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ID0120506600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 205. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952 8817 205. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Paschek 8818B Eintritt des Abg. Mauk in den Bundestag 8818C Begrüßung der Abg. Frau Bieganowski nach Genesung 8818C Glückwünsche zum 65. Geburtstag des Abg. Ewers am 5. April 8818C 60. Geburtstag des Vizepräsidenten Abg. Dr. Schäfer am 6. April 8818C 70. Geburtstag des Abg. Schmitt (Mainz) am 6. April 8818C 60. Geburtstag des Abg. Gerns am 22. April 8818D Beitritt der Abg. Frau Bieganowski zur Gruppe der DPB innerhalb der Fraktion der DP 8818D Geschäftliche Mitteilungen 8813D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber 8819A Gesetz zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeits- einkommen 8819A Gesetz über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif . . . . 8819A Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung 8819A Kleine Anfrage Nr. 248 der Fraktion der SPD betr. Wiedererrichtung eines Schiffsreparatur- und Dockbaubetriebes (Nrn 3179, 3302 der Drucksachen) 8819A Kleine Anfrage Nr. 251 der Fraktion der FU betr. Investionshilfegesetz (Nrn. 3186, 3301 ,der Drucksachen) 8819B Kleine Anfrage Nr. 253 der Fraktion der SPD betr. Buttereinlagerung (Nrn. 3218, 3287 der Drucksachen) 8819B Kleine Anfrage Nr. 257 der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Fürsorgegesetzes für Körperbehinderte (Nrn. 3271, 3314 der Drucksachen) 8819B Zurückziehung des Entwurfs einer Zweiten Verordnung über Zolländerung 8819B Ergänzung der Tagesordnung 8819B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verhandlungen über das Saargebiet (Nr. 3236 der Drucksachen; Entschließungen Nrn. 3310, 3315 der Drucksachen) 8819C zur Sache: Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . . 8819C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 8822B, 8830B, C, 8840D Dr. Pünder (CDU) 8824D Eichler (SPD) 8826A Mayer (Stuttgart) (FDP) 8830C Dr. von Merkatz (DP) 8832C Pannenbecker (FU) 8834A Niebergall (KPD) 8834C Neumayer (FDP) 8836B von Thadden (Fraktionslos) 8837D Ollenhauer (SPD) 8838D persönliche Bemerkung: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 8842B zur Abstimmung: Dr. Tillmanns (CL J) . . . 8843A, 8850D Mellies (SPD) 8843B, 8850C zur Geschäftsordnung: Renner (KPD) 8843C zur Sache: Fisch (KPD) 8843D zur Abstimmung: Wehner (SPD) 8851A Renner (KPD) 8851A Dr. von Merkatz (DP) 8851B Abstimmungen 8843B, 8844B, 8845D namentliche Abstimmungen 8850D, 8851D, 8872 Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. GEMA (Nr. 3251 der Drucksachen) 8844B Muckermann (CDU), Anfragender 8844B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8846A Ehren (CDU) 8847B Hennig (SPD) 8848B Ewers (DP) 8849B Gaul (FDP) 8849D Pelster (CDU) 8850A Ausschußüberweisung 8850B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsjugendgerichtsgesetzes (Nr. 3264 der Drucksachen) . . . 8851D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8851D Frau Schanzenbach (SPD) 8852C Frau Dr. Ilk (FDP) 8855B Frau Wessel (FU) 8856D Frau Thiele (KPD) 8857C Morgenthaler (CDU) 8858B Frau Niggemeyer (CDU) 8858D Ausschußüberweisung 8859B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Nr. 3232 der Drucksachen) . . . 8859C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8859C, 8868C Dr. Klein, Senator von Berlin 8861A, 8869B Frau Dr. Steinbiß (CDU) 8861C Dr. Bärsch (SPD) 8862D Frau Wessel (FU) 8866A Frau Kalinke (DP) 8866C Dr. Hammer (FDP) 8867A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung 8868D zur Sache 8869A Ausschußüberweisung 8869C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung einiger Polizeiverordnungen auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln (Nr. 2818 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3259 der Drucksachen) 8869D Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 8870A Abstimmungen 88'70C Beratung des interfraktionellen Antrags über die Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Nrn. 3311, 2940 der Ducksachen) 8819B, 8870D Beschlußfassung 8870D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 483) 8871A Beschlußfassung 8871A Nächste Sitzung 8870D, 8871C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über die Entschließung der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 3310 der Drucksachen) 8872 Entschließung der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP betr. Saargebiet (Nr. 3315 der Drucksachen) 8872 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    8872 Deutscher Bundestag - 205. Sitzurig. