzen. Wenn ich richtig unterrichtet worden bin, soll der Antrag zu der jetzigen Formulierung des § 269 in den sechs Wochen langen Verhandlungen der Koalition vom Kollegen Kather stammen und dann angenommen worden sein.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Kriedemann: Und dafür sind 50 000 aufmarschiert!)

    Ich möchte ganz bescheiden anfragen, warum der Kollege Kather von diesem Antrag und den finanziellen Auswirkungen am Sonntag auf dem Bonner Marktplatz nichts gesagt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir kennen Sie doch sonst nicht dafür, Herr Kollege Kather, daß Sie Ihr Licht unter den Scheffel stellen. Wenn Sie das hier getan haben, muß es doch eine Bewandtnis damit haben. Vielleicht wäre, wenn Sie diesen 50 000 auf dem Bonner Marktplatz das auseinandergesetzt, das erzählt hätten, doch nicht der Ruf gekommen: Dr. Kather ins Bundesvertriebenenministerium!
    Mit unserem Antrag soll also nach unserer Meinung die Regierungsvorlage im großen und ganzen wiederhergestellt werden. Wir hoffen, daß die besseren Kollegen,

    (Abg. Dr. von Golitschek: Was heißt hier „die besseren"?! Wir sind ja alle gut!)

    die jahrelang im Unkeler Kreis auch Richtlinien erarbeitet haben, sich heute zu diesen Richtlinien noch einmal bekennen oder sich wenigstens an sie erinnern. Wir fordern in unserem Antrag also die Wiederherstellung der fünfzehn Schadensgruppen mit der Höchstbegrenzung von 150 000 DM. Die Entschädigung, Verzinsung und Auszahlung eines Entschädigungsbetrags sollen in einem besonderen Gesetz geregelt werden, das 1957 spätestens verabschiedet sein soll. Damit sind auch die §§ 270 bis 275 überflüssig; denn sie gehören in dieses kommende Gesetz hinein.
    Den kommunistischen Antrag kann ich mit zwei Sätzen übergehen. Er will ja im Grunde genommen eine noch viel höhere quotale Vermögensentschädigung, als praktisch der Ausschußvorschlag hier vorsieht. Ich bin deshalb neugierig, wie die Herren Kollegen von der KPD das begründen werden. Diesen kommunistischen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab, weil wir ihn nicht als ernst bezeichnen können.

    (Zuruf von der CDU: Den nehmen sie selbst nicht ernst!)

    Betrachten Sie bitte unseren Änderungsantrag als den letzten Versuch, auch in dieser Frage eine möglichst große Mehrheit in diesem Hause zu finden. Bitte, erinnern Sie sich an die Beschlüsse des Unkeler Kreises und denken Sie daran, daß Sie bei dieser Erarbeitung Ihrer Auffassungen auch von ganz bestimmten festen Begriffen ausgegangen sind. Sie haben einmal diese Richtlinien des Unkeler Kreises so bezeichnet, als ob es Richtlinien für einen Lastenausgleich sein sollten, die man mit dem Wort „christlich und sozial" bezeichnen würde. Der jetzt vorliegende § 269 entspricht nicht mehr Ihren Auffassungen im Unkeler Kreis, und deshalb bitten wir Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck Nr. 498 Ziffer 16 hat Abgeordneter Müller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Zweifellos ist es richtig, daß dieser § 269 wohl das wichtigste Kernstück des Teiles des Gesetzes ist, der insbesondere die Forderungen der Geschädigten behandelt. Dieser Paragraph wird noch eine gewichtige Rolle unter allen 'Gruppen der Geschädigten spielen. Denn hier handelt es sich darum, inwieweit ihre Verluste und Schäden durch den Beschluß des Bundestags anerkannt bzw. ausgezahlt werden sollen, so daß sie in wirtschaftlicher und in anderer Beziehung eine wirkliche Grundlage für ein neues Leben erhalten. Die Argumentation der Redner von 'der Regierungsseite zu dem Antrag der Fraktion der Kommunistischen Partei, zu den Forderungen, die wir dazu zu erheben haben, wird versuchen, die Frage der Feststellung des Schadens und des Grundbetrags in eine Verbindung mit der Einnahmeseite, mit dem Aufkommen der Mittel zu bringen. Ich kann mir vorstellen, daß Herr Kunze und auch andere Redner darauf 'besonders herumreiten und begründen werden, warum sie diesem 'unserem Antrag ihre Zustimmung nicht geben. Wir haben ja gestern bei der Behandlung des Abschnitts der Abgabepflichtigen gerade diesen Punkt sehr eingehend behandelt. Mein Fraktionskollege Rudolf Kohl hat darauf hingewiesen, daß absolut und real die Möglichkeit gegeben ist, solche Beträge dem Lastenausgleich, wenn er einen wirklichen Lastenausgleich bringen soll, zuzuführen, daß ein Minimum der Forderungen der Anspruchsberechtigten erfüllt werden kann. Unsere Anträge, die insbesondere die Erfassung der Kriegsgewinne und die Erfassung der Währungsgewinne bezweckten, wurden abgelehnt. Durch Ihre Zustimmung zu unserem Antrag über die Währungsgewinne und entsprechende Beschlußfassung hätten wir allein auf der Grundlage der Aktienwährungsgewinne 41/2 bis 5 Milliarden dem Fonds für den Lastenausgleich zuführen können. Aber dieser Antrag, ich sagte es schon, wurde abgelehnt. Und nun wird man auch die Ablehnung


