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ID0120509700

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    5. Abgeordnete: 1
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    7. Ilk.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 205. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952 8817 205. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Paschek 8818B Eintritt des Abg. Mauk in den Bundestag 8818C Begrüßung der Abg. Frau Bieganowski nach Genesung 8818C Glückwünsche zum 65. Geburtstag des Abg. Ewers am 5. April 8818C 60. Geburtstag des Vizepräsidenten Abg. Dr. Schäfer am 6. April 8818C 70. Geburtstag des Abg. Schmitt (Mainz) am 6. April 8818C 60. Geburtstag des Abg. Gerns am 22. April 8818D Beitritt der Abg. Frau Bieganowski zur Gruppe der DPB innerhalb der Fraktion der DP 8818D Geschäftliche Mitteilungen 8813D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber 8819A Gesetz zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeits- einkommen 8819A Gesetz über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif . . . . 8819A Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung 8819A Kleine Anfrage Nr. 248 der Fraktion der SPD betr. Wiedererrichtung eines Schiffsreparatur- und Dockbaubetriebes (Nrn 3179, 3302 der Drucksachen) 8819A Kleine Anfrage Nr. 251 der Fraktion der FU betr. Investionshilfegesetz (Nrn. 3186, 3301 ,der Drucksachen) 8819B Kleine Anfrage Nr. 253 der Fraktion der SPD betr. Buttereinlagerung (Nrn. 3218, 3287 der Drucksachen) 8819B Kleine Anfrage Nr. 257 der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Fürsorgegesetzes für Körperbehinderte (Nrn. 3271, 3314 der Drucksachen) 8819B Zurückziehung des Entwurfs einer Zweiten Verordnung über Zolländerung 8819B Ergänzung der Tagesordnung 8819B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verhandlungen über das Saargebiet (Nr. 3236 der Drucksachen; Entschließungen Nrn. 3310, 3315 der Drucksachen) 8819C zur Sache: Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . . 8819C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 8822B, 8830B, C, 8840D Dr. Pünder (CDU) 8824D Eichler (SPD) 8826A Mayer (Stuttgart) (FDP) 8830C Dr. von Merkatz (DP) 8832C Pannenbecker (FU) 8834A Niebergall (KPD) 8834C Neumayer (FDP) 8836B von Thadden (Fraktionslos) 8837D Ollenhauer (SPD) 8838D persönliche Bemerkung: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 8842B zur Abstimmung: Dr. Tillmanns (CL J) . . . 8843A, 8850D Mellies (SPD) 8843B, 8850C zur Geschäftsordnung: Renner (KPD) 8843C zur Sache: Fisch (KPD) 8843D zur Abstimmung: Wehner (SPD) 8851A Renner (KPD) 8851A Dr. von Merkatz (DP) 8851B Abstimmungen 8843B, 8844B, 8845D namentliche Abstimmungen 8850D, 8851D, 8872 Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. GEMA (Nr. 3251 der Drucksachen) 8844B Muckermann (CDU), Anfragender 8844B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8846A Ehren (CDU) 8847B Hennig (SPD) 8848B Ewers (DP) 8849B Gaul (FDP) 8849D Pelster (CDU) 8850A Ausschußüberweisung 8850B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsjugendgerichtsgesetzes (Nr. 3264 der Drucksachen) . . . 8851D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8851D Frau Schanzenbach (SPD) 8852C Frau Dr. Ilk (FDP) 8855B Frau Wessel (FU) 8856D Frau Thiele (KPD) 8857C Morgenthaler (CDU) 8858B Frau Niggemeyer (CDU) 8858D Ausschußüberweisung 8859B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Nr. 3232 der Drucksachen) . . . 8859C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8859C, 8868C Dr. Klein, Senator von Berlin 8861A, 8869B Frau Dr. Steinbiß (CDU) 8861C Dr. Bärsch (SPD) 8862D Frau Wessel (FU) 8866A Frau Kalinke (DP) 8866C Dr. Hammer (FDP) 8867A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung 8868D zur Sache 8869A Ausschußüberweisung 8869C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nr. 2818 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3259 der Drucksachen) 8869D Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 8870A Abstimmungen 88'70C Beratung des interfraktionellen Antrags über die Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Nrn. 3311, 2940 der Ducksachen) 8819B, 8870D Beschlußfassung 8870D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 483) 8871A Beschlußfassung 8871A Nächste Sitzung 8870D, 8871C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über die Entschließung der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 3310 der Drucksachen) 8872 Entschließung der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP betr. Saargebiet (Nr. 3315 der Drucksachen) 8872 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    8872 Deutscher Bundestag - 205. Sitzurig. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952 Namentliche Abstimmungen 1. über die Entschließung der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 3310 der Drucksachen) 2. über die Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Saargebiet (Nr. 3315 der Drucksachen) Name 1. 2. