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ID0119507500

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    Deutscher Bundestag — 195. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1952 8369 195. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 8370D Autounfall des Abg. Bazille 8370D Mandatsniederlegung des unter dem Namen Dr. Franz Richter gewählten Abgeordneten Fritz Rössler 8370D Änderungen der Tagesordnung 8370D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8370D Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 3068 der Drucksachen) 8371A Ausschußüberweisung 8371A Erste Beratung des Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451) 8371A Ausschußüberweisung 8371B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Sander, Günther, Rademacher u. Gen. betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nrn. 3090, 2906 der Drucksachen; Umdruck Nr. 446) 8371B Dr. Bleiß (SPD): als Berichterstatter 8371B als Abgeordneter 8374C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 8372C Rademacher (FDP) 8373C Beschlußfassung 8375A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben der Rechtsanwältin Lammers, München, vom 4. Januar 1952 (Nr. 3119 der Drucksachen) . . 8375B Weickert (BHE-DG), Berichterstatter 8375B Beschlußfassung 8375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. Januar 1952 und 6. Februar 1952 (Nr. 3120 der Drucksachen) 8375C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8375D Beschlußfassung 8376B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Soziale Studienkommission (Nr. 3024 der Drucksachen; Umdruck Nr. 455) 8376C Dr. Preller (SPD), Antragsteller . 8376C, 8392B Horn (CDU) 8380D Renner (KPD) 8383C Richter (Frankfurt) (SPD) 8385B Storch, Bundesminister für Arbeit 8386C Arndgen (CDU) 8388A Frau Kalinke (DP) 8388D Dr. Hammer (FDP) 8390B Dr. Atzenroth (FDP) 8391D Abstimmungen 8392C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kohlenförderung im Warndt (Nr. 3023 der Drucksachen) 8392D zur Sache: Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 8392D zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 8394C Renner (KPD) 8394D Ausschußüberweisung 8395A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über iden Antrag der Fraktion der KPD betr. Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen, Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nrn. 2836, 2541 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Französische Fremdenlegion (Nr. 2851 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Werbung von Deutschen für ausländischen Militärdienst (Nr. 2967 der Drucksachen) . . . 8395A Dr. von Merkatz (DP): als Berichterstatter 8395B als Abgeordneter 8405B Fisch (KPD), Antragsteller 8396D Storch, Bundesminister für Arbeit 8399B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8400A Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 8400C Wehner (SPD) 8401B Höfler (CDU) 8404A Abstimmungen 8405D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten (Nrn. 3056, 2577 der Drucksachen) 8405D Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 8406A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 8407B Erler (SPD) 8407C Müller (Frankfurt) (KPD) 8409D Stegner (FDP) 8411A Höfler (CDU) 8411D Abstimmungen 8411D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Regelung von irregulären Besatzungsschäden (Nrn. 3057, 2709 der Drucksachen; Umdruck Nr. 457) . . . 8412A Erler (SPD): als Berichterstatter 8412A als Abgeordneter 8413D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8413C Beschlußfassung 8413D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vertrag über das Kehler Ha-. fenabkommen (Nrn. 3058, 2727 der Drucksachen) 8414A Dr. Kopf (CDU): als Berichterstatter 8414A als Abgeordneter 8417D Maier (Freiburg) (SPD) 8416A Niebergall (KPD) 8417C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß)über den Antrag der Fraktion der DP betr. Durchsuchung deutscher Wohnungen durch Angehörige der in Deutschland stationierten westalliierten Armeen (Nrn. 3059, 2874 der Drucksachen) . . . 8418D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 8418D Beschlußfassung 8419C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 456) . 8371A, 8395A, 8405D, 8419C Beschlußfassung 8419C Nächste Sitzung 8419C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Georg Pfleiderer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten, besonders in der Zusammenfassung zu sogenannten Dienstgruppen, hat den Bundestag schon wiederholt beschäftigt. Ich erinnere nur an die Anfrage Nr. 148 der Fraktion der SPD vom 14. Dezember 1950, an die Anfrage Nr. 181 der gleichen Fraktion vom 25. April 1951 sowie an die von der Regierung hierauf erteilten Antworten vom 6. März und 7. Juni des gleichen Jahres. Im Plenum wurde die Frage der Dienstgruppen in eingehender Weise zuerst in der 156. Sitzung vom 5. Juli und sodann in der 168. Sitzung vom 16. Oktober vorigen Jahres behandelt. Bei der zuerst erwähnten Beratung lagen die Interpellation der Fraktion der SPD vom 12. Juni 1951 und bei der Beratung in der 168. Sitzung der Antrag der Fraktion der SPD vom 19. September 1951 Drucksache Nr. 2577 zugrunde.
