Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! t) Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Haushaltsausschusses möchte ich von der Vorschrift der neuen Geschäftsordnung Gebrauch machen — § 74 Abs. 1 —:
Ausschußberichte an den Bundestag über Gesetzentwürfe und Grundsatzfragen erheblichen Umfangs sind in der Regel schriftlich zu erstatten und in den stenographischen Bericht aufzunehmen. Im übrigen erfolgt mündliche Berichterstattung.
Ich möchte Ihnen also die Vorlesung des sogenannnten „Mündlichen Berichts" zur Drucksache Nr. 2924 ersparen.
und mich kurz mit der Angelegenheit auseinandersetzen.
— Aus dem Grunde tue ich es, Herr Kollege Mende.
Sie erinnern sich, daß vor geraumer Zeit mit der Drucksache Nr. 1460 die damalige Fraktion des Zentrums einen Antrag auf Einsetzung eines Bundessparkommissars gestellt hat. Dieses Problem hat den Haushaltsausschuß in mehreren Sitzungen beschäftigt. Die Bundesregierung war an sich bereit, durch einen Verwaltungsakt dem Grundgedanken zu entsprechen. Der Haushaltsausschuß hatte mich als Berichterstatter damals beauftragt, mit der Bundesregierung eine Möglichkeit ausfindig zu machen, um vor allen Dingen dem im Haushaltsausschuß auch durch mich zum Ausdruck gebrachten Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, daß man den Weg zur Sparsamkeit nicht mit der Errichtung einer neuen Bundesbehörde beginnen sollte, mit anderen Worten, daß auf die Errichtung I einer neuen Behörde, genannt Bundessparkommissar, im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verzichtet werden sollte. In den Aussprachen, die zwischen den Herren Vertretern des Bundesfinanzministers und mir stattgefunden haben, haben wir einen Weg gefunden; er ist in dem Bericht — Drucksache Nr. 2924 — aufgezeigt. Er geht im wesentlichen darauf hinaus, daß die Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofs bestimmt werden soll, eine begutachtende Tätigkeit zu entfalten, die auch auf Verlangen des Bundestags entfaltet werden muß.
Dazu hat heute die Fraktion der Föderalistischen Union einen Antrag gestellt, daß es, um diesen Auftrag zur Berichterstattung durch die Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofs herbeizuführen, genügen soll, wenn 'ein Viertel der Mitglieder des Bundestags darum ersuchen. Da dieser Antrag erst heute gestellt worden ist, bestand keine Möglichkeit, ihn im Haushaltsausschuß zu beraten. Ich kann also auch als Berichterstatter dazu nicht Stellung nehmen und darf in dieser Frage die Entscheidung des Hauses erbitten.
Zur Sache selbst ist festzustellen, daß der Wunsch auf Sicherung einer Wirtschaftlichkeit in allen Teilen der Verwaltung im Haushaltsausschuß einmütig zum Ausdruck gekommen ist. Ich glaube unterstellen zu dürfen, daß der gleiche Wunsch auch das gesamte Parlament beseelt. Bei den Etatberatungen — das darf einmal öffentlich festgestellt werden — hat der Haushaltsausschuß wie auch andere Ausschüsse klar erkennen lassen, daß es der absolute Wille des Bundestags und seiner einzelnen Ausschüsse ist, eine Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung herbeizuführen, praktisch also sie so sparsam wie nur möglich wirtschaften zu lassen Was an Möglichkeiten im einzelnen besteht, soll durch eine dazu berufene und befähigte Instanz unter der Leitung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes — dessen eigene Tätigkeit im wesentlichen rückschauend ist, weil er die oberste Instanz für die Rechnungsprüfung im Bund überhaupt ist —, nämlich durch die Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofs gewährleistet werden. Sie soll von der Regierung, vom Parlament, vom Bundesrat, vom Bundesfinanzminister beauftragt werden können, Gutachten zu erstatten, die der beauftragenden Stelle vorzulegen und den anderen Stellen zur Kenntnis zu bringen sind. Wir würden also künftig die Möglichkeit haben, durch einen einfachen Mehrheitsbeschluß des Bundestages — das ist also anders als in dem Antrag der Föderalistischen Union — an diese Stelle, die Präsidialabteilung 'des Bundesrechnungshofs, einen Auftrag zu erteilen, in irgendeiner von uns aufgegriffenen Frage ein peinlich genaues Gutachten zu verlangen und auf Grund dieses Gutachtens unsere Beschlüsse zu fassen.
Ich glaube, daß es in diesem Hohen Hause keine Meinungsverschiedenheit darüber gibt, daß ein solches Instrument notwendig und nützlich ist. Wir sind uns — das ersehe ich auch aus dem Antrag der damaligen Herren Antragsteller — im großen und ganzen darüber einig, daß wir auf die Errichtung einer besonderen Behörde gerade aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, aus Gründen der Sparsamkeit verzichten und — eben das erreichen wir durch diesen Verwaltungsakt — unter Beteiligung des Hohen Hauses ein bereits vorhandenes Instrument benutzen sollten. Dabei ist zu bemerken, daß die nötigen Richtlinien im Einver-
nehmen mit dem Haushaltsausschuß ausgearbeitet worden sind und nur im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuß geändert werden können. Wir hoffen, durch die Inanspruchnahme eines solchen Instruments das Ziel zu erreichen: eine sparsame und wirtschaftliche Verwaltung.
Aus den angeführten Gründen empfehle ich Ihnen namens des Haushaltsausschusses die Annahme der Vorlage Drucksache Nr. 2924.