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ID0117806500

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    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
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    Meine Damen und Herren! Wir werden bei der dritten Lesung die Möglichkeit haben, uns noch einmal zu den Grundfragen zu äußern, die mit diesem Gesetz in Zusammenhang stehen. Ich möchte, zumal das Hohe Haus nicht allzu gut besetzt ist, darauf verzichten, wie mein Herr Vorredner jetzt an dieser Stelle grundsätzliche Ausführungen zu machen, und mich vielmehr darauf beschränken, die Anträge der Koalitionsparteien auf Umdruck


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    Nr. 380 zu begründen. Der Umdruck Nr. 381 hat lediglich redaktionelle Bedeutung. Er ist dadurch bedingt, daß wir einen neuen Tatbestand einfügen. Wir sind bereit, alle Vorschläge zu prüfen, die redaktionelle Vereinfachungen bringen, etwa in dem Sinne, wie es in einem Antrag geschehen ist, wo überhaupt nur von „Schäden" gesprochen und auf die Aufzählung der einzelnen Schadensarten verzichtet wird. Darüber müssen wir nachher noch bei den einzelnen Paragraphen sprechen.
    Umdruck Nr. 380 enthält den Antrag, in § 1 einen neuen Schadenstatbestand einzufügen, den wir als „Ostschäden" bezeichnet haben. Wir haben diesen Ausdruck gewählt, weil wir gern einen kurzen Ausdruck haben wollten und uns dieser Ausdruck immerhin noch der beste zu sein schien, der den Tatbestand, um den es hier geht, einigermaßen charakterisiert. Ich darf zur Verdeutlichung des Tatbestandes auf den § 4 a verweisen. Meine Freunde haben im Ausschuß immer wieder darauf hingewiesen, daß wir der alteingesessenen westdeutschen Bevölkerung nicht schwere Abgabenlasten auferlegen können, wenn wir nicht auf der anderen Seite bereit sind, diese Mitbürger beim Lastenausgleich entsprechend zu berücksichtigen hinsichtlich der Schäden, die sie in den jetzt unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten erlitten haben. Provinzen wie Ostpreußen, Schlesien und Pommern haben sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zum Westen gehabt. Vor allem gilt das für Schlesien, wo schon durch den Bergbau immer sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zu Nordrhein-Westfalen bestanden haben. Auf diese Weise gibt es hier im Westen eine große Zahl von Mitbürgern, die in den Ostprovinzen Vermögen besitzen. Diese Vermögensobjekte unterliegen demselben Schicksal wie die Vermögen der Heimatvertriebenen.
    Die Frage, wie und in welchem Umfang diese Vermögensverluste entschädigt werden, ist eine Frage, die im allgemeinen Lastenausgleichsgesetz geregelt werden mula. Vor allem hat die Frage auch fur ale sogenannte Kompensation oder Saldierung Bedeutung. Diese Schäden müssen bei der Abgabepflicht berücksichtigt werden, die auf dem westdeutschen Vermögen ruht. Der Ausschuß hat sich dankenswerterweise nach wiederholten Vorstößen schließlich beim Lastenausgleichsgesetz dazu entschlossen, diese Vermögensschäden der alteingesessenen westdeutschen Bevölkerung im Rahmen des allgemeinen Lastenausgleichsgesetzes zu berücksichtigen. Daraus ergab sich angesichts der Bedeutung der Frage die Notwendigkeit, diese Art von Schäden nunmehr auch in dem Feststellungsgesetz zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag zu § 1 und § 4 a eingebracht.
    In diesem Antrag ist besonders wichtig der Stichtag des 31. Dezember 1944. Über diesen Stichtag haben eingehende Beratungen stattgefunden. Wir haben uns zu diesem Datum entschlossen, weil wir der Ansicht sind, daß etwa von diesem Termin an die eigentlichen Vertreibungen einsetzten. Selbstverständlich hat jeder solcher Stichtag etwas Willkürliches. Es gibt immer Fälle, die sich mit einem solchen Stichtag nicht vereinbaren lassen. Aber es ist einfach nicht möglich, hier alle Härten völlig auszuschließen.
