Rede von
Dr.
Ludwig
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bundesregierung vermag auf die Auftragsvergebung der öffentlichen Hand nur insoweit Einfluß zu nehmen, als es sich um Aufträge handelt, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Ausschreibungen und Vergebungen durch die öffentliche Hand richten sich nach den geltenden Verdingungsordnungen für Bauleistungen bzw. für Leistungen. Danach sind zu unterscheiden öffentliche Ausschreibungen und beschränkte Ausschreibungen. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann sich jeder Unternehmer, also auch jeder Handwerker und jede handwerkliche Lieferungsgenossenschaft oder Arbeitsgemeinschaft, frei beteiligen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.
Bei den beschränkten Ausschreibungen werden auch die Ländervertretungen beim Bund eingeschaltet. Sie erhalten Angebotsunterlagen und geben diese an geeignete Betriebe in ihren Ländern weiter. Ich muß annehmen, daß dabei auch das Handwerk durch die Länderbehörden unter Beteiligung der Interessenvertretungen des Handwerks angemessen berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat jedenfalls ihrem dahingehenden Wunsch wiederholt Ausdruck gegeben.
Um jedoch sicherzustellen, daß das Handwerk auch an Aufträge herankommt, die die Kapazität der einzelnen Betriebe übersteigen, ist die Zentrale für Handwerkslieferungen mit eingeschaltet worden. Damit ist dem Wunsche des Handwerks entsprochen, daß in jedem Fall die handwerklichen Lieferungsgenossenschaften und Arbeitsgemeinschaften mit anbieten und den Zuschlag erhalten können.
Mit diesen Regelungen dürfte in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse den berechtigten Belangen des Handwerks soweit wie möglich Rechnung getragen sein. Sollte es die Bundesregierung für notwendig erachten, die Aufträge des Bundes zu koordinieren, so wird sie dafür Sorge tragen, auch im Rahmen dieses Verfahrens für eine zweckmäßige Streuung der Aufträge zu sorgen, die auch dem Handwerk zugute kommen würde.