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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 177. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. November 1951 7277 177. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7279A, 7293D, 7314A Eintritt der Abg. Frau Ansorge in den Bundestag 7279A Übertritt des Abg. Dr. Glasmeyer von der Zentrumsfraktion zur Fraktion der CDU/ CSU 7279A Änderung der Tagesordnung 7279B Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2746 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. bundeseigene Mittel- und Unterbehörden für die Umsiedlung von Heimatvertriebenen (Nr. 2853 der Drucksachen) . 7279B zur Sache: Dr. Edert (Gast-CDU), Interpellant . 7279B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7280D Tichi (BHE/DG) 7283B Morgenthaler (CDU) 7285A Stech (SPD) 7286B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7287D Dr. Besold (BP) 7288D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 7290B Schellhaus, Minister für Vertriebene des Landes Niedersachsen . . . . 7291A Dr. Zawadil (FDP) . . . . . 7291C, 7297D Goetzendorff (Fraktionslos) 7294A Müller (Frankfurt) (KPD) 7294C Kuntscher (CDU) 7295D Ewers (DP) 7297B zur Geschäftsordnung: Dr. Kopf (CDU) 7298C Dr. Kather (CDU) 7298D Ausschußüberweisung 7298D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Protest gegen die Zwangsumsiedlung in Rumänien (Nrn. 2837, 2645 der Drucksachen 7298D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP), Berichterstatter 7299A Dr. -Mende (FDP) (zur Geschäftsordnung) 7299B Beschlußfassung 7299C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik isterreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 2575 der Drucksachen), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2803 der Drucksachen) . . . . 7299C Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 7299D Beschlußfassung 7300A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Aus- schuß) (Nr. 2804 der Drucksachen) . . . 7300A Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 7300B Beschlußfassung 7300D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland (Nr. 2792 der Drucksachen) 7300D Ausschußüberweisung 7301A Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 2793 der Drucksachen) 7301A Ausschußüberweisung 7301A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) vom 20. Juni 1948 (Nr 2776 der Drucksachen) 7301A Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 7301A Seuffert (SPD) 7302A Dr. Bucerius (CDU) 7302B Ausschußüberweisung 7302B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen) 7302B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7302C Seuffert (SPD) 7302D Ausschußüberweisung 7302D Erste und zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1951 (Nr. 2691 der Drucksachen) 7303A Dr. Krone (CDU) 7303B Abstimmung 7303B Dritte Beratung vertagt 7303B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Nr. 525 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2697 [neu] der Drucksachen; Umdruck Nr. 351 [neu], 374, 375) 7303B Degener (CDU), Berichterstatter . 7303C Dr. Kneipp (FDP) 7305D, 7310A Struve (CDU) 7306C Dr. Besold (BP) . . . . 7307A, 7309A, B, C Ludwig (SPD) 7307C Sabel (CDU) 7307D Abstimmungen . . 7308A, 7309A, B, C, 7310A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2690 der Drucksachen; Umdruck Nr. 349) 7303A, 7310B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 7310B Abstimmung 7313D Dritte Beratung vertagt 7303B, 7313D Dritte Beratung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2779 der Drucksachen; Umdruck Nr. 372) 7314A Sabel (CDU): als Berichterstatter 7314B als Abgeordneter 7315B Richter (Frankfurt) (SPD) . 7314D, 7315C, D Abstimmungen 7315D, 7316A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Nr. 2489 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2782 der Drucksachen) . . 