Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem Antrag unter Punkt 6 der Tagesordnung Stellung nehmen. Hier wird gefordert, die Bundesregierung möge ein Gesetz vorlegen, durch das die Schwarzarbeit bekämpft wird
und wonach vor allen Dingen eine Bestrafung der Auftraggeber eintreten kann. Der Antragsteller hat vorhin selbst gesagt, daß es bereits eine ganze Reihe von gesetzlichen Bestimungen gibt, wonach man draußen im Land die Schwarzarbeit und auch die Auftraggeber der Schwarzarbeit bestrafen kann; und Sie alle wissen, wie wenig auf diesem Gebiet erfolgt ist. Ich darf Ihnen sagen, daß es nach meinem Dafürhalten sehr schwer ist, ein besonderes Gesetz auf diesem Gebiet zu erlassen, weil es bei der Eigenhilfe, bei der Nachbarschaftshilfe, bei karitativen Arbeiten und was so alles anfällt, doch zu großen Schwierigkeiten führen könnte.
In Wirklichkeit möchte das Handwerk die planmäßige und organisierte Schwarzarbeit bekämpft sehen, und in bezug darauf glaube ich, dem Hohen Hause allerdings eins sagen zu können. Durch das Errichtungsgesetz für die Bundesanstalt werden wir mit Wirkung vom 1. Mai die Bundesanstalt bekommen, die in der Lage ist, bis in die äußersten Verästelungen der Arbeitsverwaltung auf diesem Gebiet schärfer vorzugehen. Wenn es über die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter gelingt, die einzelnen Fälle der Schwarzarbeit zu bekämpfen, indem man einmal durch die Prüfer selbst, dann aber auch durchl eine geschickte Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften und den Handverkerorganisationen an sie herankommt, dann ist meines Erachtens ohne weiteres die Möglichkeit gegeben, die Schwarzarbeit, die manchmal sogar bei den Handwerksmeistern gemacht wird,
zu verhindern; und es besteht ohne weiteres die Möglichkeit, die Leute in exemplarische Bestrafung zu nehmen.
Ich bin deshalb der Meinung, man sollte jetzt nicht so sehr danach streben, ein besonderes Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu bekommen, sondern wir sollten erst einmal prüfen, inwieweit mittels einer einheitlichen Steuerung durch die Bundesanstalt die Bekämpfung der Schwarzarbeit draußen im Lande möglich ist.
Dazu möchte ich Ihnen folgendes sagen. In meinem Hause ist bereits eine Novelle zum AVAVG fertiggestellt, und wenn die Selbstverwaltungskörperschaften der Bundesanstalt gebildet sind, wollen wir mit diesen die Novelle durchgehen, um sie dann dem Hohen Hause vorzulegen. Sollten Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit notwendig sein, so werden wir weitgehend die Möglichkeit haben, sie in diese Novelle zum AVAVG einzubauen.
— Die Novelle zum AVAVG ist in meinem Hause fix und fertig, sie wäre längst in diesem Hause, wenn sich die Errichtung der Bundesanstalt nicht um ungefähr ein halbes Jahr verzögert hätte. Ich möchte aber auf keinen Fall eine Gesetzgebung auf diesem Gebiete durchführen, ohne mit den Leuten der Selbstverwaltung, denen nachher die Durchführung des Gesetzes obliegt, vorher gesprochen zu haben.