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ID0117611900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Um der Ordnung dieses Hauses willen darf ich bitten, daß sich die Damen und Herren, die nicht glauben zuhören zu müssen, draußen unterhalten.


Rede von Herbert Kriedemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe schon darauf hingewiesen, daß gleich nach Bekanntwerden der Vorlage sehr erhebliche Proteste laut


(Kriedemann)

geworden sind. In diesen Protesten hat es an Ausdrücken wie „rechtsstaatliche Grundsätze" und „Vertrauen des Staatsbürgers in die Gesetzgebung" usw. usw. nicht gefehlt. Es kann auch kaum bestritten werden, daß der Umstand, um den es sich hier handelt, auffällig ist. Die Regierung hat in ihrer Vorlage den Versuch, dieser Gebührenordnung rückwirkende Kraft zu verleihen, sozusagen mit höherer Gewalt begründet. Die andere Seite, die Wirtschaftskreise, die sich durch diesen Versuch beschwert fühlten, haben sehr viel weniger vornehme Begründungen bei der Hand gehabt; es ist das mehr mit „Schlamperei" und ähnlichen Bemerkungen abgetan worden, zum mindesten mit einer sehr unfreundlichen Kritik.
Das hat den Ausschuß veranlaßt, besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Regierungsvorlage zugestimmt werden oder ob sie in der von der Regierung vorgelegten Form dem Hause zur Annahme empfohlen werden könne. Zu Anfang der Untersuchungen war unsere Meinung, es werde sich herausstellen, daß sich vielleicht aus der totalen Niederlage oder der Tatsache, daß wir in sehr vielen Dingen in unserem Staatswesen nicht frei sind, eine Erklärung anbieten werde, mit der man ausreichend hätte begründen können, daß die Regierung nicht in der Lage war, eine solche Gebührenordnung früher zu erlassen. Wäre das der Fall gewesen, dann hätte sich der Ausschuß zweifellos auch nicht gescheut, Ihnen — den besonderen Umständen unserer Situation Rechnung tragend — auch einmal ein Gesetz vorzuschlagen, das rückwirkende Kraft hat.
Nach genauer Prüfung kann aber tatsächlich nicht in vollem Umfang der Begründung beigetreten werden, die die Regierung ihrem Entwurf mit auf den Weg gegeben hat. Zweifellos hat am Anfang der Tätigkeit der Außenhandelsstelle ein Zustand bestanden, der es den damals verantwortlichen Stellen nicht möglich gemacht hat, eine Gebührenordnung zu erlassen; aber von einem gewissen Zeitpunkt ab hat diese Möglichkeit zweifellos bestanden. Wir müssen uns in diesem Hause daran erinnern, daß zum Beispiel bei der Vorlage des Berichtes jenes Untersuchungsausschusses, der seinerzeit auf Antrag der Bayernpartei über die Einfuhrverfahren und über das Verfahren der Außenhandelsstelle überhaupt hier erstattet worden ist, schon auf den Umstand hingewiesen wurde, daß eine solche Gebührenordnung nicht vorlag. Bei der Verhandlung ist damals von der Regierung zugesagt worden, sie zu erlassen. Das ist indessen erst in dem Augenblick geschehen, in dem uns die Vorlage zugegangen ist.
Nachdem feststand, daß mit der Begründung nicht all die sehr gewichtigen Einwände und Beschwerden abgetan werden könnten, haben wir uns nicht entschließen können, den § 4 im Gesetzentwurf stehen zu lassen; denn wir wollten das Parlament unter gar keinen Umständen dem Verdacht aussetzen, daß es in jedem Augenblick auf Wunsch bereit sei, ein Gesetz nachzuliefern, wenn versäumt worden ist, ein Gesetz rechtzeitig zu erlassen.
Das Resultat dieser Überlegungen war zunächst einmal die Streichung des § 4 in der Fassung der Vorlage; das ist also die Ablehnung der rückwirkenden Kraft des Gesetzes. Wir konnten uns allerdings mit dieser Streichung alleine nicht begnügen. Das hätte nämlich bedeutet, daß alle diejenigen, die ihre Gebühren bezahlt haben und damit der Übung entsprochen haben, die solchen Ämtern und solchen Amtshandlungen gegenüber nun einmal von alters her am Platze ist, damit das
Recht erhalten hätten, die Gebühren zurückzufordern. Das hätte für die Bundeskasse eine sehr erhebliche Belastung bedeutet.
