Rede von
Wendelin
Morgenthaler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Gülich hat hier einen Antrag gestellt, den man — formal betrachtet — ohne weiteres annehmen kann. Auch meine Freunde sind der Auffassung, daß die zuständigen Stellen des Bundesfinanzministeriums die Aufgabe haben, soweit dies möglich ist, Geschäftsbericht, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die gegebenen Zeiträume so, wie es das Monopolgesetz verlangt, vorzulegen. Ich habe aber ausdrücklich darauf hingewiesen: soweit das möglich ist. Der Herr Bundesfinanzminister hat eben schon dargelegt, daß es, soweit es sich um die Eröffnungsbilanz handelt, gar nicht der Fall sein kann. Ich glaube, mit dieser Feststellung müssen wir uns zufriedengeben, wenigstens so lange, bis die Möglichkeiten geschaffen sind, diese Eröffnungsbilanz auf Grund der Unterlagen auch wirklich ausfertigen zu können.
Der geschätzte Herr Kollege Gülich hat aber die Einbringung dieses Antrags zu einem Generalangriff auf das Branntweinmonopol als solches benutzt.
Wir wissen, daß der Herr Abgeordnete Gülich sich gerade im vergangenen Jahr droben in Schleswig-Holstein bemüht hat, die Brennrechte in einer Art und Weise auszuweiten, die uns alle miteinander mit ernster Sorge erfüllt hat. Er hat nun vorhin darauf hingewiesen, daß die zuständigen Stellen ihm eigentlich nicht so entgegengekommen seien, wie er das hoffen zu dürfen geglaubt habe. Das
verstehe ich nicht ganz. Er hat von der Brennerei Tornesch gesprochen. Das ist eine ausgesprochene Monopolbrennerei, also eine Brennerei, die an und für sich andere als chemische Stoffe, in diesem Falle Holzzucker, überhaupt nicht verarbeiten darf, ohne daß eine Ausnahmegenehmigung erteilt ist. Er hat aber nun tatsächlich die Ausnahmegenehmigung für Tornesch bekommen, 24 000 hl Melassesprit herzustellen, während das gesamte Kontingent für unsere Melassebrenner nur 30 000 hl beträgt. Man sieht also an dieser Tatsache, daß die Branntweinmonopolverwaltung bzw. die zuständige Stelle des Bundesfinanzministeriums ihm weitestgehend entgegengekommen ist. Bei uns im Süden war man erschreckt darüber, daß man hier im Norden versucht, das Monopol innerlich auszuhöhlen, denn jede Erweiterung der Brennrechte geht ja letzten Endes auf Kosten all derer, die an diesem Monopol interessiert sind.
Wenn ich nun speziell auf unsere süddeutschen Belange eingehe, so muß ich zunächst darauf hinweisen, daß die Übernahmepreise für Obstschnaps tatsächlich höher sind als die Verkaufspreise der Monopolverwaltung. Darin hat Kollege Gülich recht. Aber all diese Dinge sind ja im Laufe der Jahre erprobt worden; letztlich dienten sie dazu, eine Bereinigung des Marktes herbeizuführen. Man hat es auch einmal umgekehrt probiert, hat aber festgestellt, daß dies sowohl für die Kleinbrenner als auch für die Monopolverwaltung selber von Nachteil ist. Deswegen müssen diese Bestimmungen, die im Branntweinmonopolgesetz getroffen sind und mit denen wir uns durchaus einverstanden erklären, einmal im Beisein der Sachverständigen und unter Würdigung der Sachlage geprüft werden. Jedenfalls werden unsere Kleinbrenner im Süden derartige Verhandlungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten müssen, denn der Kampf, den die Kleinbrenner im Süden führen und den auch unsere Kartoffelbrenner und unsere gewerblichen Brenner im Bundesgebiet zu führen haben, ist ein alter Kampf. Es ist ein Kampf, der sich mehr und mehr gegen die Ansprüche der Chemie verdichtet. Aber ich muß Sie darauf hinweisen, daß diese Kleinbrenner, diese Abfindungsbrenner, diese Kartoffel- und Melassebrenner, diese gewerblichen Brenner ein Faktor im Leben unserer Volkswirtschaft sind, der einfach nicht wegzudenken ist.
Wenn Sie diese Brennereien kaputt machen, dann zerstören Sie etwas Naturgegebenes und Naturgewachsenes.
Deswegen wollen wir uns ganz gern mit Ihnen und mit den zuständigen Stellen des Bundesmonopolamts an einen Tisch setzen und einmal versuchen, ob wir einen Weg finden, der gemeinsam gangbar ist. Wir werden aber wohl nicht dazu kommen, den großen Ansprüchen, die die Chemie an die Bundesmonopolverwaltung stellt. entsprechen zu können. Wir sind dafür, den Kleinen, die um ihre Existenz ringen und bei denen die Brennereien wirklich ein Bestandteil ihrer Existenz sind, diese Brennereien zu erhalten, und erwarten, daß auch der Gesetzgeber im Bundesmonopolgesetz unter allen Umständen darauf Rücksicht nimmt.