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ID0119510300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1952 8369 195. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 8370D Autounfall des Abg. Bazille 8370D Mandatsniederlegung des unter dem Namen Dr. Franz Richter gewählten Abgeordneten Fritz Rössler 8370D Änderungen der Tagesordnung 8370D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8370D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 3068 der Drucksachen) 8371A Ausschußüberweisung 8371A Erste Beratung des Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451) 8371A Ausschußüberweisung 8371B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Sander, Günther, Rademacher u. Gen. betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nrn. 3090, 2906 der Drucksachen; Umdruck Nr. 446) 8371B Dr. Bleiß (SPD): als Berichterstatter 8371B als Abgeordneter 8374C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8372C Rademacher (FDP) 8373C Beschlußfassung 8375A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben der Rechtsanwältin Lammers, München, vom 4. Januar 1952 (Nr. 3119 der Drucksachen) . . 8375B Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 8375B Beschlußfassung 8375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. Januar 1952 und 6. Februar 1952 (Nr. 3120 der Drucksachen) 8375C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8375D Beschlußfassung 8376B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Soziale Studienkommission (Nr. 3024 der Drucksachen; Umdruck Nr. 455) 8376C Dr. Preller (SPD), Antragsteller . 8376C, 8392B Horn (CDU) 8380D Renner (KPD) 8383C Richter (Frankfurt) (SPD) 8385B Storch, Bundesminister für Arbeit 8386C Arndgen (CDU) 8388A Frau Kalinke (DP) 8388D Dr. Hammer (FDP) 8390B Dr. Atzenroth (FDP) 8391D Abstimmungen 8392C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kohlenförderung im Warndt (Nr. 3023 der Drucksachen) 8392D zur Sache: Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 8392D zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 8394C Renner (KPD) 8394D Ausschußüberweisung 8395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über iden Antrag der Fraktion der KPD betr. Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nrn. 2836, 2541 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Französische Fremdenlegion (Nr. 2851 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Werbung von Deutschen für ausländischen Militärdienst (Nr. 2967 der Drucksachen) . . . 8395A Dr. von Merkatz (DP): als Berichterstatter 8395B als Abgeordneter 8405B Fisch (KPD), Antragsteller 8396D Storch, Bundesminister für Arbeit 8399B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8400A Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 8400C Wehner (SPD) 8401B Höfler (CDU) 8404A Abstimmungen 8405D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nrn. 3056, 2577 der Drucksachen) 8405D Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 8406A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8407B Erler (SPD) 8407C Müller (Frankfurt) (KPD) 8409D Stegner (FDP) 8411A Höfler (CDU) 8411D Abstimmungen 8411D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Regelung von irregulären Besatzungsschäden (Nrn. 3057, 2709 der Drucksachen; Umdruck Nr. 457) . . . 8412A Erler (SPD): als Berichterstatter 8412A als Abgeordneter 8413D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8413C Beschlußfassung 8413D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrag über das Kehler Ha-. fenabkommen (Nrn. 3058, 2727 der Drucksachen) 8414A Dr. Kopf (CDU): als Berichterstatter 8414A als Abgeordneter 8417D Maier (Freiburg) (SPD) 8416A Niebergall (KPD) 8417C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß)über den Antrag der Fraktion der DP betr. Durchsuchung deutscher Wohnungen durch Angehörige der in Deutschland stationierten westalliierten Armeen (Nrn. 3059, 2874 der Drucksachen) . . . 8418D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 8418D Beschlußfassung 8419C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 456) . 8371A, 8395A, 8405D, 8419C Beschlußfassung 8419C Nächste Sitzung 8419C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Mitglied dieses Hohen Hauses und als Mitglied meiner Fraktion auf die Ausführungen meines verehrten Herrn Kollegen Maier einige Worte erwidere. Ich teile nicht die Auffassung der Mehrheit des Ausschusses für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten, daß es sich bei dem Kehler Hafenabkommen um einen Vertrag im Sinne des Art. 59 Abs. 3 des Grundgesetzes handelt, der politische Beziehungen des Bundes regelt. Ich glaube vielmehr, daß überhaupt nur zwei andere rechtliche Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen sind. Die eine Möglichkeit ist die, daß der Vertrag überhaupt gar kein Vertrag ist, der Gegenstände der Gesetzgebung regelt, sondern nur .Gegenstände der Verwaltung, und zwar der Landesverwaltung. Ich habe bereits vorhin in meinem Bericht darauf hingewiesen, daß die drei wesentlichen Gegenstände, die eine Regelung durch den Vertrag erfahren haben, folgende sind: 1. die Schaffung einer gemeinsamen Hafenverwaltung durch Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, 2. die Ausübung dieser Hafenverwaltung als Ausübung eines Landesrechts und 3. auch die Festsetzung von


    (Dr. Kopf)

    Hafengebühren. Es handelt sich bei der Ausübung all dieser Funktionen gar nicht um Gegenstände der Gesetzgebung, sondern um Gegenstände der Landesverwaltung.
