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ID0117605300

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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Beamtenrechtsausschuß hat zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des § 14 Abs. 2, der dem Bundestag vom Bundesrat zugeleitet worden ist, Stellung genommen und schlägt dem Bundestag vor, diesen Antrag abzulehnen. Die Fraktion der Kommunisten ist gegen diesen Antrag des Ausschusses. Sie lehnt ihn ab, weil damit an der Bestrafung der Gemeinden festgehalten werden soll, wie sie in dem Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehen ist. Mit der Bestrafung der Gemeinden aber werden unserer Auffassung nach nur Illusionen bei dem Personenkreis erweckt, der auf Unterbringung bei den Gemeinden, bei den Städten und bei den Ländern wartet, Illusionen, die angesichts der Lage, in der sich dieser Personenkreis befindet, nicht angebracht sind.
    Zum anderen handelt es sich aber auch um Eingriffe in die Gemeindeangelegenheiten, die, wie bereits zum Ausdruck gekommen ist, nach der Verfassung unzulässig sind. Mit Recht wehren sich die Gemeinden gegenüber dem Eingriff des Bundes in ihre Gemeindeobliegenheiten. So hat z. B. die Stadt Offenbach am Main bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingebracht. Die Stadt Offenbach fordert, daß die §§ 11 bis 18 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes für nichtig erklärt werden. Ich kann leider wegen der Kürze der Redezeit wichtige Teile aus der Begründung der Beschwerde der Stadt Offenbach nicht vortragen und will mich aus diesem Grunde mit einem ganz kurzen Abschnitt der Begründung begnügen. Sie bestätigt die Richtigkeit. unserer Auffassung, daß die Mittel, wie sie in dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehen sind, den Interessen des größeren Teils der auf Unterbringung wartenden Personen des öffentlichen Dienstes nicht Rechnung tragen. Unter anderem wird in der Beschwerdeschrift der Stadt Offenbach gesagt:
    Um dem Einwand zu begegnen, daß bei einer etwaigen Verlängerung der Dreimonatsfrist, die bisher noch nicht erfolgt ist, sich rechtlich ein anderes Bild ergeben würde, wird darauf hingewiesen, daß auch bei längerer Fristgewährung sogar auf Jahre hinaus die Unterbringung in dem gedachten Umfang nicht möglich sein wird. Der natürliche Personenabgang in der Verwaltung stellt jährlich nur einen Bruchteil der benötigten Stellen dar. Dabei wird bei der Neubesetzung der Stellen einen großen Teil auch der Personenkreis haben müssen, der auf Grund des Wiedergutmachungsgesetzes vom 11. 5. 1951 Anspruch auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst hat, so daß damit eine weitere Schmälerung der vorhandenen Stellen eintritt.
    Damit wird die Auffassung meiner Fraktion bestätigt, daß die Unterbringung von Personen im
    Behördendienst auf Grund des Gesetzes zu Art. 131
    des Grundgesetzes nicht möglich ist, auch dann
    nicht, wenn die Gemeinden unter Strafe gestellt
    werden. Der größere Teil der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die auf Unterbringung im Behördendienst warten, weil ihnen das
    Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes dies verspricht, wird jahrelang vergeblich warten müssen
    und wird weiter vegetieren.
    Dieser Zustand kann nur geändert werden, wenn die Spaltung unseres Vaterlandes überwunden
    wird.

    (Zurufe von der Mitte: Aha!)

    und wenn freundschaftliche Beziehungen zu allen Völkern -der Erde hergestellt werden. Nur ein solcher Zustand würde dazu führen, daß alle arbeitsfähigen Personen

    (Abg. Kuntscher: Ins Arbeitslager kommen!)

    in der Wirtschaft und bei den Behörden einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz finden.

    (Zuruf von der Mitte: In Konzentrationslagern!)

    Das ist der Ausweg aus der heutigen Situation.
    Weil wir Kommunisten eine Politik der Illusionen ablehnen und diesen Personenkreis nicht betrügen wollen,

    (Lebhafte Zurufe von der Mitte)

    lehnen wir den Antrag des Beamtenrechtsausschusses in dieser Angelegenheit ab.