7316A Schulze-Pellengahr (CDU), Berichterstatter 7316B Beschlußfassung 7316D Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr, von Brentano und Gen. betr. Bau einer Autobahnauffahrt bei Viernheim (Hessen) (Nrn. 2765, 2528 der Drucksachen) 7316D Knothe (SPD) 7317A Beschlußfassung 7317C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7317D Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 7317D Beratung vertagt 7317D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anpassung der Bezüge öffentlich Bediensteter an das Preisgefüge, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ausgabe von Verbilligungsscheinen, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfeleistung für die Unwettergeschädigten in Franken, über den Antrag der Abg. Ohlig u. Gen. betr. Ausbesserungsarbeiten an den Deichen der unteren Hunte und über den Antrag der Abg. Striebeck u. Gen. betr. Ausbau und Verlegung der Bundesstraße 1 in Mülheim (Ruhr) (Nrn. 2820, 1794, 2151, 2491, 2357, 2378 der Drucksachen) . . . 7318A Frau Rösch (CDU), Berichterstatterin 7318A Beschlußfassung 7318D Nächste Sitzung 7318D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Abkommen entspricht etwa dem, das wir eben behandelt und angenommen haben. Hier liegen die Verhältnisse so, daß insbesondere auch zwischen den Niederlanden und den deutschen Gebieten eine lebhafte Wanderung von Arbeitskräften stattfindet und daß bereits früher einige Abkommen Teillösungen brachten, die nun durch eine umfassende Regelung zusammengeschlossen werden sollen.
    Sachgebiete sind hier die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung, für die allerdings später erst noch eine Zusatzvereinbarung vorgesehen ist, im übrigen auch die Kinderbeihilfenversicherung der Niederlande, die dementsprechend auch Deutschen zugute kommt, die in den Niederlanden beschäftigt sind.
    Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich lediglich auf die europäischen Gebiete der Niederlande, nicht auf die außereuropäischen Gebiete. Die Gebiete, die am 23. April 1949 unter niederländische Verwaltung gestellt worden sind, werden
    von diesem Abkommen erfaßt, und es bleibt einer späteren Regelung überlassen, was künftighin noch geschehen soll.
    Die beiderseitigen Staatsangehörigen sind einander völlig gleichgestellt. Auch hier sind die Flüchtlinge und die Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit mit eingeschlossen. Das gilt für alle Personen, die in einem der beiden Gebiete Leistungsansprüche an die Sozialversicherung erworben haben. Eine Besonderheit und etwas Neues ist es in diesem Abkommen, daß darüber hinaus auch diejenigen, die Angehörige eines dritten Staates sind und in einem der beiden Gebiete wohnen, die Rechte der Einwohner des Landes haben, d. h. das Staatsangehörigkeitsprinzip ist in dieser Vereinbarung erstmals fallengelassen worden, so daß wegen der Nationalitäten überhaupt kein Unterschied besteht. Damit sind nun auch diejenigen gleichgestellt worden, die als deutsche Staatsangehörige Vermögenswerte in den Niederlanden hatten, die sich auf die Sozialversicherung beziehen, d. h. unsere deutschen Anspruchsberechtigten, die Ansprüche gegen die niederländischen Versicherungsträger haben, können diese Ansprüche nunmehr geltend machen.
    Ich darf noch erwähnen, daß eine Reihe von Zusatzabkommen abgeschlossen worden sind, von denen die dritte Zusatzvereinbarung besonders wichtig ist, die eine Regelung für diejenigen niederländischen Arbeitskräfte bringt, die während der Nazizeit in Deutschland arbeiten mußten. Hier ist eine wohl für beide Teile befriedigende Regelung getroffen worden.
    Der Ausschuß für Sozialpolitik bittet Sie einstimmig auch bei diesem Punkt der Tagesordnung um Annahme dieses Abkommens mit dem Schlußprotokoll und den Zusatzvereinbarungen. C