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1952 Namentliche Abstimmungen 1. über die Entschließung der Fraktion der SPD betr. Saargebiet (Nr. 3310 der Drucksachen) 2. über die Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Saargebiet (Nr. 3315 der Drucksachen) Name 1. 2. Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer . Nein Ja Albers Nein Ja Arndgen Nein Ja Bauereisen Nein Ja Bauknecht Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) . entschuld. entschuld. Bausch enthalten Ja Becker (Pirmasens) . . . . Nein Ja Blank (Dortmund) . . . . — — Bodensteiner enthalten Ja Frau Brauksiepe beurlaubt beurlaubt Dr. von Brentano Nein Ja Brese Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja Brookmann Nein Ja Dr. Bucerius Nein Ja Frau Dietz Nein Ja Dr. Dresbach Nein Ja Eckstein Nein Ja Dr. Edert enthalten Ja Dr. Ehlers Nein Ja Ehren Nein Ja Dr. Erhard — — Etzel (Duisburg) krank krank Etzenbach Nein Ja Even Nein Ja Feldmann Nein Ja Dr. Fink Nein -- Dr. Frey Nein Ja Fuchs Nein Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Nein Ja Fürst Fugger von Glött . Nein Ja Funk Nein Ja Gengler Nein Ja Gerns . Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Ja Gibbert Nein Ja Giencke Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Ja Glüsing entschuld. entschuld. Gockeln beurlaubt beurlaubt Dr. Götz Nein Ja Frau Dr. Gröwel Nein Ja Günther Nein Ja Hagge Nein Ja Frau Heiler beurlaubt beurlaubt Heix Nein Ja Dr. Henle Nein Ja Hilbert — — Höfler Nein Ja Hohl Nein Ja Dr. Holzapfel Nein Ja Hoogen Nein Ja Hoppe Nein Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Horlacher — — Horn Nein Ja Huth Nein .Ta Dr. Jaeger Nein Ja Junglas Nein Ja Kahn Nein Ja Kaiser — Ja Karpf Nein Ja Dr. Kather Nein Ja Kemmer Nein Ja Kemper Nein Ja Kern Nein Ja Kiesinger Nein Ja Dr. Kleindinst Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Dr. Kopf . Nein Ja Kühling Nein Ja Kuntscher Nein Ja Kunze Nein Ja Dr. Laforet Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . Nein Ja Leibfried Nein Ja Lenz Nein — Leonhard krank krank Lücke Nein Ja Majonica entschuld. entschuld. Massoth Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Nein Ja Mehs enthalten Ja Mensing Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Muckermann Nein Ja Mühlenberg Nein Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . entschuld. entschuld. Müller-Hermann Nein Ja Naegel Nein Ja Neber Nein Ja Nellen Nein Ja Neuburger Nein Ja Nickl Nein Ja Frau Niggemeyer Nein Ja Dr. Niklas — — Dr. Oesterle Nein Ja Dr. Orth Nein Ja Pelster Nein Ja Pfender Nein Ja Dr. Pferdmenges Nein Ja Dr. Povel Nein Ja Frau Dr. Probst Nein Ja Dr. Pünder Nein Ja Raestrup Nein Ja Rahn Nein Ja Frau Dr. Rehling Nein Ja Frau Rösch Nein Ja Rümmele Nein Ja Sabel Nein Ja Schäffer — — Scharnberg Nein Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Schatz Nein Ja Schill Nein Ja Schmitt (Mainz) Nein Ja Schmitz Nein Ja Schmücker Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Schüttler Nein Ja Schütz Nein Ja Schuler Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Nein Ja Dr. Semler Nein Ja Dr. Serres Nein Ja Siebel Nein Ja Dr. Solleder Nein Ja Spies Nein Ja Graf von Spreti Nein Ja Stauch Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Ja Storch — — Strauß Nein Ja Struve Nein Ja Stücklen Nein Ja Dr. Vogel beurlaubt beurlaubt Wacker Nein Ja Wackerzapp Nein Ja Dr. Wahl Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . beurlaubt beurlaubt Dr.Weber (Koblenz) . . Nein Ja Dr. Weiß Nein Ja Winkelheide Nein Ja Dr. Wuermeling Nein Ja SPD Frau Albertz Ja Nein Frau Albrecht Ja Nein Altmaier