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ID0119901300

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    Deutscher Bundestag — 199. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952 8519 199. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Weickert 8520A Geschäftliche Mitteilungen 8520B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 8520C Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) 8520C Gesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) 8520C Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten 8520C Gesetz über Ordnungswidrigkeiten . . 8520C Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) 8520C Kleine Anfrage Nr. 246 der Fraktion der CDU/CSU betr. Materialversorgung des Handwerks und gewerblichen Mittelstandes (Nrn. 3132, 3197 der Drucksachen) 8520C Kleine Anfrage Nr. 245 der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterabteilung Handwerk im Bundeswirtschaftsministerium (Nrn. 3131, 3207 der Drucksachen) . . . 8520D Änderungen der Tagesordnung 8520D Zur Geschäftsordnung — Frage der Behandlung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schäfer . 8521C, 8527B Stücklen (CSU) 8520D, 8560A Mellies (SPD) 8521A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuergesetzgebung (Nr. 3130 der Drucksachen) 8521C Schmücker (CDU). Anfragender . . 8521C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8524D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersversorgung des Handwerks (Nr. 3129 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nr. 3106 der Drucksachen) . . 8527B Becker (Pirmasens) (CDU), Anfragender 8527C Storch, Bundesminister für Arbeit 8528D, 8530A, 8533A Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8529C Freidhof (SPD) 8530D Dirscherl (FDP) 8531D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Ausschußüberweisung des Antrags Nr. 3106 8534A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 3135 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Auftragsvergebung der öffentlichen Hand (Nr. 3138 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Verdingungsordnung für Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau (VOB) (Nr. 3139 der Drucksachen) . . . 8534B Becker (Pirmasens) (CDU), Antragsteller 8534B Günther (CDU), Antragsteller . . . 8535C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8537A Storch, Bundesminister für Arbeit . 8537B Eickhoff (DP) 8537D Dirscherl (FDP) 8539C Hoecker (SPD) 8540D Paul (Düsseldorf) (KPD) 8533C Schmücker (CDU) 8543A Wirths (FDP) 8543B Kalbfell (SPD) 8543D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8545A Ausschußüberweisungen 8546C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Handwerks (Nr. 3137 der Drucksachen; Umdruck Nr. 470) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditversorgung des Handwerks (Nr. 3140 der Drucksachen) . 8546D Mensing (CDU), Antragsteller . . . 8547A Schuler (CDU), Antragsteller . . . . 8549A Dr. Nölting (SPD) 8550A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirt- schaft 8552B Frau Lockmann (SPD) 8553C Paul (Düsseldorf) (KPD) 8554C Hoecker (SPD) 8556D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8558B Dirscherl (FDP) 8558C Schmücker (CDU) 85590 Ausschußüberweisungen 8560A Zur Geschäftsordnung — Vertagungsantrag: Stücklen (CSU) 8560A Weiterberatung vertagt 8560C Nächste Sitzung 8560C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zur Beantwortung der Großen Anfrage — Punkt 1 der Tagesordnung — hat der Herr Bundesarbeitsminister das Wort.


Rede von Anton Storch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich, daß durch die Große Anfrage, die heute zur Debatte steht, einmal Gelegenheit gegeben ist, zu einer Angelegenheit Stellung zu nehmen, die sowohl das Handwerk als auch die Regierung in den zwei letzten Jahren sehr stark beschäftigt hat. Wir haben es hier mit Anträgen zu einem Gesetz zu tun, das im Jahre 1938 von den Nationalsozialisten sehr überstürzt über die Bühne gebracht worden ist. Man hat dieses Gesetz ein „Gesetz zur Altersversorgung des deutschen Handwerks" genannt. Es war meines Erachtens zum großen Teil — soweit die Privatversicherungsabschlüsse in Frage kamen — ein Gesetz, welches mehr oder weniger, ebenso wie bei den Volkswagensparern, sogenannte überschüssige Kaufkraft absorbieren sollte. Das muß man klar sehen. Damals hat man gesagt: Der Handwerker kann seinen Schutz für das Alter einmal durch den Beitritt zur Angestelltenversicherung sicherstellen, oder er kann eine Lebensversicherung abschließen. Innerlich haben diese beiden Dinge beinahe gar nichts miteinander zu tun. Derjenige Handwerksmeister, der damals zur Angestelltenversicherung gegangen ist, wußte ganz genau, daß er, wenn er eine Anwartschaft von fünf Jahren erfüllt hat, nicht nur Rechtsansprüche auf eine laufende Rente nach der Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern auch dann hat, wenn er vor der Vollendung des