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer . Nein Ja Albers Nein Ja Arndgen Nein Ja Bauereisen Nein Ja Bauknecht Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) . entschuld. entschuld. Bausch enthalten Ja Becker (Pirmasens) . . . . Nein Ja Blank (Dortmund) . . . . — — Bodensteiner enthalten Ja Frau Brauksiepe beurlaubt beurlaubt Dr. von Brentano Nein Ja Brese Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja Brookmann Nein Ja Dr. Bucerius Nein Ja Frau Dietz Nein Ja Dr. Dresbach Nein Ja Eckstein Nein Ja Dr. Edert enthalten Ja Dr. Ehlers Nein Ja Ehren Nein Ja Dr. Erhard — — Etzel (Duisburg) krank krank Etzenbach Nein Ja Even Nein Ja Feldmann Nein Ja Dr. Fink Nein -- Dr. Frey Nein Ja Fuchs Nein Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Nein Ja Fürst Fugger von Glött . Nein Ja Funk Nein Ja Gengler Nein Ja Gerns . Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Ja Gibbert Nein Ja Giencke Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Ja Glüsing entschuld. entschuld. Gockeln beurlaubt beurlaubt Dr. Götz Nein Ja Frau Dr. Gröwel Nein Ja Günther Nein Ja Hagge Nein Ja Frau Heiler beurlaubt beurlaubt Heix Nein Ja Dr. Henle Nein Ja Hilbert — — Höfler Nein Ja Hohl Nein Ja Dr. Holzapfel Nein Ja Hoogen Nein Ja Hoppe Nein Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Horlacher — — Horn Nein Ja Huth Nein .Ta Dr. Jaeger Nein Ja Junglas Nein Ja Kahn Nein Ja Kaiser — Ja Karpf Nein Ja Dr. Kather Nein Ja Kemmer Nein Ja Kemper Nein Ja Kern Nein Ja Kiesinger Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Dr. Kopf . Nein Ja Kühling Nein Ja Kuntscher Nein Ja Kunze Nein Ja Dr. Laforet Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . Nein Ja Leibfried Nein Ja Lenz Nein — Leonhard krank krank Lücke Nein Ja Majonica entschuld. entschuld. Massoth Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Ja Mehs enthalten Ja Mensing Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Muckermann Nein Ja Mühlenberg Nein Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . entschuld. entschuld. Müller-Hermann Nein Ja Naegel Nein Ja Neber Nein Ja Nellen Nein Ja Neuburger Nein Ja Nickl Nein Ja Frau Niggemeyer Nein Ja Dr. Niklas — — Dr. Oesterle Nein Ja Dr. Orth Nein Ja Pelster Nein Ja Pfender Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Ja Dr. Povel Nein Ja Frau Dr. Probst Nein Ja Dr. Pünder Nein Ja Raestrup Nein Ja Rahn Nein Ja Frau Dr. Rehling Nein Ja Frau Rösch Nein Ja Rümmele Nein Ja Sabel Nein Ja Schäffer — — Scharnberg Nein Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Schatz Nein Ja Schill Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Ja Schmitz Nein Ja Schmücker Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Schüttler Nein Ja Schütz Nein Ja Schuler Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Nein Ja Dr. Semler Nein Ja Dr. Serres Nein Ja Siebel Nein Ja Dr. Solleder Nein Ja Spies Nein Ja Graf von Spreti Nein Ja Stauch Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Ja Storch — — Strauß Nein Ja Struve Nein Ja Stücklen Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Ja Wackerzapp Nein Ja Dr. Wahl Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . beurlaubt beurlaubt Dr.Weber (Koblenz) . . Nein Ja Dr. Weiß Nein Ja Winkelheide Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Nein Frau Albrecht Ja Nein Altmaier Ja Nein Frau Ansorge krank krank Dr. Arndt Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Baade entschuld. entschuld. Dr. Bärsch Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Nein Bazille krank krank Behrisch Ja Nein Bergmann Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Nein Berlin Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Bielig Ja Nein Birkelbach Ja Nein Blachstein Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Böhm beurlaubt beurlaubt Dr. Brill Ja enthalten Bromme Ja Nein Brünen Ja Nein Cramer Ja Nein Dannebom – — Diel Ja Nein Frau Döhring Ja Nein Eichler Ja Nein Ekstrand Ja Nein Erler Ja Nein Faller Ja Nein Franke . Ja Nein Freidhof Ja Nein Freitag Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung Geritzmann Ja Nein Gleisner Ja Nein Görlinger Ja Nein Graf Ja Nein Dr. Greve Ja Nein Dr. Gülich — Nein Happe Ja Nein Heiland Ja Nein Hennig Ja Nein Henßler krank krank Herrmann krank krank Hoecker Ja Nein Höhne Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Nein Imig — — Jacobi Ja Nein Jacobs Ja Nein Jahn Ja Nein Kalbfell krank krank Kalbitzer Ja Nein Frau Keilhack Ja Nein Keuning Ja Nein Kinat Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Nein Dr. Koch Ja Nein Frau Korspeter Ja Nein Frau Krahnstöver . . . . Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Nein Kriedemann Ja Nein Kurlbaum Ja Nein Lange entschuld. entschuld. Lausen krank krank Frau Lockmann Ja Nein Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Nein Marx entschuld. entschuld. Matzner Ja Nein Meitmann Ja Nein Mellies J a Nein Dr. Menzel entschuld. entschuld. Merten Ja Nein Mertins Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Nein Frau Meyer-Laule . . . Ja Nein Mißmahl krank krank Dr. Mommer Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Müller (Hessen) Ja Nein Müller (Worms) Ja Nein Frau Nadig Ja Nein Dr. Nölting — — Nowack (Harburg) . . Ja Nein Odenthal Ja Nein Ohlig Ja Nein Ollenhauer Ja Nein Paul (Württemberg) . . Ja Nein Peters Ja Nein Pohle Ja Nein Dr. Preller entschuld. entschuld. Priebe . . . . . . . . . Ja Nein Reitzner Ja Nein Richter (Frankfurt) . • • entschuld. entschuld. Ritzel Ja Nein Ruhnke Ja Nein Runge Ja Nein Sander Ja entschuld. Name 1. 2. Abstimmung Sassnick Ja Nein Frau Schanzenbach . . . . Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Schöne Ja Nein Schoettle entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schumacher krank krank Segitz Ja Nein Seuffert Ja Nein Stech Ja Nein Steinhörster Ja Nein Stierle Ja Nein Striebeck entschuld. entschuld. Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein Tenhagen Ja Nein Troppenz Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt Wagner J a Nein Wehner Ja Nein Weinhold Ja Nein Welke Ja Nein Weltner Ja Nein Dr. Wenzel Ja Nein Wönner Ja Nein Zühlke Ja Nein FDP Dr. Atzenroth — — Dr. Becker (Hersfeld) . . . Nein Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Ja Blücher — — Dannemann krank krank Dr. Dehler Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt Euler krank krank Fassbender Ja enthalten Freudenberg beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Ja Frühwald krank krank Funcke Nein Ja Gaul Nein Ja Dr. von Golitschek . . . Nein Ja Grundmann Ja Ja Dr. Hammer Nein Ja Dr. Hasemann Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) • enthalten Ja Frau Hütter krank krank Frau Dr. Ilk Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Ja Kühn Nein Ja Langer Nein Ja Dr. Leuze Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten enthalten Margulies Nein Ja Mauk Nein Ja Mayer (Stuttgart) Ja Ja Dr. Mende enthalten Ja Dr. Miessner — — Neumayer Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . . . . . . . . beurlaubt beurlaubt Dr. Nowack (Rheinland- Pfalz) Nein Ja Onnen krank krank Dr. Pfleiderer enthalten Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Preiß Nein Ja Dr. Preusker Ja enthalten Rademacher enthalten Ja Rath Nein Ja Dr. Freiherr von Rechen- berg Nein Ja Revenstorff Ja Ja Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schneider Nein Ja Stahl Nein Ja Stegner Nein Ja Dr. Trischler — — Dr. Wellhausen Nein Ja Wirths Nein Ja Dr. Zawadil Ja Ja DP—DPB Ahrens Nein Ja Bahlburg entschuld. entschuld. Frau Bieganowski . . . Ja enthalten Eickhoff Nein Ja Ewers enthalten Ja Farke Nein Ja Dr. Fricke enthalten Ja Frommhold N ein Ja Hellwege — Ja Jaffé Nein Ja Frau Kalinke enthalten Ja Kuhlemann Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Ja Löfflad entschuld. entschuld. Matthes Nein J a Dr. von Merkatz Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Ja Dr. Ott J a enthalten Reindl Nein Ja Schmidt (Bayern) . . . Ja Ja Schuster Nein Ja Dr. Seebohm Nein Ja Tobaben — Ja Wallner Nein Ja Walter Nein Ja Wittenburg Nein Ja Wittmann Ja Ja FU Freiherr von Aretin . . . enthalten Ja Frau Arnold Ja Nein Dr. Bertram Ja Nein Dr. Besold enthalten Ja Clausen enthalten enthalten Dr.-Ing. Decker enthalten enthalten Determann Ja Nein Eichner Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . Ja Nein Hoffmann (Lindlar) • • • Ja Nein Lampl enthalten Ja Mayerhofer Nein Nein Dr. Meitinger Ja Nein Fürst zu Oettingen-Waller- stein beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Ja Nein Parzinger Ja Nein Dr. Reismann Ja Nein Ribbeheger entschuld. entschuld. Volkholz – — Wartner enthalten Ja Frau Wessel Ja Nein Willenberg Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung KPD Agatz Ja Nein Fisch Ja Nein Gundelach Ja Nein Harig Ja Nein Kohl (Stuttgart) Ja Nein Müller (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Niebergall Ja Nein Paul (Düsseldorf) Ja Nein Reimann Ja Nein Renner Ja Nein Rische Ja Nein Frau Strohbach Ja Nein Frau Thiele Ja Nein Vesper entschuld. entschuld. Name 1. 2. Abstimmung Fraktionslos Aumer . — Ja Donhauser — Ja Dr. Dorls — — Fröhlich krank krank Goetzendorff Ja Nein Hedler Ja Nein Frau Jäger (Hannover) . . Nein Nein Loritz Ja Nein Müller (Hannover) . . . . — — von Thadden Ja Ja Tichi. krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 329 332 Davon: Ja 143 191 Nein 168 133 Stimmenthaltung 18 8 Zusammen wie oben 329 332 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Ja Dr. Krone Nein Ja Lemmer Nein Ja Frau Dr. Maxsein krank krank Dr. Tillmanns Nein Ja SPD Brandt Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Nein Löbe Ja Nein Neubauer .......... Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung Neumann entschuld. entschuld. Dr. Schellenberg krank krank Frau Schroeder (Berlin) . . Ja Nein Schroeter (Berlin) Ja Nein Frau Wolff Ja Nein FDP Dr. Henn — Ja Huebner Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Ja Dr. Reif enthalten Ja Dr. Will enthalten Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes von 1943 war unbedingt notwendig, einmal weil in diesem Gesetz noch ganz stark nationalsozialistisches Gedankengut verankert war, aber auch weil dieses Gesetz den psychologischen und pädagogischen Erkenntnissen unserer Zeit nicht mehr Rechnung trug und auch die Lebensverhältnisse, in denen unsere Jugendlichen herangewachsen sind, viel zu wenig berücksichtigte. Es ist allerdings außerordentlich bedauerlich, daß unsere Regierung uns in erster Linie eigentlich immer nur Gesetze mit Verbotstafeln und mit Strafbestimmungen vorlegt, statt dafür zu sorgen, daß unsere Jugend die normalen Umweltbedingungen und bessere Startmöglichkeiten fürs Leben bekommt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Seit mehr als zwei Jahren ist im Bundestag von der Sozialdemokratischen Partei die Frage des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes angeschnitten worden; aber bis heute liegt uns noch kein Entwurf des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes vor.

