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ID0118306800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 183. Sitzung.- Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1952 7651 183. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen . 7651D, 7779A, 7786C Übertritt des Abg. Dr. Fink von der Frak- tion der FU zur Fraktion der CDU/CSU 7652A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nrn. 2401, 2484, 2950, zu 2950 der Drucksachen; Anträge Nrn. 2971, 2972, 2973, 2974, Umdrucke Nrn. 407, 408, 412) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten und zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2951 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 409) . . . 7652A Wirtschaftspolitische Fragen: Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 7652B, 7675A Imig (SPD) 7655B Niebergall (KPD) 7659D Kalbitzer (SPD) 7661B Dr. Preusker ( FDP), als Berichterstatter 7665B Dr. Bertram (FU) 7666C Dr. Nölting (SPD) 7669C Loritz (Fraktionslos) 7677D Paul (Düsseldorf) (KPD) 7685D Müller (Frankfurt) (KPD) 7691D Stegner (FDP) '7697D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 7702A Kuhlemann (DP) 7705B von Thadden (Fraktionslos) . . . 7706C Sozialpolitische Fragen, Rechtsfragen und allgemeinpolitische Fragen: Albers (CDU) 7710D Birkelbach (SPD) 7714B Harig (KPD) 7716C Grundmann (FDP) 7720D Heix (CDU) 7721D Dr. Wahl (CDU) 7723D Dr. Veit (SPD) 7726B Euler (FDP) 7730C Dr. von Merkatz (DP) 7734D Schoettle (SPD) 7739C Dr. Kreyssig (SPD) 7744A Fisch (KPD) 7747A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (FU) 7753D Dr. Mommer (SPD) 7755D Wehner (SPD) 7762A Dr. Tillmanns (CDU) 7765D Dr. Hasemann (FDP) 7769C von Thadden (Fraktionslos) . . . 7771D Frau Strohbach (KPD) 7774B Loritz (Fraktionslos) 7776A zur Abstimmung: Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7776C Goetzendorff (Fraktionslos) . . . 7777B Mellies (SPD) 7779B Abstimmungen 7777D, 7779C Namentliche Abstimmungen . 7778B, 7779B zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der dritten Beratung: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7780B Dr. Semler (CDU) 7784A Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 7785D Abstimmungen 7785D Ausschluß des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) wegen gröblicher Verletzung der Ordnung für drei Sitzungstage 7786C Nächste Sitzung 7779A, 7783D, 7786C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über Art. I des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2401 der Drucksachen) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 407) zu dem gleichen Gesetzentwurf betr. Einfügung eines Art. I a 7787A Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmungen 1. über Artikel I des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Nr. 2401 der Drucksachen), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 (Umdruck Nr. 407). Name 1. I 2. Name 1 2. Abstimmung Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher Ja Nein Horn Ja Nein Dr. Adenauer Ja Nein Huth Ja Nein Albers Ja Nein Dr. Jaeger Ja Nein Arndgen Ja Nein Junglas Ja Nein Bauereisen Ja Nein Kahn Ja Nein Bauknecht Ja Nein Kaiser Ja Nein Dr. Baur (Württemberg) . Ja Nein Karpf Ja Nein Bausch Ja Nein Dr. Kather Ja Nein Becker (Pirmasens) . . . . Ja Nein Kemmer Ja Nein Blank (Dortmund) . . . . Ja Nein Kemper Ja Nein Bodensteiner Ja Nein Kern Ja Nein Frau Brauksiepe Ja Nein Kiesinger Ja Nein Dr. von Brentano Ja Nein Dr. Kleindinst Ja Nein Brese Ja Nein Dr. Köhler Ja Nein Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Nein Dr. Kopf Ja Nein Dr. Brönner Ja Nein Dr. Krone (Berlin) (Berlin) Brookmann Ja Nein Kühling Ja Nein Dr. Bucerius Ja Nein Kuntscher Ja Nein Frau Dietz Ja Nein Kunze Ja Nein Dr. Dresbach Ja Nein Dr. Laforet Ja Nein Eckstein — — Dr. Dr. h. c. Lehr . -- Nein Dr. Edert Ja Nein Leibfried Ja Nein Dr. Ehlers Ja Nein Lenz Ja Nein Ehren Ja Nein Leonhard Ja Nein Dr. Erhard Ja Nein ' Lücke Ja Nein Etzel (Duisburg) Ja Nein Majonica Ja Nein Etzenbach Ja Nein Massoth Ja Nein Even Ja Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Ja Nein Feldmann Ja Nein Mehs Ja Nein Dr. Fink Ja Nein Mensing Ja Nein Dr. Frey Ja Nein Morgenthaler Ja Nein Fuchs Ja Nein Muckermann Ja Nein Dr. Freiherr von Fürsten- Mühlenberg Ja Nein berg Ja Nein Dr. Dr. Müller (Bonn) . . . Ja Nein Fürst Fugger von Glött . . Ja Nein Müller-Hermann Ja Nein Funk Ja Nein Naegel Ja Nein Gengler Ja Nein Neber Ja Nein Gerns . Ja Nein Nellen Ja Nein Dr. Gerstenmaier — — Neuburger Ja Nein Gibbert Ja Nein Nickl Ja Nein Giencke Ja Nein Frau Niggemeyer Ja Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Dr. Niklas — — Gliising entschuld. entschuld. Dr. Oesterle Ja Nein Gockeln Ja Nein Dr. Orth Ja Nein Dr. Götz Ja Nein Pelster Ja Nein Frau Dr. Gröwel Ja Nein Pfender Ja Nein Günther Ja Nein Dr. Pferdmenges Ja Nein Hagge Ja Nein Dr. Povel Ja Nein Frau Heiler Ja Nein Frau Dr. Probst Ja Nein Heix Ja Nein Dr. Pünder Ja Nein Dr. Henle Ja Nein Raestrup Ja Nein Hilbert Ja Nein Rahn Ja Nein Höfler Ja Nein Frau Dr. Rehling Ja Nein Hohl Ja Nein Frau Rösch Ja Nein Dr. Holzapfel Ja Nein Rümmele Ja Nein Hoogen Ja Nein Sabel Ja Nein Hoppe Ja Nein Schäffer Ja Nein Name 1. 2. Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung Scharnberg Ja Nein Franke Nein Ja Dr. Schatz Ja Nein Freidhof Nein Ja Schill Ja Nein Freitag Nein Ja Schmitt (Mainz) Ja Nein Geritzmann Nein Ja Schmitz beurlaubt beurlaubt Gleisner Nein Ja Schmücker . . . . . . Ja Nein Görlinger . Nein Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . Ja Nein Graf Nein Ja Schröter Ja Nein Dr. Greve Nein Ja Schüttler Ja Nein Dr. Gülich Nein Ja Schütz Ja Nein Happe Nein Ja Schuler Ja Nein Heiland Nein Ja Schulze-Pellengahr . . . . Ja Nein Hennig Nein Ja Dr. 'Semler Ja Nein Henßler Nein Ja Dr. Serres Ja Nein Herrmann Nein Ja Siebel Ja Nein Hoecker Nein Ja Dr. Solleder Ja Nein Höhne Nein Ja Spies Ja Nein Frau Dr. Hubert Nein Ja Graf von Spreti Ja Nein Imig Nein Ja Stauch Ja Nein Jacobi Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . . . Ja Nein Jacobs Nein Ja Storch Ja Nein Jahn Nein Ja Strauß Ja Nein Kalbfell Nein Ja Struve Ja Nein Kalbitzer Nein Ja Stücklen Ja Nein Frau Keilhack Nein Ja Dr. Tillmanns (Berlin) (Berlin) Keuning Nein Ja Dr. Vogel . Ja Nein Kinat Nein Ja Wacker Ja Nein Frau Kipp-Kaule Nein Ja Wackerzapp Ja Nein Knothe Nein Ja Dr. Wahl Ja Nein Dr. Koch Nein Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Ja Nein Frau Korspeter Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . . Ja Nein Frau Krahnstöver . . . . Nein Ja Dr. Weiß beurlaubt beurlaubt Dr. Kreyssig Nein Ja Winkelheide Ja Nein Kriedemann Nein Ja Dr. Wuermeling Ja Nein Kurlbaum Nein Ja Lange Nein Ja SPD Lausen krank krank Frau Lockmann Nein Ja Frau Albertz Nein Ja Löbe (Berlin) (Berlin) Frau Albrecht Nein Ja Lohmüller krank krank Altmaier Nein Ja Ludwig Nein Ja Frau Ansorge Nein Ja Dr. Luetkens Nein Ja Dr. Arndt Nein Ja Maier (Freiburg) Nein Ja Arnholz Nein Ja Marx Nein Ja Dr. Baade Nein -Ja Matzner Nein Ja Dr. Bärsch Nein Ja Meitmann Nein Ja Baur (Augsburg) Nein Ja Mellies . . . . . . . . . Nein Ja Bazille krank krank Dr. Menzel Nein Ja Behrisch Nein Ja Merten Nein Ja Bergmann Nein Ja Mertins Nein Ja Dr. Bergstraeßer Nein Ja Meyer (Hagen) Nein Ja Berlin Nein Ja Meyer (Bremen) Nein Ja Bettgenhäuser Nein Ja Frau Meyer-Laule . . . . Nein Ja Bielig Nein Ja Mißmahl Nein Ja Birkelbach Nein Ja Dr. Mommer Nein Ja Blachstein Nein Ja Dr. Mücke Nein Ja Dr. Bleiß ....... Nein Ja Müller (Hessen) Nein Ja Böhm Nein Ja Müller (Worms) Nein Ja Brandt (Berlin) (Berlin) Frau Nadig Nein Ja Dr. Brill Nein Ja Neumann (Berlin) (Berlin) Bromme Nein Ja Dr. Nölting Nein Ja Brünen Nein Ja Nowack (Harburg) . . . . Nein Ja Cramer Nein Ja Odenthal Nein Ja Dannebom Nein Ja _ Ohlig Nein Ja Diel Nein Ja 011enhauer Nein Ja Frau Döhring Nein Ja Paul (Württemberg) . . . Nein Ja Eichler Nein Ja Peters Nein Ja Ekstrand Nein Ja Pohle Nein Ja Erler Nein Ja Dr. Preller Nein Ja Faller Nein Ja Priebe Nein Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Veit


