Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst mit wenigen Sätzen auf das eigentliche Thema des Antrags zu sprechen kommen, das sich nur auf die Frage der Vorlage der Geschäftsberichte des Branntweinmonopols erstreckt.
Ich darf dazu feststellen: der vorläufige Geschäftsbericht liegt Ihnen ja in Drucksache Nr. 2682 seit September vergangenen Jahres vor. Der Geschäftsbericht für das laufende Jahr 1951 wird Ihnen fristgerecht — die Frist ist der 31. März 1952 — vorgelegt werden. Es ist aber ganz unmöglich, dem Verlangen zu entsprechen, das als Beanstandung dieser Berichte ausgesprochen worden ist: sie aufzubauen auf einer Eröffnungsbilanz.
Eine Eröffnungsbilanz könnte ja nur erstellt werden, wenn die Bilanzen der Vorgänger — und bis zum 1. April 1950 waren die Länder die Vorgänger der jetzigen Verwaltung, sei es, daß man sie als Treuhänder oder sonstwie betrachtet —, wenn die Bilanzen und die Rechnungsabschlüsse der Vorgänger vorlägen.
Nach dem Gesetz ist es aber so, daß alle Bilanzen gleichzeitig dem Bundestag und dem Bundesrechnungshof zugehen. Diese vorläufigen Berichte sind in derselben Stunde dem Bundesrechnungshof zugegangen, und auch der Bericht für das Jahr 1951 muß gleichzeitig dem Bundesrechnungshof zugehen. Das hat den Sinn, das Parlament in die Lage zu versetzen, auf Grund der Berichte des Bundesrechnungshofes, die ja auch dem Parlament dann zugehen, sich ein abschließendes Urteil über die Geschäftsberichte der Branntweinmonopolverwaltung zu bilden.
Bis zum Jahre 1950 haben nun die Länder die Branntweinmonopolverwaltung oder praktisch elf Branntweinmonopolverwaltungen in der Hand gehabt. Die Abschlüsse der Länder gehen dem Bundesrechnungshof zu. Der Bundesrechnungshof muß diese Abschlüsse erst prüfen. Diese Prüfung ist um so notwendiger, als man nicht ohne weiteres annehmen kann, daß sich die Rechnungsabschlüsse der Länder jeder Beanstandung entziehen würden.
Es ist infolgedessen notwendig, diese Prüfung der Rechnungsabschlüsse der Länder für die Vorjahre abzuwarten, um daraufhin eine Eröffnungsbilanz aufzubauen, die nicht etwa durch die Übernahme von Zahlen und Angaben so gedeutet werden könnte, als ob sie eine Billigung des Verfahrens der Vorgänger sei und als ob damit ein gewisses Präjudiz geschaffen worden sei. Also, kurz gefaßt: die vorläufigen Geschäftsberichte werden fristgerecht vorgelegt, werden entsprechend dem Gesetz gleichzeitig dem Bundesrechnungshof vorgelegt, und der Bundestag ist dann in der Lage, auch dazu Stellung zu nehmen. Eine Eröffnungsbilanz kann erst aufgestellt werden, wenn der Bundesrechnungshof die elf Jahresabschlüsse der elf Länder geprüft hat. Das ist bisher bei zehn geschehen, und der elfte, der des Landes Hessen, befindet sich zur Zeit beim Bundesrechnungshof in der Prüfung. Das ist der Tatbestand.
Nun hat dieser Antrag hier Anlaß gegeben, eine Frage grundsätzlich aufzuwerfen und zu debattieren, die, wie ja der Redner selbst bemerkt hat, schon im Jahre 1926, also etwas vor unserer Amtszeit,
die Gemüter beschäftigt und erregt hat. Das ist die alte Frage — reden wir doch einmal ganz offen und ehrlich —: auf der einen Seite Monopol des Staates in einer gewissen Absicht staatspolitischer Lenkung, Leitung und Betreuung und auf der andern Seite der Wunsch des synthetischen Alkohols, sprich Chemie,
an Stelle des Branntweinmonopols vielleicht eine andere Einrichtung, unter Umständen eines gewissen privatmonopolistischen Charakters, zu setzen. Über diese Frage kann man reden; über diese Frage soll man wegen ihrer ernsten volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und agrarpolitischen Bedeutung dann sprechen, wenn die Stunde dazu gekommen ist.
Ich bin gefragt worden, was es denn mit den neuen Gesetzen über das Branntweinmonopol sei. Meine Damen und Herren, im Finanzministerium sind diese Gesetzentwürfe im letzten Kalenderjahr fix und fertiggestellt worden. Aber Sie wissen ja, wie es in der Demokratie ist. Man muß nicht nur die anderen Ressorts, sondern auch Verbände verständigen, und verständigt man sie nicht, wird man in der Demokratie auch wieder angegriffen,
man nehme zu wenig Rücksicht auf die Öffentlichkeit, auf die Wirtschaftsverbände etc. Das verlangt Zeit. Aber die Gesetzentwürfe sind fertig, und Sie können versichert sein, daß sie Ihnen demnächst zugehen werden. Ich hoffe, daß wir dann eine grundsätzliche und vorbereitete Aussprache über
die Frage Staatsmonopol oder nicht Staatsmonopol, über die Frage synthetischer Alkohol, Naturalkohol, über die Frage landwirtschaftliche Brennereien oder chemisch-industrielle Herstellung und dergleichen haben können.
Nun, der Herr Vorredner und Begründer des Antrags war so liebenswürdig, mir einige freundliche Worte zu widmen und zu sagen, er hoffe, daß bei dem doch demokratischen Bundesfinanzminister sich nicht eine der Volksgesundheit und Volkswirtschaft dräuende Diktatur in der Form der Branntweinmonopolverwaltung errichte. Ich bin für das mir geschenkte Vertrauen sehr dankbar. Ich möchte aber auch um die Freundlichkeit bitten, sich, wenn man sieht, daß eine solche Diktatur errichtet wird, an den Mann, den man als demokratisch gesinnt betrachtet, rechtzeitig in aller Offenheit, Freundschaft und Freundlichkeit zu wenden. Mir war es bisher unbekannt und ist bis zur Stunde noch unbekannt, daß dem deutschen Volke eine solche Diktatur dräut. Es ist mir bekannt, daß die Branntweinmonopolverwaltung eine Einrichtung ist, die zum Bundesfinanzministerium — um einen groben Vergleich zu gebrauchen — ungefähr in der Rolle steht wie der Vorstand einer Gesellschaft zum Aufsichtsrat dieser Gesellschaft. Ich übernehme gern im Namen des Volksganzen die Pflichten des Aufsichtsrats, und ich dränge darauf, mit der Übernahme dieser Pflicht als Sachwalter des Volksganzen jede dräuende Diktatur zu bekämpfen. Ich bitte also, auf diese Gefahren nur rechtzeitig hinzuweisen.