    (Abg. Arnholz: Hört! Hört!)

    Mit Strafen und Verboten werden wir keine besseren Lebensverhältnisse für unsere Jugend schaffen und werden wir keine Hilfsstellungen leisten. Was wir der Jugend zugute kommen lassen müssen, ist eine Erziehungshilfe und sind Schutzmaßnahmen. Aber sind es denn Schutzmaßnahmen, wenn z. B. der Bundestag in seiner Mehrheit den Kündigungsschutz für die Jugendlichen ablehnt? Sind es Schutzmaßnahmen, wenn im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verboten wird, daß die Jugend sich herumtreibt, daß sie Gasthäuser besuchen darf, wenn nicht gleichzeitig dafür gesorgt wird, daß die jungen Menschen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben, daß sie Jugendheime haben, in denen sie sich aufhalten können, daß Bibliotheken und Erholungsstätten für sie geschaffen werden? Was nützt es, wenn wir z. B. ein Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit schaffen, das wohl gute Ansatzmöglichkeiten hat, wenn aber in der Praxis überhaupt


    (Frau Schanzenbach)

    keine Voraussetzungen geschaffen werden, daß dieses Gesetz auch zu einer sinnvollen Auswirkung kommen kann? Kaum etwas Positives ist bisher für die Jugend in dieser Richtung geschaffen worden.
    Nun werden Sie sagen: wir haben ja den Bundesjugendplan. Gewiß, dieser Bundesjugendplan ist im Bundestag feierlich verkündet worden; aber er hat kaum wesentlich zur Behebung der Jugendnot beigetragen. Wir stellen in der Praxis fest, daß die Jugendämter in der Einzelfürsorge sehr knauserig sind und daß auf der anderen Seite gerade in den letzten Wochen das Soforthilfeamt den Beschluß gefaßt hat, keine Lehrlingsbeihilfen mehr zu gewähren. Durch die starke Aufsplitterung im Bundesjugendplan konnten die einzelnen Aufgaben, deren Erfüllung zur Behebung der Not der berufs- und der arbeits- und der heimatlosen Jugend geplant war, auch nicht nur annähernd befriedigt werden.
    Für die Jugend in unserer Bundesrepublik ist viel zuwenig getan worden, um die körperlichen und geistig-seelischen Schäden zu beheben und ihr einen guten Start ins Leben zu geben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Nicht nur von der sozialpolitischen und von der fürsorgerischen Seite her ist zu wenig getan worden, sondern mancherorts ist von der schulpolitischen Seite her geradezu verantwortungslos gehandelt worden.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der Landtag in meiner Heimat Südbaden hat auf Vorschlag der CDU-Regierung in den letzten Wochen ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Volksschüler nach 71/2 Schuljahren aus der Volksschule entlassen werden.

    (Abg. Arnholz: Hört! Hört!)

    Wir haben die Tatsache zu verzeichnen, daß dreizehnjährige Kinder aus der Schule entlassen werden und ins Erwerbsleben eintreten sollen. Diese Jugendlichen können keine Berufsausbildung antreten. Sie werden in den Fabriken nicht aufgenommen, weil die Arbeitgeber sich weigern, Kinder unter vierzehn Jahren einzustellen. Wir müssen gewissermaßen auf Grund dieses Schulgesetzes das Jugendschutzgesetz umgehen.
    Wenn man bedenkt, daß diese Kinder teilweise nicht einmal eine geschlossene sechsjährige Schulausbildung haben, dann weiß man, welch ungeheurer Schaden dieser Jugend zugefügt worden ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn die Schulärzte uns die Beweise erbringen, daß von den in diesem Jahr zur Schulentlassung gekommenen badischen Jugendlichen nur 29,6 0/0 voll berufsgeeignet sind, und wenn Kinder darunter sind, die ein Körpergewicht von 24 kg haben, dann weiß man nicht, ob die Regierung und die Abgeordneten, die dieses Gesetz beschlossen haben, die Verantwortung dafür tragen können, was in Südbaden geschehen ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Meines Erachtens sind diese Kinder auf ein Leben lang durch dieses Verhalten geschädigt worden. (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Es ist eine soziale Verpflichtung eines jeden Menschen und im besonderen der politisch Verantwortlichen, die Lebenskraft des einzelnen Jugendlichen und der Jugend in der Gesamtheit zu schützen und sie zur besten Leistungsfähigkeit zu steigern. Auch die gesunde Jugend muß, wenn sie
    einen vollen Lebensanspruch geltend machen will,
    vor schweren Schäden behütet werden, die darin
    bestehen können, daß sie zu früh einer allzu starken körperlichen und seelisch-geistigen Belastung
    ausgesetzt wird. Die Jugend braucht, wenn sie
    gesund und kräftig heranwachsen soll, einen Lebensraum, in dem sie vor Not, Gefahr und Überbeanspruchung gesichert ist. Diesen Raum zu
    schaffen, ist unsere Aufgabe der Jugend gegenüber, die durch den Krieg und die Nachkriegszeit
    in besonderem Maße geschädigt worden ist. Nur
    wenn sie eine gute Entwicklungsmöglichkeit bekommt, wird sie eines Tages keine Hilfe mehr
    brauchen, sondern dann wird sie als tragendes
    Glied der Gemeinschaft und dem Staate ihre
    eigene Lebenskraft zur Verfügung stellen können.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir alle, die wir im öffentlichen Leben stehen, sind an den sozialpädagogischen Auftrag unserer Jugend gegenüber gebunden, und ich glaube, daß dieser sozialpädagogische Auftrag schon 1923 im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz fixiert worden ist; denn dort heißt es:
    Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblich-seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.
    Wir können uns nicht deutlich genug die Frage vorlegen, ob wir dieser Verpflichtung nachgekommen sind.
    Wir haben für die deutsche Jugend zu wenig getan. Vielerorts ist sogar ein völliges Versagen festzustellen. Es ist eine Verkennung der sozialpädagogischen Aufgabe der Jugend gegenüber, wenn z. B. vor einigen Wochen im Bundesrat der § 4 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes als Pflichtaufgabe abgelehnt worden ist.