(Bundesarbeitsminister Storch)

65. Lebensjahres — wie es in der Angestelltenversicherung heißt — „berufsunfähig" wird. Darüber hinaus hatte dieser Handwerksmeister noch den Vorteil, daß er, wenn er von einer langwierigen Krankheit befallen wurde, die Heilverfahren der Angestelltenversicherung in Anspruch nehmen konnte.
Ganz anders war es bei dem Mann, der zu der privaten Versicherungsgesellschaft, d. h. zu der Lebensversicherung ging. Er hatte einen Anspruch auf einen Geldbetrag, wenn er das 65. Lebensjahr erreichte. Seine Angehörigen hatten einen Rechtsanspruch auf denselben Geldbetrag, wenn der Mann vorzeitig verstarb. Aber für beide war nur eine ganz kleine Deckungssumme vorhanden, wenn der Mann vorzeitig arbeitsunfähig wurde. Er hatte dann nur in einer sogenannten stillgelegten Versicherung das sogenannte Deckungskapital, das. in dem Moment vorhanden war, in dem er auf Grund seiner Arbeitsunfähigkeit ,die Beitragszahlung einstellen mußte.
Nun haben die Handwerker aus sich selbst heraus bis heute noch keine einheitliche Stellungnahme über die Versorgung des Handwerks zuwege gebracht. Das ist auch gar kein Wunder; sie könnten auf Grund ihrer Tätigkeit in ihrem eigenen Betrieb die volle Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen. Diese Stellungnahme wurde in der Zeit, als hier die Bundesregierung gebildet wurde, sehr stark in den Vordergrund gerückt. In der Zwischenzeit haben sich aber in den handwerklichen Organisationen und vor allen Dingen in den Kreisen der Handwerker selbst sehr starke geistige Wandlungen vollzogen. Es gibt heute einen sehr großen Prozentsatz von Handwerkern, die sagen: „Eine Lebensversicherung, Hausbesitz oder ein größeres Geschäft ist sehr nett und schön und könnte mir eine Sicherung geben; was geschieht aber in dem Moment, in dem ich durch die wirtschaftlichen Verhältnisse einmal zahlungsunfähig werde? Dann stehe ich vor einem restlosen Nichts, und meine Familie auch." Genau so steht es, wenn man den Handwerkern die Fragen vorlegt: „Was geschieht mit dir, wenn du dich jetzt auf Grund der Ausweitung deines Geschäfts sehr stark finanziell engagiert hast und du krank und auf Grund deiner Krankheit nachher invalide oder, wie es in der Angestelltenversicherung heißt, berufsunfähig wirst? Dann stehst du doch auch vor dem Nichts!" Daher kommt es, daß sich heute in den Gesprächen mit den Handwerkern die Wandlungen klar zeigen.
Alle diese Probleme müssen selbstverständlich erörtert werden, wenn man ein Gesetz zur Sicherstellung der Handwerker für das Alter behandelt. Wir haben in meinem Ministerium diese Erörterungen mit den Organisationen der Handwerker, mit den zuständigen Ressorts der anderen Ministerien und mit allen, die es gut mit dem Handwerk meinen, auch mit politischen Persönlichkeiten geführt und sind auf Grund dieser Besprechungen zu dem Abschluß einer Gesetzesvorlage gekommen. Dieses Gesetz ist in der vergangenen Woche mit meiner Unterschrift ans Kabinett gegangen. Ich nehme an, daß es innerhalb der nächsten 14 Tage im Kabinett verabschiedet und dann den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird. Seien wir uns aber völlig klar darüber, daß die Behandlung dieses Gesetzes hier in diesem Hohen Hause noch einige Kopfschmerzen machen wird. Die Damen und Herren, die sich in den zuständigen Ausschüssen mit den Dingen beschäftigen müssen,
werden noch sehr schwierige Probleme zu behandeln haben, ehe das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann. Ich glaube, es wäre unzweckmäßig, wenn ich jetzt in eine besondere Aussprache über den Inhalt des Gesetzes einträte, weil dieses Gesetz nach seiner Einbringung, spätestens in vier oder fünf Wochen, hier in seinem gesamten Umfange sowieso behandelt werden muß.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bitte nun um die Begründung zu Punkt 3 der Tagesordnung.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Etzel.
    Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit Genugtuung aus den Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers entnommen, daß seine Ressortvorlage nunmehr der Bundesregierung zur Beratung und Beschlußfassung darüber zugeleitet werden soll, ob dieser Gesetzentwurf unverändert oder nach einer weiteren Umarbeitung dem Parlament vorgelegt werden soll. Der Herr Bundesarbeitsminister hat also die Frage 1 der Großen Anfrage beantwortet Ich kann mich angesichts der Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers in der Begründung unseres Antrages vom 14. Februar sehr kurz halten. Der Herr Minister hat aber die Frage 2 der Großen Anfrage nicht beantwortet, nämlich die Frage, ob in der beabsichtigten Gesetzesvorlage eine weitgehende Auflockerung des Versicherungszwanges vorgesehen ist. Er hat nur auf die Problematik der Angelegenheit und die wesentliche geistige Wandlung, die im Handwerk in den letzten zwei Jahren in der Betrachtung und Beurteilung dieses wichtigen Gegenstandes eingetreten ist, hingewiesen. Ich darf aber doch bemerken, daß das Handwerk überwiegend — vielleicht in der letzten Zeit noch mehr denn je — trotz aller sozialen Sicherungsbedürfnisse weiter handwerklicher Kreise nach wie vor eine nicht unwesentliche Auflockerung der Versicherungspflicht wünscht. Ich glaube, daß einem solchen Wunsche des Handwerks von der Legislative nicht entgegengetreten werden sollte.
    Wichtig ist für uns vor allem ein Punkt, der in unserem Antrag hervorgekehrt ist und der auch von dem Herrn Kollegen, der die Große Anfrage begründet hat, kurz gestreift worden ist. Das ist die Frage der Aufwertung der Lebensversicherungen, die zur Ablösung — nicht zur Abwendung — des Versicherungszwanges von den Handwerksmeistern eingegangen worden sind. Meine Damen und Herren, diese Frage ist nicht ohne weiteres mit dem Problem der Aufwertung der Altsparguthaben gleichzustellen; denn hier handelt es sich um die ersatzweise Verwirklichung eines Versicherungszwanges. Viele Handwerksmeister haben aus einer gewissen Beurteilung der Sozialversicherung allgemein Bedenken getragen, sich in den Bezirk der Sozialversicherung hineinzubegeben, und haben sich, obwohl sie wußten, daß sie unter Umständen hinsichtlich der Heilbehandlung oder der vorzeitigen Invalidität für sich oder ihre Hinterbliebenen einige Nachteile in Kauf zu nehmen haben, doch für die ihrer Auffassung vom selbständigen Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens besser entsprechende Lösung, nämlich für den Abschluß einer Lebensversicherung entschieden. Es ist undenkbar, daß über diesen Punkt in der Gesetzesvorlage hinweggegangen werden könnte. Aus dem Schweigen des Herrn Bundesarbeitsministers bin ich geneigt zu entnehmen, daß der Punkt in seiner