    Das war der Grund dafür, daß die badische Landesregierung diesen Vertrag fürsorglich dem Auswärtigen Amt vorgelegt hat, dies war der Grund dafür, daß die badische Landesregierung sich auf den Art. 77 der badischen Verfassung berufen hat, wonach der Abschluß von Verwaltungsabkommen im Gegensatz zu dem Abschluß von Verträgen, die Gegenstände der Landesgesetzgebung berühren, durch die Landesregierung zu erfolgen hat. Sollte man aber dieser Auffassung nicht Folge leisten, dann dürfte wohl doch immerhin die Möglichkeit bestehen, der Auffassung zu folgen, die seitens des Auswärtigen Amtes vertreten worden ist. Das Auswärtige Amt hat angenommen, daß dieser Vertrag die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes erfülle, weil es sich um Gegenstände der Landesgesetzgebung handele. Politische Beziehungen des Bundes werden in der Tat nicht berührt. Die Räumungszusage erfolgte durch den Hohen Kommissar außerhalb des Vertragswerks. Sie ist nicht durch die französische Regierung erfolgt, sondern eben durch den Hohen Kommissar, woraus hervorgeht, daß es sich hierbei um einen einseitigen Akt der Besatzungsmacht handelt, durch die der ebenso einseitige Akt der Verwaltungsübernahme des Kehler Hafengebiets wiederum aufgehoben worden ist, und zwar ganz außerhalb des Vertragswerks.
    Ich bin daher der Meinung, man kann nicht davon sprechen, daß Gegenstände der Bundesgesetzgebung in irgendeiner Weise hier tangiert werden. Es sind Gegenstände der Landesgesetzgebung, und dies ist der Grund dafür, daß das Auswärtige Amt, nachdem es die Voraussetzungen des Art. 32 als gegeben angesehen hat, die Zustimmung zum Abschluß dieses Vertrags erteilt hat.
    Ich verkenne nicht, daß der Vertrag keine restlose Befriedigung hinterläßt. Der Vertrag hat einen zwiespaltigen Charakter. Es würde dem Sinn der europäischen Zusammenarbeit zweifellos besser entsprochen haben, wenn aus Anlaß der Regulierung der Kehler Verhältnisse die beiden Häfen Kehl und Straßburg zu einer paritätischen und gleichberechtigten Verwaltungseinheit zusammengefügt worden wären. Dies hat sich nicht erreichen lassen. Daß es sich nicht hat erreichen lassen, ist eine Folge der allgemeinen politischen Verhältnisse. Aber diese Unvollkommenheit des Vertrages in rechtlicher und vielleicht in politischer Hinsicht darf uns nicht die Augen davor verschließen, daß der Vertrag in der Tat zwei Ziele erreicht hat, die wertvolle und gewichtige Ziele sind und bleiben werden, nämlich die Wiederinbetriebnahme eines Hafens, der für den deutschen Rheinverkehr wichtig ist, -und die Räumung des Hafens Kehl.
    Allerdings werden diese Vorteile nur dann voll zur Auswirkung kommen können, wenn das Ge- biet der Stadt Kehl und des Hafens Kehl auch seitens der Bundesrepublik die finanzielle Unterstützung erfahren werden, die sie verdienen. Es ist erfreulich, daß die Bundesstellen zunächst durch Erklärungen hier im Plenum und dann im Haushaltsausschuß und neuerdings durch einen gemeinsamen Besuch der verschiedenen Ministerien in der Stadt Kehl ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Ausdruck gebracht haben, der Stadt Kehl und dem Hafen Kehl, die Jahre hindurch aus dem deutschen Hoheitsgebiet ausgeschieden waren und am 1. Januar nunmehr wieder in das deutsche Hoheitsgebiet zurückgekehrt sind, auch tatkräftig durch Zurverfügungstellung von Mitteln zu helfen.