    (Abg. Arnholz: Hört! Hört!)

    Ich hoffe, daß der Bundestag, wenn wir zu diesem Gesetz Stellung nehmen, eine verständnisvollere Haltung der Jugend gegenüber zeigen wird.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    In diesem Hause ist schon sehr oft von der Jugendnot gesprochen worden; aber ich glaube, es ist gerade im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage notwendig, daß einige Zahlen und einige Tatsachen erwähnt werden, die sehr wesentlich an der Jugendkriminalität schuld sind. Wir haben 51/2 Millionen Kinder, die 1945 die Heimat verloren haben. Wir haben im Bundesgebiet etwa 250 000 Vollwaisen. Wir haben etwa 1 250 000 Kinder, die den Vater verloren haben. Fast die Hälfte unserer Kinder lebt in unvollständigen Familien. Über die Zahl der arbeits- und berufslosen Jugendlichen ist hier schon sehr viel gesprochen worden, insbesondere auch über die Gefahren, denen die Jugendlichen ausgesetzt sind, die illegal aus der Ostzone kommen und völlig wurzellos hier in unserem Gebiet herumlaufen. Wenn Sie — immer im Hinblick auf das Gesetz, das uns vorliegt — bedenken, daß zahllose Jugendliche noch in Baracken und Flüchtlingslagern leben, und wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß wir im Bundesgebiet etwa drei Millionen Wohnungen zuwenig haben, dann brauchen wir uns nicht zu fragen, woher die gesteigerte Jugendkriminalität in den letzten Jahren gekommen ist. Ich brauche nicht zu betonen, welche menschliche und wirtschaftliche Not hinter den eben von mir vorgebrachten Tatsachen steckt. Es kommt noch dazu, daß die Jugend in den vergangenen Jahren keineswegs ein festgefügtes Werturteil


    (Frau Schanzenbach)

    gehabt hat, daß sie in keinen festgefahrenen Geleisen ihren Lebensweg hat antreten können, sondern wir haben durch das Hereinströmen neuer Gedanken und neuer Sitten eine ganz starke Veränderung unserer gesellschaftlichen Struktur. In allen diesen unsicheren, leidvollen Verhältnissen wuchs unsere Jugend in den letzten Jahren heran, und wir als Erwachsene verlangen von ihr, daß sie ein normales Leben führen, daß sie die Gesetze achten soll. Statt dieser Jugend Wachstumsmöglichkeiten zu bieten, beschäftigen wir uns nun mit der Frage, wie wir diese doch zum großen Teil schuldlos schuldig gewordenen Jugendlichen strafen sollen.
    Ich möchte noch einmal herausstellen, weshalb diese Jugendlichen in der überwiegenden Zahl kriminell geworden sind: einmal weil ihnen ein sittliches Wertungsvermögen fehlt, zum andern weil das Elternhaus versagt hat, weil die Gemeinschaft, weil der Staat versagt hat, aber auch weil infolge unserer Arbeitsweise die jungen Menschen keine innere Beziehung zur Arbeit gefunden haben. Gewiß, es wird auch in normalen Zeiten Gesetzesübertretungen geben; aber der größte Teil der Straftaten von Jugendlichen in den letzten Jahren ist auf die äußerst ungünstigen Umweltbedingungen zurückzuführen. Bei allen Verhandlungen, die vor Jugendrichtern geführt worden sind, hat sich immer wieder herausgestellt, daß diesen Gestrandeten die Liebe, das Verstandenwerden und die Geborgenheit gefehlt haben.
    Da dies eine allgemeine Erkenntnis ist, müssen wir ihr in dem vorliegenden Entwurf Rechnung tragen. Wir haben als Erwachsene nicht das Recht, zu strafen, wenn wir nicht zuerst alle Möglichkeiten zur Erziehung ausgeschöpft haben.

    (Sehr gut! links.)

    Deshalb muß im Vordergrund des vorliegenden Gesetzes der Wille zur Erziehung stehen. Da weder das Jugendstrafrecht von 1923 noch das von 1943 den heutigen Anforderungen entspricht, ist diese Novelle erforderlich; denn die gesamte Reform wird ja noch geraume Zeit auf sich warten lassen.
    Wir begrüßen es, daß in diesem Entwurf einige gute, fortschrittliche Ansätze enthalten sind, die uns allerdings nicht voll befriedigen, die aber gute Möglichkeiten für die Ausschußarbeit bieten.
    Als wesentliche Neuregelungen sieht das Gesetz, wie auch der Herr Bundesjustizminister vorhin schon erwähnt hat, folgendes vor: einmal die Reinigung des Gesetzes von nationalsozialistischem Gedankengut, dann die Einbeziehung der Achtzehn- bis Einundzwanzigjährigen unter bestimmten Voraussetzungen, ferner die Neuordnung der Gerichtsverfassung unter Heranziehung des Laienelements, und schließlich — das ist ein ganz wesentlicher Teil des 'Gesetzes — werden die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung und die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe eingeführt. Das Gesetz von 1943 ließ z. B. noch die Bestrafung der Zwölf- bis Vierzehnjährigen zu. Glücklicherweise sieht die Novelle diese Bestimmung nicht vor; denn es widerspricht doch einfach unserer Auffassung, daß man schulpflichtige Kinder vor einen Jugendrichter stellt. Wir begrüßen es sehr, daß die Achtzehn- bis Einundzwanzigjährigen in dieses Gesetz einbezogen werden können. Dem § 20 werden wir bei der Beratung ganz besondere Bedeutung beimessen.
    Auch die Frage der Erhöhung der Mindeststrafe von drei Monaten auf sechs Monate wird eine entscheidende Debatte im Ausschuß auslösen. Auch hier muß der Gedanke der Erziehung bei allen Diskussionen im Vordergrund stehen.
    Im Zusammenhang mit dem § 3 wird die Verantwortlichkeit des Jugendlichen behandelt. Es müssen Sicherungen eingebaut werden, daß der Jugendliche nur von qualifizierten Persönlichkeiten, die soziales Verständnis haben, beurteilt wird. Für die straffällig gewordenen Jugendlichen sieht das Gesetz Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel — ein scheußliches Wort, das wir unbedingt ändern müssen —

