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ID0119203300

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Wackerzapp.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952 8249 192. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8250C Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 3069 der Drucksachen) 8250D Änderungen der Tagesordnung der 192. und 193. Sitzung 8250D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nr. 3044 [neu] der Drucksachen) 8250D Beratung abgesetzt 8250D Einspruch des Abgeordneten Dr. Richter (Niedersachsen) gegen den ihm in der 189. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 441) 8251A Beschlußfassung 8251A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der FU (BP-Z), FDP, CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung des Kunsthandels (Nrn. 3002, 3099 der Drucksachen) 8251A Dr.-Ing. Decker (FU), Anfragender 8251B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8252A Dr. Edert (CDU-Gast) 8252D Dr. Bergstraeßer (SPD) 8253A Renner (KPD) 8253B Dr. Reismann (FU) 8253D Dr. Kleindinst (CSU) 8254A Bausch (CDU) 8254C Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD (Nr. 3099 der Drucksachen) 8255A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) (Nr. 3032 der Drucksachen) 8255A Brandt (SPD), Anfragender . . . 8255A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8256A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen) 8256D Ausschußüberweisung 8256D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 3054 der Drucksachen; Umdruck Nr. 443) 8256D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8257A Wackerzapp (CDU) . 8258C, 8259C, 8261A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 8258D, 8261D Ohlig (SPD) 8260A Abstimmungen . . . 8258C, D, 8259D, 8262C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in den Gemeinden Sembach, Neukirchen-Mehlingen für militärische Zwecke beschlagnahmten Landes sowie der entstandenen Ernte- und Hausschäden und über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in der Gemeinde Miesau (Rheinland-Pfalz) für militärische Zwecke beschlagnahmten Eigentums der Gemeinde, einzelner Privatpersonen und des Sportvereins Miesau (Nrn. 3036, 2868, 2869 der Drucksachen) . 8262C Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 8262D Niebergall (KPD) 8263C, 8266A Neber (CDU) 8264A Ludwig (SPD) 8265A Neumayer (FDP) 8265C Beschlußfassung 8266B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ott u. Gen. betr. Weiterbau der Autobahnteilstrecke Ettlingen—Bruchhausen (Nrn 3037, 2744 der Drucksachen) 8266B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8266B Beschlußfassung 8266C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nr 2997 der Drucksachen) 8266C Ewers (DP), Antragsteller 8266C Mellies (SPD) 8267C Schröter (Kiel) (CDU) 8268A Ausschußüberweisung 8268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lenz, Kemmer u. Gen. betr. Ermäßigter Zinssatz für ERP-Wohnungsbaudarlehen (Nrn. 3053, 2285 der Drucksachen) 8268C Brandt (SPD), Berichterstatter . . 8268C Beschlußfassung 8268D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfbetriebsjahr vom 1. April bis 30. September 1950 (Nr. 3025 der Drucksachen; Umdruck Nr. 440) 8268D Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 8269A, 8275C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8271D Morgenthaler (CDU) 8272D Dr. Baade (SPD) 8273C Dr. Wellhausen (FDP) 8275B Beschlußfassung 8276A Beratung des Antrags der Abg. Cramer, Onnen, Schmücker, Walter, von Thadden u. Gen. betr. Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an den bundeseigenen Verkehrsunternehmen in Wilhelmshaven und Regelung des Personenverkehrs zwischen diesen Unternehmen (Nr. 3034 der Drucksachen) 8276A Cramer (SPD), Antragsteller . . . 8276A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8277B Gundelach (KPD) 8278A Beschlußfassung 8278C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Jugendspargesetzes (Nr. 3035 der Drucksachen) . 8278C Winkelheide (CDU), Antragsteller . 