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schumanplan ist eine sehr unpathetische, nüchterne Angelegenheit der Wirtschaftspolitik. Das Pathos ist von deutscher Seite in die Diskussion hineingetragen worden. Das ist wohl ein Beweis dafür, daß wir es notwendig haben. Man erinnert sich wohl auch an die den Deutschen eigene Bereitschaft, mit einem pathetischen Appell die Stimme der Vernunft zu übertönen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Man hat nicht einmal Hemmungen dagegen empfunden, die Toten der Weltkriege heraufzubeschwören,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    weil man offenbar in ihnen eine tiefgreifende Mahnung zum Abschluß der Montan-Union sieht. Wir haben soviel Ehrfurcht vor dem Opfertod von Millionen, daß wir ihn nicht zur Argumentation für ein sachlich nicht ausreichend begründetes Vertragswerk benutzt sehen wollen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Etzel [Duisburg]: Das war einer der eindrucksvollsten Einwände der französischen Kammer!)

    An die Stelle der nüchternen Abwägung der Vor-und Nachteile als realer Grundlage des Willenskonsens tritt auf deutscher Seite der Appell an den Europa-Gedanken in den Vordergrund der Argumentation.
    Man verbindet damit — und das ist hier ohne jede Hemmung ausgesprochen worden — die Auffassung, daß die Gegner des Schumanplans auch Gegner des europäischen Zusammenschlusses sind und einer fortschrittlichen Entwicklung im Wege stehen. Auf der anderen Seite sehen sich die Befürworter des Schumanplans mit Stolz als Pfadfinder ins Neuland, als Pioniere des Fortschritts an, und der Kollege Dr. Henle ist sogar in der ersten Lesung des Gesetzes in der ihm gar nicht zu Gesicht stehenden Maske des Revolutionärs aufgetreten.

    (Heiterkeit bei der SPD. -Zurufe in der Mitte.)

    Es muß nachdenklich stimmen, so konservative
    Leute plötzlich unter den Revolutionären zu sehen.

    (Sehr gut! und erneute Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Euler: Sie haben im Gegensatz zu Ihnen die Notwendigkeiten der Zeit erkannt!)

    Das Nachdenken führt zu der Vermutung, daß die feurigen Fortschrittler im bürgerlichen Lager eine andere Vorstellung von Europa haben als wir.

    (Abg. Dr. von Brentano: Allerdings!) Vielleicht bewegen sie auch ganz andere Motive als uns,


    (Beifall bei der SPD)

    und vielleicht rührt daher die Differenz im Tempo und in der Methode.

    (Abg. Dr. Greve: Mit Herrn Seebohm zusammen wollen Sie siegreich Frankreich schlagen!)

    Wir haben es gar nicht nötig, uns gegen den Vorwurf zur. Wehr zu setzen, schlechtere Europäer zu
    sein als die Neo-Europäer des bürgerlichen Lagers.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Wir haben schon nach der internationalen Zusammenarbeit gerufen, als man im bürgerlichen Lager noch stramm national ausgerichtet das Zuchthaus für ,,die vaterlandslosen Gesellen" verlangt hat.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe in der Mitte und rechts.)

    Gerade weil wir Europa wollen, sind wir voll Sorgen über den Weg, der hier beschritten wird. Wir fürchten, daß am Ende dieses Weges nicht die Vereinigten Staaten von Europa, sondern die vereinigten Interessenten von Europa stehen

    (erneute Zustimmung bei der SPD)

    und daß die Völker sich enttäuscht vom Europa-Gedanken abwenden.

    (Wiederholter Beifall bei der SPD. — Abg. Etzel [Duisburg]: Sagen Sie das Ihren französischen Kollegen!)

    Denn unter Europa verstehen die Massen der europäischen Völker die Übertragung wesentlicher Teile
    der nationalen Souveränität an eine übernationale
    Autorität, die demokratisch gewählt und kontrolliert wird und die Aufgabe hat, den Lebensstandard der sich zusammenschließenden europäischen
    Völker auf ein möglichst hohes Niveau zu heben.

    (Zuruf von der CDU: Französische Sozialisten sind ganz anderer Meinung!)

    Die organisatorischen Einrichtungen des Schumanplans müssen uns, wenn wir sie mit unserer Zielsetzung in Beziehung bringen, enttäuschen, und es gereicht uns nicht zum Trost, daß es sich beim Schumanplan um eine auf Kohle, Eisen und Stahl beschränkte Integration handelt. Denn wir wissen, daß man sich mit dem Gedanken trägt, die Zuständigkeit der Organe des Schumanplans durch die Übertragung neuer Aufgaben zu erweitern. Der Herr Bundeskanzler hat selbst in seiner Rede vom 12. Juli 1951 anläßlich der ersten Lesung des Gesetzes davon gesprochen und erklärt, man habe bei der Schaffung des Schumanplans daran gedacht,


    (Dr. Veit)

    auch ein Vorbild für weitere wirtschaftliche Integrationsverhandlungen in Europa zu geben.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Er hat auch im gleichen Zusammenhang von der
    dynamischen Kraft des Schumanplans gesprochen.

    (Zuruf von der CDU: Na also!)

