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ID0117606900

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    Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans-Gerd Fröhlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits anläßlich der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes wurden Anträge eingebracht, um den § 14 Abs. 2 nach der Richtung abzuändern, daß die Pflicht zur Wiedereinstellung der verdrängten Beamten abgeschwächt wird. Die damals vorgetragenen Argumente sind die gleichen wie heute. Sie waren damals ebensowenig durchschlagend, wie sie heute überzeugend wirken. Tatsache ist - und das lehren Einzelbeispiele —, daß die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 sehr schlechte sind. Der hier betroffene Personenkreis legt den allergrößten Wert darauf, daß der Druck zur Wiedereinstellung verstärkt wird. Diese Menschen haben, wie hier schon erwähnt wurde, nicht die Absicht, die Unterhaltsgelder zu beziehen, sondern sie wollen so schnell als möglich wieder in Arbeit und Brot kommen. Wir bedauern es sehr, daß heute von seiten des Bundesrates nicht ein Vertreter der Länder gesprochen hat, die die meisten Vertriebenen aufgenommen haben. Es wäre gut gewesen, wenn das geschehen wäre; dann wäre auch die andere Seite einmal zur Sprache gekommen.
    Nach unserer Auffassung geht es bei der Abänderung des § 14 Abs. 2 nur darum, daß man sich um die Verpflichtung der Unterbringung herumdrücken
    7246 Deutscher Bundestag 178 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951

    (Fröhlich)

    will. Um nichts weiter geht es. Weiterhin muß darauf hingewiesen werden, daß in dem Personenkreis nach Art. 131 des Grundgesetzes die Enttäuschung bereits so groß ist, daß wir es uns nicht leisten können, sie durch eine Verwässerung dieses Gesetzes ins Unermeßliche zu steigern. Der Herr Kollege von Thadden hat davon gesprochen, daß es sich hierbei um ein Strafgeld handele. Ich glaube, so kann man es nicht bezeichnen.

    (Zuruf von der SPD: Aber so ist es!)

    Nach unserer Auffassung ist es nichts weiter als ein gerechter Lastenausgleich zwischen denen, die guten Willens waren, und den anderen, die von sich aus nicht bereit waren, ihren menschlichen und staatspolitischen Verpflichtungen nachzukommen. So liegen die Dinge.
    Ich darf darum bitten, daß das Initiativgesetz des Bundesrates abgelehnt wird.

    (Beifall beim BHE-DG, in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir scheint, wenn es um § 14 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen geht, komme ich immer zu Wort, wenn so die richtige Stimmung hier im Hause ist. Ich will Sie heute nicht reizen, muß aber doch einiges sagen.

    (Abg. Mellies: Nur keine Einbildung! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Die Stimmung ist schon da! — Wir befinden uns, wenn wir für die Beibehaltung der Fassung dieses Paragraphen eintreten, in einer recht guten Gesellschaft. Denn auch die Regierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Initiativgesetzesantrag des Bundesrates klar und deutlich ausgesprochen, daß sie diesen Antrag ablehnt, weil sie die starke Befürchtung hat, daß bei einer Verlängerung des Termins auf ein Jahr die Dienstherren in der Erfüllung ihrer Pflicht nur noch lauer werden, als es ohnedies der Fall ist.

    (Zuruf von der SPD: Das können sie doch gar nicht!)

    Weiter sagt die Regierung in ihrer Stellungnahme, daß dieser Initiativantrag des Bundesrates auf Erstreckung der Frist auf ein Jahr nur eine vorläufige Maßnahme bezweckt. Man trägt sich in Bundesratskreisen mit der Absicht, nach einem Jahr durch eine neue gesetzliche Maßnahme diesen Ausgleichsbetrag überhaupt zu Fall zu bringen. Aus diesem Grunde sind unsere Bedenken voll berechtigt. Es geht hier um eine ganz wichtige Angelegenheit, nämlich darum, daß endlich die Menschen zu dem Recht kommen, für das sie seit Jahren gekämpft und gestritten haben, und daß diejenigen, die ihnen heute vielfach dieses Recht noch vorenthalten, durch die Bestimmungen dieses § 14 Abs. 2 dazu angehalten werden, diese ihre Pflicht auch tatsächlich zu erfüllen.
    Wenn ich noch etwas dazu zu sagen habe, so ist es das, daß ich die von dem Sprecher des Bundesrats genannten Zahlen über die Höhe des Ausgleichsbetrages anzweifle. Auch wir haben uns bemüht, durch das Innenministerium und durch Fachleute festzustellen, wie hoch die Prozentsätze dieser Ausgleichsabgaben im Verhältnis zu den Personaletats nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen
    sind. Und da wurde festgestellt, daß viele Gemeinden, welche Beträge, die in die Hunderttausende gehen, oder gar Millionenbeträge für diese Ausgleichsabgaben nennen, bei der Berechnung von einem falschen Schlüssel ausgegangen sind, indem sie nämlich den gesamten Besoldungsaufwand, d. h. nicht nur für die aktiv Dienenden, sondern auch für ihre Pensionäre und die Renten der Hinterbliebenen als Berechnungsgrundlage nehmen und dann die errechnete Differenz als den Ausgleichsbetrag betrachten. Dadurch sind diese hohen Summen entstanden. Das muß hier einmal klargestellt werden. Ich könnte durch einen praktischen Fall den Nachweis dafür erbringen, wo in einem Landkreis in Niedersachsen bei den letzten Haushaltsberatungen ein Ausgleichsbeitrag eingestellt wurde, ausgehend vom gesamten Personalaufwand, also für die aktiv Dienenden und für die Versorgungsberechtigten des Kreises, woraus sich ein doppelt so hoher Beitrag ergab, als tatsächlich notwendig war.
    Und zum' Schluß kommt es mir, meine Damen und Herren von der Linken, doch so vor, als ob nicht allein die Kommunalinteressen bei Ihnen das Maßgebende sind. In der letzten Sitzung des Beamtenrechtsausschusses, in der über diese Frage beraten wurde, ist mir eine Äußerung des Kollegen Matzner sehr sonderbar aufgefallen. Er stellte die Frage: Wem kommen denn diese Beträge an aufgebrachten Ausgleichsbeiträgen zugute? — Doch nur dem Bund, und der Bund wird damit in seinen Ausgaben für die 131er entlastet. Ich nehme an, daß damit der wahre Grund Ihrer Ablehnung offen ausgesprochen wurde. Das Kommunalinteresse wird vorgeschützt; in Wirklichkeit soll aber dem Bund auch auf diesem Wege eine Einnahme verweigert werden.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU.)