8278C Renner (KPD) 8279B Birkelbach (SPD) 8280A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 8281B Dr. Bertram (FU) 8281C Frau Rösch (CDU) 8282A Ausschußüberweisung 8282D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. überregionaler Sender (Nr. 3048 der Drucksachen) 8282D Blachstein (SPD), Antragsteller . . 8282D Ausschußüberweisung 8283C Persönliche Erklärung: Dr. Jaeger (CSU) 8283D Nächste Sitzung 8284C Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Loritz zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung . . 8284 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 192. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Loritz gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung vom 8. Februar 1952. Ich habe gegen die eben genannten Anträge und Entschließungen gestimmt, weil sie nach meiner Überzeugung nicht ernstlich gemeint sind, sondern nur dazu dienen, um die völlig falsche, auf Remilitarisierung gerichtete Politik der Regierung Adenauer zu verschleiern. A. Loritz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch den Bericht des Herrn Berichterstatters sind wir über dieses Gesetz und seine materiellen Leistungen unterrichtet worden. Es handelt sich um eine Angelegenheit, die eigentlich im Rahmen des kommenden Lastenausgleichsgesetzes mit behandelt werden sollte. Es handelt sich nicht um eine allumfassende nachträgliche Reform der Währungsumstellungsgesetze. Aber in diesem Gesetz wird ein Personenkreis erfaßt, der am 20. Juni 1948 besonders schlecht weggekommen ist, nämlich der Personenkreis der ostvertriebenen Sparer. Im Lastenausgleichsgesetz sollte diese Benachteiligung einigermaßen wiedergutgemacht werden; der Verlust der Ostsparkonten sollte einigermaßen ausgeglichen werden. Gegen eine solche all-. gemeine Regelung im Lastenausgleichsgesetz hatte die sozialdemokratische Fraktion keine Bedenken, weil es sich hier um ein echtes Anliegen der Ostvertriebenen handelt. Aber wir haben starke Bedenken gegen diese teilweise Regelung, weil sie nämlich keine volle Befriedigung auslösen wird. In den Ausschußberatungen sind wir uns alle darüber klar geworden, wie schwierig es sein wird, die Unterlagen rechtzeitig beizubringen. Die vorgesehenen vier Möglichkeiten reichen ja bei weitem nicht aus, obwohl wir gern anerkennen, daß der Ausschuß neben dem Sparbuch als der einzig brauchbaren Unterlage noch nach anderen Beweismöglichkeiten und Beweismitteln gesucht hat. Sie finden in § 8 Abs. 1 unter den Ziffern 2 bis 4 solche anderen Beweismittel. Die textliche Länge dieser Ziffern dürfte Ihnen zeigen, wie schwierig es gewesen ist, diese Ziffern überhaupt zu formulieren; denn sie werden in den meisten Fällen nicht ausreichen. Trotz dieser Erweiterung der Beweismittel wird es große Teile geben, die bei diesem Gesetz leer ausgehen werden. Die Tatsachen der Ausweisung sind nicht zu leugnen. Sehr viele Beweismittel sind eben verlorengegangen oder vernichtet worden.
    Aus diesem Grunde haben wir von der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuß unsere stärksten Bedenken dagegen geltend gemacht, daß dieses Gesetz vor dem eigentlichen Lastenausgleichsgesetz verabschiedet werden soll. In diesem Gesetz wird wiederum nur eine Teilfrage geregelt, es werden nur für einen beschränkten Personenkreis der Geschädigten auf einem bestimmten Gebiet Ausgleichsleistungen vorgesehen. Wir verkennen allerdings nicht, daß dieses Gesetz im Gegensatz zum Feststellungsgesetz die Versprechungen wenigstens etwas materiell untermauert. Aber die materiellen Leistungen nach diesem Gesetz werden ja auch erst wirksam, nachdem das Hauptgesetz verabschiedet worden ist. Bis zum Inkrafttreten dieses Hauptgesetzes bleiben die Bestimmungen auch dieses Ostsparergesetzes vorläufig leere Versprechungen. Wir befürchten deshalb, daß auch mit diesem Gesetz die Beunruhigung derer, die leer ausgehen werden, größer werden wird. Hätten wir gewartet, bis das Hauptgesetz verabschiedet worden wäre, stünden die anderen Leistungen wie Unterhaltsrente, Hausratshilfe, Eingliederungshilfe neben den doch sehr bescheidenen Leistungen dieses Gesetzes, und man würde manche Unzufriedenheit durch das Gesamtgesetz abfangen können.