    (Ironische Zurufe von der Mitte: Sehr richtig! — Wunderbar!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel (Bamberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei einer unvoreingenommenen Prüfung und Abwägung der beiderseitigen Interessen der unterbringungsberechtigten Personen und der unterbringungspflichtigen Dienstherren wird man zu folgender Stellungnahme gelangen.
    Es erschien, wenn schon eine Frist unter Androhung einer Buße in das Gesetz aufgenommen werden sollte, angebracht, sie, um einen wirksamen Druck zur Beschleunigung der ganzen Unterbringungsaktion auszuüben, nicht zu weit zu erstrecken, sie andererseits in Berücksichtigung der personalpolitischen und finanziellen Möglichkeiten der Dienstherren aber auch nicht zu kurz zu be-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    messen. Da das Gesetz erst am 10. April dieses Jahres vom Bundestag in der dritten Beratung beschlossen wurde und noch die Gesetzgebungsphase des Art. 77 des Grundgesetzes sowie die Zeit für die Gegenzeichnung des Kanzlers und des Fachministers, ferner für die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten nach Art. 82 des Grundgesetzes in Betracht zu ziehen waren, konnte es von vornherein zweifelhaft sein, ob die Dreimonatsfrist für das auf den 1. April bezogene Gesetz ausreichend gesetzt war. Tatsächlich hat der Bundesrat das Gesetz erst am 27. April verabschieden können; die Ausfertigung erfolgte am 11. Mai.
    So kam es, daß, wie der Herr Innenminister des Bundesstaates Nordrhein-Westfalen bereits ausgeführt hat, am Tage der Verkündung des Gesetzes, also am 13. Mai, bereits die Hälfte der Dreimonatsfrist verstrichen war. Wahrscheinlich hätten die an die Beschlußfassung des Bundestages sich anschließenden Stadien der Gesetzgebung etwas rascher durchschritten werden können, und es zeigt sich auch in diesem Falle, daß die in der Plenarsitzung am 14. November behandelte Interpellation über die Verkündung der beschlossenen Gesetze nicht ganz unbegründet war. Aber sehr viel Zeit wäre gleichwohl kaum einzusparen gewesen.
    Der etwaige Einwand, daß die öffentlichen Dienstherren, insbesondere auch die Gemeinden, schon durch das vorgeschaltete Gesetz über Sofortmaßnahmen vom 14. März dieses Jahres auf die kommende Regelung hingewiesen und vorbereitet worden seien und damit Zeit gehabt hätten, sich darauf einzurichten, schlägt kaum durch, da die beiden Gesetze nicht übereinstimmen und überdies das vorgeschaltete Gesetz auch erst am 19. März verkündet worden ist.
    Dem Hinweis, daß die fristgemäße Erfüllung der Unterbringungspflicht u. a. auch dadurch erschwert war, daß bis zum 30. Juni dieses Jahres keine allgemeinen Durchführungsbestimmungen erlassen waren, kann wohl eine gewisse Berechtigung nicht abgesprochen werden. In der Tat sind bis heute keine allgemeinen Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz erlassen worden. Erst am 12. November dieses Jahres ist eine erste Verordnung zur Durchführung des § 19 Abs. 3 und des § 31 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Mai dieses Jahres ergangen, die sich also ausschließlich auf die Frage der Berücksichtigung von Beförderungen beschränkt, und eine zweite Verordnung, ebenfalls vom 12. November, zur Durchführung des § 32 Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes, die sich mithin nur auf die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der volksdeutschen Vertriebenen bezieht.
    Der Einwand der Bundesregierung, die Verlängerung der Frist würde bei den verpflichteten Dienstherren den Willen zur Unterbringung schwächen, ist eine kaum begründete Annahme; ich will nicht so weit gehen, zu sagen: Unterstellung. Ebensowenig erscheint ihre Befürchtung berechtigt, die öffentlichen Dienstherren würden dann über den Bundesrat versuchen, die Frist überhaupt zu Fall zu bringen. Eine solche etwaige Spekulation unterbringungsunwilliger Dienstherren hätte, wenn sie überhaupt bestehen sollte, sicher keine Aussicht auf Erfolg.
    Natürlich ist es immer mißlich, ein erst vor kurzem verkündetes Gesetz alsbald wieder zu ändern; aber die Schuld liegt j a in diesem Falle nicht bei den unterbringungspflichtigen Dienstherren. Zudem ist die Änderung nicht umfänglich.
    Die Bundesregierung hat bis zur jüngsten Gegenwart nicht gezögert, Gesetzesvorschläge zur Änderung kaum in Kraft getretener Gesetze einzubringen, und sie wird es, nehme ich an, auch in der Zukunft nicht tun.
    Die Fraktion der Bayernpartei ist der Meinung, daß der Antrag des 25. Ausschusses abgelehnt und damit der Weg für die zweite und dritte Beratung des Entwurfs Drucksache Nr. 2471 freigemacht werden sollte. Dann bestünde die Möglichkeit, durch einen Änderungsantrag zu Art. I auf die Ersetzung der Worte „eines Jahres" durch die Worte „von neun Monaten" hinzuwirken. Die Bayernpartei wird daher gegen den Antrag des Ausschusses im Mündlichen Bericht stimmen und gegebenenfalls den erwähnten Änderungsantrag einbringen.

    (Beifall bei der BP.)