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ID0119905800

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    4. Frau: 1
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    6. Lockmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, in eine wirtschaftspolitische Diskussion mit meinem Herrn Vorredner einzutreten, um so mehr, als das Handwerk ja aus eigener Überlegung entscheiden kann, welche Wirtschaftspolitik seinem Wohl besser dient,

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien)

    die sozialistische oder die von uns vertretene „kapitalistische Ausbeutung".

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Im übrigen bieten ja im Augenblick gerade internationale Vergleiche ein besonders gutes Anschauungsmaterial, welche Wirtschaftspolitik zu besseren Erfolgen führt.
    Ich komme zu der Beantwortung der Anfrage unter Punkt 8 der Tagesordnung betreffend Förderung des Handwerks. Das handwerk hat sowohl hinsichtlich seiner absoluten Betriebs- und Beschäftigtenzahl als auch hinsichtlich der Betriebs- und Beschäftigungsdichte, d. h. der Betriebs- und Beschäftigtenzahl je 1000 Einwohner; eine bemerkenswerte Stabilität gezeigt. Darüber hinaus ist die Beschäftigtenzahl je Betriebseinheit laufend gestiegen, und in noch größerem Maße hat die installierte Maschinenleistung je Betrieb laufend zugenommen. Dies kann als Beweis dafür gelten, daß das Handwerk auch in der modernen Wirtschaft lebensfähig ist und sich der allgemeinen technischen Entwicklung anzupassen vermag. Es kann
    indessen nicht geleugnet werden, daß der allgemeine Technisierungs- und Verfeinerungsprozeß mit einer bislang nicht gekannten Geschwindigkeit fortgeschritten ist und bewußt vom Handwerklichen fort zum Ingenieurmäßigen hin strebt. Daraus ergeben sich zunehmende Schwierigkeiten für das Handwerk, sich gegenüber der industriellen Produktion zu behaupten oder ihr zu folgen, deren Behebung durch großangelegte Förderungsmaßmen aus drei Erwägungen notwendig erscheint.
    Erstens: Sehr viele technische Leistungen können gerade von den mittleren und kleineren Betrieben besonders wirtschaftlich durchgeführt werden. Zweitens: Auch die industrielle Produktion bedarf zur Wartung und Unterhaltung sowohl ihrer Fertigungseinrichtungen als auch ihrer Erzeugnisse eines technisch hochstehenden Handwerks. Drittens: Im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft ist auch eine möglichst breite und leistungsfähige Schicht von mittleren und kleineren Unternehmern anzustreben, die als ausgleichender Faktor in wirtschafts-, sozial- und staatspolitischer Hinsicht wirken soll. Dies gilt vor allem, wenn von einseitig technischen, betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen getragene Überlegungen zu einer Geringschätzung der kleingewerblichen Betriebsform und zum Denken in großwirtschaftlichen, industriellen Gedankengängen verleiten könnten.
    Gewerbeförderung gehört zwar in erster Linie zum Zuständigkeitsbereich der Länder. Trotzdem wird die Bereitstellung von Bundesmitteln zur Durchführung von Förderungsmaßnahmen für das Handwerk gerechtfertigt und geboten sein, wenn diese Maßnahmen entweder wegen der Größe oder der Allgemeingültigkeit des Anliegens über das dem einzelnen Land zumutbare Maß der finanziellen Hilfeleistung hinausgehen oder von vornherein als bundeswichtig angesprochen werden müssen. Durch den Bund können infolgedessen folgende Gewerbeförderungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden:
    1. Förderungsmaßnahmen, die das Handwerk in seiner Gesamtheit oder in wesentlichen Teilen mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen oder mit dem gegenwärtigen Stand der Technik in Übereinstimmung bringen sollen,
    2. Maßnahmen mit dem Ziel, die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Forschungsarbeit an die einzelnen Handwerksbetriebe heranzutragen, durch Gewerbeförderungsanstalten, Gewerbeförderungsstellen und ähnliche Einrichtungen, durch bundeswirtschaftliche Fachschulen und sonstige Einrichtungen der zentralen Innungsverbände, durch Einbeziehung des Handwerks in die Arbeit des Rationalisierungskuratoriums der deutschen Wirtschaft,
    3. Maßnahmen zur Ertüchtigung des handwerklichen Nachwuchses im Sinne einer echten Begabtenförderung,
    4. Maßnahmen, die geeignet sind, durch Förderung des Wettbewerbs auf Ausstellungen und Messen eine allgemeine Leistungssteigerung im Handwerk selbst und gegenüber den industriellen Erzeugnissen herbeizuführen,
    5. Hilfsmaßnahmen für Handwerke, in denen sich strukturelle Notstände abzuzeichnen beginnen, die durch die technische und wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind,
    6. Maßnahmen zur planmäßigen Einschaltung des Handwerks in den Export.


