Rede von
Hugo
Karpf
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Beilage der Abschrift einer Privatklage an das Amtsgericht München vom 8. November 1951 stellt der Rechtsanwalt Dr. Langnickel, München-Deggendorf, in Vollmacht des Chefredakteurs Dr. Hans Kapfinger in München den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Goetzendorff. Der Klage liegt eine schwere Anschuldigung zugrunde, die der Abgeordnete Goetzendorff gegenüber dem Privatkläger Dr. Kapfinger in einer Verhandlung vor dem Landgericht München erhoben haben soll. Der Privatkläger hält den Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede im Sinne der §§ 185, 186 des Strafgesetzbuchs für gegeben und beantragt demgemäß, die Strafverfolgung freizugeben.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner Sitzung hierzu Stellung genommen und stellt einmütig den Antrag, die Immunität des Abgeordneten Goetzendorff aufzuheben, wie es aus der Drucksache Nr. 3121 hervorgeht. Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses stattzugeben.