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ID0119701600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Februar 1952 8465 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8466A, 8467A, 8470A, 8474C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Uneheliche Kinder der Besatzungsangehörigen (Nrn. 3110, 2191 der Drucksachen) 8466 A Beratung abgesetzt 8466B, 8470D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Deichverlagerung an der Elbe am „Bösen Ort" (Nrn. 3112, 2731 der Drucksachen) . . . 8466B Blachstein (SPD), Berichterstatter . 8466B Beschlußfassung 8466D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Belastung eines Teiles der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehemaligen Tropedoversuchsanstalt Nord in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zugunsten der Jagd-und Sportwaffenfabrik J. P. Sauer & Sohn A.-G. in Eckernförde und über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Grundstück in Mariensiel bei Wilhelmshaven (Nrn. 3113, 2330, 2944 der Drucksachen) 8466C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 8466D Beschlußfassung 8466D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Weiterbau der Oker-Talsperre (Nrn. 3114, 2716 der Drucksachen) 8467A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 8467A Troppenz (SPD) 8467C Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 8468B Beschlußfassung 8468C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Fisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Januar 1952 (Nr. 3122 der Drucksachen) 8468D Ewers (DP), Berichterstatter . . . 8468D Beschlußfassung 8469B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Dorls gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Staubitzer, München, vom 23. Januar 1952 (Nr. 3123 der Drucksachen) 8469B Striebeck (SPD), Berichterstatter . 8469B Beschlußfassung 8470A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Langnickel, Deggendorf, vom 25. Januar 1952 (Nr. 3121 der Drucksachen) 8468C, 8470A Karpf (CSU), Berichterstatter . . . . 8470B Beschlußfassung 8470B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Ungehinderter Verkehr mit den politischen Gefangenen der Besatzungsmächte (Nrn. 3111, 2563 der Drucksachen) 8470C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 8470C Beschlußfassung 8470D Beratung des Antrags der Abg. Schmücker u. Gen. betr. Schutz des Briefgeheimnisses (Nr. 3088 der Drucksachen) 8470D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8470D Brandt (SPD) 8471D Ausschußüberweisung 8472B Beratung des Antrags der FU betr. Maßnahmen zur Stützung der Beherbergungs-, Gaststätten- und Kurbetriebe (Nr. 3104 der Drucksachen) 8472B Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 8472C Müller (Hessen) (SPD) 8473A Ausschußüberweisung 8474A Tatsächliche Erklärung außerhalb der Tagesordnung betr. Aufführung des VeitHarlan-Films „Immensee" in Bonn: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 8474A Nächste Sitzung 8474C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Striebeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsanwalt Karl Staubitzer aus München hat mit Schreiben vom 23. Januar, das über den Präsidenten dieses Hauses dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zugegangen ist, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Fritz Dorls gestellt. Der Rechtsanwalt Staubitzer handelt im Auftrag des ehemaligen Chefredakteurs der „Münchner Illustrierten" Hans Habe, der jetzt Chefredakteur des in München erscheinenden „Echo der Woche" ist und der sich von Dr. Dorls auf das gröblichste beleidigt fühlt.
    Dem Antrag auf Aufhebung der Immunität liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die „Münchner Illustrierte" brachte am 20. Oktober des vergangenen Jahres einen Bildbericht unter dem Titel: „Ich entlarve Remer", der sich mit der Sozialistischen Reichspartei und in diesem Zusammenhang auch mit dem Abgeordneten Dr. Dorls befaßte. Besonderes Aufsehen erregte die veröffentlichte eidesstattliche Erklärung des ehemaligen ersten Vorsitzenden der SRP von Berlin, Eberhard Stern, die dieser vor einem Münchner Notar niedergelegt hat und in welcher gesagt wird, daß die SRP Verhandlungen mit den Kommunisten der Ostzone, also der SED, geführt hat und daß die SRP von den Kommunisten auch Gelder für ihren politischen Kampf bekommen hat. Des weiteren gibt die „Münchner Illustrierte" die Behauptung des ehemaligen SRP-Vorsitzenden von Berlin wieder, daß es sich bei der Sozialistischen Reichspartei — also der Partei des Abgeordneten Dr. Dorls — um eine echte Fortsetzung der NSDAP handle.
    Über Dr. Doris selbst wird gesagt, daß er seit 1929 Mitglied der Hitler-Partei gewesen ist. Er soll weiter nach den Angaben von Stern im Jahre 1943 von einem Kriegsgericht wegen Wehrkraftzersetzung verurteilt worden sein.