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    Eine von der Unterabteilung Handwerk vorgenommene Überprüfung des für alle diese Maßnahmen erforderlichen, aus Bundesmitteln zu deckenden zusätzlichen Geldbedarfs hat ergeben, daß einschließlich der Exportförderung ein Gesamtbedarf in Höhe von etwa 6 Millionen DM jährlich erforderlich sein wird. Der Antrag der CDU/CSU verdient deshalb nachdrückliche Unterstützung.
    Zu dem Punkt 11, betreffend Kreditversorgung des Handwerks, habe ich folgendes auszuführen:
    Erstens: Die Kreditversorgung des Handwerks hat das Bundeswirtschaftsministerium bei allen Kreditaktionen mit zentral steuerbaren Kapitalmitteln in Betracht gezogen. Bei denjenigen Kreditmaßnahmen, die eine Berücksichtigung der Handwerkswirtschaft zuließen, sind jeweils in besonderen Verwendungsbestimmungen die Kredithergaben an das Handwerk gefördert worden. Es wird nicht verkannt, daß bei ,der Verwendung der ERP-Gegenwertmittel dem Handwerk lediglich kleine Beträge zugeflossen sind. Das ist allein auf die bindenden Vorschriften bei der Verteilung dieser Gelder zurückzuführen, welche ERP-Gegenwertmittel für bestimmte, fest umrissene Engpaß-faktoren der Volkswirtschaft festlegten und daher eine andere Verteilung ausschlossen. Bei einem Teilbetrag von 25 Millionen DM aus der letzten Freigabe von ERP-Mitteln für Vertriebenenbetriebe ist das Handwerk entsprechend den Richtlinien der Vertriebenenbank berücksichtigt worden.
    Zweitens: Demgegenüber sind dem Handwerk aus anderen Kreditquellen erhebliche Beträge zugeflossen. Diese setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen. Durch bzw. über ,die Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden 85,91 Millionen DM zur Verfügung gestellt, aus Kreditaktionen zugunsten des Exporthandwerks 3,4 Millionen DM, durch das Hauptamt für Soforthilfe bereitgestellt Existenzaufbauhilfe für das Handwerk aus insgesamt 34 769 Betrieben mit dem Stand vom 30. September 1951 von 107,7 Millionen, über die Industriekreditbank bereitgestellt aus Arbeitsbeschaffungsprogramm 1950 mindestens 6 Millionen, weitere Kreditgewährung aus STEG-Aktion 6,5 Millionen und aus dem Sanierungsprogramm bisher 3,35 Millionen, insgesamt 212,86 Millionen DM.
    Die in obiger Aufstellung noch nicht enthaltene Gemeinschaftshilfe zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen dürfte einen relativ hohen Betrag erreichen, der der Handwerkswirtschaft zusätzlich zufließen soll. Darüber hinaus ist es gelungen, die Beteiligung des Handwerks an der Kreditaktion zur Schaffung von Lehrlingsplätzen nunmehr zu verwirklichen. In Verhandlungen meines Hauses mit den Hauptinstituten und dem Bundesrechnungshof ist hierfür ein Betrag von 2 Millionen DM freigestellt worden, der kurzfristig, und zwar noch bis zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres, zur Verfügung stehen wird,
    Drittens: Bei der Gewährung kurzfristiger Kredite ist das Handwerk, wie aus einem Schreiben des Herrn Präsidenten des Zentralbankrates der Bank deutscher Länder hervorgeht, gegenüber den übrigen Wirtschaftsbereichen keinesfalls benachteiligt worden. Es wird im Gegenteil darauf hingewiesen, daß den gewerblichen Kreditgenossenschaften, einem wichtigen Sektor für die Gewährung sogenannter Kleinkredite, bei der Bank deutscher Länder eine höhere Refinanzierungsquote eingeräumt wurde als allen übrigen Bankinstituten. Daraus ergibt sich, ,daß auch auf dem Gebiete der kurzfristigen Kredite, die von mir nicht unmittelbar beeinflußt werden, eine Benachteiligung des Handwerks nicht gegeben ist.