    (Abg. Mellies: Sehr gut!)

    und eine Jugendstrafe vor. Das sind alles bisher
    schon bekannte Mittel der Jugendgerichtsbarkeit.
    Neu hinzugekommen — und das ist eben ganz wesentlich — ist die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung. Diese Bewährung hat in anderen Ländern, z. B. in England, außerordentliche Erziehungserfolge erzielt, und ich glaube, daß dem auch hei uns sehr große Bedeutung beigemessen werden muß. Gerade in dieser Art der Erziehungsmaßnahmen sind gute pädagogische Ansatzpunkte geschaffen. Die Bewährungshilfe kann den Strafvollzug überflüssig machen und den Strafmakel ersparen, — ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem, was wir bisher in unserer Jugendgerichtsbarkeit kennen.
    Die Gesetzesvorlage sieht in dem Zusammenhang vor, daß dem Jugendrichter ein Bewährungshelfer beigegeben wird, der nach einem Erziehungsplan, welcher vom Jugendrichter aufgestellt worden ist, dem Jugendlichen unmittelbare Erziehungshilfe leistet. Ob der Jugendhelfer der Justizbehörde oder dem Jugendamt angehören wird, ist in der Gesetzesvorlage offengelassen. Wir müssen auch hier im Ausschuß die beste Lösung im Interesse des Jugendlichen suchen und vermeiden, daß eine Zersplitterung der sozialpädagogischen Arbeit eintritt. Zwischen dem Jugendrichter und dem Jugendamt muß, wenn dem Jugendlichen wirklich geholfen werden soll, ein gutes Einvernehmen bestehen. Wir können in der Erziehungsarbeit keine Zersplitterung gebrauchen. Auch die Bewährungshilfe muß mehr sein als nur eine Überwachung des Jugendlichen durch den Bewährungshelfer.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    In diesem Zusammenhang kann nicht stark genug betont werden, daß wir das lebendige Jugendamt brauchen, von dem auf der Tagung des Städtetages in Köln 1950 sehr eingehend gesprochen worden ist.
    Die Frage des Jugendarrestes ist in den Fachkreisen umstritten und problematisch. Die Wirksamkeit dieser Strafe hängt sehr mit der Durchführung zusammen. Wir werden im Ausschuß genau prüfen, inwieweit gerade dies& Maßnahme im Interesse der Jugendlichen liegt und als Erziehungsmittel in Frage kommt.
    Wir begrüßen die Einführung des Jugendschöffengerichts, vor allem auch, daß im Gesetz festgelegt wird, daß Männer und Frauen, die erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sind, durch den Jugendwohlfahrtsausschuß vorgeschlagen werden sollen. So wie in diesem Falle, sollten wir auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendgericht und Jugendamt an anderen Stellen verankern. Wir meinen, daß zum Beispiel die Jugendkammern nur Beschwerdeinstanzen sein sollten, damit der wirklich gute Jugendrichter an der Front bleibt. Aber ihm müssen dann eben Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden, die er bis-


    (Frau Schanzenbach)

    her nicht hat. Dieses Gesetz mit den Bewährungsmöglichkeiten für den Jugendlichen wird nur dann eine Erziehungshilfe sein, wenn wir den sozialen Jugendrichter bekommen, der mit viel Verständnis und einer guten Spezialausbildung an diese Arbeit geht. Der § 24 nimmt hierauf Bezug. Wir müssen im Ausschuß festlegen, daß die Ausbildung der Jugendrichter aufs beste durchgeführt wird, und müssen auch Stellen verantwortlich machen, die sich dieser Arbeit tatsächlich unterziehen.
    Die Verbindung der Tätigkeit des Vormundschafts- und Jugendrichters muß festgelegt werden, denn nur so kann ein sinnvoller Erziehungsplan entworfen und durchgeführt werden.
    Auch der Frage des Jugendstrafvollzugs muß bei der Bearbeitung dieses Gesetzes unsere besondere Aufmerksamkeit gelten, denn auf diesem Gebiet liegt noch sehr vieles im argen. Gedanken der Erziehung müssen im Vordergrund stehen und niemals die Gedanken der Vergeltung.
    Wenn dieses Gesetz wirklich eine Hilfe für die gestrauchelte Jugend werden soll, dann dürfen wir uns nicht an die Einwände der Finanzminister halten. Den Jugendgerichten und den Jugendwohlfahrtsbehörden muß die Möglichkeit gegeben werden, dieses Gesetz mit den besten Voraussetzungen durchzuführen. Nicht eindringlich genug kann hervorgehoben werden, daß der Bund, die Länder und die Gemeinden neben dem Elternhaus unserer Jugend bessere Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen müssen, damit die Jugend mit dem vorliegenden Gesetz nicht in Berührung kommt. Wir, die wir im Ausschuß an diese Arbeit herangehen, werden — das darf ich für meine Fraktion sagen, und ich hoffe, daß das auch bei den anderen Fraktionen der Fall sein wird — mit großem Ernst und aller Verantwortung alles tun, damit dieses Gesetz wirklich eine Hilfe für die gestrauchelte Jugend wird.
    Ich bitte deshalb, diese Gesetzesvorlage federführend dem Rechtsausschuß und dem Jugendfürsorge-Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Ilk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Ilk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es tut mir leid, daß ich meine Rede mit einem Bedauern anfangen muß, dem Bedauern darüber, daß Frau Kollegin Schanzenbach bei unserer ach so kurz bemessenen oder, besser gesagt, so ausgefüllten Zeit hier im Plenum die Zeit am Anfang ihrer Rede mit Angriffen gegen andere Gesetze ausgefüllt hat, die zum Teil bereits erlassen, zum Teil noch in der Beratung sind

