Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor ungefähr zwei Jahren wurde der Bundestag und wurden insbesondere die Regierungsparteien landauf, landab beschuldigt, Gelder in erheblichem Umfange für Luxus- und Prachtbauten aufzuwenden. Prachtbauten mit einem Aufwand von Millionen, luxuriöse Einrichtungen wie Schreibtische aus Rosenbaumholz, Türfüllungen aus wertvollem Nußbaum- und Kirschbaumholz — das waren die Parolen, die man allüberall zu hören bekam. Diese Propaganda, die meines Erachtens von einer bestimmten Clique von Menschen bewußt in das Volk hineingetragen wurde, sollte zur Folge haben, daß das Volk sich von dem neugewählten, für den demokratischen Staatsaufbau verantwortlichen Gremium entzweite. Diese Parolen wurden ausgegeben in der Annahme, daß das Volk nach 13jähriger Diktatur, nach 13jährigem einseitig ausgerichtetem Denken das politische Denken verlernt hätte. Beinahe wäre es den Propagandisten gelungen, zum Ziele zu kommen. Beinahe wäre es den Propagandisten gelungen, das Volk von Regierung und Volksvertretung zu trennen. Beinahe wäre es gelungen, den Aufbau des demokratischen Staates zu verhindern. Es ist nicht ohne Grund, daß heute so viele Beucher in das Gebäude des Bundestags kommen. Sie alle fragen nach den Prachtbauten, sie alle fragen nach den luxuriösen Einrichtungen, obwohl durch die Tageszeitungen, in Reden und Vorträgen dem Volke immer und immer wieder dargetan wird, daß wegen des verlorenen Krieges 87 % des Steueraufkommens und der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Gelder in Form von Besatzungslasten und Sozialaufwendungen zwangsläufig festgelegt sind, und obwohl dem Volk immer wieder gesagt wurde, daß der verlorene Krieg das ganze Volksvermögen vernichtet hat.
Ich glaube, doch im Namen aller vernünftig denkenden politisch arbeitenden Menschen zu sprechen, wenn ich von hier aus sage; daß von Anbeginn bis zur Stunde in der sparsamsten Weise mit den Steuergeldern gewirtschaftet wurde.
Das möge doch auch einmal den Menschen gesagt werden, die meinen, durch Rundschreiben die Steuerzahler überzeugen zu können, daß dies nicht der Fall sei.
Die Verwaltung des Finanzministeriums sowie die Mitglieder des Haushaltsausschusses waren immer auf sparsamste Bewirtschaftung der Steuergelder bedacht.
Die Schreiber werden bei dem vernünftig denkenden Volk nicht auf ihre Rechnung kommen. Das Volk besucht unseren Bundestag, besichtigt die Einrichtungen und ist über die Einfachheit und Sparsamkeit angenehm überrascht.
Damals, als diese Propaganda gegen das Parlament als einen der gesetzgebenden Faktoren begann, wäre die Einsetzung einer Sparkommissars die Bestätigung der Worte der Propagandisten gewesen. Damals hätte ein solcher Antrag aus rein taktischen Gründen abgelehnt werden müssen. Um so erfreulicher aber ist es, daß das Bundesfinanzministerium es verstanden hat, den richtigen Augenblick zu erfassen, um von sich aus zu beantragen, daß der Bundesrechnungshof über seine gesetzlich festgelegte Arbeit hinaus die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bundesregierung zu überwachen hat.
Meine Fraktion begrüßt diese Einrichtung und begrüßt vor allem, daß dieser vom Bund Beauftragte in allen Fragen der Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beratend hinzugezogen werden muß mit dem Ziel, den Aufwand zu verringern und den Wirkungsgrad der Verwaltung zu steigern.
Darin sieht meine Fraktion die Anstrengung dès Bundesfinanzministeriums, weil damit der Beweis geliefert wird, daß nun noch mehr als seither mit Hilfe des Beauftragten die Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder zweckmäßig vorgenommen wird.
Diese Einrichtung bedeutet für uns etwas ganz anderes, als der Antrag der Zentrumspartei mit der Einsetzung des Sparkommissars erreichen will. Wenn das Bundesfinanzministerium in den Richtlinien das Aufgabengebiet des Bundesbeauftragten dahin umreißt, daß er in seine Prüfung die gesamte Bundesverwaltung einschließlich der Sondervermögen
und alle Behörden, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts einbezieht, so wird dies von meiner Fraktion außerordentlich begrüßt. Es wäre zu wünschen, daß auch die Länder und Gemeinden, die nach dem vorliegenden Antrag die Möglichkeit haben, den Beauftragten heranzuziehen, hiervon Gebrauch machen würden. Der Bundesbeauftragte soll vor allem auf den wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel hinwirken, soll Vorschläge für eine sparsame, nach zeitgemäßen Grundsätzen aufgebaute Organisation machen und prüfen, ob die Zielsetzung der geldwirtschaftlichen Maßnahmen in wirtschaftlicher Weise erreicht werden kann.
Unter dieser Festlegung hat sich meine Fraktion entschlossen, dem Antrag des Haushaltsausschusses zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, zu dem Antrag der Föderalistischen Union auf Umdruck Nr. 424 ist zu bemerken, daß er dem Wortlaut des Antrags Drucksache Nr. 2924 nicht ganz angepaßt ist.
Er gibt nicht genau das wieder, wie es sinngemäß sein müßte. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.