    Zu diesem Antrag der Fraktion der SPD habe ich heute den Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten Drucksache Nr. 3056 zu erstatten. Wie bereits den Ausführungen des Herrn Antragstellers bei der Einbringung des Antrags entnommen werden kann, handelt es sich bei der Frage der Dienstgruppen nicht darum, zu bestreiten oder auch nur in Zweifel zu ziehen, daß das Gebiet der Bundesrepublik auch eines äußeren, eines militärischen Schutzes bedürfe; im Gegenteil, in den Beratungen des Ausschusses ist die Notwendigkeit auch eines militärischen
    Schutzes für das Gebiet der Bundesrepublik in aller Klarheit hervorgehoben worden. Wenn die Alliierten diesen Schutz zu unserem, aber auch zu ihrem eigenen Vorteil gewähren, so ist dies für die deutsche Seite sicher ein Grund zur Befriedigung und auch zum Dank. Gleichzeitig müssen wir aber in Anbetracht unserer tatsächlichen und rechtlichen Lage die Alliierten auch dafür verantwortlich halten, daß das Gebiet unseres Staatswesens hinreichend geschützt wird. Aus der Schutzbedürftigkeit der Bundesrepublik ergibt sich aber auch durchaus die Rechtfertigung, daß Deutsche selbst in irgendeiner Weise mitwirken, die Sicherheit ihres Landes zu gewährleisten. Ich sage dies nicht so sehr im Hinblick auf die alliierte Seite als zu dem Zweck, die Tätigkeit der Dienstgruppen in den richtigen Zusammenhang zu stellen und um auszusprechen, daß nach Ansicht des Ausschusses die Tätigkeit der Dienstgruppen notwendig ist und im deutschen Interesse liegt.
    Damit ist die auf der einen Seite zu stellende Frage, o b Deutsche für die Sicherheit ihres Landes eingesetzt werden bzw. sich selbst einsetzen sollen, von seiten des Ausschusses klar und deutlich bejaht; aber auf der anderen Seite handelt es sich noch um das W i e , das der antragstellenden Fraktion und dementsprechend dem Ausschuß Anlaß gegeben hat, auf eine Änderung der bestehenden Verhältnisse hinzuwirken.
    Dieses unbefriedigende „Wie" bei der Tätigkeit der Dienstgruppen rührt von der unbefriedigenden völkerrechtlichen Lage her, in der sich die Bundesrepublik befindet. Diese Lage ist eine Lage des Übergangs, eine Lage der Umwandlung, eigentlich eine Lage „unterwegs" und damit ein Widerspruch in sich selbst.
    Wir leisten mit den Dienstgruppen einen Verteidigungsbeitrag ohne Wehrhoheit. Wir sind besiegte Verbündete oder verbündete Besiegte; wir stellen Zivilisten als Soldaten, und wir stellen sie durch das Arbeitsamt für die Kasernen und stellen sie für einen Wehrdienst, dem sich der Verpflichtete im Ernstfall, wenn er will, mit einer vierzehntägigen Kündigung entziehen kann. Deutsche Staatsangehörige dienen als „Zivilsoldaten" in einer schwer zu entwirrenden Mischung von deutschem Recht und Besatzungsrecht, von zivilen und militärischen Vorschriften.
    Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat nun seine Aufgabe nicht darin gesehen, die Frage der Dienstgruppen als ein juristisches Problem zu behandeln; er hat vielmehr die Frage politisch betrachtet und seine Anträge dementsprechend gestellt. Der Ausschuß war der Ansicht, daß es jetzt Zeit sei, das Unklare zu klären, den Übergang zu beenden und die Dienstgruppen aus dem Zwielicht des Besatzungswesens herauszunehmen und sie in das klare Licht einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit souveräner Staaten auf dem Gebiete der gemeinsamen Verteidigung zu stellen. Der Antrag und ihm entsprechend der Bericht des Ausschusses gehen von der Tatsache aus, daß es zwei Arten von Dienstleistungen im Zusammenwirken mit den Besatzungs- oder jetzt besser mit den Verteidigungstruppen in Deutschland gibt, einmal militärische und zum andern nichtmilitärische oder, vielleicht noch besser gesagt: militärähnliche Dienstleistungen. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen diesen beiden Arten von Dienstleistungen würde der Ausschuß nicht so sehr in der Uniform oder in der Unterbringung in Kasernen sehen, als vielmehr im Waffentragen und im Zusammenschluß zu Einheiten, die unter militärischer Befehlsgewalt stehen.
    Bezüglich der Aufstellung bewaffneter deutscher Einheiten stellt der Ausschuß den Antrag, die Bundesregierung zu ersuchen, den Hohen Kommissaren zu eröffnen, daß diese nur auf dem Wege der ordentlichen deutschen Gesetzgebung möglich sei und daß ein Abweichen von diesem Rechtsstandpunkt nicht hingenommen werde. Dies würde gleichzeitig bedeuten, wie es unter Ziffer 1 a) und c) des Antrags heißt, daß ohne ein solches deutsches Wehrgesetz Deutsche bei den Besatzungsmächten nicht zum Dienst mit der Waffe herangezogen und daß die deutschen Arbeitskräfte bei den Besatzungsmächten nicht zu militärischen Formationen zusammengezogen werden.
    Wenn man nun die Unzahl von verschiedenen Dienstleistungen betrachtet, zu denen heute Deutsche bei den Verteidigungsgruppen verwendet werden, dann wird man erkennen, daß es vielfache Grenzfälle gibt, bei denen es- tatsächlich schwierig ist, zu entscheiden, ob sie ihrem Wesen nach zu den militärischen Aufgaben gehören und nur in einem öffentlich-rechtlichen Wehrverhältnis erfüllt werden sollten oder aber als militärähnliche Aufgaben auch in einem zivilen Arbeitsverhältnis erfüllt werden könnten. Es wäre, glaube ich, die Aufgabe militärischer Sachverständiger, hier im Vertragswege die erforderlichen Festlegungen zu treffen. Soviel ist aber jetzt bereits sicher, daß für die meisten Dienste, die von den Dienstgruppen geleistet werden, das jetzige militärähnliche Verhältnis ohne Schwierigkeiten aus den einseitig besatzungsrechtlichen Bindungen gelöst und in ein rein zivilrechtliches umgewandelt werden könnte. Diese Umwandlung hätte zur Folge, daß deutsches


    (Dr. Pfleiderer)

    Arbeitsrecht und deutsches Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten angewandt würden. Außerdem sollte ein Tarifvertrag etwa nach dem Muster der für öffentliche Dienste geltenden Tarifverträge abgeschlossen werden. Mit Recht ist der Vergleich mit der Eisenbahn gezogen worden, wo ebenfalls ein streng geregelter, auf die Minute abgestellter Dienst auf einer zivilen, id. h. arbeitsoder beamtenrechtlichen Grundlage geleistet wird. Auch der Vergleich mit dem Dienst auf Handelsschiffen legt sich in diesem Zusammenhang nahe.