Aber nicht nur damit mußten wir uns auseinandersetzen, sondern auch mit dem Umstand, daß diese Rückzahlung einen zusätzlichen Gewinn für einige wenige Teilnehmer an der Wirtschaft bedeutet hätte; denn die Gebühren — soweit sie bezahlt sind, und der überaus große Teil der von der Außenhandelsstelle geforderten Gebühren ist bezahlt worden — sind natürlich von den Importeuren, bei denen sie zunächst erhoben wurden, im Preis an die nächste Stufe weitergegeben worden. Zu einem Teil sind die Gebühren in den Betrag eingegangen, der der Subventionierung zugrunde gelegt wurde, soweit es sich um Nahrungsmittel gehandelt hat — wie z. B. Getreide —, die subventioniert werden, um den höheren Auslandspreis auf einen niedrigeren Inlandspreis herunterzubringen. In anderen Fällen sind sie bei der Einfuhrpreisbildung auch mit einkalkuliert und deshalb immer weitergegeben worden. Hätte man also nun die Importeure einfach nur in die Lage versetzt, die Gebühren aus dem Grunde zurückzufordern, weil eine Gebührenordnung eben nicht bestand, dann wären die Leute nicht in der Lage gewesen, die weitergegebenen Gebühren nun ihren Kunden zu erstatten; sie hätten sie wohl oder übel behalten müssen, und die Erfassung durch die Steuer wäre nur zu einem geringen Teil möglich gewesen.
Wir haben auf der anderen Seite nicht geglaubt, daß es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, zuzulassen, daß auf diese Weise eine zweifellos vorhandene Lücke dazu benutzt wird, eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen den § 3 a in der Form der Beschlüsse des 19. Ausschusses zur Annahme vorzuschlagen. Zweifellos ist es auch so noch keine sehr elegante Lösung; aber es wird so der Tatsache Rechnung getragen, daß eben heute etwas getan werden muß, was leider zu seiner rechten Zeit nicht getan werden konnte und zu einer besseren Zeit als der gegenwärtigen leider nicht getan worden ist. Ich sage noch einmal: Auch für uns, die wir Ihnen diesen Vorschlag machen, ist die Lösung nicht befriedigend. Sie scheint uns aber notwendig zu sein, damit größeres Unheil verhütet wird und man einem ausgesprochenen Unrecht zuvorkommen kann.
Wir haben dabei sehr wohl die Argumente ernsthaft gewürdigt, die aus Prinzip gegen ein Gesetz mit rückwirkender Kraft vorgebracht worden sind. Wir haben uns aber auch andererseits der Erkenntnis nicht verschließen können, daß sehr viele mit dem Hinweis auf so hehre Grundsätze wie die der rechtsstaatlichen Ordnung und der Beschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz doch etwas für sich verteidigen wollen, was sie auf eine andere, offenere Weise nicht für sich zu reklamieren wagen würden.
Ich glaube, daß es in diesem Fall notwendig war, in der Berichterstattung etwas eingehender auf die Problematik der Dinge einzugehen, denn ich fürchte, wir haben mit einer Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit seitens der beteiligten Kreise zu rechnen, und es scheint mir notwendig zu sein, daß alle an der Abstimmung Beteiligten darüber genau im Bilde sind. Ich glaube außerdem, daß es Pflicht des Ausschusses und die Pflicht seines Berichterstatters ist, auch in aller Offenheit darauf hinzuweisen, daß es sich eben um den Versuch handelt, eine Lücke zu schließen, ein Versäumnis


(Kriedemann)

auszugleichen, das aus der Welt zu reden unsere Aufgabe nicht ist.
Namens des Ernährungsausschusses und des mit der Sache vom Hause ebenfalls beauftragten Ausschusses für Außenhandelsfragen habe ich Ihnen die Annahme der Vorlage vorzuschlagen.

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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf § 1, — 2 und 3. — Keine Wortmeldungen zu diesen Paragraphen? —
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Paragraphen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses. Sie sind angenommen.
    Zu § 3 a wird der Antrag der Fraktion des Zentrums Umdruck Nr. 363, in dem irrtümlicherweise § 4 gesagt worden war, zurückgezogen.

    (Zuruf:)

    — Ich habe es so richtig verstanden. — Zu § 3 a liegt ein Antrag des Abgeordneten Spies vor. Wollen Sie ihn begründen, Herr Abgeordneter?