    (Müller [Frankfurt])

    der Festsetzung des Schadensbetrags bzw. des darauf fußenden Grundbetrags damit begründen, daß keine oder nicht genügende Mittel da seien.
    Meine Damen und Herren! Dieser § 269 in der Vorlage des Ausschusses symbolisiert aber noch etwas anderes — ich hatte vorhin bereits Gelegenheit, darauf hinzuweisen —, nämlich den Willen und die Konsequenz der Regierungssprecher, unter allen Umständen zu verhindern, daß ein sozial gerechter Lastenausgleich durchgeführt wird. Als ich vorhin den Antrag hinsichtlich der Sparguthaben begründete, da wurde unser Antrag, auch die Sparguthaben bis zu 500 Mark zu berücksichtigen, abgelehnt. Dieselbe Tendenz haben wir in dem § 269. Nach der Absicht der Regierungskoalition werden also zunächst einmal alle Schadensbeträge bis zu 500 Mark von jeglichem Anspruch auf einen Grundbetrag ausgeschlossen. Sie beginnen bei 500 Mark.
    Nun möchte ich, daß sich auch die Öffentlichkeit ein Bild über die Zahlen und Tatsachen machen kann.

    (Zuruf von der CDU: Die glaubt euch ja doch nicht!)

    — Nun, Sie werden es nicht wagen können, mit diesem Gesetz zu den Umsiedlern und Flüchtlingen zu gehen. Die werden Ihnen sehr bald die Möglichkeit geben, schleunigst den Saal zu verlassen, wo Sie auftreten wollen.
    Meine Damen und Herren, einige wenige Tatsachen werden den Geschädigten vor Augen führen, wie es die Regierungssprecher verstanden haben, die Schwachen nicht oder nur mangelhaft zu berücksichtigen, dagegen den Reichen um so mehr zukommen zu lassen.

    (Zuruf von der CDU: Das ist ein alter Schmarren!)

    Bei einem Schadensbetrage von 501 bis 1800 RM soll der Grundbetrag, der dem Anspruchsberechtigten, dem Geschädigten zuerkannt werden soll, 675 DM betragen.

    (Abg. Schütz: 75 % des Schadens!)

    — Das war ein sehr unkluger Zwischenruf; denn ich werde Ihnen das Spiel mit den Prozenten nachher gleich vor Augen führen.

    (Zuruf rechts: Reden Sie klug!)