Ja Nein Frau Ansorge krank krank Dr. Arndt Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Baade entschuld. entschuld. Dr. Bärsch Ja Nein Baur (Augsburg) Ja Nein Bazille krank krank Behrisch Ja Nein Bergmann Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Nein Berlin Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Bielig Ja Nein Birkelbach Ja Nein Blachstein Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Böhm beurlaubt beurlaubt Dr. Brill Ja enthalten Bromme Ja Nein Brünen Ja Nein Cramer Ja Nein Dannebom – — Diel Ja Nein Frau Döhring Ja Nein Eichler Ja Nein Ekstrand Ja Nein Erler Ja Nein Faller Ja Nein Franke . Ja Nein Freidhof Ja Nein Freitag Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung Geritzmann Ja Nein Gleisner Ja Nein Görlinger Ja Nein Graf Ja Nein Dr. Greve Ja Nein Dr. Gülich — Nein Happe Ja Nein Heiland Ja Nein Hennig Ja Nein Henßler krank krank Herrmann krank krank Hoecker Ja Nein Höhne Ja Nein Frau Dr. Hubert Ja Nein Imig — — Jacobi Ja Nein Jacobs Ja Nein Jahn Ja Nein Kalbfell krank krank Kalbitzer Ja Nein Frau Keilhack Ja Nein Keuning Ja Nein Kinat Ja Nein Frau Kipp-Kaule Ja Nein Dr. Koch Ja Nein Frau Korspeter Ja Nein Frau Krahnstöver . . . . Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Nein Kriedemann Ja Nein Kurlbaum Ja Nein Lange entschuld. entschuld. Lausen krank krank Frau Lockmann Ja Nein Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Nein Marx entschuld. entschuld. Matzner Ja Nein Meitmann Ja Nein Mellies J a Nein Dr. Menzel entschuld. entschuld. Merten Ja Nein Mertins Ja Nein Meyer (Hagen) Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Nein Frau Meyer-Laule . . . Ja Nein Mißmahl krank krank Dr. Mommer Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Müller (Hessen) Ja Nein Müller (Worms) Ja Nein Frau Nadig Ja Nein Dr. Nölting — — Nowack (Harburg) . . Ja Nein Odenthal Ja Nein Ohlig Ja Nein Ollenhauer Ja Nein Paul (Württemberg) . . Ja Nein Peters Ja Nein Pohle Ja Nein Dr. Preller entschuld. entschuld. Priebe . . . . . . . . . Ja Nein Reitzner Ja Nein Richter (Frankfurt) . • • entschuld. entschuld. Ritzel Ja Nein Ruhnke Ja Nein Runge Ja Nein Sander Ja entschuld. Name 1. 2. Abstimmung Sassnick Ja Nein Frau Schanzenbach . . . . Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Schöne Ja Nein Schoettle entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schumacher krank krank Segitz Ja Nein Seuffert Ja Nein Stech Ja Nein Steinhörster Ja Nein Stierle Ja Nein Striebeck entschuld. entschuld. Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein Tenhagen Ja Nein Troppenz Ja Nein Dr. Veit beurlaubt beurlaubt Wagner J a Nein Wehner Ja Nein Weinhold Ja Nein Welke Ja Nein Weltner Ja Nein Dr. Wenzel Ja Nein Wönner Ja Nein Zühlke Ja Nein FDP Dr. Atzenroth — — Dr. Becker (Hersfeld) . . . Nein Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Ja Blücher — — Dannemann krank krank Dr. Dehler Nein Ja Dirscherl beurlaubt beurlaubt Euler krank krank Fassbender Ja enthalten Freudenberg beurlaubt beurlaubt Dr. Friedrich Nein Ja Frühwald krank krank Funcke Nein Ja Gaul Nein Ja Dr. von Golitschek . . . Nein Ja Grundmann Ja Ja Dr. Hammer Nein Ja Dr. Hasemann Nein Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) • enthalten Ja Frau Hütter krank krank Frau Dr. Ilk Nein Ja Juncker beurlaubt beurlaubt Dr. Kneipp Nein Ja Kühn Nein Ja Langer Nein Ja Dr. Leuze Nein Ja Dr. Luchtenberg enthalten enthalten Margulies Nein Ja Mauk Nein Ja Mayer (Stuttgart) Ja Ja Dr. Mende enthalten Ja Dr. Miessner — — Neumayer Nein Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . . . . . . . . beurlaubt beurlaubt Dr. Nowack (Rheinland- Pfalz) Nein Ja Onnen krank krank Dr. Pfleiderer enthalten Ja Name 1. 