    Es ist also damit zu rechnen, daß dieses Muster einer europäischen Integration entweder durch Ausdehnung seiner Zuständigkeit oder als Modell für weitere Integrationen das Gesicht des vereinigten Europas bilden wird, und wir finden, daß dieses Gesicht häßliche und unausgeglichene Züge trägt. Betrachten wir es im einzelnen!
    Oberste Verwaltungsinstanz ist die Hohe Behörde. Sie soll eine über den Nationen stehende Behörde sein, also kein internationales koordinierendes, sondern ein supranationales regierendes oder mindestens verwaltendes Gremium. Der supranationale Charakter der Hohen Behörde ist zwar in den Vertragsbestimmungen festgelegt, und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diesen Charakter zu achten und nichts zu unternehmen, um die Mitglieder der Hohen Behörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beeinflussen. Mein Parteifreund Carlo Schmid hat schon bei der ersten Lesung mit überzeugenden Argumenten darauf hingewiesen, daß der supranationale Charakter der Hohen Behörde in Frage gestellt ist. Er wird nicht mehr sein als ein vertraglich festgelegter Wunsch. Ohne den guten Willen der Mitglieder der Hohen Behörde in Zweifel zu ziehen, wird man voraussagen können, daß nach den Erfahrungen mit international zusammengesetzten Gremien kaum jemand über seinen nationalen Schatten springen wird. Das wird man mit um so mehr Recht prophezeien können, als die Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen der Hohen Behörde häufig mit weittragenden Folgen für die Wirtschaft der vertragschließenden Völker verbunden sein werden und kein Mitglied die Folgen für seine Nation bei seiner Entschließung außer acht lassen oder beiseite schieben wird.
    Wenn man das bei wechselnden Interessenlagen und daraus folgenden wechselnden Mehrheitsbildungen vielleicht noch hinnehmen könnte, so ist aber die Situation bei der Verwaltung von Kohle, Stahl und Eicen unerträglich; denn hier sind in den meisten Fällen die Interessen der anderen Teilnehmerstaaten einheitlich gegen die deutschen Interessen gerichtet, so daß der Berichterstatter bei der Debatte über den Schumanplan in der französischen Kammer, worauf schon hingewiesen worden ist, mit Recht gesagt hat, die Zusammensetzung der Hohen Behörde für Frankreich sei nicht ungünstiger als die der Internationalen Ruhrbehörde. Der Vertrag macht keinen Versuch, durch die Bildung der Hohen Behörde dem einzelnen Mitglied die ohnehin nicht leichte Zurückstellung nationaler Rücksichten zu erleichtern; denn die Mitglieder der Hohen Behörde werden nicht etwa von der Gemeinsamen Versammlung gewählt, sondern im wesentlichen von den Regierungen ernannt und müssen Mitglieder der vertragschließenden Staaten sein. Das gibt den Regierungen die Möglichkeit, standfeste Vertreter ihrer Interessen auszuwählen. Die Möglichkeit, nach Ablauf der Amtszeit wiedergewählt zu werden, sowie die Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten, die ebenfalls nach dem Vertrag möglich sind, sind auch nicht gerade ein Anreiz für das Mitglied, sich mit der Regierung, die es berufen hat und die es wieder berufen soll, zu überwerfen. Es scheint mir deshalb keine Übertreibung zu sein, in der Bezeichnung der Hohen Behörde als übernationales Organ eine Fiktion zu sehen, die für Deutschland verhängnisvoll werden kann,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    weil das ganze Vertrauen, das man auf die europäische Funktion des Schumanplans setzt 'und auch von uns verlangt, auf dieser Fiktion aufgebaut ist. Denn dieser Behörde werden für die Entwicklung unserer Volkswirtschaft entscheidende Befugnisse übertragen. Sie entscheidet über die Verteilung finanzieller Hilfe, über die Investitionen — wobei das immer unbenommene Recht der Selbstfinanzierung eines Unternehmens für uns bei der Finanzlage vieler unserer Unternehmen, ihrem Zustand, ihrem Nachholbedarf kein Trost sein kann —, über die Regelung der Erzeugung, über die Maßnahmen im Falle von Krisen durch Überproduktion oder bei Mangellagen, über die diskriminierenden Preise und die Einführung von Höchst- oder Mindestpreisen.
    Wir geben den Schlüssel zu unserer Volkswirtschaft und damit die Entscheidung über den Lebensstandard und die soziale Entwicklung in der Bundesrepublik — nicht auf Diktat von Siegermächten, sondern freiwillig — aus unserer Hand und legen ihn nicht in die Hände einer europäischen, demokratisch gebildeten und kontrollierten Regierung, sondern in die Hände der Vertreter von Regierungen deren Interessen nur selten mit den unsrigen konform sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auch wir wollen, daß Deutschland seine wirtschaftliche Kraft an der Ruhr nie mehr mißbraucht.
    Auch wir sind Gegner jeglichen Totalitarismus.
    Auch wir wünschen, daß das Siegerrecht in
    Deutschland dem Vertragsrecht weicht. Wir sind
    aber nicht bereit, dafür den Kaufpreis der Selbstentmannung der deutschen Wirtschaft zu bezahlen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Wird auch nicht bezahlt! — Abg. Euler: Grober Irrtum!)

    Wir sind bereit, unsere wirtschaftliche Kraft unter die Souveränität eines vereinten Europa zu stellen, aber wir sind nicht bereit, die Vereinigung Europas für die anderen Völker dadurch uninteressant zu machen, daß wir unser Einbringen vorher verschenken.

    (Abg. Euler: Das wurde in der französischen Kammer auch gesagt!)

    Wenn jemand noch zu hoffen wagte, daß die Hohe Behörde tatsächlich eine übernationale Instanz sei oder sich zu einer solchen entwickeln werde und daß der Schumanplan ein Grundstein zu einer übernationalen europäischen Organisation sei, so mußte durch die Einführung des Ministerrats die letzte Hoffnung schwinden. Die Einführung dieses zweiten Organs, das der Wahrnehmung der nationalen Interessen der Mitgliedstaaten dient, wird eine weitere Erschwerung supranationaler Entscheidungen bringen, zumal dieses Organ nicht nur das Recht auf Anhörung hat, sondern in einer Reihe wichtiger Fälle der Entscheidung der Hohen Behörde zustimmen muß, um sie rechtsgültig zu machen, ja. sogar in einigen Fällen selbst zur Entscheidung berufen ist. Da nicht in allen Fällen der Mitwirkung des Rates einstimmige Beschlußfassung gefordert wird, ist auch hier bei der Unterschiedlichkeit. ja Gegensätzlichkeit der- Interessenlage die Bildung einer Mehrheitsfront gegen Deutschland wahrscheinlich. Bei dieser Interessenlage ist


    (Dr. Veit)

    es wahrhaftig kein Trost für uns, daß Deutschland und Frankreich zusammen nicht von den anderen Mächten überstimmt werden können.
    Der Schumanplan ist keine demokratische Organisation. Es besteht zwar nach dem Plan die Einrichtung der Gemeinsamen Versammlung, die sich aus 78 Abgeordneten zusammensetzt. Davon stellt Deutschland 18. Ebenso wie die Hohe Behörde nur scheinbar eine übernationale Organisation ist, ist diese Versammlung nur scheinbar eine demokratische Einrichtung. Wenn man sich die Rechte dieses Organs genauer ansieht, muß man den Mut bewundern, eine solche Einrichtung überhaupt mit dem Begriff der Demokratie in Verbindung zu bringen. Uns erfaßt die Sorge um die demokratische Gestaltung des europäischen Zusammenschlusses, wenn die Anfänge so aussehen. Schon die wesentliche Aufgabe eines Parlaments, die Regierung zu bilden, ist dieser Versammlung entzogen; denn die Hohe Behörde wird bekanntlich im wesentlichen von den Regierungen ernannt. Die Versammlung besitzt aber auch nur ein sehr eingeschränktes, praktisch kaum in Betracht kommendes Recht, die Hohe Behörde durch ein Mißtrauensvotum zu stürzen. Dieses Recht steht der Versammlung, wenn . ich den Art. 24 richtig verstehe, nur für den einen Fall zu, daß auf Grund des Jahresberichts ein Mißtrauensantrag eingebracht wird. Also nur die Kritik an den Berichten über die Geschäftsführung der Vergangenheit, nicht etwa die Kritik an den Zukunftsplänen kann zum Sturz der Hohen Behörde führen. Damit entfällt eine echte Einflußmöglichkeit der Versammlung auf die Politik der Hohen Behörde. Daß die Ausübung dieses kümmerlichen Rechts noch an die Erschwerung einer qualifizierten Mehrheit, nämlich einer Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden und der einfachen Mehrheit der Mitglieder der Versammlung, geknüpft ist, gehört zum Bild der Entmachtung des einzigen, scheinbar demokratischen Organs der Montan-Union. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß das Mißtrauensvotum den Gesamtrücktritt der Hohen Behörde zur Folge hat, eine Folge, die 'den Entschluß der Versammlung sicher nicht gerade erleichtern wird.
    Welche Wirkung hat nun dieses einmalige Recht, das Mißtrauen auszusprechen? Wie schon gesagt, muß die Hohe Behörde zurücktreten. Sie führt aber die Geschäfte bis zur ihrer Ablösung durch eine neue Hohe Behörde weiter. Die neue Hohe Behörde wird wiederum von den beteiligten Regierungen, nicht von der Versammlung ernannt. Das kann bedeuten, daß die Regierungen dieselben Personen, die eben zurückgetreten sind, erneut in die Hohe Behörde berufen. Wenn gelegentlich der Erörterung dieser Frage darauf hingewiesen worden ist, daß eine solche Möglichkeit auch in gewissen anderen demokratischen Ordnungen theoretisch bestehe und daß es in einem solchen Falle eben Sache des Parlaments sei, eine solche Mißachtung seines' Willens mit einem erneuten Mißtrauensantrag zu beantworten, so ist zu bemerken, daß dieser Vergleich hier nicht gestattet ist. Denn dieses Recht eines echten Parlaments, einer Mißachtung seines Willens durch ein zweites Mißtrauensvotum zu trotzen, steht der Versammlung der Montan-Union nicht zu. Sie hat nur ein einmaliges Recht auf ein Mißtrauensvotum auf Grund des Geschäftsberichts den Behörde über das vergangene Jahr. Sie hat kein Recht, einer erneut gebildeten Hohen Behörde — und wenn es dieselbe ist, der sie gerade das Mißtrauen ausgesprochen hat! ein erneutes Mißtrauen auszusprechen. Damit muß sie warten, bis nach einem Jahr die neue Hohe Behörde — in Wirklichkeit die alte Hohe Behörde — wieder einen Geschäftsbericht vorlegt. Dann kann sich das Spiel ad infinitum wiederholen.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Graue Theorie!)