    (Widerspruch bei der SPD und links)

    und die mit dem zur Diskussion stehenden Jugendgerichtsgesetz gar nichts zu tun haben.

    (Lebhafte Zurufe links. — Abg. Mellies: Sie vergeuden ja auch Ihre Zeit jetzt, Frau Ilk!)

    — Ich fühle mich aber trotzdem veranlaßt, ein paar Worte dazu zu sagen, Herr Kollege Mellies, weil nämlich der Eindruck erweckt werden könnte, daß von seiten der Bundesregierung und der Regierungsparteien in den ganzen Jahren nichts getan worden sei,

    (Lachen und Zustimmung bei der SPD und links)

    was in irgendeiner Weise der Jugend helfen sollte.

    (Abg. Dr. Greve: Nicht genug!)

    Und gerade die stellvertretende Vorsitzende des Jugendfürsorgeausschusses sollte wissen, wie wir uns um die Sache bemüht haben.
    Darüber hinaus möchte ich einen Satz herausgreifen, der doch wohl im Hinblick auf dieses Gesetz gesprochen wurde, den Satz nämlich, daß wir schuldlos schuldig Gewordene strafen wollten. Wenn ein Gesetz geschaffen wurde, um Jugendlichen unter Berücksichtigung der schwierigen sozialen Verhältnisse der letzten 10 bis 15 Jahre zu helfen, dann ist es doch gewiß das vorliegende Jugendgerichtsgesetz. Ich finde, daß die Ausführungen, die Frau Kollegin Schanzenbach in der sachlichen Würdigung des vorliegenden Gesetzes gemacht hat, ihre ersten Ausführungen eigentlich Lügen gestraft haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — OhoRufe bei der SPD. — Weitere Zurufe links.)

    (Abg. Frau Schanzenbach: Dann haben Sie den
    ersten Teil meiner Rede nicht verstanden!)
    — Ich glaube, Frau Schanzenbach, daß ich nicht gar so schwer von Begriff bin, daß ich Ihre Ausführungen nicht verstanden hätte. Oder sie waren eben etwas unklar oder für uns, die wir zuhörten, mißverständlich. Die Meinung war einheitlich.

    (Abg. Dr. Greve: „Einheitlich"?)

    — Ja, einheitlich auf unserer Seite und ganz sicherlich, glaube ich, auch auf der Ihrigen.

    (Abg. Dr. Greve: Das ist ja kein Wunder! — „Einseitig", nicht „einheitlich"!)

    — Herr Kollege, wir wollen uns ja nicht darüber streiten. Ich meine aber, von „Einseitigkeit" würde ich an Ihrer Stelle nicht reden!

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Eines jedenfalls ist sicher. Das vorliegende Gesetz ist in jeder Beziehung ein Gesetz, das zur Hilfe der Jugendlichen geschaffen worden ist. Wenn in einem Gesetz die schwierigen sozialen Umstände. die die Jugend vielleicht aus Unwissenheit, aus Mangel an Erziehung haben schuldig werden lassen, berücksichtigt werden, wenn irgendein Gesetz diesen jungen Menschen hilft, dann ist es das vorliegende. Auch wir begrüßen ebenso wie Sie das Erziehungsprinzip als leitenden Gedanken in diesem Gesetz.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Ja, in Sachen der Erziehung sind wir, was dieses Gesetz anlangt, offenbar nicht so verschiedener Meinung, Frau Schanzenbach; aber bezüglich Ihrer nicht zur Sache gehörenden Vorrede sind wir verschiedener Meinung.

    (Zuruf von der SPD: Wir sind sehr verschiedener Meinung!)

    — Ich glaube nicht, aber lassen wir es dahingestellt. Wir werden im Ausschuß noch darüber diskutieren.

    (Abg. Dr. Greve: Es kommt nur zur Anwendung bei Jugendstraftaten!)

    — Natürlich bei Jugendstraftaten. Aber haben denn Jugendliche bisher keine Straftaten begangen


    (Frau Dr. Ilk)

    und werden sie in Zukunft keine Straftaten begehen?

    (Abg. Dr. Greve: Gerade!)