2. Abstimmung Dr. Preiß Nein Ja Dr. Preusker Ja enthalten Rademacher enthalten Ja Rath Nein Ja Dr. Freiherr von Rechen- berg Nein Ja Revenstorff Ja Ja Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schneider Nein Ja Stahl Nein Ja Stegner Nein Ja Dr. Trischler — — Dr. Wellhausen Nein Ja Wirths Nein Ja Dr. Zawadil Ja Ja DP—DPB Ahrens Nein Ja Bahlburg entschuld. entschuld. Frau Bieganowski . . . Ja enthalten Eickhoff Nein Ja Ewers enthalten Ja Farke Nein Ja Dr. Fricke enthalten Ja Frommhold N ein Ja Hellwege — Ja Jaffé Nein Ja Frau Kalinke enthalten Ja Kuhlemann Nein Ja Dr. Leuchtgens Nein Ja Löfflad entschuld. entschuld. Matthes Nein J a Dr. von Merkatz Nein Ja Dr. Mühlenfeld Nein Ja Dr. Ott J a enthalten Reindl Nein Ja Schmidt (Bayern) . . . Ja Ja Schuster Nein Ja Dr. Seebohm Nein Ja Tobaben — Ja Wallner Nein Ja Walter Nein Ja Wittenburg Nein Ja Wittmann Ja Ja FU Freiherr von Aretin . . . enthalten Ja Frau Arnold Ja Nein Dr. Bertram Ja Nein Dr. Besold enthalten Ja Clausen enthalten enthalten Dr.-Ing. Decker enthalten enthalten Determann Ja Nein Eichner Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) . . Ja Nein Hoffmann (Lindlar) • • • Ja Nein Lampl enthalten Ja Mayerhofer Nein Nein Dr. Meitinger Ja Nein Fürst zu Oettingen-Waller- stein beurlaubt beurlaubt Pannenbecker Ja Nein Parzinger Ja Nein Dr. Reismann Ja Nein Ribbeheger entschuld. entschuld. Volkholz – — Wartner enthalten Ja Frau Wessel Ja Nein Willenberg Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung KPD Agatz Ja Nein Fisch Ja Nein Gundelach Ja Nein Harig Ja Nein Kohl (Stuttgart) Ja Nein Müller (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Niebergall Ja Nein Paul (Düsseldorf) Ja Nein Reimann Ja Nein Renner Ja Nein Rische Ja Nein Frau Strohbach Ja Nein Frau Thiele Ja Nein Vesper entschuld. entschuld. Name 1. 2. Abstimmung Fraktionslos Aumer . — Ja Donhauser — Ja Dr. Dorls — — Fröhlich krank krank Goetzendorff Ja Nein Hedler Ja Nein Frau Jäger (Hannover) . . Nein Nein Loritz Ja Nein Müller (Hannover) . . . . — — von Thadden Ja Ja Tichi. krank krank Zusammenstellung der Abstimmungen 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 329 332 Davon: Ja 143 191 Nein 168 133 Stimmenthaltung 18 8 Zusammen wie oben 329 332 Berliner Abgeordnete Name 1. 2. Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg Nein Ja Dr. Krone Nein Ja Lemmer Nein Ja Frau Dr. Maxsein krank krank Dr. Tillmanns Nein Ja SPD Brandt Ja Nein Dr. Koenigswarter Ja Nein Löbe Ja Nein Neubauer .......... Ja Nein Name 1. 2. Abstimmung Neumann entschuld. entschuld. Dr. Schellenberg krank krank Frau Schroeder (Berlin) . . Ja Nein Schroeter (Berlin) Ja Nein Frau Wolff Ja Nein FDP Dr. Henn — Ja Huebner Nein Ja Frau Dr. Mulert Nein Ja Dr. Reif enthalten Ja Dr. Will enthalten Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Meine Damen und Herren! Ich kann wohl davon ausgehen, daß der Antrag Drucksache Nr. 3236 durch die Regierungserklärung für erledigt angesehen wird, so daß nur noch die Abstimmung über die beiden Anträge übrigbleibt, die von der Koalition und von der Opposition gestellt worden sind. Die Abstimmung darüber wird ausgesetzt, bis beide Anträge schriftlich vorliegen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung vorläufig erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend GEMA (Nr. 3251 der Drucksachen).
    Das Wort hat der Abgeordnete Muckermann.
    Muckermann (CDU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, Drucksache Nr. 3251, rückt ein Problem in das Rampenlicht dieses Hohen Hauses und damit der Öffentlichkeit, das in zunehmendem Maße, selbst in kleinen Dorfgemeinden unserer Bundesrepublik, Beunruhigung, j a man kann sagen, Empörung hervorruft. Viele Zuschriften an Abgeordnete dieses Hohen Hauses und persönliche Erfahrungen beweisen das. Das, was in einigen Briefen zum Ausdruck kommt, die in diesen Tagen in dieses Hohe Haus gelangt sind, trifft nicht die Bedeutung dieses Problems. Eine Drucksache, die das Präsidium der GEMA im Tagungsbüro für die einzelnen Mitglieder dieses Hauses hat auslegen lassen, wird wohl niemanden in Versuchung führen, sie als Annex zu unserer Großen Anfrage zu betrachten.
    Außerdem ist folgendes Schreiben von der Vereinigung der Bühnenverleger und Bühnenvertriebe
    e. V. an den Herrn Justizminister eingegangen: Der unterzeichnete Vorstand fühlt sich verpflichtet, seine schärfsten Bedenken und seine außerordentliche Besorgnis zu den Absichten und Tendenzen der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zum Ausdruck zu bringen.