    Wir finden es deshalb nicht gut, durch solche Teillösungen die Geschädigten auch weiterhin aufzusplittern in die Gruppe, der bevorzugt etwas versprochen wird, und in die anderen, die vorläufig leer ausgehen müssen. Man kann die viel verbreitete Meinung, daß die Arbeit des Lastenausgleichsausschusses zu langsam vorangeht, durch solche Teillösungen nicht entkräften, vor allen Dingen auch deshalb nicht, weil die Befürworter des sogenannten Vorziehungsgedankens bis jetzt im Ausschuß immer noch nicht wenigstens den Versuch gemacht haben, endlich auch einmal ein Gesetz vorzuziehen, das die Abgabenseite in irgendeiner Form regelt. Aber der Ausschuß hat mit großer Mehrheit die Vorziehung dieses Gesetzes beschlossen.
    Wir haben noch zu einem anderen Punkt einige Bedenken. Zur Begründung dieses Gesetzes wurde auch vorgebracht, es gelte, den Sparwillen wieder neu zu stärken und zu wecken. Uns leuchtete nicht ein, daß man zunächst zur Verzinsung der Ausgleichsforderungen den Geldinstituten 1 % und eine Fallpauschale von 1,50 DM gewähren wollte. Wir waren der Meinung, man sollte solche wichtige volkswirtschaftliche Maßnahme, wie es das Sparen ja sein soll, nicht dazu benutzen, hinter der Betonung solcher wirtschaftlichen Notwendigkeiten doch eventuell geschäftliche Vorteile zu verbergen. Der Ausschuß hat sich unseren Einwendungen nicht ganz verschließen können und hat dann den Zinsfuß auf 1/2 % und die Fallpauschale auf 1 DM festgesetzt. Uns erscheint auch diese Regelung noch zu hoch. Herr Kollege Kunze, Sie schütteln mit dem Kopf, aber die besonderen Umstände dieses Gesetzes erlauben uns noch nicht einmal eine genaue Kostenberechnung, weil wir gar nicht wissen, wie groß der Personenkreis ist, der in der Lage sein wird, die Beweismittel beizubringen.
    Um aber den wilden Männern außerhalb des Parlaments nicht wieder die Möglichkeit zu geben, die Verantwortung für die Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes bei einer etwaigen Ablehnung auf die Sozialdemokratische Partei abzuschieben, wollen wir trotz der starken Bedenken dem Gesetz auch in der dritten Lesung unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte: Na also! — Abg. Kunze: Sehr schön!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wackerzapp.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wackerzapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es ist vom Herrn Vorredner zunächst einmal die Frage aufgeworfen worden, ob es richtig sei, dieses Gesetz, das ja nur ein Teilstück aus dem allgemeinen Lastenausgleichskomplex darstellt, vorzuziehen. Wir sind der Meinung, daß die Vorziehung dieser in sich abgeschlossenen Gruppe von Ansprüchen absolut richtig, j a sogar notwendig ist. Es handelt sich um Sparerforderungen, die immer einer besonderen rechtlichen Behandlung unterworfen waren: sie waren mündelsicher, und sie waren gleichzeitig durch die Freizügigkeit der Sparbücher überall im Deutschen Reiche zahlbar gestellt. Diese beiden Vorzüge haben nach dem Zusammenbruch allerdings kläglich versagt. Aber es ist die höchste Zeit, diese Schäden zugunsten der Heimatvertriebenen nun endlich auszugleichen.
    Zum andern ist zu sagen, daß die Aufwertung der Sparerforderungen mit den Methoden und Verfahrensarten des allgemeinen Lastenausgleichsgesetzes nicht gemeistert werden kann; denn nach der Natur der Dinge ist hier nur eine rein quotale Regelung möglich auf der Grundlage von exakt festgestellten Guthaben und unter Anwendung des Umrechnungssatzes von 6,5 %.
    Weiter ist vom Herrn Vorredner beanstandet worden, daß die Banken und Sparkassen in diese Aktion eingeschaltet worden sind. Ich bin der Meinung, daß dies gerade ein besonderer Vorzug des Gesetzes ist, weil es sich hier um die Bewältigung eines Massenproblems handelt. Ich habe überhaupt in dieser Zeit, in der wir soziale Gesetze am laufenden Band beschließen, so manchmal die Befürchtung, als verschafften wir uns nicht immer Klarheit darüber, wie diese Gesetze in die praktische Wirklichkeit umgesetzt werden sollen.

    (Abg. Mellies: Ein bißchen kennen wir hier j a auch von der Verwaltung.)