    Was nun die örtliche Abgrenzung angeht, so ist hier ein Gegensatz zu dem Tatbestand in dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vorhanden.
    Wir haben im Ausschuß immer wieder die Frage 1 geprüft, wie die Vertriebenen aus der Sowjetzone im Rahmen dieses Gesetzes zu behandeln sind. Es unterliegt keinem Zweifel, daß hier besondere Tatbestände vorliegen. Auf der anderen Seite haben diese unglücklichen Mitbürger, die unter Gefahren für Leib und Leben ihre Heimat in der mitteldeutschen Zone aufgeben mußten, einen unbedingten Anspruch darauf, in ihren Nöten Berücksichtigung zu finden, und können verlangen, daß wir ihnen im Rahmen des nur irgendwie Möglichen helfen. Wir sind deswegen auch der Ansicht, daß in § 40 Abs. 3 des Gesetzes von vornherein eine Ermächtigung eingebaut werden mußte, daß die Regierung durch Rechtsverordnung vor allem die aus der Sowjetzone Vertriebenen in den Kreis der Feststellungsberechtigten aufnehmen kann. Ich verweise ausdrücklich auf diese in dem Gesetz vorgesehene Ermächtigung. Wir sind darüber hinaus der Ansicht, daß wir unabhängig von der Entscheidung der Regierung schon in dem allgemeinen Lastenausgleichsgesetz bei dem Härtefonds Vorschriften dahingehend schaffen müssen, daß zum mindesten die Sozialleistungen auch den unter Gefahr für Leib und Leben aus der Ostzone Vertriebenen zugute kommen müssen. Auf der anderen Seite darf man nicht übersehen, was von größter politischer Tragweite ist, daß die mitteldeutsche Zone unter deutscher Verwaltung steht. Darin besteht der große Unterschied gegenüber den Gebieten östlich der Oder und Neiße, wo es eine deutsche Verwaltung nicht mehr gibt. Wir würden es deswegen für politisch nicht klug halten, wenn man diese Unterschiede hier einfach verwischte und sie nicht deutlich in der Art und Weise, wie dieser Fragenkomplex geregelt wird, in Erscheinung treten ließe.
    Aus diesem Grunde haben wir die vorliegende Formulierung des § 4 a gewählt und den Begriff der Ostschäden bewußt auf die Vermögensverluste abgestellt, die in den Gebieten östlich der Oder und Neiße eingetreten sind. Daß darin Härten liegen, ist sicher. Aber ich betone noch einmal, wir sind der Überzeugung, daß die Fragen der Vertriebenen aus der mitteldeutschen Zone von der Regierung besonders geregelt werden und uns ein besonderes, den gegebenen Tatbeständen Rechnung tragendes Gesetz so rasch wie möglich vorgelegt werden sollte. Wir glauben nicht, daß die Dinge so bleiben können, wie sie augenblicklich sind. Auch kann dies Problem nicht allen zufriedenstell end beim allgemeinen Lastenausgleichsgesetz im Rahmen des Härtefonds geregelt werden. Das ist keine ausreichende Regelung.
    Ich darf bitten, diesen § 4 a bzw. die Ergänzung zu § 1 anzunehmen und auf diese Weise wenigstens einen Teil der Kritik auszuschließen, die gegenüber der früheren Fassung des Feststellungsgesetzes geäußert wurde. Dabei darf ich darauf hinweisen: im Ausschuß haben sich die Kollegen von der SPD keineswegs sofort für diese Erweiterung erklärt, sondern sie haben uns zunächst die kalte Schulter gezeigt. Wir freuen uns aber, daß wir nun an sich darüber einig sind — —

    (Abg. Kriedemann: Wir sind uns gar nicht einig!)

    — Herr Kollege Kriedemann, wir sind uns aber jedenfalls insoweit einig, als auch in Ihrem Antrag, wenn ich ihn richtig verstehe, die Vermögensverluste der westdeutschen Bevölkerung östlich der


    (Dr. Dr. Nall von der Nahmer)

    Oder- und Neiße-Linie nach Ihrem Tatbestand berücksichtigt werden sollen.