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    Vorlage nicht geregelt ist. Ich wünsche dringend, daß die Bundesregierung in diesem Punkte eine Ergänzung der Vorlage vornimmt.
    Was die Frage der Auflockerung des Versicherungszwanges angeht, so darf ich darauf hinweisen, daß im Handwerk der Wunsch besteht, sein soziales Sicherungsbedürfnis auch in der Invalidenversicherung decken zu können. Vor allem wird eine Ermäßigung des Mindestbetrags für den Abschluß eines Lebensversicherungsvertrags von 10 000 auf 8 000 DM gewünscht. Die andere Frage, ob die Mindestgrenze für die Versicherungsfähigkeit von 50 auf 55 Jahre hinaufgesetzt werden soll, bedarf wohl noch der Prüfung durch den Bundestag bzw. durch die Bundesregierung.
    Wir dürfen jedenfalls der Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß die Legislative endlich darangegangen ist, diese Angelegenheit, die schon allzu lange in der Schwebe ist und einen Grund und Gegenstand fortgesetzter Unruhe im Handwerk bildet, nunmehr in Angriff zu nehmen. Wir wünschen im Interesse eines großen Teils unserer deutschen Bevölkerung, daß die Lösung des Problems und die Regelung der Angelegenheit in einer Weise erfolgen, die als angemessen bezeichnet werden darf.

    (Beifall bei der FU.)