    Ich halte dieses Schreiben für einen sehr kühnen Vorgriff. Wir wollen doch erst einmal abwarten, was überhaupt mit dieser Anfrage gemeint ist. Zweitens halte ich dieses Schreiben für einen sehr arroganten Vorgriff. Denn wenn eine Fraktion dieses Hohen Hauses — mag sein, welche es will — sich verpflichtet fühlt, irgendein Problem in diesem Hause anzuschneiden, läßt sie sich auch nicht durch Schreiben von irgendwelchen Verbänden daran hindern.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Im übrigen kann ich zum Inhalt dieser Schreiben nur sagen, daß niemand in diesem Hohen Hause die Absicht hat, die Interessen der Künstler, Verleger, Komponisten, Autoren und aller, die durch das Urheberrecht geschützt sind, auch nur irgendwie anzutasten. Der Sinn dieser Anfrage ist ein ganz anderer. Das Problem, das wir hier behandeln wollen, heißt: das musikalische Tantiemerecht in Deutschland und seine Auswirkungen. Zwei Parteien stehen hier einander gegenüber: die Urheber, d. h. die Autoren und Komponisten, und die weiten musikverbrauchenden Kreise der Bevölkerung. Ihr Verhältnis zueinander ist durch das sogenannte Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 geregelt. Dieses Gesetz gilt noch heute in der Fassung vom 22. Mai 1910. Der Unterschied zwischen der Fassung von 1901 und der von 1910 besteht hauptsächlich darin, daß die öffentliche Aufführung von Musikstücken grundsätzlich in jedem Falle von der Einwilligung des Urhebers abhängt und die Aufführung damit dem Urheber gegenüber gebührenpflichtig ist. Die eine Seite, die Autoren und die Komponisten, umfaßt inzwischen auch die Verleger, die Bearbeiter und die Textdichter. Sie gelten als Urheber und sollen gesetzlich geschützt werden. Auf der anderen Seite ist im Zeitalter der mechanisierten Musik der Kreis der Musikverbraucher wesentlich erweitert worden. So haben wir also auf der einen Seite die Musik liebende und dafür zahlende Bevölkerung und auf der anderen Seite die Musik spendende, die Tantieme empfangende Autorenschaft.
    Daß dieses Urheberrechtsgesetz von 1901 bzw. von 1910 einer Überprüfung bedarf, steht wohl außer Frage. Es gilt aber noch und wirkt sich folgendermaßen aus. Seit 1913 ist jener Name aufgetaucht, der zur Zeit im Lande draußen wie ein Geßlerhut zu wirken scheint, nämlich GEMA, Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte. An ihre Stelle trat von 1933 bis


    (Muckermann)

    1945 die Stagma, die staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte, ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung nach § 22 BGB. Vom 15. Februar 1934 bis 1945 galt die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten. Die Stagma erhielt das Einziehungsmonopol aus Aufführungsrechten.
    Diese Tätigkeit der Stagma wurde durch die alliierte Kontrollbehörde am 24. August 1947 genehmigt. Nur der Name Stagma mußte wieder dem Namen GEMA weichen. In 23 Bezirksdirektionen wacht dieser Verein über die Musikverbraucherschaft. Es wurden schon bis 17 Millionen Mark im Jahr eingezogen. Zur Zeit betragen die Eingänge im Gebiet der Bundesrepublik etwa 10,5 Millionen DM pro Jahr. An erster Stelle steht der Rundfunk mit 4,5 Millionen DM, es folgen die gewerblichen Musikveranstalter, die Vereine, Varietés usw. mit 2 Millionen DM, dann die Phono-Industrie mit 1,5 Millionen DM, der Film mit 1,5 Millionen DM und schließlich die Veranstalter ernster Musik mit 600 000 DM. Von diesen Tantiemen erhalten die Komponisten 35 %, die Verleger 35 %, die Bearbeiter 10 % und die Textdichter 20 %. Hauptempfänger sind die Komponisten leichter Musik, vor allem die 200 bis 300 Schlagerkomponisten der Bundesrepublik mit jährlichem Einzeleinkommen bis zu 300 000 DM. Die ganze Situation ist heute so, daß man nicht nur von einem Schutz der Urheber sprechen kann, sondern bereits von einem Schutzbedürfnis der Musikverbraucher reden muß.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Von diesen Musikverbrauchern interessieren uns die 40 000 Vereine in besonderer Weise und unter ihnen wiederum besonders diejenigen, die kulturelle, volkserzieherische und jugenderzieherische Aufgaben haben. Es ist dabei die Beobachtung gemacht worden, daß das Urheberrechtsgesetz vielfach unklar ausgelegt wird. Mit aller Deutlichkeit muß darum vor allem auf den § 27 des Urheberrechtsgesetzes hingewiesen werden, der die Ausnahmebestimmungen enthält, d. h. diejenigen Fälle kennzeichnet, welche von der Tantiemepflicht ausgeschlossen sind. Dieser § 27 lautet:
    Für öffentliche Aufführungen eines erschienenen Werkes der Tonkunst bedarf es der Einwilligung des Berechtigten nicht, wenn sie keinem gewerblichen Zwecke dienen und die Hörer ohne Entgelt zugelassen werden. Im übrigen sind solche Aufführungen ohne Einwilligung des Berechtigten zulässig:
    1. wenn sie bei Volksfesten, mit Ausnahme der Musikfeste, stattfinden;
    2. wenn der Ertrag ausschließlich für wohltätige Zwecke bestimmt ist und die Mitwirkenden keine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten;
    3. wenn sie von Vereinen veranstaltet werden und nur die Mitglieder sowie die zu ihrem Hausstande gehörigen Personen als Hörer zugelassen werden.