    Bedenkt man schließlich noch, daß die Versammlung ja nur einmal im Jahr zusammentritt — abgesehen von dem Recht auf außerordentliche Sitzungen —, daß ihr keinerlei Initiativrecht und ein Legislativrecht geradezu bemitleidenswerten Ausmaßes nur im Falle der sogenannten kleinen Revision übertragen ist, daß ihr das entscheidende Recht jedes Parlaments, das Etatsrecht fehlt, dann wird man mir nicht widersprechen können, wenn ich feststelle: das ist kein Parlament, das ist eine Empfangsstation für Jahresberichte,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    das ist keine Demokratie, sondern eine falsche Flagge, unter der sich die Interessenten europäischer Länder zusammengeschlossen haben und unter der sie sich der demokratischen Kontrolle im eigenen Land weitgehend entziehen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im Interesse Europas und seiner echten demokratischen Integration müssen wir unsere Zustimmung versagen, daß am Anfang des Weges nach Europa zur Täuschung der Völker eine scheindemokratische Attrappe aufgestellt wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hier wird nicht, wie es euphemistisch ausgedrückt worden ist, ein europäischer Teilbundesstaat errichtet, sondern hier handelt es sich, wie es schon einmal brutal ausgesprcohen worden ist, um den Zusammenschluß nationaler Manager mit Berichterstattungspflichten. Die Hoheitsaufgaben, die ihnen durch die vertragschließenden Staaten übertragen werden, werden der nationalen Kontrolle entzogen, ohne gleichzeitig einer übernationalen demokratischen Kontrolle unterworfen zu werden.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wenn man schließlich bedenkt, daß es in Art. 48 Abs. 3 der Hohen Behörde geradezu zur Pflicht gemacht worden ist, sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der Erzeugerverbände zu bedienen, so wird der Optimismus des Herrn Kollegen Henle und sein Mut zu Neuem, zu dem er uns auffordert, verständlich, und man begreift, warum er sich die Jakobinermütze der Revolution aufs Haupt zieht. Aber es ist eine Revolution nach rückwärts, die sich unter Vorantragen der Europafahne vollziehen soll.

    (Abg. Euler: Sie können sich allerdings eine Revolution ohne Jakobinermütze nicht vorstellen!)

    An dieser Stelle drängen sich die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auf. Dazu folgende Erwägungen. Der demokratische Charakter d'er Bundesrepublik ist in Art. 20 des Grundgesetzes verankert, er ist durch Art. 79 des Grundgesetzes sogar der Verfassungsänderung entzogen. Selbst wenn man einmal unterstellt, daß die Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 24 an über-\
    ationale oder zwischenstaatliche Einrichtungen auch in diesem Falle zulässig ist, ist eine solche Übertragung nach dem unabänderlichen Grundsatz der demokratischen Gestaltung der Bundesrepublik



    (Dr. Veit)

    doch nur an eine zwischenstaatliche demokratische Einrichtung zulässig.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die Organe der Montan-Union sind aber, wie ich glaube nachgewiesen zu haben, auch bei weitester Auslegung des Begriffs nicht als demokratisch zu bezeichnen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Es erscheint mir mit dem Grundgesetz nicht vereinbar zu sein, daß wir den demokratischen Charakter der Bundesrepublik durch Übertragung bisher demokratisch kontrollierter Hoheitsrechte an undemokratische internationale Einrichtungen verfälschen.
    Ein zweites Argument gegen die Verfassungsmäßigkeit: Das Grundgesetz garantiert den föderativen Charakter der Bundesrepublik. Die Zuständigkeiten der föderierten deutschen Länder sind im Grundgesetz festgelegt und können nicht durch einfaches Gesetz geändert werden. Immer die Anwendbarkeit ides Art. 24 des Grundgesetzes vorausgesetzt, bedeutet die Übertragung der nationalen Hoheitsrechte an die Hohe Behörde die Übertragung von Länderkompetenzen, z. B. der konkurrierenden Gesetzgebung,

    (Zuruf rechts: Nein!)

    der Aufgaben auf dem Gebiet der Verwaltung und der Rechtsprechung. Man soll hier den Anfängen widerstehen.

    (Abg. Euler: Sie haben bei Wohleb gelernt! — Heiterkeit.)

    Das Beispiel könnte gefährliche Folgen haben, mit der Wirkung, daß durch zunehmende Aushöhlung der Länderkompetenzen der föderative Charakter der Bundesrepublik gestört, wenn nicht zerstört wird.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es gibt Parteien in diesem Hause, 'die von der Wahrung der Länderinteressen leben. Sie sollen achtgeben, daß sie sich nicht durch Zustimmung zum Schumanplan die Grundlagen ihrer Existenz nehmen.

    (Lebhafte Rufe in der Mitte: Oh, oh! — Abg. Hilbert: Einem Lande haben sie sie schon genommen!)

    Ein drittes Argument will ich der Vollständigkeit halber nur erwähnen; es wird ausführlicher von meinem Parteifreund Wehner behandelt werden. Es ist die Unvereinbarkeit des Schumanplans mit der sich aus dem Grundgesetz ergebenden Vorstellung von der fortdauernden Existenz des Deutschen Reiches und der sich daraus ergebenden Aufgabe der faktischen Wiedervereinigung.
    Schließlich ein letztes Argument für die Verfassungswidrigkeit. Der Art. 24 des Grundgesetzes gestattet die Übertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Einrichtungen. Damit können nur solche Hoheitsrechte gemeint sein, die dem Bund zustehen, schon nach dem :Rechtssatz, daß niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst besitzt. Daß Art. 24 nur Bundeshoheitsrechte meint, ergibt sich auch aus dem Abs. 2 dieses Artikels, der ausdrücklich von Rechten Ides Bundes spricht und nach den Kommentaren lediglich als Unterfall des Absatzes 1 des Art. 24 anzusehen ist. Schließlich ergibt sich die Auslegung, daß hier nur Bundesrechte gemeint sein können, aus dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik und der verfassungsmäßigen Garantierung dieses Aufbaues.
    Ich würde mich freuen, wenn zu dieser Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 'diesmal der zuständige Minister und nicht ein Beamter des Bundeskanzleramtes, wie in den Fragen der Wirtschaftspolitik, Stellung nehmen würde.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wer schon bereit ist, sich über alle hier vorgetragenen, von der Regierung nicht abgestrittenen Bedenken gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Schumanplans hinwegzusetzen, der sollte vor den Schranken haltmachen, die wir uns im Grundgesetz selbst gezogen haben.
    Nun noch ein Wort zur Frage der Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Organen des Schumanplans. In diesem Hause ist das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben von Kohle und Stahl beschlossen worden, weil das Parlament von der Notwendigkeit der Beteiligung der Arbeitnehmer auch an den wirtschaftspolitischen Entscheidungen dieser Betriebe überzeugt war. Im Schumanplan ist von diesem neuen Geist, ohne den Europa auf die Dauer nicht wirksam integriert werden kann, kaum ein Hauch zu verspüren. Nur im Beratenden Ausschuß der Hohen Behörde, dessen Bedeutungslosigkeit schon der Name ausdrückt, ist von einer Beteiligung der Arbeitnehmer mit ganzen 25 % die Rede. Auch hier zeigt sich, daß die Vorstellung von Europa bei denen, die den Schumanplan wollen, von der unsrigen grundverschieden ist.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Mit besonderem Nachdruck wird gegenüber den Einwendungen und Hinweisen auf die Deutschland drohenden Gefahren von den Anhängern des Schumanplans auf den Gerichtshof verwiesen, der dazu berufen sei, über die Verwirklichung des Vertragsinhaltes zu wachen. Wir vermögen uns mit diesem Hinweis nicht zu beruhigen. Die gleichen Bedenken, die von mir gegen die supranationale Funktion der Hohen Behörde vorgetragen sind, gelten auch für die Mitglieder des Gerichtshofes, ohne daß damit der ehrliche Wille zur Objektivität in Zweifel gezogen werden will; aber auch diese Richter werden kaum über ihren nationalen Schatten springen können und werden nie die erheblichen Auswirkungen ihrer auf wirtschaftlichem Gebiet liegenden Entscheidungen auf ihre eigene Nation aus den Augen verlieren.
    Es kommt hinzu, daß im Schumanplan dem Gericht Aufgaben übertragen werden, die gar nicht Aufgaben eines Gerichtes sein können.

    (Abg. Dr. Greve: Sehr richtig!)

