Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre reizvoll und interessant, im Zusammenhang mit den beiden Anträgen Drucksache Nr. 2868 und Nr. 2869 einmal die Frage aufzuwerfen, wer nun eigentlich schuld daran ist, daß hier in Westdeutschland überhaupt Gelände für Flugplätze oder andere militärische Zwecke beansprucht wird.
Im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Frage müßte man auch einmal die Frage prüfen, ob die Herren Antragsteller überhaupt die Aktivlegitimation besitzen, derartige Anträge zu stellen.
— Über das, was Sie im Gegensatz zu mir verstehen, werden wir wohl kaum jemals einer Meinung sein. Da Sie aber gerade in dem letzten Satz Ihrer Ausführungen davon gesprochen haben, daß sofort und unter allen Umständen usw. usw. dieses oder jenes getan werden müßte, und da wir uns doch gerade bei dem vorhergehenden Punkt der Tagesordnung über die Möglichkeit von Leistungen unterhalten haben, wird es doch wohl notwendig sein, die Sache auch von dieser Perspektive aus zu betrachten.
Wie liegen denn nun die Dinge in Wirklichkeit? Erstens ist es nicht so, mein lieber Herr Kollege von der anderen Fakultät, daß beispielsweise das hauptbetroffene Gelände nördlich von Kaiserslautern, also Gelände der Gemeinden Sembach und Neukirchen-Mehlingen, seit drei Jahren beschlagnahmt ist. Vielmehr haben erst in der Mitte des vergangenen Jahres die Bestrebungen eingesetzt, dieses, ich gebe zu, so wertvolle Ackergelände für militärische Zwecke zu beanspruchen und zu beschlagnahmen. Den vereinten Bemühungen — ich möchte das ausdrücklich hervorheben — der untersten wie der obersten Dienststellen, also des Bürgermeisters, des Landrats, der Landwirtschaftskammer, der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und der Dienststelle Blank, ist es nicht gelungen, diese Beschlagnahmen rückgängig zu machen.
Ich halte es für notwendig, sich einmal Gedanken darüber zu machen, wie nun die Entschädigungsfrage geregelt werden soll. Hier haben die Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz — das möchte ich betonen — in Verbindung mit den zuständigen Landräten und der Landwirtschaftskammer im Benehmen mit den Beteiligten tatsächlich eine gute Arbeit geleistet. Diese gute Arbeit bestand darin, daß man zunächst einmal die Frage geprüft hat, wie man vorgehen soll. Von dem Kollegen von der äußersten Linken wurden bereits Unterschiede gemacht. Es kommt eine Nutzungsentschädigung, eine Ausfallentschädigung in Betracht. Die Frage der Wirtschaftserschwerung und die Notwendigkeit, verschiedene der betroffenen Bauern, die mehr als 50 % Land abgeben mußten, evtl. umzusiedeln, mußten geprüft werden. Ich kann sagen — insofern stimmen die Angaben des Kollegen drüben —, daß die Ausfallentschädigungen im Falle Mehlingen bereits gezahlt sind, allerdings in einem größeren Umfange, als ihn die hier genannten Zahlen ausdrücken. Ich möchte darum auch auf die Sache nicht weiter eingehen. In etwa geklärt ist auch die Frage der sogenannten Nutzungsentschädigung, der Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse. Es liegt auf der Hand, daß derartige Dinge, die immerhin von einer schwerwiegenden Bedeutung für die Betroffenen sind
— wobei ich vom fiskalischen Standpunkt einmal gar nicht sprechen will —, nicht im Handumdrehen erledigt werden können. Dazu braucht man bekanntlich Zeit. Rom wurde auch nicht an einem Tage erbaut. Die Verhandlungen sind aber so weit gediehen,
daß, Herr Renner, diese Frage in absehbarer Zeit ihre ordnungsmäßige Erledigung finden wird.
Es bleibt also noch die Frage der Umsiedlung der hauptbetroffenen Bauern. Warten Sie, meine Herren, die Sie die Zwischenrufe machen, die ja der Wahrheit zuwiderlaufen! In dieser Frage hat vor kurzem der Herr Landwirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz die Landsiedlungsgesellschaft in unserem Lande beauftragt, die Umsiedlungsmöglichkeiten vorzubereiten und, sofern und soweit die Verhandlungen abgeschlossen sind — es wurden bereits verschiedene Höfe besichtigt —, die Umsiedlung zu realisieren. So liegen die Dinge hinsichtlich des Flugplatzes Mehlingen-Sembach.
Nun komme ich zum zweiten Punkt, zur Drucksache Nr. 2869, Fall Miesau. Es ist richtig, daß in Miesau die sogenannte Nutzungsentschädigung — in Klammern „Pacht" möchte ich einmal sagen — erst vor wenigen Tagen gezahlt wurde. Das ist aber nicht darauf zurückzuführen, daß von den deutschen Dienststellen etwas versäumt wurde, sondern darauf, daß die Besatzungsmacht sich anfänglich kategorisch geweigert hat, überhaupt eine Beschlagnahme auszusprechen. Diese Beschlagnahme ist in der Zwischenzeit, Mitte des vergangenen Jahres, erfolgt, und erst in der allerletzten Zeit wurde auch die Requisition des Sportplatzgeländes durchgeführt. So liegen die Dinge. Wenn wir noch nicht weiter vorwärtsgekommen sind, so liegt das an verschiedenen Dingen — ich möchte beileibe keiner Stelle einen Vorwurf machen, es liegt nicht an Regierungsstellen des Landes Rheinland-Pfalz, es liegt nicht an Stellen auf der Bundesebene —, es liegt an Dingen, die ich nicht näher erörtern möchte, nämlich in Dingen örtlicher Natur. Die Frage der Nutzungsentschädigung ist, wie gesagt, in der Zwischenzeit geregelt worden. Über Zahlen wollen wir nicht reden, obwohl wir auch darüber reden könnten.
Die Frage der Ausfallentschädigung, der Wirtschaftserschwernisse — die Umsiedlung von Bauern kommt ja dort nicht in Frage — wird genau so wie die Frage der Nutzungsentschädigung in absehbarer Zeit ihre Regelung finden.
Nun speziell zur Sportplatzfrage noch einige Worte. Dieser Sportplatz des Sportvereins Miesau, der seit 1949 in Anspruch genommen wurde, ist Teil eines Waldgeländes, das der Gemeinde Miesau gehört. Die Gemeinde Miesau hat ihn für eine jährliche Anerkennungsgebühr von 1 DM dem Sportverein zur Verfügung gestellt. Der Sportverein hat in der Zwischenzeit mit amerikanischer Unterstützung — das muß auch an dieser Stelle anerkannt werden — einen neuen Sportplatz errichtet, und zwar dank der amerikanischen Hilfe und dank der Einsatzbereitschaft seiner Mitglieder zu der Hälfte des vorgesehenen Preises. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Unkosten und den tatsächlich entstandenen Schäden ist zur Zeit Gegenstand der Erörterungen zwischen Land und Bund. Ich glaube, nicht zuviel zu sagen, wenn ich nach all dem Vorangegangenen behaupte, daß auch diese Frage des Sportplatzes in kürzester Frist ihre entsprechende Erledigung finden wird.
Wir glauben demnach, daß der Herr Berichterstatter recht hat, wenn er sich auf den einstimmig gefaßten Beschluß des Haushaltsausschusses stützt, daß nämlich die beiden Anträge durch das, was bisher getan worden ist, als erledigt zu betrachten sind.
Wir werden seitens der Fraktion der CDU/CSU dem Antrage des Haushaltsausschusses zustimmen.