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ID0119304700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 14. Februar 1952 8285 193. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8286A Änderungen der Tagesordnung 8286B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Soziale Studienkommission (Nr. 3024 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8286B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nr. 3039 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 8286B Erste Beratung des von den Abg. Bausch, Dr. Wuermeling u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verbot der Spielbanken (Nr. 2996 der Drucksachen) 8286B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Antragstellerin 8286D Bausch (CDU), Antragsteller . . . 8288A, 8295C, 8296A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 8291A Graf von Spreti (CSU) 8291B Ewers (DP) 8292C Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 8293C Seuffert (SPD) 8293D, 8296A Frau Dr. Mulert (FDP) 8295C Ausschußüberweisung 8296B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung_ der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nr. 3044 [neu] der Drucksachen) 8296B Jacobi (SPD), Antragsteller . . . . 8296C, 8302B, 8307D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8298A, 8305D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8299B Huth (CDU) 8301B Ewers (DP) 8304D Paul (Düsseldorf) (KPD) '8306B Loritz (Fraktionslos) 8307B Lücke (CDU) 8308B Ausschußüberweisung 8308B Zweite und dritte 'Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (Nr. 2573 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 3043 der Drucksachen) 8308C Dr. Hammer (FDP), Berichterstatter 8308C Abstimmungen . . 8310B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3040 der Drucksachen) 8286B, 8310C Schill (CDU), Berichterstatter . . . 8310D Abstimmungen 8311B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 3072 der Drucksachen) 8311D Dr. Reif (FDP), Antragsteller . . . 8311D Beschlußfassung 8312A Beratung des 'Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben der Rechtsanwälte Maiborg und von Puttkamer, Bad Münder (Deister), vom 31. Dezember 1951 (Nr. 3092 der Drucksachen) . . . . 8312B Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 8312B Beschlußfassung 8312C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 7. Januar 1952 (Nr. 3093 der Drucksachen) 8312C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 8312D Beschlußfassung 8313B Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Einrichtung eines Bundesbeirats für das Erziehungs- und Bildungswesen beim Bundesinnenministerium (Nr 3038 der Drucksachen) 8313B Dr. Luchtenberg (FDP), Antragsteller 8313B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8315D Dr. Kleindinst (CSU) 8316B Dr. Edert (CDU-Gast) 8317B Dr.-Ing. Decker (FU) 8318D Farke (DP) 8319B Hennig (SPD) 8319D Gaul (FDP) 8320D Ausschußüberweisung 8322A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 436) 8322C Beschlußfassung 8322C Beratung der Übersicht Nr. 49 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 439) 8322C Beschlußfassung 8322C Nächste Sitzung 8322C Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe § 1 auf. Zu § 1 ist ein Änderungsantrag angekündigt. Ich glaube, ich kann mich damit begnügen, ihn zu verlesen. Die ersten Worte des § 1 sollen statt „Wer im Bundesgebiet oder im Lande Berlin die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, ..." heißen: „Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, ... ". — Wer für diese Änderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen. — Wer für die Annahme des § 1 in der neuen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
    §§ 2,-3,—4,—5,—6,-7,-8 entfällt,— 9,-10,-11,-12,—13,-14,—15 entfällt, — 16, — 16 a, — 17, — 18, — 19, — 19 a, — 20, — 20 a, — 21, — 22, — 23, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
    Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Ich rufe auf zur allgemeinen Aussprache. — Keine
    Wortmeldungen. Die allgemeine Aussprache ist
    geschlossen. Wir treten ein in die Einzelberatung:
    §§ 1 bis 23, Einleitung und Überschrift. — Wer für
    die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.

    (Zuruf von der SPD: Enthaltung!)

    — Bei einer Enthaltung.
    Wer für das Gesetz im ganzen ist, den bitte ich, dies durch Erheben von den Sitzen zu bezeugen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Enthaltung einstimmig angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3040 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 163. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schill als Berichterstatter.


Rede von Lambert Schill
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die Drucksache Nr. 2526, Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung, und auf die Drucksache Nr. 3040, Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Das Gesetz behandelt die Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung, die seit dem Umsturz ins Stocken gekommen war, die aber in den Ländern der britischen Zone durch eine Verordnung vom 5. Juli 1948 und in -dem Lande Bayern durch ein Gesetz vom 28. November 1949 eine abschließende Regelung erhielt. Diese Regelung fehlt in den Ländern der amerikanischen Zone und der französischen Zone bisher vollständig.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine sachdienliche Anpassung der bestehenden Gesetze und eine Übertragung auf die Länder, in welchen diese Schuldenregelung noch keine gesetzliche Verankerung erhalten hatte. Um jeden Zweifel zu beheben, werden durch dieses Gesetz nur solche landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die bereits in ein Entschuldungsverfahren einbezogen waren, das bis zum Jahre 1945 noch nicht abgewickelt war.
Bei der Behandlung der einzelnen Paragraphen, die eingehend diskutiert wurden, kam nach lebhalter Debatte jeweils eine einheitliche Meinung zustande. Schwierigkeiten ergaben sich lediglich bei der Behandlung des § 11. Mit den Mitteln, die