    Die Ministerien sind Kummer gewohnt. Aber wenn ich daran denke, was für eine Sturzflut schwierigster Aufgaben etwa aus dem legislatorischen Monstrum des Lastenausgleichsgesetzes mit einem Schlag über die Behörden hereinbrechen wird, und wenn ich mir vorstelle, wie die mittleren und unteren Instanzen damit fertig werden sollen, dann bekomme ich ein Alpdrücken. Deshalb begrüße ich jede Gelegenheit, durch die wir Aufgaben aus dem umfänglichen Bereich des Lastenausgleichs zeitlich verteilen und vom Behördenapparat auf Stellen abwälzen können. die sowohl organisatorisch als auch fachmännisch für die Bewältigung solcher Aufgaben sehr viel besser geeignet sind. So braucht man zur Regelung der Ostsparerfragen fachkundige Kräfte, und die sind eben nur bei den Banken, Sparkassen und Postanstalten vorhanden.
    Nun hat man es weiter als einen Mangel des Gesetzes bezeichnet, daß bei der Schwierigkeit der Beweisführung ein Teil sonst sachlich berechtigter Sparer nicht zum Zuge komme. Das ist ohne weiteres zuzugeben. Aber wir empfinden es ja mit Schmerz als eine traurige Notwendigkeit und als eine höchst unerwünschte Zwangserscheinung bei allen unseren sozialen Gesetzen, daß wir, urn mit der Vielfalt der Verhältnisse fertig zu werden, Normen, Grenzen und Sicherungen aufbauen müssen, die dann im Einzelfall zu schweren Härten führen können. So ist es auch hier. Aber man soll sich doch darüber klar werden: Wenn ein Schiff untergeht, auf dem 1000 Passagiere sind, die Rettungsboote aber nur für 900 Passagiere ausreichen, dann wird doch niemand auf den Gedanken kommen, deswegen überhaupt kein Rettungsboot in Bewegung zu setzen.

    (Lachen und Zurufe links.)

    Mit solchen im Hintergrund stehenden Neidgefühlen kann und soll man keine Politik machen. Man muß praktisch denken und sich vor Augen halten, daß hier ein Gesetz verabschiedet werden soll, das nicht Hunderten und nicht Tausenden, sondern Hunderttausenden, ja vielleicht sogar Millionen zum Vorteil gereichen kann. Aus diesem Grunde bin ich der Überzeugung, daß wir mit diesem Gesetz den Heimatvertriebenen einen großen Gefallen erweisen.
    Es ist ferner gerügt worden, daß die Banken, Sparkassen und Postanstalten ein allzu reiches Entgelt für ihre Mühe bezögen. Demgegenüber darf ich darauf hinweisen, daß dieses Entgelt in vielen Fällen nicht ausreichen wird. Die Heimatvertriebenen sitzen zumeist in großen Massen auf dem flachen Lande, wo es vielfach nur kleine Sparkassen und Banken mit geringem Personalbestand gibt. Ohne Verstärkung ihres Personals werden diese Institute den Massenandrang überhaupt nicht bewältigen können. Dann aber kommen sie mit der Fallgebühr von 1 DM und mit der Zinsspanne von 0,5 °/u überhaupt nicht aus. Es müssen also die Organisationen eingreifen, um hier im Sinne des Ausgleichs zu helfen. Unsere Banken und Sparkassen haben es nicht verdient, daß man sie mit Vorwürfen überschüttet; denn sie haben in den letzten Jahren im Interesse der Allgemeinheit eine Fülle wichtigster Arbeiten geleistet, etwa bei der Währungsumstellung und insbesondere bei der Wertpapierbereinigung. Sie werden sich auch der mühseligen Arbeit zugunsten der ostvertriebenen Sparer, die ihnen finanziell nichts bringt, im Gegenteil, ihnen Kosten verursacht und Verantwortung aufbürdet, unterziehen, einmal weil sie damit bedrängten Volksgenossen helfen können, dann aber auch, weil sie darüber hinaus der Volkswirtschaft einen großen Dienst erweisen dadurch, daß sie den Sparwillen und damit zugleich den nationalen Kreditfonds fördern und festigen helfen, den wir für langfristige Investitionen so dringend brauchen.

    (Beifall in der Mitte.)