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ID0119201900

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952 8249 192. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8250C Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 3069 der Drucksachen) 8250D Änderungen der Tagesordnung der 192. und 193. Sitzung 8250D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nr. 3044 [neu] der Drucksachen) 8250D Beratung abgesetzt 8250D Einspruch des Abgeordneten Dr. Richter (Niedersachsen) gegen den ihm in der 189. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 441) 8251A Beschlußfassung 8251A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der FU (BP-Z), FDP, CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung des Kunsthandels (Nrn. 3002, 3099 der Drucksachen) 8251A Dr.-Ing. Decker (FU), Anfragender 8251B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8252A Dr. Edert (CDU-Gast) 8252D Dr. Bergstraeßer (SPD) 8253A Renner (KPD) 8253B Dr. Reismann (FU) 8253D Dr. Kleindinst (CSU) 8254A Bausch (CDU) 8254C Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD (Nr. 3099 der Drucksachen) 8255A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) (Nr. 3032 der Drucksachen) 8255A Brandt (SPD), Anfragender . . . 8255A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8256A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen) 8256D Ausschußüberweisung 8256D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 3054 der Drucksachen; Umdruck Nr. 443) 8256D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8257A Wackerzapp (CDU) . 8258C, 8259C, 8261A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 8258D, 8261D Ohlig (SPD) 8260A Abstimmungen . . . 8258C, D, 8259D, 8262C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in den Gemeinden Sembach, Neukirchen-Mehlingen für militärische Zwecke beschlagnahmten Landes sowie der entstandenen Ernte- und Hausschäden und über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in der Gemeinde Miesau (Rheinland-Pfalz) für militärische Zwecke beschlagnahmten Eigentums der Gemeinde, einzelner Privatpersonen und des Sportvereins Miesau (Nrn. 3036, 2868, 2869 der Drucksachen) . 8262C Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 8262D Niebergall (KPD) 8263C, 8266A Neber (CDU) 8264A Ludwig (SPD) 8265A Neumayer (FDP) 8265C Beschlußfassung 8266B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ott u. Gen. betr. Weiterbau der Autobahnteilstrecke Ettlingen—Bruchhausen (Nrn 3037, 2744 der Drucksachen) 8266B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8266B Beschlußfassung 8266C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nr 2997 der Drucksachen) 8266C Ewers (DP), Antragsteller 8266C Mellies (SPD) 8267C Schröter (Kiel) (CDU) 8268A Ausschußüberweisung 8268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lenz, Kemmer u. Gen. betr. Ermäßigter Zinssatz für ERP-Wohnungsbaudarlehen (Nrn. 3053, 2285 der Drucksachen) 8268C Brandt (SPD), Berichterstatter . . 8268C Beschlußfassung 8268D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfbetriebsjahr vom 1. April bis 30. September 1950 (Nr. 3025 der Drucksachen; Umdruck Nr. 440) 8268D Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 8269A, 8275C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8271D Morgenthaler (CDU) 8272D Dr. Baade (SPD) 8273C Dr. Wellhausen (FDP) 8275B Beschlußfassung 8276A Beratung des Antrags der Abg. Cramer, Onnen, Schmücker, Walter, von Thadden u. Gen. betr. Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an den bundeseigenen Verkehrsunternehmen in Wilhelmshaven und Regelung des Personenverkehrs zwischen diesen Unternehmen (Nr. 3034 der Drucksachen) 8276A Cramer (SPD), Antragsteller . . . 8276A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8277B Gundelach (KPD) 8278A Beschlußfassung 8278C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Jugendspargesetzes (Nr. 3035 der Drucksachen) . 8278C Winkelheide (CDU), Antragsteller . 8278C Renner (KPD) 8279B Birkelbach (SPD) 8280A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 8281B Dr. Bertram (FU) 8281C Frau Rösch (CDU) 8282A Ausschußüberweisung 8282D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. überregionaler Sender (Nr. 3048 der Drucksachen) 8282D Blachstein (SPD), Antragsteller . . 8282D Ausschußüberweisung 8283C Persönliche Erklärung: Dr. Jaeger (CSU) 8283D Nächste Sitzung 8284C Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Loritz zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung . . 8284 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 192. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Loritz gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung vom 8. Februar 1952. Ich habe gegen die eben genannten Anträge und Entschließungen gestimmt, weil sie nach meiner Überzeugung nicht ernstlich gemeint sind, sondern nur dazu dienen, um die völlig falsche, auf Remilitarisierung gerichtete Politik der Regierung Adenauer zu verschleiern. A. Loritz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen -und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
    Herr Abgeordneter Bergstraeßer hat für seine Fraktion im Anschluß an diese Große Anfrage einen Antrag gestellt. Er hat ihn selbst verlesen; ich glaube, daß ich mir die Wiederholung ersparen


