Rede von
Dr.
Hugo
Decker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner, die uns den Beirat schmackhaft machen wollten, gehen meines
Erachtens alle an einer Tatsache vorbei, nämlich an der Tatsache, daß die ganze deutsche Kulturgeschichte ein Beweis dafür ist, daß nicht die Uniformierung, sondern die Vielgestalt den Grund zur Größe des deutschen Geisteslebens gelegt und es gefördert hat.
Wir sehen keine zwingende sachliche Notwendigkeit, einen Bundesbeirat für Erziehungs- und Bildungswesen beim Bundesinnenministerium zu schaffen. Die Aufgaben dieses Beirats werden längst an anderer Stelle bearbeitet.
Wir sehen auch keine Möglichkeit, einen solchen
Beirat zu schaffen, da die Verfassung dem entgegensteht. Die Kulturhoheit liegt bei den Ländern.
— Doch, sehr viel, Kollege Hasemann! — Eine Institution wie dieser geplante Beirat ist entweder eine Totgeburt — dann brauchen wir uns mit ihr sowieso nicht zu beschäftigen —
oder aber sie ist lebensfähig, dann trägt sie in sich den Keim zu Wucherungen, die entweder zu einem Kulturparlament oder zu einem Bundeskultusministerium führen wird.
Wir sehen in diesem Beirat den ersten Keim eines Bundeskultusministeriums, vielleicht sogar einen bewußten Schritt dazu.
— Auch dann! — Die Aufgaben eines etwaigen Kulturbeirats sind das ausgesprochene Tätigkeitsgebiet der Kultusminister, und solche gibt es nach der Verfassung bekanntlich nur bei den Ländern. Das, was Sie die Aufgaben dieses Beirats nennen, bearbeitet, soweit es gemeinschaftliche Fragen, die über die Ländergrenzen hinausgehen, betrifft, die Konferenz der Kultusminister.
Wir möchten dieser Konferenz allerdings eine noch größere Aktivität wünschen.
Aber das ist doch kein Grund, unbedingt eine Zweigleisigkeit zu schaffen. Den Kultusministern der Länder steht es zu, diese Fragen nach ihrem Ermessen zu behandeln und zu ihrer Bearbeitung auch einen Beirat zuzuziehen. Dem Bund steht es nicht zu.
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag grundsätzlich und daher auch eine Überweisung an den Ausschuß ab.