    Auf die bühnenmäßige Aufführung einer Oper oder eines sonstigen Werkes der Tonkunst, zu welchem ein Text gehört, finden diese Vorschriften keine Anwendung.
    Im Sinne dieses § 27 muß gefordert werden, daß außer den Veranstaltungen für Kirchen und Schulen, die an sich tantiemefrei sind, erstens Veranstaltungen für die Jugend ebenfalls tantiemefrei bleiben, daß zweitens althergebrachte historische
    Volksfeste wie Kirchweih- und Schützenfeste, als Volksfeste im Sinne des § 27 anzusehen und tantiemefrei sind, daß drittens Veranstaltungen kultureller und weltanschaulicher Vereine nach § 27 Abs. 1 Ziffer 3 zu behandeln sind, auch wenn Gäste und Freunde des Vereins an den Veranstaltungen teilnehmen. Ein Eintrittsgeld zur Deckung der Unkosten darf kein Hindernis sein, falls grundsätzlich kein gewerblicher Zweck verfolgt wird. Viertens: Betriebsveranstaltungen, Betriebsfeiern können in keinem Fall als Veranstaltungen gewertet werden, die einen gewerblichen Zweck verfolgen. Es steht darum durchaus nichts im Wege, daß sie ebenfalls unter den § 27 fallen. Die Legislative muß doch imstande sein, diese gerechten Forderungen baldmöglichst wirksam werden zu lassen, ohne dadurch die Interessen der Komponisten zu vernachlässigen.
    Ein weiteres wesentliches Moment ist die Methode der Erfassung. Im allgemeinen bedient sich die GEMA dabei der sogenannten gemeindlichen Auskunft, d. h. die kommunalen Behörden, vor allem die Lustbarkeitssteuerbehörden usw., bei denen Veranstaltungen gemeldet werden, teilen gleichzeitig der GEMA mit, wann und wo musikverbrauchende Veranstaltungen stattfinden. Die Vereine empfinden aber diese Methode als Bespitzelung. Man muß eine neue Methode finden, die beiden Seiten gerecht wird.
    Wie einzelne Vereine über dieses Problem und die Methode denken, mögen Sie aus einigen Zuschriften entnehmen. So schreibt z. B. ein großer Verband, der über 200 000 Mitglieder hat und auf kultureller Ebene in Deutschland arbeitet:
    Zur Zeit machen die GEMA-Gebühren in weiten Bevölkerungskreisen viel von sich reden,
    da die Gebührensätze der Gesellschaft wiederum
    erhöht wurden.
    Ich darf in Klammern hierbei bemerken, daß am 20. Februar 1952 in Hamburg ein Schiedsspruch ergangen ist, wodurch die GEMA-Gebühren für die Musik in Gaststätten und in Vereinen mit sofortiger Wirkung um 50 °/o erhöht werden. Die GEMA hatte das Vier- bis Sechzehnfache der Gebühren gefordert.

    (Hört! Hört!)

    Die 50%ige Gebührenerhöhung auch für die Vereine ist trotz schärfsten Protests der Musikverbraucherorganisation erfolgt.
    Der eben zitierte Verband fährt dann fort:
    Eine grundsätzliche Änderung wäre im Interesse der gesamten Jugendarbeit und aller Jugendorganisationen dringend notwendig.
    Ähnliche Schreiben liegen vor von Schützenvereinen und Schützenbruderschaften, die ebenfalls
    durch diese Methoden der GEMA um ihre Existenz
    gebracht werden.