    Bei einem Schadensbetrage von 2 600 RM bis 5000 RM — und das betrifft eine sehr große Anzahl von Geschädigten — soll der Grundbetrag 1455 DM betragen, bei 5000 RM : 2535 DM, bei 10 000 RM : 4035 DM, bei 50 000 RM : 8835 DM, bei 500 000 RM : 34 335 DM, und bei 3 Millionen RM würde der Grundbetrag 124 335 DM betragen.
    Das heißt also, man gibt nach dieser Regelung den am schwersten Geschädigten, der Masse der Geschädigten, nicht einmal das, was sie durch den Schaden verloren haben, während die Festsetzung der Grundbeträge um so höher wird, je größer die Ansprüche sind.
    Nun glaubt der Kollege Schütz, mit den Prozenten eine Begründung für die Haltung der Regierungskoalition finden zu können. Mit Prozentsätzen läßt sich ein wunderbares Spiel betreiben, ein Spiel, das bei den Geschädigten den Eindruck erwecken soll, als ob man ein soziales Verständnis habe. Ich werde Ihnen dieses Spiel mit den Prozenten zerschlagen.
    Bei der Gruppe bis zu 1800 RM Schadensbetrag spricht man großspurig davon, daß man dort einen Grundbetrag in einer Höhe von 75 % des Schadensbetrages gewähre. Das macht in dieser Relation, Herr Schütz, 675 DM. Nun werden Sie sagen, Sie haben ja eine gleitende Skala, die nach unten verläuft; sie betrage bei 500 000 RM Schaden nur noch 5 %. Aber diese 5 %, Herr Kollege Schütz, machen nicht wie bei dem Armen mit seinen 1800 RM nur 675 DM aus, sondern diese 5 % machen 12 500 DM aus. Nehmen Sie den Betrag von 3 Millionen RM, dann können Sie sich in der Öffentlichkeit hinstellen und sagen: Ja, wir geben denen nur 2 %. — Aber, Herr Kollege Schütz, bei 3 Millionen RM betragen diese 2 % gegenüber dem Grundbetrag von 675 DM bei 1800 RM doch 40 000 DM! Ich glaube also, Herr Kollege Schütz, mit dieser Argumentation, mit diesem Spiel der Prozente, werden Sie draußen bei den Flüchtlingen usw. keinerlei Resonanz finden. Hier wird jedem eindeutig und offensichtlich, wie sich die Herren schützend vor das Vermögen, vor die Aktionäre stellen, so wie sie es gestern getan haben und heute bei der für die Anspruchsberechtigten, für die Geschädigten, entscheidenden Frage ihren alten Grundsatz, nämlich die Reichen zu schonen, wiederholen.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Unsinn!)

    Und nun zu unserem Antrag. Wir sind der Meinung, daß nach der Festsetzung der Hauptentschädigung für alle bis zu einem bestimmten Schadensbetrag der volle Schadensersatz gewährleistet werden muß. Deswegen bezweckt der Antrag der kommunistischen Fraktion, daß die Hauptentschädigung für alle Schäden bis zu 20 000 RM in voller Höhe anerkannt werden soll. Bei Schäden über 20 000 bis 30 000 RM soll die Hauptentschädigung 20 000 DM züzüglich 75 % des 20 000 Mark übersteigenden Betrages — also von 20 000 bis 30 000 RM — ausmachen, also insgesamt bis 27 500 DM ausmachen. Bei Schäden über 30 000 bis 80 000 RM sollen zu der eben genannten Hauptentschädigung 50 % des 30 000 RM übersteigenden Betrages treten. Und als Höchstgrenze für Schäden von 80 000 bis 120 000 RM kommen zu der Hauptentschädigung noch 10 % des 80 000 RM übersteigenden Betrages hinzu.
    Eine Entschädigung und Festsetzung eines Grundbetrags darüber hinaus lehnen wir ab. Wir sind auch der Auffassung, daß die überwiegende Mehrheit der Geschädigtengruppen eine darüber hinausgehende Festsetzung des Grundbetrags für die Hauptentschädigung ablehnen wird. Wir haben ja aus dem Ausschuß gehört, wie groß der Kreis -ist, der daran interessiert ist, eine solche Begrenzung unter allen Umständen zu beseitigen. Es sind, wie schon erwähnt wurde, rund 52 000, die mit ihren Forderungen — zuzüglich Zinsen — einen Betrag von annähernd einer Milliarde D-Mark beanspruchen. Dieser verschwindende Prozentsatz an Menschen mit seiner Forderung von einer Milliarde D-Mark im Verhältnis zu der großen Zahl der übrigen Anspruchsberechtigten demonstriert eindeutig, daß die Politik der Koalitionsparteien mit der Beseitigung einer Höchstgrenze darauf berechnet ist, dieser kleinen Anzahl von Reichen ihr Besitztum zu erhalten. Alle Gruppen der Geschädigten und insbesondere die große Masse jener, deren Schadensbeträge bis zu 120 000 DM gehen — also unsere Höchstgrenze — werden sich dagegen wehren, daß einer kleinen Gruppe auf Grund dieses Gesetzes eine Milliarde zugeschanzt werden soll.
    Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Antrag gefordert, daß die Grundbeträge bis


