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ID0117801800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Richard Hammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! In diesem Hause und in der deutschen Öffentlichkeit wird wohl kaum der Verdacht aufkommen, daß die Freie Demokratische Partei die Absicht hat, den Personenkreis, der der deutschen Pflichtversicherung unterliegt, zu erweitern.

    (Heiterkeit links. — Abg. Richter [Frankfurt]: Das brauchen Sie gar nicht zu betonen!)

    Wir haben andernorts darauf hingewiesen und Ihnen die Gründe des öftern dargestellt.
    Der Versuch, durch die staatliche Krankenversicherung in Deutschland den Minderbemittelten zu helfen, ist eben nur zum Teil gelungen. Es hat sich herausgestellt, daß den gewährten Leistungen der Gegenseitigkeitshilfe eine Reihe von unangenehmen Folgen gegenüberstehen. Unter anderem hat sich herausgestellt, daß ein Resultat dieser Entwicklung die sogenannte Versicherungskrankheit gewesen ist. Es wird der Sorge aller Sozialpolitiker bedürfen, sich zu überlegen, wie in der künftigen Sozialversicherung derartige Schäden verhindert werden können.
    Im Augenblick stehen wir auf dem Standpunkt, daß man demjenigen, der dieser Versicherung nicht bedarf, nicht zumuten soll, an ihr lediglich aus finanziellen Überlegungen, in deren Konsequenz die Leistungsfähigkeit der Versicherungsträger erhöht werden soll, teilzunehmen. Es ist auch zu überprüfen, ob rein finanztechnisch die Behauptungen über die günstige Auswirkung anders zusammengesetzter Mitgliederbestände der Krankenkassen stimmen. Wenn sie aber stichhaltig wären, meine Damen und Herren, und wenn der deutschen Krankenversicherung ein Fürsorgefaktor hinzugefügt werden sollte, dann kann nicht der Versicherungsträger den Finanzminister ersetzen, sondern dann können derartige Dinge nur durch den vollzogen werden, der das Recht zur Besteuerung hat, und das ist eben dieses Haus mit seiner Gesetzgebung.
    Bezüglich der Grenze der neuen Versicherungspflicht selbst stehen wir auf dem Standpunkt, daß die Relationen wiederhergestellt werden müssen, die durch das Auseinanderklaffen von Reallohn und Nominallohn entstanden sind, nicht mehr!
    Bei dem Versuch, die richtige Relation zu finden, ist meine Fraktion nicht völlig einer Meinung geworden. Der größere Teil meiner Freunde hat sich ausgerechnet, daß 450 DM die richtige Grenze ist. Ein anderer, kleinerer Teil, zu dem ich gehöre, steht auf dem Standpunkt, daß 500 DM das Richtige sei. Die Erhöhung auf eine dieser beiden Summen erscheint uns unbedingt notwendig, um die deutsche Krankenversicherung wieder fähig zu machen, ihren Aufgaben nachzukommen. Sie kennen das Problem der Verpflegungssätze der Krankenhäuser, und Sie kennen auch das Problem einer unzureichenden ärztlichen Versorgung, das schon deshalb entstanden ist, weil eine Anpassung der Arzthonorare an die tatsächliche Leistungsvermehrung überhaupt nicht erfolgte.
    Meine Damen und Herren, ich darf Sie nur einmal an folgendes erinnern. Als die Ausgangshonorare des Jahres 1932 errechnet wurden, hat in Deutschland noch kein Mensch daran gedacht, daß man den Frauen zwischen dem 45. und dem 55. Lebensjahre durch eine jahrelange Behandlung mit Sexualhormonen das Leben erträglich und angenehmer gestalten könne. Damals hat man die
    sogenannte Klimax als Schicksal hingenommen, und heute ist es eine selbstverständliche Aufgabe der Ärzteschaft und der Krankenkassen geworden, mit Medikamenten und mit ärztlichen Leistungen die Frauen zehn Jahre hindurch in einem Zustand der Gesundheit zu erhalten. Diese Leistungen sind bis zum heutigen Tage in keiner Form honoriert worden.
    Es mag sein, daß unter meinen Kollegen die wirtschaftliche Auswirkung der derzeitigen Regelung des § 178 der RVO überschätzt wird. Immerhin ist seit dem Jahre 1941 ein ganz großer Personenkreis ihrem Einkommen nach vorzüglich gestellter Menschen, die die entsprechenden Ansprüche an das Leben stellen, wahllos in der deutschen Pflichtversicherung versichert. Ob das nun Selbständige sind, die früher in einem Angestelltenverhältnis waren, ob es. Angestellte sind, die in hohe Einkommenstufen hineingekommen sind, bleibt sich ganz gleich.
    Die Leistungen, die ein Versicherter nach der Reichsversicherungsordnung zu beanspruchen hat, sind aber bekanntlich beschränkte Leistungen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß im § 368 d der Reichsversicherungsordnung steht:
    Er
    — der Arzt —
    darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, hat eine Behandlung, die nicht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen, die Heilmaßnahmen, insbesondere die Arznei, die Heil- und Stärkungsmittel nach Art und Umfang wirtschaftlich zu verordnen usw.
    Meine Damen und Herren, es ist ein unglückseliges Gesetz, das immer da wirkt, wo soziale Tätigkeit unternommen wird: die Versicherten kennen alle den berühmten Stempel „Genehmigt in einfachster Ausführung". Es ist bis jetzt trotz aller Überlegungen nicht gelungen, die merkwürdige Kuppelung zu beseitigen, die darin besteht, daß eine soziale Leistung in der Regel auch qualitativ nicht die beste Leistung ist. Der Personenkreis der wohlhabenden freiwillig Versicherten, der die Sprechzimmer der Ärzte mit einem Krankenschein auf Grund des § 178 betritt, ignoriert die Bestimmungen des § 368 d RVO. Er ignoriert diesen Wappenspruch der deutschen Krankenversicherung: „Nur in einfachster Ausfertigung." Er verlangt den Arzt besuch, obwohl er den Arzt in der Sprechstunde aufzusuchen hat, und er verlangt 24 Massagen aus kosmetischen Rücksichten. Diese Ansprüche führen zum täglichen Ärgernis zwischen dem Arzt und dem Patienten. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die derzeitige Spannung innerhalb der Ärzteschaft unbedingt beseitigt werden muß; denn ohne eine echte Arbeitsgemeinschaft zwischen Krankenkassen und Ärzten kann ich mir nicht vorstellen, daß die deutsche Volksgesundheit zufriedenstellend sein kann. Die im Augenblick bestehende Spannung beruht auch auf täglichen Provokationen infolge der Auswirkung des § 178.
    Meine Damen und Herren, nehmen Sie den Groll der deutschen Ärzteschaft nicht zu leicht. Geschichte wird oft durch Skandale und durch nichts anderes gemacht. Unsere geliebten bayerischen Bundesbrüder haben von 1813 bis 1848 keine Revolution gemacht, obwohl sie nicht gerade unter modernen staatsrechtlichen Verhältnissen lebten; aber weil eine gewisse Lola Montez ein klein wenig zuviel mit den Hüften geschaukelt hatte, haben sie ihre einzige Revolution veranstaltet.