    Viertens. Viper die bisherigen Maßnahmen hinaus ist das Bundeswirtschaftsministerium, wie aus dem Beispiel der Beteiligung des Handwerks an der Kreditaktion zur Schaffung von Lehrlingsplätzen ersichtlich, laufend bemüht, eine angemessene Berücksichtigung des Handwerks und des Kleingewerbes bei der Kreditgewährung, insbesondere bei der Vergabe langfristiger Investitionskredite, sicherzustellen. Mit einem Schreiben wurde dem Herrn Präsidenten des Zentralverbands des deutschen Handwerks der derzeitige Stand und die Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums über die Behandlung der Handwerkswirtschaft im Rahmen der Kreditgewährung mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, auch künftig den berechtigten Belangen des Handwerks so weit wie irgend möglich Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung bleibt auch weiterhin bemüht, die Handwerkswirtschaft entsprechend ihrer Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft bei allen Kreditaktionen mit zentral steuerbaren Kapitalmarktmitteln zu beteiligen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Lockmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gertrud Lockmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Schon aus den Ausführungen meines Freundes Nölting werden Sie gehört haben, daß wir diesem Antrag der CDU absolut positiv gegenüberstehen und ihm wegen seiner Bedeutung für das Handwerk unsere Zustimmung geben. Wir glauben, daß durch die Annahme dieses Antrages und durch die Freistellung der 5 Millionen eine Steigerung der Leistungen des Handwerks im gesamten volkswirtschaftlichen Raum erfolgen kann. Zwar scheint uns, daß 5 Millionen nur ein bescheidener Anfang für die Vielfalt der Aufgaben sind. Aber wenn schon, es könnte immerhin ein Anfang sein.
    Die Institute, die sich mit Forschungen für das Handwerk beschäftigen, sollen aus diesen Mitteln unterstützt werden. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse müssen dem Handwerk an die Hand gegeben werden, um eine viel stärkere Rationalisierung und damit eine größere Leistungsfähigkeit herbeizuführen. Dazu gehört gleichzeitig der Besuch von Messen und Ausstellungen; denn jeder weiß, daß ein Blick in die anderen Länder und damit verbunden der Erwerb von Kenntnissen über die Stellung des Handwerks in anderen Ländern in jedem Falle dem Gesamtkomplex dienlich sein kann. Das bedeutet also, daß dem Handwerk Gelegenheit zu Auslandsreisen gegeben werden sollte.
    Die eigenen hohen Leistungen des Handwerks verpflichten gerade dazu, dem Handwerk jede nur irgendwie mögliche Förderung zu bieten. Die eigenen Leistungen des Handwerks liegen aber in folgendem: Als die größte und billigste Arbeitsschule der Nation wird das Handwerk wegen der von ihm betriebenen Lehrlingsausbildung bezeichnet. Es ist sicher heute schon einmal gesagt worden — verzeihen Sie mir, ich habe nicht die ganze Diskussion gehört —, daß 70 % aller Lehrlinge in Industrie und Handwerk ausgebildet werden. Im Jahre 1949 wurden im Handwerk folgende Prüfungen durchgeführt: 173 000 Gesellenprüfungen, davon wurden 95 % bestanden; 46 000 Meisterprüfungen, davon wurden 85 % bestanden. Ein