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    kann. Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. —

    (Zurufe: Überweisung an den Ausschuß!)

    Überweisung an den Kulturausschuß! — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Meine Damen und Herren, es ist beantragt worden, die große Anfrage zu überweisen. Das ist nach § 107 der Geschäftsordnung nicht möglich, sondern es können nur Anträge zu einer Großen Anfrage überwiesen werden. Das ist mit dem Beschluß vorhin geschehen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe nun Punkt 3 der Tagesordnung auf: Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) (Nr. 3032 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat Herr Abgeordneter Brandt.
    Brandt (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wünscht nicht, den Vorgang, auf den sich unsere Große Anfrage Drucksache Nr. 3032 bezieht, zu dramatisieren. Wir wünschen aber mit allem Ernst und mit allem Nachdruck vor diesem Hohen Hause klarzustellen, daß wir das alliierte Eingreifen gegen das Dritte Überleitungsgesetz für bedauerlich und daß wir die Art dieses Eingreifens für in der Sache unmöglich halten. Wir haben es mit einer Behandlung des Parlaments zu tun, die mit dem Geist der vielbesprochenen Partnerschaft unserer Meinung nach schwer zu vereinbaren ist.
    Wie sind die Tatsachen? Der Bundestag hat am 13. Dezember nach monatelangen Beratungen dieses Dritte Überleitungsgesetz verabschiedet. Auch der Bundesrat hat noch vor Weihnachten dem Gesetz zugestimmt. Am 4. Januar ist die Verkündung und am 9. Januar die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt. Am 17. Januar ist dann der Einspruch der Alliierten Hohen Kommission in Form einer Note an den Herrn Bundeskanzler gekommen. Die sozialdemokratische Fraktion möchte wissen, ob es richtig ist, daß der Bundesregierung zunächst der Rat erteilt worden ist, mit der Verkündung und Veröffentlichung des Gesetzes zu warten, daß die Verkündung dann aber vorgenommen worden ist, nachdem ein neuer Bescheid der Alliierten Hohen Kommission gekommen war, es stünde einer Verkündung nichts mehr im Wege.
    Ich möchte hier ausdrücklich sagen, daß ich zwar einer der Abgeordneten aus Berlin bin, aber nicht zu diesem Thema spreche, weil es sich hier unserer Meinung nach um einen Vorgang handelte, der zwischen Berlin und der Alliierten Hohen Kornmission auszutragen wäre. Es handelt sich hier einzig und allein um einen Vorgang zwischen dem Bund und dem Bundesparlament auf der einen Seite und der Alliierten Hohen Kommission auf der andern Seite, und es handelt sich dabei nicht nur um eine unserer Meinung nach eigenartige Haltung gegenüber dem gewählten deutschen Parlament, sondern auch um eine peinliche Behandlung des Bundespräsidenten als des obersten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland.

    (Abg. Dr. von Merkatz: Sehr richtig!)