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und Überschrift zustimmen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte diejenigen, die zustimmen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Die aufgerufenen Artikel sowie Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz im ganzen zustimmen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist das Gesetz in dritter Beratung verabschiedet.
Ich rufe nun auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über den vorläufigen Handelsvertrag vom
12. Februar 1951 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regie-

(Nr. 2792 der Drucksachen)

Seitens der Regierung ist mitgeteilt worden, daß sie auf die schriftliche Begründung verweist. Im Ältestenrat ist dementsprechend vereinbart worden,


(Vizepräsident Dr. Schäfer)

von einer Aussprache in der ersten Beratung abzusehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an. —
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen beantragt. Ich bitte diejenigen, die
zustimmen, eine Hand zu erheben. — Das ist die
Mehrheit. Damit ist diese Überweisung beschlossen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung eines Dritten Gesetzes über
die Übernahme von Sicherheitsleistungen
und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft

(Nr. 2793 der Drucksachen).

Wird seitens der Regierung dafür eine besondere Begründung gegeben? — Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, dann können wir, glaube ich, die Vorlage auch ohne Aussprache an den Ausschuß für Außenhandelsfragen überweisen. Ich bitte diejenigen, die dem Vorschlag zustimmen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist dementsprechend beschlossen.
Ich rufe nun auf Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Zentrumsfraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) vom 20. Juni 1948 (Nr. 2776 der Drucksachen).
Der Ältestenrat hat 10 Minuten für die Begründung und 40 Minuten für die Aussprache vorgesehen. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses
dazu an.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Zentrumsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf hat das Ziel, die durch die Einrichtung von Mindestreserven verfügbaren Sparkassenmittel durch die Befreiung von der Mindestreservepflicht zu erhöhen.
    Um dieses Thema hat sich seit langer Zeit eine ganze Reihe von Diskussionen entsponnen. Man hat gesagt, daß die Spareinlagen auch Geldcharakter hätten und daß deshalb hier Mindestreserven erforderlich seien. Das ist nicht zutreffend. Spareinlagen haben keinen Geldcharakter und brauchen deshalb der Mindestreservepflicht nicht zu unterliegen. Die Bestimmung, die in die alliierten Emissionsgesetze aufgenommen worden ist, ist für deutsche Verhältnisse allgemein neu und stellt insbesondere für die Sparkassen eine große Ungerechtigkeit dar, weil sie die langfristigen Mittel, die sonst für den Wohnungsbau verfügbar wären, einschränkt. Seit Mai 1951 hat dementsprechend die Bank deutscher Länder, die früher die Spareinlagen unter das Geldvolumen gerechnet hat, diese dort herausgenommen und damit doch indirekt anerkannt, daß Spareinlagen nicht zum Geldvolumen, sondern zum Kapital gehören.
    Der Einwand, daß die Sparkassen ohnedies Liquiditätsreserven unterhalten müßten und deshalb die Mindestreserven ein Ersatz für die Liquiditätsreserven seien, kann nicht zutreffen, da ja die Haltung einer Mindestreserve tatsächlich keine Liquidität schafft und deshalb die Sparkassen gezwungen sind, zusätzlich eine Liquiditätsreserve zu unterhalten.
    Die formelle Möglichkeit, die alliierten Gesetze abzuändern, ist gegeben. In VI Ziffer 7 b) des revidierten Besatzungsstatuts heißt es:
    Alle anderen Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden bleiben in Kraft, bis sie .. .
    auf Grund einer von den Besatzungsbehörden 1 erteilten Ermächtigung durch die deutschen Behörden aufgehoben ... werden.
    Wir sind also berechtigt, mit Zustimmung der Alliierten diese Mindestreserve-Bestimmungen aufzuheben. Für ihre Aufhebung hat sich eine ganze Reihe von beachtlichen Stimmen erhoben. Zunächst einmal hat sich der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums bereits in seiner Stellungnahme vom 9./10. Dezember 1950 für die Aufhebung ausgesprochen. Das gleiche gilt für den Wohnungswirtschaftlichen Beirat des Bundeswohnungsbauministeriums bezüglich seiner Stellungnahme vom 8. Januar 1951. Aber auch der 18. Ausschuß des Bundestags hat sich in einer Entschließung vom 31. Januar 1951 für diese Maßnahme ausgesprochen.
    Seitdem sind wieder drei Vierteljahre vergangen, ohne daß man sich zu der Aufhebung hat durchringen können. Das liegt offenbar an dem Widerspruch der Bank deutscher Länder, die immer noch an dem irrigen Glauben festhält, daß es sich bei den Spareinlagen nicht um Kapital, sondern um Geld handle.
    Das Bundesfinanzministerium hat sich dahin geäußert, die Spareinlagen seien ja doch im wesentlichen kurzfristig; es sei jedoch ein langsamer Übergang von der Kurzfristigkeit zur Langfristigkeit festzustellen. Die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums ist also nicht so eindeutig wie die der Bank deutscher Länder.
    Nun ist in dem Entwurf des Bundesnotenbank-gesetzes vom 15. Oktober 1951 überraschenderweise wieder an dieser unzutreffenden Auffassung festgehalten worden, obwohl wir von dem Bundesnotenbankgesetz hätten erwarten dürfen, daß es 1 die Mindestreservepflicht für Spareinlagen aufhebt. Das hat uns veranlaßt, den Gesetzentwurf einzubringen.
    Es ist eine schnell wirksame Maßnahme erforderlich, um den darniederliegenden Kapitalmarkt aufzulockern. Mit unserem Gesetz würde das möglich sein. Es würde gleichzeitig eine Festlegung für das Bundesnotenbankgesetz bedeuten; denn wenn wir das Emissionsgesetz insoweit abgeändert haben, kann die alte Bestimmung in das demnächst kommende Bundesnotenbankgesetz nicht aufgenommen werden. Vor allem aber würde — und das ist, glaube ich, der entscheidende Gesichtspunkt, den Sie beachten sollten — die dezentrale Anlage der dann freigegebenen Beträge die Möglichkeit geben zu einer Ausleihung dieser Beträge im örtlichen Bereich als erste Hypotheken an die Bauwilligen. Auf diese Art und Weise würde es einen außerordentlich starken Anreiz zum Sparen bewirken und damit, eben durch diesen Akt der Schaffung von Vertrauen, den Kapitalmarkt wesentlich beleben. Diesen Beweis des guten Willens sollte der deutsche Gesetzgeber im Interesse der Wiederbelebung des Kapitalmarkts dem Sparer möglichst bald geben und damit von einer Ungerechtigkeit des alliierten Gesetzgebers abrücken. Der Sparer brauchte dann die Furcht vor rücksichtsloser Behandlung durch den Gesetzgeber, die immer noch latent vorhanden ist, nicht mehr zu haben. Wir werden mit dieser Maßnahme Vertrauen schaffen und Kredit und Kapital gewinnen.
    Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen. Da der Antrag zunächst im Ausschuß behandelt werden muß, beantrage ich, ihn dem Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen.