Rede von
Fritz
Ohlig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des sozialdemokratischen Änderungsantrags zu § 269 bitte ich mir zu gestatten, daß ich gleichzeitig auch Ziffer 17 des Umdrucks 492 begründe, weil die dort enthaltenen Streichungsanträge mit diesem Änderungsantrag zu § 269 aufs engste verbunden sind.
Der § 269 in der vorliegenden Ausschußfassung ist an die Stelle der §§ 207 und 214 der Regierungsvorlage getreten. Schon im Zwischentext haben diese beiden Paragraphen eine Änderung erfahren. Dieser Zwischentext wurde von Kritikern, die außerhalb der Sozialdemokratischen Partei stehen, schon einmal als auf giftgrünem Papier gedruckt bezeichnet und als solcher abgelehnt. Die mehrmalige Änderung des § 269 läßt erkennen, daß er sicher eine der wichtigsten Bestimmungen auf der Entschädigungsseite ist.
Die Tatsache, daß außer von der sozialdemokratischen Fraktion und der kommunistischen Gruppe zu diesem Paragraphen keine Änderungsanträge gestellt worden sind — weder von der Rechten des Hauses noch insbesondere von den VertriebenenAbgeordneten —, muß man natürlich so deuten, daß Sie mit der jetzt vorliegenden Fassung einverstanden sind. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion möchten auch vermuten, daß man Änderungsanträge deshalb nicht gestellt hat, weil man eine Diskussion dieses Paragraphen mehr oder weniger vermeiden wollte. Aber für uns ist es wichtig, daß die Öffentlichkeit über die Bedeutung gerade dieses Paragraphen möglichst viel erfährt.
Schon in der dritten Lesung des Ausschusses wurde über diesen Paragraphen so gut wie gar nicht mehr diskutiert. Seine Fassung wurde uns in einem Antrag der Regierungskoalition vorgelegt und wurde dann ohne Diskussion gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei beschlossen. In dieser Ausschußsitzung herrschte zum Teil die gleiche Atmosphäre wie hier in der zweiten Lesung im Plenum. Wir hatten die Empfindung, daß ein Teil der Kollegen aus der Regierungskoalition gar nicht mit ihren Herzen bei diesem gemeinsamen Antrag waren. Da man befürchtete, die bessere Einsicht würde bei dem einen oder anderen noch obsiegen, beschloß man zwar nicht den Fraktionszwang, Herr Kollege Schütz, aber man beschloß den Koalitionszwang.
— Die Erklärung, die hier der Herr Kollege Dr. Nöll von der Nahmer im Auftrage der Regierungskoalition abgegeben hat, läßt uns das einfach vermuten.
— Ja, „leider" hat dieser Koalitionszwang bis jetzt nicht ganz funktioniert; er ist mehrmals durchbrochen worden. Darauf setzen wir als Sozialdemokraten in einem gewissen Umfang noch ein bißchen Hoffnung, daß nämlich auch im Fall unseres Änderungsantrags eventuell diese Koalitionsmehrheit durchbrochen wird.
— Das ist sehr bezeichnend, daß Sie das von vornherein sagen, ohne die Begründung unseres Antrags abzuwarten!
Unser Antrag stellt den letzten Versuch dar, die Hauptentschädigung so zu regeln, daß auch wir von der sozialdemokratischen Fraktion dem ganzen Fragenkomplex eventuell unsere Zustimmung geben können. Sie wissen doch genau, wie wir in den letzten 15 Monaten im Ausschuß immer wieder unter Beweis gestellt haben, daß wir bemüht sind, dem Lastenausgleichsgesetz eine möglichst große Mehrheit in diesem Hause zu verschaffen, weil wir die politische Brunnenvergiftung beseitigen wollen, die ständig mit diesem Lastenausgleichsgesetz draußen getrieben werden könnte.
Wir haben genau so wie Sie ein sehr lebhaftes, auch politisches und für unser Volk wichtiges Interesse daran, daß die Propaganda mit dem Lastenausgleichsgesetz endlich aus der politischen Ebene verschwindet, damit sich nicht bestimmte Gruppen ständig an einer solchen Frage immer wieder neue, sehr egoistische und interessentenmäßige Aufgaben stellen können. Deshalb sind wir durchaus gewillt, hier noch den allerletzten Versuch zu machen, eine möglichst große Mehrheit zustande zu bekommen, um ein solches bedeutendes Gesetz draußen tragen zu können.
Wir haben allerdings wenig Hoffnung — das sagte ich schon einmal —, weil bestimmte Beispiele in diesem Hause — ich erinnere an die einmütige Verabschiedung des Bundesversorgungsgesetzes und des Wohnungsbaugesetzes — leider nicht allzu stark nachgeahmt worden sind. Allerdings geben wir auch zu, daß bei diesen Gesetzen, beim Versorgungsgesetz sowohl wie beim Wohnungsbaugesetz, die Regierung selbst viel stärker mitgearbeitet hat. Schauen Sie sich doch einmal die Regierungsbank an, wie schwach sie bei einem so wichtigen Gesetz, das auf 30 Jahre hinaus für unser Volk Geltung haben soll, besetzt ist!
Wir haben deshalb nicht mehr allzuviel Hoffnung, daß man sich hier noch ernsthaft darum bemüht, eine große Mehrheit zu finden. Herr Kollege Schütz, Sie haben in den letzten Tagen bei der Debatte oft bei Änderungsanträgen, von denen ich so ein bißchen die Empfindung hatte, Sie stünden ihnen zumindest in Ihrem untersten Herzwinkel etwas sympathisch gegenüber, die Erklärung abgegeben, Sie lehnten sie ab, weil Sie das Gesetz retten möchten. Darauf kommt man im Plenum, weil Sie befürchteten, dieses Gesetz würde keine Mehrheit bekommen! Das wissen Sie aber zunächst ebensowenig wie wir alle. Bloß Sie haben bei diesem Zwischenruf und bei Ihren Bemerkungen vergessen, hinzuzufügen, daß Sie die Mehrheit für dieses Gesetz anscheinend nur auf dieser Seite des Hauses suchen wollen.
Vielleicht haben Sie sogar von allerhöchster Parteiführungsstelle den Auftrag bekommen, dieses Gesetz unter allen Umständen gegen die Sozialdemokraten anzunehmen.
Dann aber, bitte, seien Sie so offen, hier zu erklären: Wir wollen den Lastenausgleich ohne Sie machen, wir verabschieden ihn als Regierungskoalition, weil wir den Lastenausgleich nicht mit der SPD verabschieden möchten.
— Herr Kollege Kunze, ich bin zu dieser Auffassung gekommen. Gestatten Sie mir dazu Ihnen gegenüber eine ganz freundschaftlich gemeinte persönliche Bemerkung. Ich kenne Sie aus den 15 Monate langen Ausschußverhandlungen und habe Sie in diesen 15 Monaten in manchen Situationen anders argumentieren gehört, als Sie das jetzt in der zweiten Lesung getan haben.
Deshalb muß ich doch zu dem Gedanken kommen, daß Sie selbst auch nicht mit ganzem Herzen das verteidigen, was Sie hier fast bei jedem Änderungsantrag tun. Da müssen Sie ja irgendwie von einer bestimmten Stelle oder durch sonst irgendwelche Beschlüsse zu dieser Haltung gezwungen worden sein. Aus diesen Erfahrungen habe ich eben die Meinung geschöpft, daß Sie dieses Gesetz ohne uns, nur mit der Mehrheit der Regierungskoalition verabschieden wollen. Aber Sie sollten das dann hier ganz offen sagen.
Der jetzigen Fassung des § 269 können wir nicht zustimmen. Der Regierungsentwurf hatte für die kommende Hauptentschädigung und für eine Feststellung in den beiden §§ 207 und 214 einen vorläufigen Grundbetrag in 15 Schadensgruppen vorgesehen. Diese Regelung war getroffen worden, um eine vereinfachte und beschleunigte Durchführung des Verfahrens durch abgerundete Beträge sicherzustellen. Die Höchstbegrenzung lag bei Schäden von 150 000 Mark.