    (Abg. Kriedemann: Aber alle anderen schließen Sie aus!)

    — Wir schließen sie nicht aus,

    (Abg. Kriedemann: Doch tun Sie das!)

    Herr Kollege Kriedemann, sondern wir sehen
    nach wie vor den § 40 Abs. 3 vor, aus den Gründen, die wir im Ausschuß erörtert und die ich
    hier kurz vorgetragen habe. Wir sind außerdem
    der Ansicht — um das nochmals ganz klarzustellen —, daß die Regierung hier raschestens

    (Abg. Kriedemann: Sie denkt gar nicht daran!) eine besondere Vorlage machen sollte. Wenn die Regierung das nicht tut, dann können wir es ja, Herr Kollege, im Wege des Initiativgesetzes machen.


    (Abg. Kriedemann: Dann tun Sie es doch!) Aber wir halten im Rahmen dieses Gesetzes aus den dargelegten Gründen eine solche Ausdehnung des Tatbestandes nicht für zweckmäßig.


    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Ein leeres Versprechen!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zu § 1 liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zuruf des Abg. Seuffert.)

— Herr Abgeordneter Seuffert!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte doch mit einigen Worten erklären zu dürfen, warum der soeben begründete Antrag für unsere Fraktion durchaus unannehmbar ist.
    Nach dem Ausschußantrag handelt es sich ausschließlich um zwei immerhin sehr wichtige Kategorien von Schäden, die Vertriebenenschäden und die Kriegssachschäden. Soeben hat unser Freund Kriedemann dargelegt, warum das für uns bei der jetzigen Grundlage des Gesetzes und bei dem § 2, wie er jetzt im Gesetz steht, unsinnig und daher unannehmbar ist. Ganz und gar nicht begreifen kann ich allerdings, was mit diesem § 4a beatsichtigt ist. Sowohl vom Standpunkt des Antragstellers wie vom Standpunkt einer statistischen Gesamtfeststellung, die hier etwa erwünscht sein könnte, ist diese Unterscheidung wirklich unbegreiflich. Ich wundere mich, daß Herr Kollege Nöll von der Nahmer den § 4 a unter anderem damit begründet hat, die Leute, die hier abgabepflichtig wären, müßten auf diese Art und Weise auch mit den Verlusten, die sie in den Ostgebieten gehabt haben, berücksichtigt werden. Ich wundere mich, daß hier schon wieder, entgegen dem § 2, ein Versuch gemacht wird, die Bestimmungen des Gesetzes als präjudiziell für die Gestaltung des Lastenausgleichs zu erklären. Ich wundere mich allerdings nicht daß hier ganz klar und deutlich von den Abgabepflichtigen die Rede war; denn dieser vorgeschlagene § 4 a kann in der Tat nur Abgabepflichtige und in gar keinem Fall Entschädigungsberechtigte berühren. Herr Kollege Nöll von der Nahmer, es dürfte auch Ihnen bekannt sein, daß die Einwände, die gegen die Unvollständigkeit dieses Gesetzes in der Öffentlichkeit gemacht werden, nicht von den Abgabepflichtigen, sondern sehr wohl von den Entchädigungsberechtigten, z. B. von den einheimischen Kriegssachgeschädigten kommen. Dieser
    4 a würde dazu führen, daß ein Besitzer. der in Bonn gewohnt hat, zwar ein in Breslau zerbombtes oder verloren gegangenes Haus feststellen lassen
    kann, aber nicht ein Haus in Leipzig, nicht ein Haus in Wien, keinen Auslandsschaden. Kein Sowjetzonenflüchtling kann hier seinen Vermögensschaden feststellen lassen; eine Unterscheidung, die — das muß ich sagen — noch uns nniger ist als die, die nach dem Ausschußbericht vorgenommen werden soll. Dieser § 4 a ist für uns noch unannehmbarer als der Ausschußbericht.