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ID0117604800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Tichi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Antrag des Vermittlungsausschusses grundsätzlich zu, obwohl wir schwere Bedenken gegen die Streichung des zweiten Satzes in § 6 haben. Wir nehmen die Erklärung des Herrn Berichterstatters zur Kenntnis, daß im Lastenausgleichsgesetz festgelegt wird, daß die Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe aus Bundesmitteln getragen werden, und werden darüber wachen, daß es tatsächlich geschieht.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort wird weiter nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die der Vorlage des Ausschusses Drucksache Nr. 2848 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des vom. Bundesrat eingebracht en Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 163. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes bestimmt in § 14, daß während der Zeit, in der im Bereich einer obersten Bundesbehörde der Pflichtanteil von 20 v. H. des Besoldungsaufwandes nicht erreicht ist, jede Einstellung einer nicht an der Unterbringung teilnehmenden Person der Zustimmung der Bundesminister des Innern und der Finanzen bedarf.
    Soweit im Bereich eines andern Dienstherrn nach Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes, also seit dem 1. April dieses Jahres, der Pflichtanteil des Besoldungsaufwandes in Höhe von 20 v. H. nicht erreicht ist, ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 25 v. H. des Unterschiedes zu zahlen. Die Ausgleichsbeträge sind nach § 18 an den Bund zu leisten und ausschließlich für Zwecke dieses Gesetzes zu verwenden.
    Gegen diese zweite Bestimmung über den Ausgleichsbetrag, die bereits bei der zweiten und dritten Beratung in diesem Hause umstritten war, richtete sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat in der Sitzung vom 23. Mai die hauptsächliche Einwendung. Bei dieser Beratung kam die Anschauung zur Erörterung, daß diese Bestimmung mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei, einen Eingriff in die Rechte der Län-


    (Dr. Kleindinst)

    der wie in das Selbstverwaltungsrecht der Gemein- den bedeute und die Gemeinden mit einer Sondersteuer belege, die von Bundes wegen zur Erhebung kommen.
    Durch die Vermittlung des Herrn Präsidenten des Bundesrats unterblieb jedoch die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht hinauszuziehen. Der Bundesrat nahm aber eine von dem Vertreter des Landes Hamburg gegebene Anregung auf, durch ein Initiativgesetz die Frist zur Bezahlung der Ausgleichsabgabe von drei Monaten auf ein Jahr zu erstrecken.
    Der Gesetzentwurf vom 7. Juli dieses Jahres, Bundestagsdrucksache Nr. 2471, hat diese Absicht des Bundesrats verwirklicht. Die Begründung beschränkt sich auf die Kürze der Frist, nachdem das Gesetz erst am 1. April in Kraft getreten ist.
    Der Ausschuß für Beamtenrecht hat sich mit dem Gesetzentwurf nach der Überweisung vom 28. September 1951 am 15. Oktober eingehend befaßt. Der Ausschuß hat durchaus gewürdigt, daß die Absicht, ein Initiativgesetz vorzulegen, dem Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses ermöglicht hat.
    Dagegen konnte die Mehrheit des Ausschusses die im Bundesrat gegen den § 14 Abs. 2 am 27. April und für den neuen Gesetzentwurf am 23. Mai dieses Jahres geltend gemachten Einwendungen und Begründungen nicht als berechtigt anerkennen.
    Das Gesetz zu Art. 131 beruht auf der Sonderermächtigung dieser grundgesetzlichen Bestimmungen. Die Einwendung einer Verletzung des Rechtes der Gemeinden auf Selbstverwaltung hat der Ausschuß einhellig als unbegründet beurteilt, weil sie nur im Rahmen der Gesetze besteht und Schranken für sie in einer großen Zahl von Verwaltungs- und Steuergesetzen gegeben sind. Die Mehrheit des Ausschusses hielt die Frist für die Fälligkeit der Ausgleichsabgabe deshalb nicht für zu kurz, weil die Dienstherren mindestens seit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu Art. 131 des Grundgesetzes am 31. August 1950 mit der Ausgleichsabgabe gerechnet haben mußten.
    Es gibt Landkreise und Stadtgemeinden, die rechtzeitig Personen des öffentlichen Dienstes verwendet haben und zu einer Ausgleichsabgabe nurmehr in geringem Betrage oder überhaupt nicht mehr verpflichtet sind. Besonderen Schwierigkeiten und Härten im einzelnen Falle können und wollen die Bundesministerien des Innern und der Finanzen im Verwaltungswege Rechnung tragen. Die Minderheit des Ausschusses machte geltend, daß die Wiederverwendung von Personen des öffentlichen Dienstes durch die Bestimmungen für die Unterbringung, insbesondere durch die Notwendigkeit der Zustimmung der obersten Bundes- und Landesbehörden an nicht an der Unterbringung teilnehmende Bewerber und durch die Zahlungsverpflichtungen bei Zuwiderhandlungen hinreichend gesichert sei.
    Die Mehrheit des Ausschusses vertrat demgegenüber die Anschauung, daß diese Bestimmung nur die Unterbringung im Einzelfalle unterstütze, Zuwiderhandlungen zwar belaste, aber nicht beseitige, während die Verpflichtung zu einem sich mit dem Fortschreiten der Unterbringung ermäßigenden Ausgleichsbetrag die grundsätzliche Bereitschaft der Dienstherren zur Mitwirkung an der Unterbringung fördere, was sich bereits jetzt gezeigt habe. Die Ausgleichsbeträge seien deshalb kein finanzieller Beitrag zu den Kosten des Gesetzes, sondern dienten nur der Durchsetzung der Unterbringung und dadurch der Verminderung der Versorgungslasten. Wenige Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes seien genügende Erfahrungen über seine Auswirkungen noch nicht gegeben, um eine immerhin für die Sicherung seiner Aufgaben wesentliche Bestimmung bereits aufzuheben oder abzuschwächen.
    Entgegen dieser Stellungnahme des Ausschusses für Beamtenrecht hat der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung am 16. November 1951 mit 8 Stimmen gegen 3 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
    Nach dem Mehrheitsbeschluß des federführenden Ausschusses Nr. 25 habe ich dem Bundestag die Ablehnung des Gesetzentwurfs vorzuschlagen.