    (Müller [Frankfurt])

    zu 20 000 DM dem Anspruchsberechtigten innerhalb eines Jahres auszuzahlen sind

    (ironische Bravo-Rufe rechts)

    und die darüber hinausgehenden Beträge in einer Frist von zwei Jahren.

    (Abg. Schütz: Natürlich! — Abg. Farke: Und woher nehmen Sie das Geld dafür?)

    — Gerade darauf wollte ich jetzt kommen, Herr Kollege Farke. Ich werde Ihnen erneut zeigen, daß Sie gar nicht daran denken, mit diesem Gesetz den Geschädigten zu helfen, ganz abgesehen von der Laufdauer von 30 Jahren, die das Gesetz vorsieht. Denn bei diesem Zeitraum ist zweifellos zu erwarten, daß ein sehr, sehr großer Teil der Geschädigten nicht mehr lebt und infolgedessen nicht in den Besitz der ganzen Entschädigung kommen wird.

    (Abg. Schütz: Das ist doch vererblich!)

    Aber abgesehen von dieser Frage, die erneut demonstriert, mit welchen raffinierten Methoden man arbeitet, um die Geschädigten zu prellen,

    (Abg. Farke: Wir können es doch nicht so wie Sie!)

    besteht die Möglichkeit, diesen unseren Antrag auch tatsächlich durchzuführen. Damit möchte ich auch auf die Ausführungen eingehen, die ein Kollege aus der sozialdemokratischen Fraktion zu unsrem Antrag gemacht hat.
    Ich sagte einleitend: Sie haben es gestern ausgezeichnet verstanden, Ihre Pläne durchzusetzen, nämlich diejenigen, die für die Aufbringung zu einem Lastenausgleich i. erster Linie herangezogen werden müssen, zu schonen. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Würden Sie alle Kriegsverbrecher mit ihrem Vermögen zu dem Lastenausgleich heranziehen, würden Sie alle Währungsgewinnler mit dem Betrag ihres Gewinnes. den sie bei der Währungsreform gemacht und mit dem Vermögenszuwachs, den sie seither erzielt haben,

    (Zuruf rechts: Und alle kommunistischen Funktionäre; die haben Sie vergessen!)

    Aber es gibt noch einen zweiten Weg. Wenn Ihre bisherige Politik — ich erwarte es nicht von Ihnen - geändert würde, d. h. wenn Herr Schäffer nicht mehr berechtigt wäre, den sogenannten Drei Weisen oder den Herren vom Petersberg

    (Zuruf rechts: Aha!)

    12 Milliarden für die Aufrüstung zur Verfügung zu stellen, wenn weitere Milliarden nicht

    (Zuruf rechts: Nach Pankow gingen!)

    für die Erstausstattung der ersten Panzer- und motorisierten Divisionen bereitgestellt würden —wofür aus dem Amt des Sonderbeauftragten des Herrn Dr. Adenauer, Herrn Blank, die Summe von 13 Milliarden genannt worden ist —, wenn endlich einmal diese unglaublichen Besatzungskosten verschwänden,

    (Zuruf von der Mitte: In der Ostzone!) wenn Regierungskoalition und Regierung


    (Zuruf rechts: Oder-Neiße!)