    Abschließend möchte ich zusammenfassend sagen, daß es notwendig ist, die Forderung, die ich eben aufgestellt habe, möglichst bald gesetzgeberisch zu verwirklichen. Ich glaube, daß alle durch dieses Problem Betroffenen auf die Antwort, die die Bundesregierung auf unsere drei Fragen erteilen wird, sehr gespannt sind.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Gesamtaussprachezeit von 60 Minuten vor. — Widerspruch wird nicht erhoben.
Ehe ich dem Herrn Minister das Wort erteile, möchte ich noch eine kurze Frage an das Haus


(Vizepräsident Dr. Schmid)

stellen. Ist das Haus damit einverstanden, daß wir die ausgesetzte Abstimmung über die beiden Anträge zu Punkt 1 der Tagesordnung um 17 Uhr 30 vornehmen?

(Zurufe: Jawohl!)

Ich denke, daß Ihnen bis dahin die entsprechenden Anträge zugegangen sein werden.

(Zuruf rechts: Sagen wir: 18 Uhr! Es ist besser!)

— Ich würde 17 Uhr 30 vorschlagen. Mir ist gesagt worden, daß 18 Uhr für einige Damen und Herren keine bequeme Zeit sei.
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann leider der Spannung, mit der der Herr Kollege Muckermann und angeblich nach seiner Meinung auch das Haus auf meine Antwort warten, nicht gerecht werden. Er hat an sich die Dinge, wenn auch von der einen Seite aus gesehen — aber man sieht ja im Leben alles subjektiv —, durchaus zutreffend dargelegt und besonders die Rechtslage, wie sie jetzt gegeben ist, geschildert. Die Bundesregierung kann daran an sich nichts ändern; denn die Entscheidung über die Ansprüche der GEMA obliegen dem Gericht, aber nicht der Bundesregierung oder einer Verwaltungsbehörde.
    Ich werde gefragt, ob mir die Beschwerden über das Verhalten der GEMA bekannt sind. Ich möchte sagen, beinahe Tag für Tag laufen bei uns solche Beschwerden ein, und wer jemals an der Rechtsprechung draußen beteiligt war, weiß, wie häufig die Konflikte zwischen früher der „Stagma", jetzt der „GEMA" und irgendwelchen Musikverbrauchern die Gerichte beschäftigt haben. Wir haben nicht die Möglichkeit, in diese Rechtsbeziehungen unmittelbar einzuwirken. Die GEMA ist ein privater Verein.
    Die gesetzlichen Vorschriften, die auch der Herr Abgeordnete Muckermann zutreffend wiedergegeben hat, die in der nationalsozialistischen Zeit die Möglichkeit des Eingreifens der staatlichen Stellen geschaffen hatten, sind zweifellos nicht mehr in Geltung. Wir haben also keine Chance, aktuell irgend etwas zu tun.
    Wir waren aber nicht müßig; sondern wir haben die Frage, ob ein Gesetz über die Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiete des Urheberrechts geschaffen werden soll, schon eingehend behandelt und sind zu einer Bejahung gekommen. Dieses Gesetz soll eine Staatsaufsicht über solche Verwertungsgesellschaften vorsehen. Ich habe dann bereits in meinem Ministerium im Januar dieses Jahres eine Zusammenkunft aller Beteiligten veranlaßt — besonders also auch der Vertreter der GEMA und der Vertreter der Kommunalbehörden — und habe eine Verständigung erzielt. Ich habe im Bundesanzeiger vom 15. Januar das Ergebnis dieser Zusammenkunft veröffentlicht. Vielleicht ist es das beste, ich gebe es Ihnen wieder:
    Am 10. Januar 1952 fand im Bundesjustizministerium eine Besprechung über mehrere mit der GEMA .... zusammenhängende Fragen statt. An der Besprechung nahmen außer Vertretern der GEMA u. a. teil: Vertreter der Bundesministerien des Innern und für Wirtschaft, der Landesinnen- und Kultusministerien, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Gemeindetages sowie des Polizeipräsidenten von Berlin. Es wurde der Absicht des
    Bundesjustizministeriums zugestimmt, ein Gesetz über urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften in Verbindung mit der Urheberrechtsreform vorzubereiten. Die GEMA hat sich im Interesse eines vertrauensvollen Zusammenwirkens mit amtlichen Stellen für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes bereit erklärt, dem Bundesjustizministerium jede gewünschte Auskunft über ihre Geschäftsführung und Organisation zu erteilen und einen Vertreter des Ministeriums jeweils zu den Sitzungen ihrer Gesellschaftsorgane einzuladen. Auf Grund dessen haben die Vertreter der Spitzenverbände der Städte und Gemeinden in Aussicht genommen, die bisherige Auskunfterteilung gegenüber der GEMA gegen entsprechende Kostenerstattung beizubehalten. Verhandlungen mit dem Ziele einer endgültigen Regelung werden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der GEMA demnächst aufgenommen werden. Das Bundesjustizministerium wird seine Befugnisse im engen Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium ausüben.