    (Frau Lockmann)

    großer Teil der geprüften Handwerker geht später in die Industrie und in andere Bereiche als Facharbeiter; viele werden dort Werkmeister. Das Handwerk ist auch insofern eine billige Arbeitsschule. Staat und Eltern brauchen nichts für sie zu bezahlen.
    Für die ausbildenden Meister ist das Lehrlingswesen nach vorliegenden Unterlagen kein Geschäft und soll auch keins sein. Das will das Handwerk auch nicht. Freilich spielt in dem Zusammenhang die Frage der Lehrlingsausbildung eine entscheidende Rolle. Eine Unterstützung der Lehrlingsausbildung in handwerklichen Betrieben ist unbedingt notwendig. Sie hat aber nur Sinn, wenn es gelingt, mit der Vermehrung der Lehrstellen auch eine Sicherung für die Weiterverwendung der Lehrlinge nach Ablauf der Lehrzeit zu verbinden.

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Sehr gut!)

    Bekannt ist weiter die Berufsnot der schulentlassenen Jugend. Diese Schulentlassenen können trotz vorhandener Eignung den Eintritt in den erwünschten Beruf mangels geeigneter Lehrstellen nicht erreichen. Es muß also alles vermieden werden, was auf seiten des Handwerks die Lehrlingseinstellung auch nur im mindesten hemmen könnte. Eine steuerliche Vergünstigung für die Handwerksbetriebe wäre daher, wenn sie in einfacher und klarer Form erfolgte, durchaus zu erwägen.
    Eine Mehrbeschäftigung für die kleinen und mittleren Betriebe, also für das Handwerk, steht aber in engstem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. So lange die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung keine Gewähr dafür bietet, daß das Arbeitslosenproblem gelöst wird — Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zeigen dies deutlich —, so lange wird auch die Bereitschaft zur Lehrlingsausbildung nicht größer werden können.
    Aber noch ein anderes Gebiet, scheint uns, wäre wichtig und förderungswürdig. Dem Handwerk ist es schwer möglich, sich in dem Irrgarten der Steuergesetzgebung zurechtzufinden. Es kann daher den sachkundigen Rat eines Steuerberaters überhaupt nicht mehr entbehren. Durch diesen Zustand erwächst dem Handwerk eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung. Bei dem Stand der Steuergesetzgebung und der auch sonst in der Wirtschaft nicht immer vorhandenen Vernunft wird es dem Handwerk außerordentlich schwer, eine vernünftige und gewinnversprechende Kalkulation durchzuführen. Diese steuerlichen und wirtschaftlichen Belastungen dem Handwerk abzunehmen oder sie zu mindern, war bei den in diesem Hause geführten Steuerdebatten stets das Bemühen der sozialdemokratischen Fraktion; sie hat mit dieser Stellungnahme die Bedeutung des Handwerks in vollem Maße anerkannt. Es ist eine eindeutige Tatsache, daß der Gesetzgeber, statt eine Senkung der Steuertarife herbeizuführen, allmählich so vielseitige Vergünstigungen in die Steuergesetze eingebaut hat, daß diese nur noch von Steuerexperten verstanden werden können.
    In diesem Zusammenhang möchte ich betonen — auch das wäre ein Weg, der dem Handwerk nützlich sein könnte —, daß als für das Handwerk unentbehrliche Hilfsmittel übersichtliche genormte Geschäftsbücher ausgearbeitet werden müssen, die die buchtechnische und steuerliche Bearbeitung der Geschäftsvorgänge erleichtern. Man sollte dadurch das Handwerk in die Lage versetzen, seine eigenen geschäftlichen Dinge selber ordnungsgemäß zu erledigen.
    Sicher wird der Antrag an den Ausschuß verwiesen. Ich möchte Ihnen sagen, meine Herren und Damen, daß wir uns im Ausschuß bemühen werden, eine sinnvolle und vernünftige Verwendung der von Ihnen beantragten 5 Millionen sicherzustellen und daran mitzuhelfen, daß aus diesem Vorgang ein Nutzen für das Handwerk und darüber hinaus ein Nutzen für die gesamte Volkswirtschaft entsteht.

    (Beifall bei der SPD.)