Auch der Unkeler Kreis, Herr Kollege Kunze, stand ursprünglich und sogar bis in die letzte Vergangenheit aus prinzipiellen Überlegungen auf diesem Boden. Man wollte durch die Bildung von Schadensgruppen die individuelle Feststellung vermeiden, um neben der Beschleunigung der Durchführung des Gesetzes gleichzeitig auch eine Verminderung der Verwaltungskosten zu erreichen. Nach der jetzigen Fassung fällt aber jede Höchstbegrenzung. Neben dem vorläufig festgesetzten Grundbetrag gibt es auch zwischen den Grundbeträgen noch sogenannte prozentuale Zuschläge. Das bedeutet doch, daß in jedem einzelnen Fall individuell festgestellt werden muß. Damit ist wiederum eine Erhöhung der Verwaltungskosten für die Durchführung dieses Gesetzes unvermeidlich geworden. Auch wird die Durchführung des Gesetzes dadurch erschwert.
Ich glaube, die Ausschußmitglieder werden sich daran erinnern — ich möchte es aber dem Hohen Hause wenigstens mitteilen —, daß die Bedenken, die ich soeben vorgetragen habe, auch vom Bundesfinanzministerium geteilt worden sind.
Noch in einem Gutachten des Bundesfinanzministeriums vom 28. November 1951 heißt es in den Schlußbemerkungen:
Wie dargelegt, empfiehlt es sich nicht nur aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung, sondern auch aus Gründen der Gerechtigkeit,
möglichst weitmaschige Gruppen zu bilden.
— Bitte, dieses Gutachten haben Sie ebenso bekommen wie wir. Der Herr Bundesfinanzminister läßt seine eigene Vorlage hier im Stich. Er flüchtet sich hinter die Ausrede, es seien hier nicht nur fiskalische, sondern in allererster Linie politische Entscheidungen zu treffen. Als wir hier gestern baten, auch die Regierung solle sprechen, haben Sie, Herr Kollege Schütz, den Zwischenruf gemacht: „Hier reden wir!" Das ist richtig. Aber sowohl Sie als auch ich und alle anderen haben ja auch schon manche lange und temperamentvolle Rede des Herrn Bundesfinanzministers in diesem Hause gehört. Wir wundern uns nur, daß dieses Temperament, diese Eigenschaften des Herrn Bundesfinanzministers bei diesem Gesetz bis jetzt überhaupt noch nicht in Erscheinung getreten sind.
Sie haben genau so wie wir von einer Reihe kommunaler Spitzenverbände eine ganze Menge Zuschriften bekommen, die alle darauf aufmerksam machen, wie schwierig die Durchführung und Verwaltung dieses Gesetzes sein wird. Ja, sie gipfelten zum Teil alle in dem Notruf, wir sollten mit diesem Gesetz keine Lastenanhäufung, sondern einen Lastenausgleich machen.
Sie haben vor einigen Tagen höchstwahrscheinlich alle genau so wie wir den kleinen Rundbrief eines Landrats a. D. erhalten. Wir können doch diese Einwände der Kommunalverbände nicht einfach mit einer Handbewegung abtun, weil es ja alle unsere Leute trifft, die in der Gemeinde dieses Gesetz durchzuführen haben. Sie wissen ebenso wie wir, daß die sogenannten Finanzzuweisungen der Länder bei weitem nicht ausreichen, um die Auftragsangelegenheiten zu bezahlen.
Mit dem Fallenlassen der Schadensgruppen entsteht aber ein Gesetz, durch das die Verwaltungsunkosten ins Große gesteigert werden. Man spricht von einigen Hunderten von Millionen Mark an Ausgaben, die durch die Verwaltungskosten verursacht werden. Deshalb fragen wir den Herrn Bundesfinanzminister, dem es doch sonst immer beliebt, hier als Beschützer der Steuerzahler aufzutreten, ob er „aus Koalitionsgründen" bereit sein kann, Hunderte von Millionen Mark an Verwaltungskosten für ein Gesetz auszugeben, das nach seiner eigenen Erklärung im Ausschuß große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten und eine mögliche Verlangsamung der Durchführung des Gesetzes befürchten läßt.
Herr Kollege Golitschek, Sie haben vorhin gesagt, der Finanzminister habe im Ausschuß geredet; das ist richtig.
Aber der Kollege Seuffert hat in der 116. Sitzung, als wir die Herren Minister noch einmal zu einer Aussprache gebeten hatten, den Herrn Bundesfinanzminister gefragt, wie er inzwischen zu den hinsichtlich der Hauptentschädigung gefaßten
Ausschußbeschlüssen stehe. Da der Herr Minister selber es bis jetzt versäumt hat, seine Stellungnahme hier kundzutun, sehe ich mich genötigt, das vorz lesen, was er im Ausschuß gesagt hat. Der Minister Schäffer hat erklärt, die Stellungnahme zu der vom Ausschuß beschlossenen Streichung der Höchstgrenze bei der Hauptentschädigung sei vorwiegend eine politische und psychologische Frage.
Das Kabinett habe seine Auffassung durch die Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht. — Bis jetzt hat die Regierung nicht mit einem Wort dafür gekämpft. — Es habe sich seitdem mit dieser Frage nicht mehr befaßt. Er beabsichtige, seine persönliche Auffassung hierzu im Rahmen der Fraktion auszusprechen. Das gleiche gelte zur Frage der Auf- und Abrundung der Schadensbeträge, doch müsse er hierzu darauf hinweisen, daß er bei einem Verzicht auf Auf- und Abrundung große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten und eine erhebliche Verlangsamung bei der Durchführung des Gesetzes befürchte.
Das sind seine eigenen Erklärungen. Die Ausschußfassung nimmt darauf in keiner Weise Rücksicht.
Wenn ich jetzt bissig sein wollte, meine Herren Kollegen von der Regierungskoalition, könnte ich ja sagen, der Herr Bundesfinanzminister hat sich in seiner Fraktion nicht durchgesetzt. Vielleicht hat man ihm auch so ein klein wenig gedroht, obwohl ich ihm nicht zutraue, daß er sich durch Drohungen einschüchtern läßt. Bis jetzt ist er aber noch nicht in Erscheinung getreten. Ich muß deshalb annehmen, daß er sich mit dem Hinweis hat einschüchtern lassen,
die Mehrheit — die diesen Lastenausgleich ohne uns beschließen will — versage ihm eventuell die Gefolgschaft, wenn er mit anderen Steuervorlagen an sie herantrete. Deshalb hat er das bessere Teil erwählt und bis jetzt im Plenum noch nicht dazu Stellung genommen.
Ich möchte jetzt einige grundsätzliche Bedenken gegen diese Regelung sagen. In diesen zwei Tagen ist gesagt worden, Sie kämpften bei dem Lastenausgleich um den Eigentumsbegriff.
- Ja, aber es wäre sehr viel richtiger, Herr Kollege Farke, wenn Sie sagten, Sie kämpften um den quotalen Vermögensbegriff. Denn, sehen Sie, wie groß ist denn der Kreis der Interessenten, die mit der jeztigen Formulierung des § 269 zufriedengestellt sind? Es handelte sich damals schon bei der Heraufsetzung der Grenze auf 500 000 DM nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums um ganze 40 000 Menschen.
Bei dieser Regelung hätten diese 40 000 Menschen einen Mehraufwand von 400 Millionen plus 285 Millionen DM verursacht.