    Ich glaube, man muß sagen, daß diese Vereinbarung der GEMA mit meinem Ministerium, mit den Kommunalbehörden und mit den interessierten Stellen durchaus fair und loyal ist. Ich habe die Möglichkeit, die Geschäftsgebarung der GEMA zu überwachen und zusammen mit dem Innenministerium dauernd Einfluß zu nehmen, also nach dem Rechten zu schauen.
    Herr Kollege Muckermann hat mit Recht darauf hingewiesen, daß sich besonders jugendfördernde und landsmannschaftliche Vereine getroffen fühlen. Aber das kann man bei der augenblicklichen Rechtslage nicht der GEMA zur Last legen, sondern es beruht auf dem Urheberrecht, und es ist eine Frage, inwieweit wir hier eine Änderung durchzuführen haben. Damit rühre ich schon die Frage 2 der Großen Anfrage an:
    Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag ein Gesetz zur Reform des Urheberrechts bzw. über urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften vorzulegen?
    Eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist von meinem Ministerium schon seit längerem vorbereitet. Wir haben eine Sachverständigenkommission gebildet, die ihre Arbeiten, wenigstens die vorbereitenden Arbeiten, im wesentlichen bereits abgeschlossen hat. Der Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes wird jetzt in meinem Ministerium ausgearbeitet. Ich hoffe, ihn recht bald veröffentlichen und der Diskussion der Interessierten unterbreiten zu können.
    Die vom Herrn Kollegen Muckermann angerührte Frage der Vertragshilfe, die von den kommunalen Stellen der GEMA gewährt wird, ist auch nicht ganz einfach. Sie wurde früher auf Grund eines Erlasses des Reichsministers für „Volksaufklärung und Propaganda" vom 5. Oktober 1936 gewährt. Diese Art der Vertragshilfe ist in der Praxis beibehalten worden. Die Bedenken, die dagegen geäußert werden, sind, glaube ich, nicht gerechtfertigt. Auf keinen Fall kann man behaupten, daß die Erteilung der Auskünfte durch die Vergnügungssteuerbehörden — das ist der übliche Weg — das Steuergeheimnis verletze; denn über den Ertrag der Musikveranstaltungen wird j a keine Auskunft gegeben, sondern ausschließlich über Zeit, Ort und Art dieser Veranstaltungen. Wollte man daran ernstlich Anstoß nehmen, so wäre erst die GEMA


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    genötigt, den Spitzelapparat aufzubauen, von dem Herr Kollege Muckermann spricht, und das wäre noch viel verhängnisvoller und würde vor allem natürlich einen nutzlosen Aufwand bedeuten, der sicherlich der Klärung der uns hier interessierenden Fragen im beiderseitigen Interesse nicht nützen würde.
    Dann wird noch gefragt:
    An welche internationalen Verpflichtungen ist die Regierung in bezug auf Urheberrechte gebunden?
    Auf dem Gebiete des Urheberrechts bestehen mehrere internationale Abkommen und Verträge. Das wichtigste dieser Abkommen ist die am 2. Juni 1928 in Rom revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, der über vierzig europäische und außereuropäische Staaten angehören. Diese Übereinkunft ist am 26. Juni 1948 in Brüssel einer erneuten Revision unterzogen worden. Wir haben zwar an dieser Konferenz nicht teilgenommen, haben aber die Absicht, dieser Brüsseler Fassung der Übereinkunft nach Durchführung unserer Urheberrechtsreform beizutreten. Ein weiteres internationales Abkommen, an das wir gebunden sind, ist die Übereinkunft von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 11. Januar 1889. Daneben bestehen verschiedene zweiseitige Verträge mit ausländischen Staaten über den gegenseitigen Schutz des Urheberrechts. Der wichtigste davon ist unser Übereinkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte vom 15. Januar 1892. Die Weitergeltung dieses Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
    I) Vereinigten Staaten von Amerika ist nach dem Kriege von den Vereinigten Staaten ausdrücklich bestätigt worden.
    Ich fasse also zusammen: Es wird von uns alles geschehen, um die Dinge in Oranung zu bringen. Wir werden mit möglichster Beschleunigung die Reform des Urheberrechts durchführen, und wir werden zusätzlich auch ein Gesetz über die Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiete des Urheberrechts Ihnen vorlegen. Bis diese Gesetze in Kraft treten, haben wir auf jeden Fall eine Zwischenlösung getroffen, die nach meiner Meinung verhindern wird, daß sich die manchmal aufgetretenen Härten fortsetzen.