    Der Ausschuß stellt daher den Antrag an die Regierung, bei der Hohen Kommission darauf hinzuwirken, daß diese Umwandlung lim Sinne der Ziffer 1 des Ausschußberichts vorgenommen wird.
    Was nun den Zeitpunkt anbelangt, zu dem die hier empfohlenen Verhandlungen begonnen werden sollten, so war der Ausschuß einstimmig der Ansicht, daß es jetzt gleich geschehen könne und solle. Insbesondere glaubte der Ausschuß, daß das Problem der Dienstgruppen um seiner Dringlichkeit willen nicht mit .den schwebenden Sicherheitsverhandlungen verknüpft werden sollte. Der vorwiegend politische Charakter der mit den Dienstgruppen im Zusammenhang stehenden Fragen verlangt ferner, daß die Federführung nicht beim Bundesministerium der Finanzen, sondern beim Auswärtigen Amt liege. Der Ausschuß hat mit Befriedigung festgestellt, daß die Regierung dieser Auffassung beigetreten ist, oder doch im Begriffe steht, ihr beizutreten. Darüber hinaus würde es den Wünschen der Angehörigen der Dienstgruppen entsprechen, wenn die gesamte Dienstorganisation nicht in der bisherigen Form weitergeführt würde, sondern als deutsche Einrichtung unter der Verantwortlichkeit eines deutschen Ministeriums ihre Aufgabe erfüllen könnte.
    Meine Damen und Herren, im Namen des Ausschusses darf ich Sie bitten, den gestellten Anträgen Ihre Zustimmung zu erteilen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Für die nun folgende Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 90 Minuten vorgeschlagen. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hallstein.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tätigkeit von Deutschen bei den Besatzungsmächten und insbesondere die sogenannten Dienstgruppen gehören zu den Gegenständen, die in Zusammenhang mit der Ablösung des Besatzungsstatuts zur Zeit mit den drei westalliierten Mächten verhandelt werden. Was die Punkte 1 und 2 des soeben gestellten Antrages des Ausschusses anlangt, so decken sich die damit erhobenen Forderungen vollständig mit den Verhandlungszielen der deutschen Delegation. Freilich ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine sofortige und plötzliche Auflösung der Dienstgruppen-Organisationen aus militärischen Gründen auch im deutschen Interesse nicht möglich sein wird, und sie strebt deshalb in ihren Verhandlungen die Festlegung einer Übergangsperiode an. Sie glaubt sich seit der Wehrdebatte, die in diesem Hohen Hause stattgefunden hat, in dieser ihrer Haltung gedeckt durch die Resolution, die am 8. Februar hier gefaßt worden ist und die unter Ziffer 5 f ausdrücklich sagt, daß Dienstgruppen im Dienste der alliierten
    Streitkräfte in angemessener Frist aufzulösen sind. Schon für diese Übergangszeit freilich — und auch darin stimmt die Auffassung der Bundesregierung mit der Auffassung des Ausschusses überein — ist es unser Ziel, die Rechtslage der Angehörigen dieser Dienstgruppen soweit wie möglich bereits der für das Endstadium vorgesehenen Rechtslage anzupassen.
    In bezug auf Ziffer 3 des gestellten Antrages darf ich bemerken, daß schon bisher die politischen Fragen der Dienstgruppen in Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes behandelt worden sind. Es soll selbstverständlich auch künftighin so bleiben.
    Zu Ziffer 4 des Antrages: Wenn es bei dem Wunsch des Ausschusses bleiben und er bestätigt werden sollte, einen weiteren Bericht zu erstatten, so darf ich vielleicht anregen, die Frist für diesen Bericht zu verlängern. Denn im gegenwärtigen Augenblick ist es mir nur möglich, zu berichten, daß sich diese Dinge in der Verhandlung befinden, und zwar auf deutscher Seite mit den Verhandlungszielen, die ich angedeutet habe. Ich vermute, daß wir am 29. Februar noch nicht sehr viel weiter, wenn auch natürlich etwas weiter in bezug auf das Ergebnis gelangt sein werden.