    Der Alliierten Hohen Kommission geht es offensichtlich um die Unterstreichung der Sonderlage
    Berlins und um die Unterstreichung der Rechte und Pflichten, die die Westmächte aus Viermächte- abkommen über Berlin ableiten, Abkommen, die — das sei bei dieser Gelegenheit gesagt — leider der deutschen Seite bis auf den heutigen Tag nie vollständig zur Kenntnis gebracht worden sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir haben Verständnis für Überlegungen, die aus der insularen Lage Berlins und aus der Lage der alliierten Truppen in Berlin abgeleitet werden. Aber wir fragen uns: erstens, ob die pedantische Rücksichtnahme auf die Sowjets in solchen Fragen in irgendeinem angemessenen Verhältnis zu den dauernden sowjetischen Übergriffen steht, die gerade in Berlin immer wieder zu registrieren sind;

    (Sehr richtig! bei der SPD und rechts)

    und wir fragen uns zweitens, welche vernünftigen Gründe dagegen sprechen können, daß Berlin im Rahmen der außenpolitischen und besatzungsrechtlichen Gegebenheiten, wie sie 1949 skizziert wurden, mit den andern Ländern des Bundes gleichgestellt wird.
    Wir halten die Begründung — um das jetzt noch anzudeuten — in der alliierten Note vom 17. Januar und vor allen Dingen in der Presseverlautbarung der Alliierten Hohen Kommission vom 18. Januar in doppelter Hinsicht für abwegig: einmal insofern, als die Begrundung in der amierten Note an die Bundesregierung davon spricht, daß Berlin als nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörig bezeichnet wird. Das ist ein Widerspruch zu der Rechtslage, die sich bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ergeben hat. Denn nach der Rechtslage, wie sie bei der Verabschiedung des Grundgesetzes gegeben war, gehört Berlin nicht in gleichem Maße zur Bundesrepublik wie die elf westdeutschen Länder; aber es gehört zum Bund.

    (Abg. Renner: Überhaupt nicht gehört's dazu nach dem Grundgesetz!)

    Wir müssen uns mit aller Entschiedenheit gegen Auslegungen wehren, die einer Ausklammerung Berlins in der Folge gleichkommen könnten.
    In der Note ist davon gesprochen, daß Berlin nicht stillschweigend in den Bund aufgenommen werden dürfe. Unserer Meinung nach handelt es sich weder um eine stillschweigende noch um eine andersartige Aufnahme, sondern darum, daß Berlin dazu gehört, wenn es auch mit Einschränkungen dazu gehört. Ebenso meinen wir, daß Bundesrecht dann, wenn es von Berlin übernommen ist, in Berlin als Bundesrecht gelten muß, vor allen Dingen auf dem im 3. Überleitungsgesetz abgehandelten Gebiet, weil die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen davon beeinträchtigt werden, ob Bundesrecht, wenn es einmal übernommen ist, als unabänderliches Bundesrecht weiter gilt oder willkürlich abgeändert werden kann.
    Wir möchten — um das abschließend zu sagen — wissen, was die Bundesregierung getan hat, um den deutschen Rechtsstandpunkt in dieser Frage zur Geltung zu bringen, um auf die politischen Folgen des Einspruchs aufmerksam zu machen, und was sie getan hat, um die materielle Wirksamkeit jenes Gesetzes zu sichern, von dem wir uns versprochen hatten, daß es eine leidige Periode der Beziehungen zwischen dem Bund und Berlin zum Abschluß bringen würde, und zwar zu einem Abschluß im Sinne der unlösbaren Zugehörigkeit der Hauptstadt Berlin zur Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der SPD.)




Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in der Drucksache Nr. 3032 gestellten Fragen darf ich wie folgt beantworten.
    1. Die Alliierte Hohe Kommission hat nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat gegen die Verkündung des Gesetzes keine formellen Bedenken erhoben, wohl aber mündlich einige Bestimmungen beanstandet, ohne den materiellen Inhalt des Gesetzes dabei zu berühren.

    (Präsident D r. Ehlers übernimmt den Vorsitz.)

    2. Das Gesetz ist am 4. Januar 1952 mit Wissen der Alliierten Hohen Kommission verkündet worden,

    (Hört! Hört! links)

