Rede von
Dr.
Gerhard
Kreyssig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte das Haus um einige Minuten Aufmerksamkeit für eine sehr nüchterne und sachliche Feststellung, die ich treffen muß und die ich gern schon früher getroffen hätte, — aber die Rednerliste heute abend hat gewisse Tücken gehabt; ich weiß nicht, woran es liegt. Auf der andern Seite ist es vielleicht gut, daß ich gerade jetzt nach dem bisherigen Gang der Debatte dieses Anliegen hier im Hause vorbringen kann.
Ich glaube, die meisten der Damen und Herren werden nach dem umfangreichen mündlichen Bericht des Herrn Kollegen Preusker seinen schriftlichen Bericht nicht noch einmal gelesen haben. Es ist deshalb wahrscheinlich dem Hohen Hause entgangen, daß der Berichterstatter am Ende seines Berichtes geschrieben hat, es müsse der Bundesregierung abschließend ein „technisches Monitum" zur Kenntnis gebracht werden: der Ausschuß hätte es nämlich begrüßt, wenn die deutsche Übersetzung des Schumanplans an manchen Stellen genauer gewesen wäre, so. daß der Ausschuß sich in diesen Fällen den wahren Sinn des Vertrages nicht erst an Hand des französischen Textes hätte erarbeiten müssen.
Der Herr Berichterstatter hat dann weiter schriftlch mitgeteilt, daß die Bundesregierung mangelhafte Stellen der Übersetzung bereits in den Ausschüssen berichtigt und die Herstellung eines revidierten Textes zugesagt habe.
Meine Damen und Herren, es sieht nun so aus, als ob die Drucksache Nr. 2401 Anlage 2 dieser berichtigte Text sei. Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen hat am 18. Dezember 1951 vor dem Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten erklärt, dem Bundestag werde v o r der Beschlußfassung noch eine Liste von Berichtigungen zu der Übersetzung zugehen. Ich darf feststellen, daß wir sie nicht bekommen haben, und ich muß nun darauf verweisen, meine Damen und Herren, daß es, glaube ich, einmalig in der Geschichte überhaupt ist, daß eine Regierung von der höchsten parlamentarischen Instanz ihres Landes die Ratifizierung eines Vertragswerkes — das für 50 Jahre bindet — verlangt, für das nur e i n verbindlicher Text, nämlich ein Text in französischer Sprache, vorliegt!
Ich bitte das Hohe Haus, genau darauf zu achten, daß in dem neuen Dokument über den Vertrag — was vorher nicht der Fall war, aber jetzt der Ordnung halber berichtigt worden ist — neben dem alleingültigen französischen Vertragstext bescheidenerweise das Wort „Übersetzung" steht.