Rede von
Fritz
Erler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Deutschen Partei geht auf ein Vorkommnis in der britischen Besatzungszone zurück. Dort hatten seinerzeit britische Streitkräfte, unterstützt von britischer Militärpolizei und in der Anwesenheit von deutscher Polizei, eine Reihe von Wohnungen deutscher Staatsangehöriger auf einem Truppenübungsplatz durchsucht. Anläßlich dieser Durchsuchung ist die Rechtsfrage aufgetaucht, wieweit diese Durchsuchung rechtmäßig war.
Im Auswärtigen Ausschuß hat man sich eingehend mit dem Antrag der Deutschen Partei befaßt und ist zu dem Entschluß gekommen, dem Hause zu empfehlen, diesen Antrag der Bundesregierung als Material zu überweisen. Der Auswärtige Ausschuß hat keine Stellung dazu nehmen können, ob das Vorgehen der Besatzungsmacht unter dem Besatzungsstatut noch rechtmäßig war.
Darüber sind begründete Zweifel vorhanden. Aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen scheint im wesentlichen die Haussuchung im Einvernehmen mit den Beteiligten vorgenommen worden und außerdem auch von den zuständigen polizeilichen Organen der Besatzungsmacht angeordnet gegewesen zu sein. Damit würde die Rechtswidrigkeit des Vorgehens unter dem Besatzungsstatut entfallen.
Der Auswärtige Ausschuß legt aber Wert darauf, daß bei den Verhandlungen um die Ablösung des Besatzungsstatuts klargestellt wird, daß ein derartiges einseitiges Eingreifen der Besatzungsmacht in die individuelle Rechtssphäre deutscher Staatsbürger nicht mehr zulässig ist: Daher möchten wir diesen Antrag der Bundesregierung überweisen, damit sie, durch dieses Beispiel angeregt, bei den kommenden Verhandlungen an die Regelung dieser Materie denkt. Das ist der Sinn des Beschlusses. Ich bitte, dem Antrage zuzustimmen.