    Gerichte sind berufen, Tatbestände unter Rechtssätze zu subsumieren. Wenn aber ein Gericht angerufen wird, schwierige wirtschaftspolitische Entscheidungen nicht nur auf die Kompetenz oder Formgerechtigkeit, sondern auch auf etwaigen Ermessensmißbrauch zu untersuchen, so hat es das Gericht viel schwerer, mit einer solchen Aufgabe fertigzuwerden; denn wo nimmt ein solches Gericht die Maßstäbe her? Selbst wenn ihm bei der Prüfung des Ermessensmißbrauchs ausnahmsweise die Würdigung der auf wirtschaftlichen Tatsachen und Umständen beruhenden Verhältnisse gestattet ist, so weiß doch jeder, der mit wirtschaftlichen Fragen vertraut ist, wie unterschiedlich wirtschaftliche Verhältnisse zu beurteilen sind, so daß in der Vielzahl der Fälle ein Mißbrauch des Ermessens einfach nicht feststellbar ist, oder aber es werden nationalwirtschaftspolitische Maßstäbe bei der Prüfung des Ermessens sich einschleichen. Man soll also die Hoffnung auf den Gerichtshof nicht


    (Dr. Veit)

    überbewerten; er wird nicht in der Lage sein, die Mängel der Konstruktion und die Gefahr einer deutschen Majorisierung zu beseitigen.
    Bei der Würdigung der Bedeutung des Gerichtshofs ist ferner zu beachten, daß die ihm zur Verfügung stehenden Zwangsmittel außerordentlich bescheiden sind. Der Herr Berichterstatter hat mit besonderem Nachdruck auf die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen hingewiesen und sieht darin offenbar ein besonders wirksames Vollstreckungsmittel. Demgegenüber ist zunächst darauf zu verweisen, daß Schadensersatzansprüche nach Art. 40 grundsätzlich nur im Falle von Dienstfehlern bestehen. Nur im Falle der Aufhebung der Entscheidung der Hohen Behörde im Wege der Nichtigkeitsklage kann allgemein Schadensersatz gefordert werden, wenn die Behörde nicht die notwendigen Maßnahmen ergreift. Das gilt aber — und da unterscheide ich mich vom Herrn Berichterstatter — nicht in dem besonders wichtigen Fall des Art. 37, der die Anfechtung im Falle der Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaates behandelt. In diesem Fall ist, wie mir scheint, ein Schadensersatzanspruch im Gegensatz zu Art. 34 nicht gegeben; und gerade in diesem Fall hat der Herr Berichterstatter zu unserer „Beruhigung" auf die Möglichkeit der Schadensersatzforderung hingewiesen.
    Im übrigen frage ich, aus welchen Mitteln die Gemeinschaft Schadensersatzforderungen begleichen will.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Aus der Umlage zum Beispiel!)

    — Ja, einen Augenblick. Sie hat als Finanzierungsquelle nach Art. 49 nur die Umlage und die Anleihen. Die Anleihen dürfen nur zur Gewährung von Krediten verwendet werden. Die Umlagen aber, die durch die Belastung der Erzeugnisse erhoben werden, treffen am stärksten die Bundesrepublik, so daß wir keinen Grund haben, das Zwangsmittel des Schadensersatzes als eine besondere Beruhigung zu empfinden.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Der Herr Abgeordnete Stegner hat dargetan, der Unterschied in der Diskussion und in der Stellungnahme zum Schumanplan ergebe sich daraus, daß die Opposition und die Regierungsparteien den Schumanplan von verschiedenen Standpunkten aus betrachten, die Opposition vom Standpunkt einer statischen, d' e Regierungsparteien vom Standpunkt einer dynamischen Betrachtung aus. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist gerade umgekehrt;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    denn wenn man von einer statischen Betrachtung
    ausgeht, wie das der Opposition unterstellt wird,
    dann muß man j a zu dem Ergebnis kommen, daß
    die Einrichtungen, die hier zum Nachteil Deutschlands bestehen. unabänderlich sind, daß die Ruhrbehörde, daß die Kontrollorgan'sationen, und was
    immer an Einrichtungen geschaffen worden ist, unabänderliche Tatsachen sind, die nur durch die
    Außenpolitik der Bundesregierung beseitgt werden können. Wir gehen von einer ganz anderen Erwägung aus. Wir sind der Auffassung, daß die
    Fortschritte, über die sich der Herr Kollege
    Stegner heute ausgesprochen hat, die ihm vor
    sechs Jahren noch völlig unwahrscheinlich erschienen sind, nicht auf die „dynamische" Außenpolitik der Bindesregierung, sondern auf die Dynamik der Verhältnsse in der Welt zurückzuführen sind; diese hat uns diese Vorteile verschafft.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn wir auf diese Dynamik weiter vertrauen — und darauf vertrauen wir mehr als auf die Dynamik der Außenpolitik der Bundesregierung —, dann wird uns manches in den Schoß fallen, was wir heute mit dem Schumanplan unter Aufgabe wichtiger wirtschaftspolitischer Souveränitäten in unserem Land erreichen wollen.

    (Zurufe rechts.)

    Deswegen warne ich davor, sich mit dem von Herrn Abgeordneten Stegner entwickelten Gedankengang für den Schumanplan auszusprechen. Warten Sie die Entwicklung ab! Die Dinge werden ebenso reifen, wie die anderen Dinge herangereift sind,

    (fortgesetzte Zurufe von der FDP)

    und wir werden auf diesem Wege nicht nur Deutschland, sondern Europa einen Dienst erweisen.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Euler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    , Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner ist nicht davor zurückgeschreckt, das Pathos herabzusetzen, das nicht nur hier bei uns, sondern auch in der französischen Kammer hervorgetreten ist. Jawohl, auch wenn es Ihnen noch so unverständlich erscheinen mag, es ist richtig, die Toten als Mahnung anzurufen, wenn es sich darum handelt, über Annahme oder Nichtannahme dieses Schumanplan-Vertrags zu entscheiden. In der französischen Kammer war es nach allen Schilderungen, die von dem Verlauf der Kammersitzung gegeben wurden, einer der ergreifendsten Augenblicke, als Außenminister Schuman die Toten des Weltkrieges anrief, indem er sagte, es dürfe zwischen Deutschland und Frankreich und es dürfe im Westen Europas zwischen den Völkern, die gemeinsam für Recht und Freiheit eintreten wollen, nie wieder einen Krieg geben. Der Schumanplan ist ein, und zwar das erste Mittel, um zu verhindern,
    , (Sehr gut! in der Mitte)

    daß zwischen den europäischen Völkern wieder Krieg sein kann.

    (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz)

    Herr Kollege Veit hat sich dagegen gewehrt, daß die Gegner des Schumanplans auch als Gegner Europas angesprochen werden, und er hat erneut in einem Sinne, der auf Verächtlichmachung angelegt war, von den „Neu-Europäern" gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Die Parteien, d e heute als Regierungsparteien für die Annahme des Schuman-plans eintreten und die ganze Außenpolitik bis zu dem Augenblick getragen haben, in dem diese Politik möglich war, sind in ihrer großen Mehrheit diejenigen, die damals

    (Abg. Rische: Hitlers neue Ordnung wollten!) die Regierung Stresemann und Brüning getragen haben,


    (Abg. Arnholz: Sie haben j a dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt! — Weitere Zurufe von der SPD)

    also eine Politik, die leider damals nicht durchgesetzt wurde, sondern einer nationalen Rückwendung eigentlich in allen westeuropäischen Völkern zum Opfer gefallen ist.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sehr richtig!)



    (Euler)

    Damals haben Sie (zur SPD) allerdings die Tendenzen einer Verständigungspolitik, einer Politik, 'die darauf angelegt war, einen Krieg in Europa nicht wiederkehren zu lassen und zu diesem Zweck den Versaller Vertrag durch eine — auch damals ging es darum — auf Gleichberechtigung beruhende Wohlordnung Europas zu ersetzen, mit getragen.

    (Zuruf des Abg. -Rische.)

    Es wäre besser, Sie würden das auch heute tun, statt daß Sie die Stellung der Opposition benutzen, nicht um nationale Gefühle unseres Volkes anzusprechen, sondern nationalistische Affekte zu entfachen.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Lebhafter Widerspruch links. — Abg. Schoettle: Ausgerechnet Sie sagen das! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Und deshalb wird Ihre Politik

    (Zuruf von der SPD: Sie haben es nötig!) trotz der Spekulationen, die ihr zugrunde liegen, nicht zum Erfolg führen. Dem gesunden Nationalgefühl ist längst offenbar, wie nötig es ist, die europäischen Völker diesseits des sowjetischen Machtbereichs zusammenzuführen, gerade um mit den Mitteln des Friedens die Trennung Deutschlands und die Trennung Europas auf die Dauer zu überwinden.


    (Zuruf von der KPD: Adenauers Scharfmacher! — Weitere Zurufe links. — Zuruf von der KPD: Die Stimme seines Herrn!)