    Bei der Süddeutschen Verlags-G.m.b.H., die die „Münchner Illustrierte" herausgibt, ging nach Veröffentlichung des Bildberichts telegraphisch das Verlangen auf Abdruck einer Gegendarstellung ein. Im Auftrag des Parteirats der SRP wurde gesagt, daß Dr. Doris wegen Wehrkraftzersetzung weder angeklagt noch verurteilt worden sei. Alle übrigen in dem Artikel wiedergegebenen Behauptungen seien — so sagte man — nach Inhalt und Darstellung unwahr. Zum Schluß wurde betont, daß von der SRP umgehend eine Klärung auf dem Rechtswege veranlaßt worden sei. Unterschrieben ist dieses Telegramm nicht, wie man hätte erwarten können, von Dr. Dorls, sondern von Dr. Franz Richter, den wir ja — ich glaube, das darf man sagen — Gott sei Dank in der vergangenen Woche für immer losgeworden sind.
    Der Süddeutsche Verlag hat dann der SRP mitgeteilt, daß er selbstverständlich jederzeit eine Gegendarstellung zu dem von ihm gebrachten Artikel veröffentlichen werde, sofern diese Gegendarstellung den rechtlichen Bestimmungen des Pressegesetzes entspreche. Das sei bei dem eingegangenen Telegramm nicht der Fall. Der Verlag hat dann um eine dem Pressegesetz entsprechende Berichtigung ersucht und gebeten, diese von dem Herrn — und von d e m Herrn — unterschreiben zu lassen, der der Meinung sei, eine solche Gegendarstellung fordern zu können. An Stelle einer Antwort ging dann beim Verlag ein von Dr. Dorls unterzeichnetes Schreiben ein, das die hier zur Debatte stehende Beleidigung enthält, und zwar heißt es an der betreffenden Stelle:
    Wir haben jetzt keinen Grund mehr, den Meinungen vieler Zuschriften zu widersprechen, die auf Grund Ihres verleumderischen Artikels in Nr. 42 uns zugesandt wurden und in denen einhellig der Meinung Ausdruck verliehen wurde, daß der Chefredakteur der „Münchner Illustrierten" Hans Habe einer der typischen Vertreter sei des Gossendrecks, den die Nachkriegsjahre aus dem Ausland an den deutschen Strand gespült haben.
    Meine Damen und Herren, es muß zugegeben werden, daß Dr. Dorls sich große Mühe gegeben hat, eine Umschreibung zu finden, die die beleidigenden Worte als Meinung Dritter wiedergeben soll, und zwar wohl in der kindlichen Auffassung, daß er sich selbst damit der Verantwortung entzogen habe. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß Dr. Doris selbst trotz der Umschreibung als der Beleidigende anzusehen ist. Der Ausschuß ist ferner der Ansicht, daß es sich


    (Striebeck)

    um eine schwere vorsätzliche Beleidigung handelt, die nicht in den Rahmen der politischen Beleidigungen eingereiht werden kann, die einem Politiker im Eifer des Gefechts bei Wahlkämpfen oder sonstigen Auseinandersetzungen entschlüpfen und die dann nach den im Ausschuß festgelegten Grundsätzen nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß Dr. Dorls die Möglichkeit hatte, eine dem Pressegesetz entsprechende Berichtigung einzuschicken, wie es die „Münchner Illustrierte" ja auch vorgeschlagen hatte. Das hat er damals nicht getan, dafür aber den Brief geschrieben, dessen Inhalt nach Meinung des Ausschusses eine schwere Beleidigung des Chefredakteurs Hans Habe bedeutet.
    Der Ausschuß kam deshalb zu dem einstimmigen Beschluß, dem Hohen Hause die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Dorls vorzuschlagen, und ich bitte die Damen und Herren, im Sinne des Ausschusses beschließen zu wollen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Drucksache Nr. 3123 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; der Antrag ist angenommen.
Inzwischen hat sich Herr Abgeordneter Dr. Menzel nachträglich entschuldigt.
Ich kehre zurück zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Langnickel, Deggendorf, vom 25. Januar 1952 (Nr. 3121 der Drucksachen).
An Stelle des Herrn Abgeordneten Gengler wird Herr Abgeordneter Karpf den Bericht erstatten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Karpf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Beilage der Abschrift einer Privatklage an das Amtsgericht München vom 8. November 1951 stellt der Rechtsanwalt Dr. Langnickel, München-Deggendorf, in Vollmacht des Chefredakteurs Dr. Hans Kapfinger in München den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Goetzendorff. Der Klage liegt eine schwere Anschuldigung zugrunde, die der Abgeordnete Goetzendorff gegenüber dem Privatkläger Dr. Kapfinger in einer Verhandlung vor dem Landgericht München erhoben haben soll. Der Privatkläger hält den Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede im Sinne der §§ 185, 186 des Strafgesetzbuchs für gegeben und beantragt demgemäß, die Strafverfolgung freizugeben.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in seiner Sitzung hierzu Stellung genommen und stellt einmütig den Antrag, die Immunität des Abgeordneten Goetzendorff aufzuheben, wie es aus der Drucksache Nr. 3121 hervorgeht. Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses stattzugeben.