    (Dr. Hammer)

    Wir bitten Sie, Ziffer 2 anzunehmen und Ziffer 1 nach Ihrem Gewissen mit „450" oder „500" zu beschließen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat noch einmal Frau Abgeordnete Kalinke.

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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich kann, glaube ich, die Auslassungen des Herrn Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei gemeinsam mit den Ausführungen des Herrn Kollegen von der Kommunistischen Partei beantworten, da sie sinngemäß dieselben Probleme berühren, und ich möchte dazu nur sehr sachlich folgendes sagen. Das Problem der Ortskrankenkassen und ihrer Not, das der Herr Kollege von der Kommunistischen Partei in Übereinstimmung mit der Sozialdemokratischen Partei gemeint hat,

    (Zuruf des Abg. Schoettle)

    hat auch unsere Fraktion in außerordentlichem Maße beschäftigt. Wenn ich etwa in meiner Fraktion die Auffassungen der privaten Krankenversicherung oder der Ersatzkassen vertreten hätte, so wären meine Freunde aus allgemeinen politischen und sozialpolitischen Gründen nicht ohne Bedenken gewesen. Sie haben sich gerade durch. die Stellungnahme der Ortskrankenkassen bestimmen lassen, und ich erlaube mir, damit kein Zweifel ist, zu zitieren, was der Verband der Ortskrankenkassen seinen eigenen Geschäftsführern in einem Rundbrief mitgeteilt hat:

    (Hört! Hört! bei der DP.)

    Abschließende Stellungnahme vom Standpunkt der Ortskrankenkassen: Da der von einer Ausweitung der Versicherungspflichtgrenze auf 600 DM betroffene Personenkreis in der Hauptsache von einer Sonderversicherung (Ersatzkasse) erfaßt ist, ist die geplante Ausweitung im Augenblick nicht angebracht. Der zweifelsohne wünschenswerte Ausgleich wird durch die Abspaltung der meistens in Ersatzkassen versicherten Höherverdienenden wirkungslos, — die Ersatzkassen, deren Existenz in der sozialen Krankenversicherung dem Sozialprogramm der SPD gar nicht entspricht und die geradezu als Fremdkörper in einer wirklich sozialen Krankenversicherung betrachtet werden.
    Es heißt dann weiter:
    Die SPD würde also die Ersatzkassen aus ihrer augenblicklichen Notlage befreien, ohne den Ortskrankenkassen und den Versicherten zu nützen. Wenn aber die Erhöhung nicht zurückgestellt werden kann, dann halten wir eine Grenze von monatlich 450 DM

    (Hört! Hört! rechts)

    entsprechend dem veränderten Lohn- und Preisgefüge für ausreichend.
    Das, meine Herren Kollegen, haben mir meine Fraktionskollegen vorgehalten, als ich die Auffassung vertreten habe, daß den Angestellten der Arbeitgeberanteil gegeben werden muß.