    Es bleibt bedauerlich, daß die Räumung des Hafenquartiers nicht in dem vollen Umfange erfolgt ist, wie es durch das Abkommen vorgesehen war. Es ist aber dabei zu berücksichtigen, daß nach dem Hafenabkommen selbst die Räumung eines Teiles der Betriebe erst am 29. Februar dieses Jahres, also in einigen Tagen, erfolgen soll.
    Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß die Lage bezüglich derjenigen Gebäude, die beschlagnahmt geblieben sind, sich nicht unterscheidet von der rechtlichen Lage unzähliger anderer Gebäude, die im Raume der gesamten Bundesrepublik in allen drei Zonen auch heute noch von der Besatzungsmacht beschlagnahmt sind. Es kann die Hoffnung ausgesprochen werden, daß die Freimachung auch dieser Gebäude in einer möglichst kurzen Zeit erfolgt.
    Vergessen wir also nicht, wenn wir auf der einen Seite die Unvollkommenheit des Vertragswerkes in mancher Hinsicht bedauern — und wir müssen sie bedauern —, daß auf der anderen Seite dieses Vertragswerk uns, d. h. sowohl das Land Baden als auch die Bundesrepublik, einem anderen Ziele nähergeführt hat, nämlich unsere uneingeschränkte Hoheit auch über das Gebiet der Stadt und des Hafens Kehl wiederzuerwerben.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren; jetzt liegen aber keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Besprechung.
Der Auswärtige Ausschuß hatte den Auftrag, dem Bundestag über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten. Das ist durch die Drucksache Nr. 3058 und durch die Berichterstattung geschehen. Anträge sind dazu nicht gestellt worden. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei betreffend Durchsuchung deutscher Wohnungen durch Angehörige der in Deutschland stationierten westalliierten Armeen (Nrn. 3059, 2874 der Drucksachen).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Erler. Darf ich ihn bitten, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Deutschen Partei geht auf ein Vorkommnis in der britischen Besatzungszone zurück. Dort hatten seinerzeit britische Streitkräfte, unterstützt von britischer Militärpolizei und in der Anwesenheit von deutscher Polizei, eine Reihe von Wohnungen deutscher Staatsangehöriger auf einem Truppenübungsplatz durchsucht. Anläßlich dieser Durchsuchung ist die Rechtsfrage aufgetaucht, wieweit diese Durchsuchung rechtmäßig war.
    Im Auswärtigen Ausschuß hat man sich eingehend mit dem Antrag der Deutschen Partei befaßt und ist zu dem Entschluß gekommen, dem Hause zu empfehlen, diesen Antrag der Bundesregierung als Material zu überweisen. Der Auswärtige Ausschuß hat keine Stellung dazu nehmen können, ob das Vorgehen der Besatzungsmacht unter dem Besatzungsstatut noch rechtmäßig war.


    (Erler)

    Darüber sind begründete Zweifel vorhanden. Aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen scheint im wesentlichen die Haussuchung im Einvernehmen mit den Beteiligten vorgenommen worden und außerdem auch von den zuständigen polizeilichen Organen der Besatzungsmacht angeordnet gegewesen zu sein. Damit würde die Rechtswidrigkeit des Vorgehens unter dem Besatzungsstatut entfallen.
    Der Auswärtige Ausschuß legt aber Wert darauf, daß bei den Verhandlungen um die Ablösung des Besatzungsstatuts klargestellt wird, daß ein derartiges einseitiges Eingreifen der Besatzungsmacht in die individuelle Rechtssphäre deutscher Staatsbürger nicht mehr zulässig ist: Daher möchten wir diesen Antrag der Bundesregierung überweisen, damit sie, durch dieses Beispiel angeregt, bei den kommenden Verhandlungen an die Regelung dieser Materie denkt. Das ist der Sinn des Beschlusses. Ich bitte, dem Antrage zuzustimmen.