Rede von
Dr.
Hermann
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir möchten durch unseren Änderungsantrag auf Umdruck Nr. 457 die rasche Verabschiedung der in dem Mündlichen Bericht des 7. . Ausschusses gestellten Anträge, die wir sehr begrüßen, nicht fühlbar verzögern. Wenn sich auch die Absicht des Ausschußberichts auf die Feststellung der unmittelbaren Verluste und Einbußen des deutschen Volksvermögens durch Requisitionen, durch Entnahmen zu Reparations- und Restitutionszwecken, durch Entmilitarisierungsmaßnahmen und andere Entnahmen beschränkt, so erscheint es doch zweckmäßig, auch die Schäden zu ermitteln und bekanntzugeben, die Deutschen durch die nicht ausreichende Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden, insbesondere auch durch das alliierte Gesetz Nr. 47, in der Bundesrepublik und in West-Berlin entstanden sind und voraussichtlich entstehen.
Scheinbar handelt es sich hier zwar nur um Verschiebungen innerhalb des deutschen Volksvermögens, sozusagen um die Herübernahme von der linken in die rechte Westentasche, weil durch die Vorenthaltung der angemessenen Abgeltung von Besatzungsleistungen und der angemessenen Ersetzung von Besatzungsschäden der Besatzungskostenetatentlastet wird. Eine solche Betrachtungsweise übersieht aber, daß durch diese auf einen Teil der Bevölkerung gelegte drückende und ungerechte Sonderleistung und Sonderlast, weil sie nicht im Besatzungskostenetat auftritt, die Höhe der aus dem deutschen Volksvermögen an die Besatzer gelangten Werte erheblich geringer erscheint. Diese für die Endbereinigung und Schlußabrechnung gegenüber den Besatzern durchaus nicht gleichgültige falsche Optik zu korrigieren, ist das Ziel unseres Änderungsantrages, um dessen Annahme wir das Hohe Haus bitten.
Ich darf noch klarstellen, daß sich Buchstabe a unseres Änderungsantrages mit der Ziffer 2 des Mündlichen Berichts in etwas anderer redaktioneller Fassung durchaus deckt. Die sachliche Erweiterung ist in dem Buchstaben b unseres Änderungsantrags enthalten.