    Die Vereinigten Staaten von Europa sind unser Ziel. Aber Sie sollten wissen — und im Grunde genommen wissen Sie es j a sehr genau —, daß dieses Ziel nicht mit einem Ansprung zu erreichen ist. Es ist auch nicht dadurch zu erreichen, daß man zu vermittelnden Lösungen, zu Stufen auf dem Wege zu den Vereinigten Staaten von Europa ständig nein sagt und entsprechend handelt.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Es bedarf vielmehr auf dem Wege zu der europäischen Föderation, die wir herbeisehnen, jener Mittel, jener gemeinschaftlichen Veranstaltungen auf den verschiedenen Gebieten, die den europäischen Völkern zunächst einmal Gelegenheit zu einer Zusammenarbeit geben, um das vom Weltkrieg her verbliebene Mißtrauen noch weiter zu überwinden. Es war in den vergangenen Jahren die schwierige Aufgabe, das Mißtrauen, die Gefühle der Abneigung und des Hasses zu überwinden und durch Vertrauen zu ersetzen. Dieses Vertrauen muß erworben sein, dieses Vertrauen muß verdient sein. Es wird nicht geschenkt. Glauben Sie nicht, daß uns die Erfolge, die Sie als solche der Zeit bezeichnen, geschenkt worden sind! Nein, sie sind sehr wohl hervorgegangen aus einer bestimmten Art von Außenpolitik.

    (Zuruf von der KPD: Ganz bestimmt!)

    Diese Außenpolitik war ständig darauf angelegt, das Interesse des deutschen Volkes dadurch zu wahren, daß man das gemeinsame Interesse aller europäischen Völker herausarbeitet und deshalb in einer Richtung geht, die zu dem Ziele führen soll, immer mehr die Gleichgeordnetheit der nationalen Interessen eines jeden Volkes und des gemeinsamen Interesses der europäischen Gesamtheit zu verwirklichen.

    (Abg. Fisch: Haben Sie das auch gesagt, als Sie die Fremdarbeiter nach Auschwitz gebracht haben?)

    Sie erwarten eine europäische Regierung, die demokratisch kontrolliert wird. Niemand erwartet sie sehnlicher als wir. Aber S_e wissen ganz genau, daß in dieser Zeit die umfassende wirtschaftliche und politische Föderation Europas noch nicht zu erreichen ist. Sie wissen sehr genau, wie groß gerade in den westlichen Ländern ursprünglich die Widerstände sogar gegen eine Teilregelung wie den Schumanplan gewesen sind und daß es einer allzu langen, anderthalbjährigen Diskussion in den verschiedenen Ländern bedurfte, um die öffentliche Meinung allmählich für den Gedanken eines sehr begrenzten Teilzusammenschlusses auf wirtschaftlichem Gebiet zu gewinnen.
    Es ist mir völlig unverständlich, wie Herr Kollege Veit von einer „Selbstentmannung der deutschen Wirtschaft" sprechen kann, die der Schuman-plan herbeiführe, während doch gerade all die Fesseln, die auf Produktion und Kapazität von Kohle, Eisen und Stahl lagen, all jene Fesseln, die uns im Zeichen der Morgenthau-Politik während der Jahre nach 1945 angelegt waren, durch den Schumanplan jetzt abgenommen werden. Es muß doch gesehen werden, daß die Beendigung des Ruhrstatuts, der Wegfall der Ruhrbehörde, die Beendigung der Funktionen des Militärischen Sicherheitsamtes, was Kohle, Eisen und Stahl anbelangt, der Wegfall der Kontrollgruppen, der Wegfall der Bindung an den Zustand, der aus der Entflechtung hervorgeht, sobald diese abgeschlossen ist, ganz entscheidende Fortschritte für uns bedeuten, Fortschritte allerdings, die ebensowohl im deutschen wie im gesamteuropäischen Interesse liegen.
    Wir sind gewiß, daß die Sozialdemokratie, wenn eine sozialistische Regierung in Deutschland derartige internationale Erfolge errungen hätte, in Deutschland unermüdlich den Ruhm der Regierung, die solche Erfolge erzielte, verkünden würde. So empfinden Sie ein außerordentliches Mißvergnügen, weil Sie sich als Opposition berufen glauben, die Außenpolitik zu bekämpfen, nur weil die Regierung, die sie trägt, und die Parteien, die sie tragen, von Ihnen mit Betonung als feindlich empfunden werden. So leicht kann man es sich nicht machen,

    (Zurufe von der SPD: Richtig! Sie machen es sich leicht!)

    daß man in der Bevölkerung eine Außenpolitik propagiert, von der man weiß, man könnte sie, wenn man Regierungspartei wäre, gar nicht durchtragen, weil, wenn Sie wirklich als Regierungspartei die Außenpolitik des ständigen Nein-Sagens und der Verneinung im Tun gegenüber allen Bemühungen, eine europäische Einheit zustande zu bringen, betrieben, Deutschland in eine neue Isolation hineinführen würden, viel gefährlicher und hoffnungsloser als die Isolation, in die Hitler das deutsche Volk hineingeführt hat.

    (Abg. Dr. Greve: Sie haben ihm doch geholfen, Herr Euler!)

    Ihr Mißvergnügen am Schumanplan hat allerdings noch einen anderen Grund, der ebenfalls sehr einleuchtend ist: Der Schumanplan ist kein sozialistischer Plan, sondern ein Plan freiheitlicher Wirtschaftsführung, der' in erster Linie darauf angelegt ist, einen Zustand der Marktgemeinsamkeit herzustellen, in dem Schranken, Hemmnisse beseitigt werden, die der Gleichmäßigkeit der Wettbewerbsbedingungen für alle Wettbewerbsteilnehmer entgegenstanden.

    (Abg. Rische: Nach dem Muster der IG Farben!)



    (Euler)

    Wir gehen sehr bewußt diesen Weg Europas, der über den Schumanplan führt, weil wir überzeugt sind, daß gerade der Schumanplan die Energien vervielfältigen wird, die in Europa auf umfassendere Regelungen föderalistischer Art gerichtet sind.
    Wie groß das Unverständnis in Ihren Reihen gegenüber dem Schumanplan ist, hat das gezeigt, was Herr Kollege Veit im einzelnen über die Organe des Schumanplans gesagt hat. Wenn eine europäische Föderation zustande kommt, dann wird sich zwar erweisen, daß ihre Verfassung ganz anders strukturiert sein muß als die des Schuman-plans. Das ist selbstverständlich, denn der Schumanplan ist nicht eine umfassende Föderation, er ist lediglich eine Vereinigung für einen sehr beschränkten wirtschaftlichen Zweck. Deshalb kann man die Organe des Schumanplans und ihre Funktionen nicht an den Organen eines Bundesstaates oder eines Staatenbundes messen. Der wesentliche Unterschied zu einer europäischen Verfassung, die die Verfassung eines europäischen Staatenbundes oder Bundesstaates wäre, liegt nämlich darin, daß das Gesetzesrecht der Montangemeinschaft nicht fortlaufend durch ein Gesetzgebungsorgan erzeugt wird, sondern durch einen einmaligen Akt im Vertrag umfassend geschaffen ist. Der Vertrag selbst umfaßt prinzipiell das gesamte Gesetzesrecht, und nur durch Ausführungsbestimmungen, die Verwaltungsanordnungen sind, ist dieses prinzipiell beschlossene Recht, wie es im Vertrag niedergelegt ist, ergänzbar oder aber durch gemeinschaftsinterne Revisionsakte abänderbar. Im Wesen dieser Montan-Union liegt also von vornherein, daß eine Legislativfunktion im Sinne der Notwendigkeit einer dauernden Erzeugung neuen Rechtes, die in jedem Staat durch das Legislativorgan stattfindet, nur in einem sehr geminderten Maß vorhanden sein kann.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Umgekehrt ist — was wesentlich damit zusammenhängt — die Justizfunktion in dieser Montangemeinschaft 'außerordentlich gesteigert. Denn für das Gedeihen dieser Montan-Union ist offenbar schlechthin entscheidend, daß die Exekutivorgane — die Hohe Behörde, in abgeschwächtem Maße der Ministerrat und der Beratende Ausschuß — nicht willkürlich handeln, sondern daß sie sich bei ihren Entscheidungen auf das strikteste durch Geist und Wortlaut des Vertrags, d. h. des Gesetzes dieser Gemeinschaft, leiten lassen. Um dies sicherzustellen, waren die Akte der Exekutivorgane in höchstmöglichem Umfang der richterlichen Kontrolle zu unterwerfen. Das ist erfreulicherweise geschehen. Denn nicht nur 'die allgemeinen Anordnungen, sondern auch die individuellen Verwaltungsakte unterliegen in weitestem Maße der richterlichen Nachprüfung. Dies zu gewährleisten war schlechthin ausschlaggebend, weil nur die richterliche Nachprüfung ein Höchstmaß erreichbarer Objektivität verheißt.
    Die politische Kontrolle durch ein parlamentarisches Kontrollorgan darf zwar auch im Rahmen der Montan-Union nicht unterschätzt werden. Sie wäre jedoch allein ein schlechtes Mittel, um rechtswidriges Verhalten der Exekutivorgane aus politischen Gründen auszuschließen. Gerade der politische Mißbrauch der Exekutivaufgaben muß ausgeschlossen werden, wenn nicht die Gefahr drohen soll, daß durch die Exekutive der Montan-Union überall Rückschläge gegen den Europa-Gedanken ausgelöst werden, die eine weitere europäische Entwicklung außerordentlich stören könnten.
    Die richterliche Stellung und das richterliche Ethos der im Gericht der Montan-Union tätigen Persönlichkeiten gewährleisten ein Höchstmaß von Bindung an das Gesetz, unter der einen Voraussetzung, die ebenfalls vorliegt, daß nämlich die Normen hinreichend exakt sind, 'daß sie präzise Anweisungen an die Exekutivorgane enthalten. Erfreulicherweise ist der Montanpakt so gestaltet worden, daß die einzelnen Bestimmungen über das, was den Exekutivorganen zur Richtschnur dienen soll, hinreichend genau abgefaßt sind. Sie gehen weit über den Rahmen unverbindlicher oder konkret schwer faßbarer allgemeiner Anweisungen hinaus.
    Diese entscheidende Sach- und Rechtslage hat Kollege Dr. Schmid in der ersten Lesung nicht gebührend gewürdigt. Denn sonst hätte er in der 161. Sitzung vom 12. Juli nicht folgendes ausführen können:
    Dann ist noch der Gerichtshof da. Aber dieses Gericht kann nach seiner Zuständigkeit über wirtschaftliche Tatbestände nicht entscheiden. Es ist ihm untersagt,
    — so fuhr Kollege Schmid fort —
    die wirtschaftlichen Tatsachen und Umstände zu prüfen, auf denen die angefochtene Entscheidung beruht. Insoweit als Faktisches zweifelhaft ist, wird der Gerichtshof keine Hilfe sein können. Diese Beschränkung seiner Kompetenz ist natürlich und normal. Ein Gericht kann solche Entscheidungen nicht treffen. Man sollte sich dann aber nicht von diesem Gericht wesentliche Hilfe versprechen.
    Diese Ausführungen, die damals Kollege Schmid gemacht hat und die einen wesentlichen Punkt des Schuman-Vertrags wenigstens ansprechen, sind falsch; sie sind rechtsirrig. Sie sind nach dem Vertrag unhaltbar. Um dies darzutun, muß ich in eine genaue Darlegung eintreten, inwieweit die richterliche Nachprüfung des wirtschaftlichen Ermessens der Hohen Behörde beschränkt ist.
    Die Beschränkung der Hohen Behörde ist im letzten Satz des Abs. 1 von Art. 33 des Schuman-plans ausgesprochen. Er beschränkt in gewissem Umfang die richterliche Nachprüfung. Aber diese Beschränkung ist sehr eng gefaßt. Die Beschränkung schließt nämlich die richterliche Nachprüfung insoweit nicht aus, als sich die richterliche Nachprüfung auf Tatsachenfeststellungen richtet, mag es sich bei diesen Feststellungen auch nur um solche schätzender Art handeln. Die Beschränkung des Gerichts bezieht sich nur auf wertende Würdigungen, nicht aber auf Tatsachenfeststellungen. Selbst bei den wertenden Würdigungen sind diejenigen ausgeschlossen, die die einzelnen Elemente für eine Subsumtion geben. Lediglich die Gesamtwürdigung einer Lage ist ausgeschlossen, nicht aber eine Einzelwürdigung, die sich unmittelbar auf wirtschaftliche Tatsachen gründet. Die Hohe Behörde ist nur insoweit beschränkt, als sie, aus den Elementen des Urteils ihre Würdigung zusammenfassend, ein Bild der Gesamtlage abgibt. Das zusammenfassende Subsumtionsurteil unterliegt der Beschränkung nach Art. 33 Abs. 1 letzter Satz, nicht aber ein Einzelurteil und nicht die Tatsachenfeststellung, auch wenn sie nur geschätzter Art ist.
    Auch soweit die Beschränkung Platz greift, bleibt aber ein sehr weiter Raum der Nachprüfung. Wenn beispielsweise der Vorwurf erhoben wird, daß sich die Hohe Behörde von -unsachlichen, insbesondere politischen Motiven habe


    (Euler)

    leiten lassen, kann unter diesem Gesichtspunkt schlechthin unbeschränkt in die Nachprüfung ein-. getreten werden.
    Gleiches gilt, wenn 'der Vorwurf eines Rechtsverstoßes erhoben wird. Auf den Vorwurf des Rechtsverstoßes hin ist das Gericht nicht nur nicht gehindert, sondern im Gegenteil genötigt, in die Nachprüfung einzutreten. Weiter ist hervorzuheben, daß in wichtigen Fällen die Beschränkung nach Art. 33 Abs. 1 überhaupt nicht Platz greift.
    Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, daß die Möglichkeit, das Verfahren der Rechtskontrolle wirksam zu machen, insofern außerordentlich erleichtelt wurde, als sowohl der Ministerrat wie auch jeder einzelne Mitgliedstaat, die Unternehmen und die Verbände den Gerichtshof anrufen können, die Unternehmen zusätzlich auch im Verfahren der Inzidenzkontrolle, wenn gegen sie Strafen festgesetzt werden sollen.
    Der Zusammenhang all dieser Bestimmungen, die reichen Zuständigkeiten, die der Behörde gegeben sind, dazu der umfassende Charakter der Normen haben 'Kritiker des Schumanplans zu dem Vorwurf geführt, daß im Schumanplan geradezu ein „justizstaatlicher Fanatismus" wahrnehmbar sei.
    Nun wird diese ganz intensive, von allen Beteiligten jederzeit leicht geltend zu machende richterliche Kontrolle durch die politische Kontrolle der Versammlung ergänzt. Ich hatte schon darauf hingewiesen, daß der Natur dieses Vertrages gemäß von einer gesetzgebenden Funktion dieser Versammlung eigentlich keine Rede sein kann, weil das Gesetzesrecht prinzipiell abschließend im Vertrag selbst festgesetzt ist und es sich lediglich darum handeln kann, daß zu diesem Gesetzesrecht, I wie bei allen Gesetzen, Verwaltungsanordnungen erforderlich sein können. Im übrigen kommt nur der -Akt der gemeinschaftsinternen sogenannten „kleinen Revision" in Frage. In diesem Falle ist aber die Versammlung als gesetzgeberisches Organ bei dem Vorgang der Revision beteiligt.
    Wesentlicher als die gesetzgebende Aufgabe der Versammlung ist, wie gesagt, die direkte Kontrolle der Hohen Behörde. Wir bedauern mit der Sozialdemokratie, daß es nicht möglich war, der Versammlung ausgedehntere Kontrollrechte gegen-. über der Hohen Behörde zu geben. Immerhin darf nicht verkannt werden, daß die Versammlung nicht nur während der vorgesehenen ordentlichen Tagung der Versammlung in jedem Jahr im Zusammenhang mit der Erstattung des Jahresberichts die Hohe Behörde stürzen kann, sondern es muß doch gesehen werden, daß die Versammlung ein Selbstversammlungsrecht und auch wenigstens das Recht parlamentarischer Interpellation an die Hohe Behörde erhalten hat.
    Die Stärke der demokratischen Garantie, die im Montanpakt liegt, kann also nur erfaßt werden, wenn man außer der demokratischen Kontrolle der Versammlung gegenüber 'der Hohen Behörde auch die außerordentlich intensive richterliche Kontrolle gegenüber dem Exekutivorgan sieht. Das Schwer-' gewicht liegt dabei natürlich in der richterlichen Kontrolle; und sie ist ganz außerordentlich wesentlich in einem Anfangsstadium neuer europäischer Geschichte, damit das europäische Gemeininteresse gerade durch Instanzen von richterlicher Objektivität sauber entwickelt wird.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß es von schlechthin entscheidender Bedeutung ist, für die Hohe Behörde Persönlichkeiten zu gewinnen, die ein ganz starkes, ausgeprägtes Empfinden für die Notwendigkeit der Entwicklung des europäischen Gemeininteresses haben. Auch hier ist es so, daß der Geist der Institutionen in nicht geringem Maße durch den guten oder bösen Willen der Persönlichkeiten bestimmt wird, die in diesen Institutionen tätig sind.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Und da möchte ich das eine hervorheben: Es ist nicht richtig, was Kollege Schmid schon in der ersten Lesung des Schumanplans gesagt hat und was heute auch von den verschiedensten sozialdemokratischen Rednern wiederholt wurde — daß nur zu wählen sei zwischen der Verleugnung des nationalen Interesses und der Wahrnehmung des europäischen Interesses. Als ob nationales Interesse und europäisches Interesse kaum in Einklang zu bringen wären! Es ist vielmehr im Gegenteil so, daß heute das wohlverstandene Nationalinteresse in der Wahrung des europäischen Gesamtinteresses liegt. Das wird sehr schnell hervortreten, wenn gerade durch die Beseitigung der Handelsschranken, der Zollschranken, der politischen Grenzen in ihrer wirtschaftlich trennenden Bedeutung ein gemeinsamer Markt geschaffen wird, der im Europa dieses Jahrhunderts genau dasselbe zur Folge haben wird, was im 19. Jahrhundert die deutsche Zollunion auf deutschem Boden zur Folge hatte,

    (Sehr gut! bei der FDP)

    nämlich eine Potenzierung, eine Vervielfältigung der Leistungsfähigkeit des Marktes und damit eine Vervielfältigung der Produktionsmöglichkeiten und der Beschäftigungsmöglichkeiten.
    Der Schutz gegen den Mißbrauch der Möglichkeiten, die im Schumanplan liegen, ist natürlich auch nicht mit völliger Sicherheit durch die Art der Zusammensetzung der Hohen Behörde und der anderen Organe zu erreichen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf eines darf man vertrauen: der Druck, der auf Europa lastet, wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch mehr als bisher dahin wirken, daß die europäischen Völker stärker, als es die Vergangenheit zuließ, ihr Gemeininteresse erkennen. Und je größer der zeitliche Abstand vom zweiten Weltkrieg mit seinen seelischen und geistigen Verwüstungen wird, um so mehr müssen die europäischen Völker zur Klarheit geweckt werden, damit ihnen bewußt wird, daß sie zusarrhmenstehen müssen, um gemeinsam der Gefahr aus, dem Osten begegnen zu können. Entweder: sie gehen einzeln unter oder — diese Wahl haben sie — sie bestehen gemeinsam. Und wir sind gemeinsam mit` den anderen Völkern des Westens entschlossen, die vom Osten drohende Gefahr zu bannen.

    (Zuruf 'des Abg. Rische.)

    Aus diesen Gründen darf man auch nicht glauben, eben weil die 'Entwicklung eines europäischen Gemeininteresses in den nächsten Jahren schnelle Fortschritte machen wird, daß wir in der MontanUnion — sei es nun in der Hohen Behörde oder im Beratenden Ausschuß oder in der Versammlung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Fragen — immer einer geschlossenen Einheit der anderen Länder gegenüberstünden. Das wird nicht der Fall sein. '
    Wie richtig unsere Annahme ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfte sich am überzeugendsten daraus ergeben, daß 'dieselbe Befürchtung, die hier von deutscher Seite geäußert wird,


    (Euler)

    drüben in Frankreich bei der Kammerdebatte sehr überzeugend von französischer Seite dargelegt wurde:
    Es besteht die Gefahr, daß die Stimme Frankreichs in den Organen der Gemeinschaft des Schumanplans und insbesondere in der Hohen Behörde und im Ministerrat nicht zur Geltung kommt. Denn es steht nichts im Vertrag, was die Bildung einer Konvention gegen die französischen Interessen verhindert.
    Das sagte in der französischen Kammerdebatte der Abgeordnete Adolphe Aumeran, ein Unabhängiger, und darauf erwiderte der Außenminister Schuman unter Hinweis auf dieselben entscheidenden 'Gesichtspunkte der Entwicklung eines europäischen Gemeininteresses:
    Die Mitglieder der Hohen Behörde werden stets und in jeder Beziehung im Dienste einer Gemeinschaft stehen, in der sich die nationalen Interessen verschmelzen. Jedes Land wird von dem Reichtum der Gesamtheit profitieren, und dieses Gefühl wird uns von einem Protektionismus befreien, ,der uns nur illusorische Garantien gebracht hat. Er weicht einer engen und tatsächlichen Solidarität der Interessen, die uns in wirksamer und dauerhafter Weise schützen wird.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesen Ausführungen des Außenministers Schuman ist sehr richtig der entscheidende Kern enthüllt, daß wir in Europa einer Entwicklung entgegengehen, daß wir eine Entwicklung verwirklichen müssen, die zur Folge hat, daß das europäische Gemeininteresse als ein Mittel erscheint, um am besten den Interessen der einzelnen Völker der europäisehen Staaten zu dienen.
    Herr Kollege Schmid hat in der ersten Lesung gemeint, es werde die Objektivität der Personen in der Hohen Behörde und auch der Persönlichkeiten im Gericht der Montan-Union um so weniger gewährleistet sein, als das Damoklesschwert einer kurzfristigen Vertragsauflösung nicht über der Montan-Union schwebe. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es schwebt ein ganz anderes Damoklesschwert als Gefahr über der Europagemeinschaft. Diese Gefahr ist die einer unheilbaren Entwertung des Europagedankens. Jeder Mißbrauch im Rahmen der Hohen Behörde, jeder Mißbrauch im Rahmen des Gerichts, der von den europäischen Völkern empfunden wird, bringt die Gefahr mit sich, daß das, was wir brauchen: den Schritt nach vorn zur Verwirklichung Europas, verhindert wird, daß eine Entwicklung eintritt, die die europäischen Völker wieder in die Isolation 'voneinander treibt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Maße, wie die nationalstaatlichen Barrikaden zwischen den europäischen Völkern wieder in die Höhe wachsen, in dem Maße, wie sich diese Völker mißverstehen, in dem Maße, wie sich diese Völker wieder entfremden, wie sie dann ein Opfer des Mißtrauens werden, ein Opfer der Eifersucht, ein Opfer schließlich des Hasses — in dem Maße wachsen die Chancen für den Träger der Gefahr aus dem Osten.
    Wir können uns aber nicht denken, daß die Regierungen und die Persönlichkeiten, die von ihnen mit entscheidenden Aufgaben in der Hohen Behörde und in den anderen Organen betraut werden, keinen Sinn haben für das, was heute in Europa auf dem Spiele steht: der Verlust oder aber die Sicherstellung der Existenz der einzelnen europäischen Völker im Rahmen einer Gemeinschaft dieser europäischen Völker nicht nur, sondern darüber hinausreichend aller freien Völker der Welt.
    Wenn der Schumanplan seinen Zweck, Schrittmacher der europäischen Einheit zu werden, erfüllen soll, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann nur über eine sehr lang dauernde Bindung, eine fünfzigjährige Bindung, die besagt, es soll dieser Schritt nicht wieder rückgängig gemacht werden; eine fünfzigjährige Bindung, die besagt, es soll kein Zurück mehr in die nationalstaatliche Zerrissenheit geben, es soll nur ein Vorwärts geben zur wirtschaftlichen und politischen Einheit Europas. Die fünfzig Jahre bieten uns die Gewähr dafür, daß binnen fünf Jahren der Schumanplan durch eine europäische Föderation überholt ist.
    Darin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt kein Vorbehalt gegenüber dem Schumanplan, sondern damit ist nur die 'Überzeugung ausgesprochen, daß wir eine stärkere und umfassendere Einheit in Europa brauchen, als sie der Schumanplan als Ausgangsstadium herstellen konnte. Der Schumanplan ist nur ein Anfang auf einem Wege, der gerade durch 'den Willen zu einer langen Bindung beschleunigt zurückgelegt werden kann. Der Schumanplan wird nicht entmutigend wirken in Europa, er wird nicht entmutigend wirken sonst in der Welt, er wird nicht entmutigend wirken in den USA, sondern er wird überall als das Zeichen für einen hoffnungsvollen Start empfunden werden. Er wird überall die Hoffnung in die Zuversicht verwandeln, daß dieser SchumanplanGemeinschaft bald andere begrenzte Gemeinschaften folgen werden und daß diese verschiedenen begrenzten Gemeinschaften, wie beispielsweise die Verteidigungsgemeinschaf t, auch dazu beitragen werden, den hündischen Gedanken als solchen so schnell zu entwickeln, daß die Völker in zwei, drei oder fünf Jahren zu einer totalen Vereinigung, einer Vereinigung in einem bündischen Staat, in einem Bundesstaat bereit sein werden, für die sie heute noch nicht reif sind. Der Schumanplan ist ein Anfang.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: Es ist ein neuer Prophet unter uns aufgestanden! — Abg. Loritz: Leere Redensarten! — Unruhe.)