    Nun sagen Sie mir doch bitte einmal, wann ist in diesem Gesetz überhaupt von Strafen die Rede? Doch nur in bezug auf besonders schwere Fälle. Aber in diesem Gesetz ist dem Jugendrichter und dem Jugendstaatsanwalt so viel Macht in die Hand gegeben, daß er nicht einmal genötigt ist, eine Anklage zu erheben oder irgendeine richtige Strafe zu beantragen bzw. zu verhängen, wenn von dem Jugendlichen eine strafbare Handlung begangen wurde, sofern ein Erziehungsmittel für ausreichend erachtet wird. Herr Kollege, Sie müssen doch ganz genau wissen, welche Möglichkeiten, dem Jugendlichen zu helfen, gerade auf Grund dieses Gesetzes den Richtern und den Staatsanwälten in die Hand gegeben werden.

    (Abg. Dr. Greve: Wann wird denn ein Gericht tätig?)

    — Ich brauche ja kein Kolloquium mit Ihnen über die einzelnen Fragen hier anzustellen. Aber so viel juristische Kenntnisse können Sie mir schon zutrauen, daß ich weiß, wann ein Richter ein Verfahren eröffnet und wann ein Staatsanwalt Anklage erhebt.

    (Abg. Dr. Greve: Aber Ihre Ausführungen lassen darauf nicht schließen!)

    — Ihre Zwischenrufe sind doch töricht, entschuldigen Sie bitte!
    Die Hilfe von seiten des Gerichts kann ja so weit gehen, daß sogar von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben wurde, wir würden in diesem Gesetz Gedanken verankern, die die Humanität gegenüber den jungen Menschen irgendwie überspitzten. Demgegenüber sagen wir aber, daß gerade nach einer solch turbulenten Zeit, in der unsere Jugendlichen aufgewachsen sind, straffällige Jugendliche nur mit besonderer Liebe und mit Einfühlungsvermögen wieder auf den richtigen Weg gebracht werden können.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Wir begrüßen darum die Maßnahmen, die hier getroffen sind, und wir begrüßen es vor allen Dingen auch, daß man die Heranwachsenden vom 18. bis zum 21. Jahre noch unter das Jugendgerichtsgesetz stellt, und daß man vor allen Dingen dem Jugendrichter die Entscheidung überläßt, ob er den Jugendlichen vom 18. bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendrecht oder nach Erwachsenenrecht behandelt wissen will.
    Wir wollen auch nicht vergessen, daß der Jugendliche, der in irgendeiner Weise gestrauchelt ist, eine Stütze haben muß. Darum erscheint uns die neue Einrichtung des Bewährungshelfers als eine außerordentlich glückliche Lösung.

    (Zuruf von der SPD.)

    Natürlich gebe ich Ihnen vollkommen recht, wenn Sie sagen, daß diese Bewährungshelfer auch ganz besonders gut ausgebildet werden müssen. Ich bin auch mit meinen Freunden der Meinung, daß die Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte in Anbetracht ihrer großen Machtbefugnisse eine besonders gründliche Ausbildung haben müssen. Man sollte vielleicht auch von seiten des Bundes an die Länder eine Empfehlung geben dergestalt, daß sie keine Mittel scheuen, um diese gute Ausbildung herbeizuführen und die Richter auch in psychotherapeutischer Beziehung auszubilden, damit sie
    sich vielleicht noch etwas besser als bisher in die
    Geisteshaltung Jugendlicher hineinfühlen können.
    Aber, Frau Kollegin Schanzenbach, wenn Sie heute sagen, daß bei allen Jugendgerichtsverfahren, die stattgefunden haben, die Richter und Staatsanwälte keinerlei Verständnis für die Not und die Sorgen der Jugendlichen hatten

    (Abg. Frau Schanzenbach: Das habe ich nicht gesagt!)

    — bitte, ich habe mir notiert: es habe am nötigen Verständnis gefehlt, haben Sie gesagt —, dann muß ich Ihnen allerdings sagen, daß Sie sich auch da irren. Ich glaube, daß Sie dann nicht oft genug in die Verhandlungen hineingekommen sind, und bitte, daß Sie sich weiter informieren. Sehr viele Jugendliche, die etwas begangen haben, sind ja gar nicht vor den Strafrichter gekommen. In Kenntnis der Tatsache, daß es oft schon schlimm für einen Jugendlichen ist, vor dem Strafrichter zu stehen, hat man in Anbetracht der vorhandenen Erziehungsmöglichkeit den Verstoß des Jugendlichen mit einer Ermahnung als ausreichend abgegolten angesehen. Wir wollen doch auch dem, was bisher geschehen ist, in etwa Genüge tun.
    Aber als Ganzes will ich im Namen meiner Fraktion eines sagen. Wir müssen dahin wirken, daß Jugendämter, Bewährungshelfer, die an den Jugendämtern und bei der Jugendgerichtshilfe tätig sind, und daß Richter und Staatsanwälte ganz besonders sorgfältig arbeiten, gerade im Hinblick auf unsere Jugend, die in diesen Dingen heute etwas labil und anfällig ist. Das beste Gesetz, der beste Wille nützen nichts, wenn die Menschen, die diese Arbeit vorzunehmen haben, nicht genügend ausgebildet und nicht genügend in ihrem Wissen fundiert sind. Ich glaube, daß es das beste ist, was wir an unseren Jugendlichen tun, wenn wir ihnen, wenn sie straffällig geworden sind, helfen. Wir dürfen nicht vergessen, daß wir uns viele Fälle von Alterskriminalität ersparen, wenn es uns gelingt, durch eine gute Strafrechtspflege straffällig gewordene Jugendliche auf den rechten Weg zu bringen, Jugendliche, die vielleicht durch eine ungerechte oder unsachgemäße Behandlung weiter abgeglitten wären.
    Ich schließe mich dem Antrag von Frau Schanzenbach auf Überweisung dieses Gesetzes an den Rechts- und an den Jugendfürsorgeausschuß an.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)