— Das ist das ausgesprochen quotale Vermögensprinzip. Damit waren aber die Drängenden in Ihren Kreisen noch nicht zufrieden, und sie haben ja jetzt auch erreicht, daß jede Begrenzung nach
9144 t eutscher Bundestag — 209. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Mai 1952
oben wegfällt. An diesem weiteren Wegfall der Begrenzung sind — ebenfalls nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums - ganze 12 000 Menschen interessiert,
und diese Regelung bedeutet einen Mehraufwand
von 250 Millionen DM plus 185 Millionen Zinsen.
— Das ist im Ausschuß gesagt worden. Wenn ich habe richtig läuten hören, hat sogar der Kollege Kunze bei der Berichterstattung an seine Fraktion die gleichen Zahlen verwendet.
Die Zahlen können also nicht von uns aus der Luft gegriffen sein. Die Formulierung des § 269 mit dem Wegfall jeder Höchstbegrenzung begünstigt 52 000 Menschen mit beinahe 700 Millionen DM ohne Zinszuschläge;
und das nennen Sie eine Verteidigung des Eigentumsbegriffs.
Ich könnte noch etwas bissiger sein. Ich sehe da nämlich den Herrn Kollegen Kather sitzen. Wenn ich richtig unterrichtet worden bin, soll der Antrag zu der jetzigen Formulierung des § 269 in den sechs Wochen langen Verhandlungen der Koalition vom Kollegen Kather stammen und dann angenommen worden sein.
Ich möchte ganz bescheiden anfragen, warum der Kollege Kather von diesem Antrag und den finanziellen Auswirkungen am Sonntag auf dem Bonner Marktplatz nichts gesagt hat.
Wir kennen Sie doch sonst nicht dafür, Herr Kollege Kather, daß Sie Ihr Licht unter den Scheffel stellen. Wenn Sie das hier getan haben, muß es doch eine Bewandtnis damit haben. Vielleicht wäre, wenn Sie diesen 50 000 auf dem Bonner Marktplatz das auseinandergesetzt, das erzählt hätten, doch nicht der Ruf gekommen: Dr. Kather ins Bundesvertriebenenministerium!
Mit unserem Antrag soll also nach unserer Meinung die Regierungsvorlage im großen und ganzen wiederhergestellt werden. Wir hoffen, daß die besseren Kollegen,
die jahrelang im Unkeler Kreis auch Richtlinien erarbeitet haben, sich heute zu diesen Richtlinien noch einmal bekennen oder sich wenigstens an sie erinnern. Wir fordern in unserem Antrag also die Wiederherstellung der fünfzehn Schadensgruppen mit der Höchstbegrenzung von 150 000 DM. Die Entschädigung, Verzinsung und Auszahlung eines Entschädigungsbetrags sollen in einem besonderen Gesetz geregelt werden, das 1957 spätestens verabschiedet sein soll. Damit sind auch die §§ 270 bis 275 überflüssig; denn sie gehören in dieses kommende Gesetz hinein.
Den kommunistischen Antrag kann ich mit zwei Sätzen übergehen. Er will ja im Grunde genommen eine noch viel höhere quotale Vermögensentschädigung, als praktisch der Ausschußvorschlag hier vorsieht. Ich bin deshalb neugierig, wie die Herren Kollegen von der KPD das begründen werden. Diesen kommunistischen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab, weil wir ihn nicht als ernst bezeichnen können.
Betrachten Sie bitte unseren Änderungsantrag als den letzten Versuch, auch in dieser Frage eine möglichst große Mehrheit in diesem Hause zu finden. Bitte, erinnern Sie sich an die Beschlüsse des Unkeler Kreises und denken Sie daran, daß Sie bei dieser Erarbeitung Ihrer Auffassungen auch von ganz bestimmten festen Begriffen ausgegangen sind. Sie haben einmal diese Richtlinien des Unkeler Kreises so bezeichnet, als ob es Richtlinien für einen Lastenausgleich sein sollten, die man mit dem Wort „christlich und sozial" bezeichnen würde. Der jetzt vorliegende § 269 entspricht nicht mehr Ihren Auffassungen im Unkeler Kreis, und deshalb bitten wir Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.