    — ich verstehe schon, warum Sie hier abwehren —

    (Zuruf rechts: Nein, im Gegenteil, Sie antworten nicht!)

    dafür sorgen würden, daß diese Milliarden statt für die Besatzung nun für den Lastenausgleich verwendet werden würden, dann wären die Mittel für die Erfüllung der Ansprüche der Berechtigten vorhanden. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen lieber die Millionen dreißig Jahre lang warten lassen, bevor Sie ihnen einige Pfennige geben bzw. ihre Ansprüche erfüllen. Dafür aber wollen Sie jetzt und jährlich diese Milliarden für die Rüstung und für die Kriegsvorbereitung zur Verfügung stellen.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Hier ist der Weg, um den Flüchtlingen, um den Besatzungs- und Fliegergeschädigten usw. zu helfen! Aber hier scheidet sich eben auch der Weg. Sie wollen den Weg der Finanzierung des Krieges und damit des Krieges gehen. Aber die Millionen erwarten, daß ihnen geholfen wird, daß ihnen die Gelder zur Verfügung gestellt werden, damit sie endlich aus dieser unerhörten sozialen und wirtschaftlichen Not herauskommen. Das aber wollen viele, meine Damen und Herren, von der Regierungskoalition und die Regierungsbank nicht.
    Ich sage also: unser Antrag ist absolut realisierbar. Es besteht keinerlei Grund, irgendwie an der Möglichkeit der Durchführung zu zweifeln, wenn die von mir genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Deswegen wird dieser Antrag auch von draußen unterstützt; und ich glaube, Herr Dr. Kather wird wohl auch am Sonntag Gelegenheit gehabt haben, zu hören. wie unter der Versammlung die Fragen der Remilitarisierung und des Generalvertrags keine untergeordnete Rolle — nach den mir zugegangenen Nachrichten — spielten.
    Und nun noch eine Bemerkung. Wir fordern in der Ziffer 3 des Antrags, daß den Anspruchsberechtigten auf die ihnen zustehenden Grundbeträge unverzüglich — d. h. innerhalb von zwei Monaten nach Verkündung des Gesetzes — ein Vorschuß zu zahlen ist. Eine Forderung, die so selbstverständlich ist, daß ich sie wohl im einzelnen nicht mehr näher zu begründen brauche.
    Meine Damen und Herren, der wirkliche Inhalt Ihrer Politik in bezug auf die Geschädigtengruppen ist der, ihnen nur Versprechungen zu machen und mit diesem Gesetz das vorzuenthalten, was sie berechtigt sind an Mindestforderungen aufzustellen. Auf der andern Seite schonen Sie die, die in erster Linie für den Lastenausgleich herangezogen werden müßten. Die Geschädigten werden aus dieser Haltung ihre Schlußfolgerungen ziehen. Manche glaubten nämlich, sich so einen besonderen Nimbus als die berufenen Interessenvertreter der Geschädigten zulegen zu müssen. Das ist mit diesem Gesetz ein für allemal vorbei. Ich bin davon überzeugt, daß die Geschädigten sich nicht mehr länger mit Versprechungen abspeisen lassen. Dieses Gesetz ist alles andere als ein Lastenausgleichsgesetz. Die Geschädigtengruppen lehnen dieses Gesetz ab. Der Weg zu einem wirklichen sozialen und gerechten Lastenausgleich kann nur der sein, daß sich alle Geschädigten zusammenschließen und ihre eigene organisierte Kraft gegen Bonn einsetzen. Dann werden sie auch ihre Forderungen durchsetzen.

    (Zuruf rechts: Und Ihre Forderung auf die Oder-Neiße aufrechterhalten, nicht wahr! — Weitere Zurufe.)