    um eine Verzögerung des Wirksamwerdens der materiellen Bestimmungen des Gesetzes zu vermeiden. Die Alliierte Hohe Kommission hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch ihre endgültige Stellungnahme darüber vorbehalten, ob sie die bereits mündlich vorgebrachten Bedenken fallen lassen könne oder aufrechterhalten müsse.
    3. Die Bundesregierung ist nach dem Bekanntwerden des Aufhebungsbeschlusses zweimal bei der Alliierten Hohen Kommission vorstellig geworden und hat auf die bedenklichen politischen Folgen des Einspruchs hingewiesen. Die Alliierte Hohe Kommission hat jedoch in ihrer Antwort auf die besonderen Verhältnisse in Berlin verwiesen, die erforderten, daß alles vermieden werde, was geeignet sei, die politische Stellung der Besatzungsmächte in Berlin zu gefährden. Deshalb sei sie gezwungen gewesen, einige Bestimmungen des Gesetzes aufzuheben, die mittelbar oder ausdrücklich erkennen ließen, daß Berlin in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einbezogen und Bundesrecht als solches in Berlin anwendbar sein solle.
    4. Nach der von mir veranlaßten Veröffentlichung der aufgehobenen Bestimmungen im Bundesgesetzblatt steht der in § 19 Abs. 1 vorgesehenen Übernahme des Gesetzes durch Berlin kein Hindernis mehr entgegen. Wenngleich die mit dem Gesetz beabsichtigte Einbeziehung Berlins in das Finanzsystem des Bundes infolge der Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission nicht mehr voll gewährleistet ist, vertritt die Bundesregierung doch die Auffassung, daß das Gesetz auch in der abgeänderten Form vollziehbar ist. Die Bundesregierung läßt sich dabei von der Überzeugung leiten, daß das Abgeordnetenhaus und der Senat des Landes Berlin den in § 1 des Gesetzes festgelegten, das gesamte Gesetz beherrschenden Grundsatz uneingeschränkt beachten werde. Der Bundesminister der Finanzen hat dem Regierenden Bürgermeister von Berlin mit Schreiben vom 31. Januar 1952 von dieser Auffassung der Bundesregierung Kenntnis gegeben und ihn unter dieser Voraussetzung gebeten, die Übernahme des Gesetzes nach Art. 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in die Wege zu leiten. Die Bundesregierung glaubt, daß es auf diese Weise trotz der durch die Entscheidung der Alliierten Hohen Kommission abgeschwächten Wirkung des Gesetzes gelingen wird, das mit dem Gesetz verfolgte Ziel zu erreichen. Im übrigen wird auf die Bestimmung des § 19 Abs. 2 des Gesetzes verwiesen. Danach bildet die Durchführung des Gesetzes durch das Land Berlin die Voraussetzung für die finanziellen Leistungen, zu denen der Bund nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gegenüber dem Lande Berlin verpflichtet ist.
    Meine Damen und Herren, ich darf dazu noch einige Worte hinzufügen. Als wir seinerzeit das Dritte Überleitungsgesetz, das sogenannte Berlin-Gesetz, gemacht haben, waren alle Parteien in diesem Hause und auch sämtliche Richtungen im Land und in der Stadt Berlin der Überzeugung, daß damit nach außen hin ein Bekenntnis der untrennbaren Verbundenheit zwischen der Bundesrepublik und der Stadt Berlin niedergelegt und dokumentiert werde. Wir haben uns in der Bundesrepublik nicht nur auf die finanzielle und wirtschaftliche Hilfe für die Stadt Berlin beschränkt, sondern wir wollten vor der ganzen Welt immer bezeugen, daß die Hilfe, die wir der Stadt Berlin geben, ein Beitrag dazu ist, die seelische Widerstandskraft der Stadt Berlin aufrechtzuerhalten und damit eine Hilfe für die Erhaltung des Weltfriedens zu gewährleisten.

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    Wenn die seelische Widerstandskraft der Stadt Berlin nicht gehalten werden könnte, würde unter Umständen ein Schritt der vierten Besatzungsmacht ausgelöst werden können, der nach dem Versprechen, das die drei westlichen Alliierten der Welt gegeben haben, ein Anlaß sein könnte, diesen Schritt als Angriff auf die drei alliierten Mächte selber zu betrachten.
    Es sollte in der Welt anerkannt werden, daß alles, was die Bundesrepublik Deutschland für die Stadt Berlin tut, getan wird, um den Weltfrieden zu bewahren, und damit der Verteidigung des Friedens genau so dient wie alle Maßnahmen, die etwa von anderen Ländern auf militärischem Gebiete getroffen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)