(Schill)

aus der Abwicklung zusammenkommen und die auf eine Summe von etwa 4 bis 6 Millionen DM geschätzt werden, sollte ein Zweckvermögen gebildet werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank sollte dieses Zweckvermögen, das Vermögen des Bundes ist und bleibt, ihrerseits zur Förderung der Besitzfestigung in der Landwirtschaft einsetzen. Mit anderen Worten: es sollte namentlich in den Realteilungsgebieten eine weitere Zersplitterung des Bodens bei Hofübergaben vermieden werden. Solche Besitzteilungen zu verhindern, ist aber nur möglich, wenn zur Zeit des Erbüberganges Mittel zur Verfügung stehen, die weichenden Erben mit Geld statt mit Grund und Boden auszustatten. In Wirklichkeit hat ja die Flurbereinigung und jede Feldzusammenlegung dann ihren Sinn und Zweck verloren, wenn nach wie vor die Möglichkeit besteht, daß in der nächsten Generation bei Erbauseinandersetzungen die eben zusammengelegten Fluren wieder zersplittert werden. Der Bundestag wird sich vielleicht in Zukunft mit dieser Aufgabe noch ganz eingehend zu beschäftigen haben; denn es kann wirklich nicht das Ziel der Feldbereinigung sein, eine solche mit großen Kosten durchzuführen und nicht zugleich die Gewähr zu haben, daß das, was geschaffen wurde, wirklich auch einen bleibenden Wert besitzt. Es wurde deswegen allgemein begrüßt, wenigstens die bescheidenen Mittel, die aus der Abwicklung dieser Entschuldungsaktion fließen, diesem Zweck zu erhalten.
Bedenken waren bei einem Teile des Ausschusses entstanden, der sich an dem Worte „der Besitzfestigung" gestoßen hat und nun glaubte, es werde hier die Möglichkeit bestehen, auch solchen Betrieben Geld zu verbilligten Zinssätzen zukommen zu lassen, die es nicht verdienten. Dieser Auffassung wurde entgegengehalten, daß die Möglichkeit bestünde, die Ausführungsbestimmungen so zu fassen, daß vorher die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers aufs genaueste zu prüfen sei. Es fand dann ein Antrag Dr. Müller, Dr. Horlacher und Genossen bei Stimmenthaltung der SPD mit Mehrheit Annahme, daß anstatt der Worte „zur Förderung der Besitzfestigung" die Form gewählt werden sollte „darf es nur zur Verhinderung einer unwirtschaftlichen Bodenzersplitterung in der Landwirtschaft verwendet werden".
Der Ausschuß für Geld und Kredit sollte zur Aufnahme des Berlin-Paragraphen Stellung nehmen. Die Stellungnahme liegt nunmehr vor. Es wird vorgeschlagen, den § 15a wie folgt zu fassen:
§ 15a
Dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 10 und 11, und auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen gelten auch im Lande Berlin, sobald das Land Berlin gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschlossen hat.
Die Fassung des § 15 a stellt keine Diskriminierung Berlins dar, sondern entspricht nur sachlichen Schwierigkeiten, die heute noch bestehen und hoffentlich bald beseitigt sind.
Die übrigen Paragraphen erfuhren keine Beanstandung.
Der Ausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, das Gesetz in der vorliegenden Ausschußfassung anzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7, — 8, — 9, — 10, — 11, — 12, — 13 , —14, — 15, — 15 a, — 16, — Einleitung und Überschrift auf. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen!

    (Zuruf von der KPD: Enthaltungen!)

    — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der kommunistischen Gruppe! Die zweite Beratung ist damit geschlossen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
    Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe die §§ 1 bis 16, Einleitung und Überschrift auf. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. —

    (Heiterkeit.)

    Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen. Dieser Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.
    Meine Damen und Herren, in § 54 der Geschäftsordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß die Schlußabstimmung durch Erheben von den Sitzen zu vollziehen ist. Das Haus hat jederzeit die Möglichkeit, die Geschäftsordnung zu ändern.

    (Heiterkeit.)

    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 3072 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf die Entgegennahme einer Begründung und auf eine Aussprache in allen drei Lesungen zu verzichten.

    (Zuruf von der CDU: Auf die Begründung nicht!)

    — Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Reif.